{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160056,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160056,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160056,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160056,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160056,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160056,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160056,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160056,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160056,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160056,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160056,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160056,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160056,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160056,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160056,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160056,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160056,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20160056,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.056","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Gentechnikgesetz. \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 29. Juni 2016 zur \u00c4nderung des Gentechnikgesetzes (Verl\u00e4ngerung des Moratoriums, Integration der Resultate des NFP 59 und GVO-Anbaugebiete)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 29.06.2016</b></p><p><b>GVO-Anbau: Bundesrat will Moratorium verl\u00e4ngern und Regelung ausarbeiten </b></p><p><b>Der Bundesrat hat beschlossen, am Verbot des Anbaus gentechnisch ver\u00e4nderter Organismen (GVO) festzuhalten. Da insbesondere im Hinblick auf die Koexistenz nach wie vor Unsicherheiten und Zweifel bestehen, muss das derzeitige Moratorium bis 2021 verl\u00e4ngert werden. Sollte bei den Konsumentinnen und Konsumenten die Akzeptanz von GVO zunehmen und sich seitens der Landwirtschaft ein reales Interesse abzeichnen, will der Bundesrat indessen einen entsprechenden Gesetzesrahmen ausarbeiten. In seiner heute verabschiedeten Botschaft an das Parlament schl\u00e4gt die Landesregierung vor, den Anbau von GVO in spezifischen Gebieten zusammenzufassen.</b></p><p>Das derzeitige Moratorium l\u00e4uft Ende des kommenden Jahres aus. Im Hinblick darauf hatte der Bundesrat bereits 2013 einen Gesetzes- und einen Verordnungsentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Die \u00fcberwiegende Mehrheit der konsultierten Kreise sprach sich damals zumindest auf kurze Sicht gegen einen GVO-Anbau in der Schweiz aus und lehnte die Schaffung von GVO-freien Gebieten ab, weil dies mit dem Verursacherprinzip nicht vereinbar sei (siehe Vernehmlassungsbericht in der Beilage). </p><p>Vor diesem Hintergrund entschied sich der Bundesrat im Dezember 2015 f\u00fcr eine Verl\u00e4ngerung des Moratoriums. Heute hat er den erforderlichen \u00c4nderungen des Gentechnikgesetzes (GTG) zugestimmt. Nach Auffassung der Landesregierung schafft die Verl\u00e4ngerung des Moratoriums bis 2021 Zeit f\u00fcr eine vertiefte Diskussion \u00fcber die Zukunft des GVO-Anbaus in der Schweizer Landwirtschaft.</p><p></p><p>Anspruchsvolles Koexistenzmodell im Hinblick auf eine Ver\u00e4nderung der Situation</p><p>Mit der Entwicklung von Sorten, die den Gegebenheiten der Schweizer Landwirtschaft und den Erwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten besser entsprechen, die Ressourcen schonen und den Produzenten ein nachhaltiges Einkommen sichern, k\u00f6nnte die Attraktivit\u00e4t von GVO f\u00fcr die Landwirtschaft zunehmen. Dies geht aus dem Bericht \u00fcber die Kosten-Nutzen-Bilanz von GVO hervor, mit dessen Erarbeitung das Parlament den Bundesrat beauftragt hatte und der heute erschienen ist (siehe Beilage). Der Bundesrat will daher einen gesetzlichen Rahmen vorschlagen, der eine kontrollierte Einf\u00fchrung von GVO erm\u00f6glicht und gleichzeitig einen hohen Schutz herk\u00f6mmlicher Kulturen sowie die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten gew\u00e4hrleistet.</p><p></p><p>Schaffung von GVO-Anbaugebieten</p><p>Der Bundesrat schl\u00e4gt vor, GVO-Kulturen nur in speziell geschaffenen GVO-Anbaugebieten zuzulassen. Ackerfl\u00e4chen, auf denen GVO-Sorten angebaut werden, w\u00fcrden in solchen Gebieten zusammengefasst und unter eine erh\u00f6hte Kontrolle gestellt. Diese GVO-Anbaugebiete sollen auf Begehren von Landwirten geschaffen werden, die als Produktionseinheit GVO-Sorten anbauen wollen. Dank dieser Organisationsform liesse sich die Trennung von GVO- und herk\u00f6mmlichen Pflanzen vom Feld bis auf den Teller kontrollieren. Zudem w\u00fcrde dies den Produzenten die Durchf\u00fchrung der Koexistenzmassnahmen erleichtern, da sie gemeinsam eine spezialisierte und abgeschottete Produktionskette beliefern k\u00f6nnten. </p><p>Der Inhalt der Verordnung soll zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt definiert werden. </p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 06.12.2016</b></p><p><b>Landwirtschaft - Grosse Kammer will Gentech-Moratorium um vier Jahre verl\u00e4ngern </b></p><p><b>Der Nationalrat will das Gentech-Moratorium um weitere vier Jahre verl\u00e4ngern. Er folgt damit dem Bundesrat, der das Verbot bis 2021 weiterf\u00fchren will. Der Entscheid fiel am Dienstag mit 98 zu 89 Stimmen bei einer Enthaltung.</b></p><p>Der Anbau von gentechnisch ver\u00e4nderten Pflanzen ist in der Schweiz verboten, ein entsprechendes Moratorium hat das Parlament bereits zweimal verl\u00e4ngert. Ausnahmen gibt es f\u00fcr Forschungszwecke. Der Bundesrat will das noch bis Ende n\u00e4chsten Jahres geltende Verbot um weitere vier Jahre verl\u00e4ngern. F\u00fcr die Zeit danach soll eine gesetzliche Grundlage den Anbau von Gentech-Pflanzen regeln.</p><p>\"Ein unbefristetes Verbot w\u00e4re ein fatales Signal an die Forschung, Arbeitspl\u00e4tze k\u00f6nnten ins Ausland verlagert werden\", argumentierte CVP-Nationalr\u00e4tin Andrea Gm\u00fcr (LU). Das Volk habe sich 2005 nur f\u00fcr ein f\u00fcnfj\u00e4hriges Moratorium ausgesprochen, sagte Fathi Derder (FDP/VD). In der Zwischenzeit l\u00e4gen wissenschaftliche Berichte vor, wonach vom Anbau von gentechnisch ver\u00e4nderten Pflanzen keine Gefahr ausgehe.</p><p>Eine grosse Minderheit hingegen wollte das Moratorium auf unbefristete Zeit ausdehnen. Somit m\u00fcsste nicht mehr alle vier Jahre das Parlament f\u00fcr eine Verl\u00e4ngerung bem\u00fcht werden, sagte Marcel Dettling (SVP/SZ) im Namen der vorberatenden Kommission. Sollten sensationelle Ergebnisse in der Gentechnologieforschung auftauchen, k\u00f6nne das Parlament immer noch auf seinen Entscheid zur\u00fcckkommen.</p><p></p><p>Heftige Diskussionen</p><p>Vor- und Nachteile der Gentechnologie f\u00fchrten w\u00e4hrend der Beratung zu heftigen Diskussionen im Nationalrat. Skeptiker f\u00fchrten ins Feld, in Kulturen mit gentechnisch ver\u00e4nderten Organismen (GVO) seien mehr Pestizide notwendig, darunter leide auch die Artenvielfalt. Landwirte w\u00fcrden zudem von Agrochemie-Konzernen abh\u00e4ngig, die das Saatgut und passende Herbizide dazu lieferten. Zudem sei die Akzeptanz in der Bev\u00f6lkerung sehr gering. Und die Gentechnologie sei schliesslich, anders als oft behauptet, auch kein Mittel zur Minderung des Welthungers.</p><p>Die Gegenseite verwies auf nationale Forschungsprogramme. Diese seien um Schluss gekommen, dass gentechnisch ver\u00e4nderte Pflanzen keine Risiken darstellten. Und es w\u00fcrden im Gegenteil weniger Pflanzenschutzmittel ben\u00f6tigt. Man wolle Gentechnologie niemandem aufzwingen, argumentierten mehrere Nationalr\u00e4te. Es gehe lediglich darum, diese M\u00f6glichkeit offen zu lassen. \"Wenn sie sicher sind, dass die Konsumenten und Landwirte keine GVO-Pflanzen wollen, warum lassen sie ihnen nicht die Wahl?\", fragte Umweltministerin Doris Leuthard. Mit einem unbefristeten Moratorium gebe es keine Wahlfreiheit.</p><p>Die Konsumenten wollten keine Gentechnologie auf dem Teller, konterte Martina Munz (SP/SH). Die Landwirtschaft wolle deshalb auch keine Gentechnologie auf den Feldern. Ein unbefristetes Moratorium verhindere einen unn\u00f6tigen Leerlauf.</p><p></p><p>\"B\u00fcrokratiemonster\"</p><p>Der Bundesrat wollte im Gesetz genau festhalten, unter welchen Bedingungen ein sp\u00e4terer Anbau von gentechnisch ver\u00e4nderten Pflanzen erlaubt w\u00e4re. Ab 2021 sollte Gentechnologie in speziell geschaffenen Anbaugebieten zugelassen werden. Damit es nicht zu einer Vermischung von gentech-freien und gentechnisch ver\u00e4nderten Pflanzen kommt, sollten verschiedene Schutzmassnahmen erlassen werden. Unter anderem k\u00f6nnten Isolationsabst\u00e4nde festgelegt oder Massnahmen zur Beschr\u00e4nkung des Pollenflugs ergriffen werden.</p><p>Da diese Massnahmen kontrolliert werden m\u00fcssten, entstehe ein \"B\u00fcrokratiemonster\", sagte Kommissionssprecher Dettling. Zudem k\u00f6nne trotz massiver administrativer Massnahmen nicht ausgeschlossen werden, dass es zu einer ungewollten Vermischung der verschiedenen Pflanzen komme, befand eine Mehrheit. Die Schweiz sei zu kleinr\u00e4umig f\u00fcr eine Koexistenz. Mehrere Votanten warnten vor einem Imageverlust f\u00fcr die Schweizer Landwirtschaft. Dies k\u00f6nne sich auch negativ auf die Exporte auswirken.</p><p>Der Nationalrat lehnte das Koexistenz-Konzept schliesslich mit 142 zu 47 Stimmen bei zwei Enthaltungen deutlich ab.</p><p></p><p>Kein Technologieverbot</p><p>Dieser Entscheid bedeute aber kein Technologieverbot, betonte Dettling. Die Forschung bleibe weiterhin erlaubt. Eine zus\u00e4tzliche Forschungsregelung f\u00fcr Rahmenbewilligung bei Reihenversuche innerhalb von besonders gesch\u00fctzten Arealen lehnte der Nationalrat allerdings ab. Damit sollte vor allem der administrative Aufwand f\u00fcr neue Bewilligungen vermindert werden. Bundesr\u00e4tin Doris Leuthard argumentierte dagegen, die Risiken m\u00fcssten von Fall zu Fall beurteilt werden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 01.03.2017</b></p><p><b>St\u00e4nderat will Gentech-Moratorium um vier Jahre verl\u00e4ngern </b></p><p><b>Nach dem Nationalrat hat auch der St\u00e4nderat einer Verl\u00e4ngerung des Gentech-Moratoriums um vier Jahre zugestimmt. Von einem k\u00fcnftigen Nebeneinander von gentechnisch ver\u00e4nderten und nat\u00fcrlichen Pflanzen, wie es der Bundesrat anstrebt, wollen die R\u00e4te nichts wissen.</b></p><p>Der Anbau von gentechnisch ver\u00e4nderten Pflanzen ist in der Schweiz verboten, ein entsprechendes Moratorium hat das Parlament bereits zweimal verl\u00e4ngert. Ausnahmen gibt es f\u00fcr Forschungszwecke.</p><p>Der St\u00e4nderat stimmte am Mittwoch einer \u00c4nderung des Gentechnikgesetzes mit 39 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Mit dem Entscheid des Parlaments wird das noch bis Ende Jahr geltende Verbot voraussichtlich bis 2021 verl\u00e4ngert.</p><p>Wegen Meinungsverschiedenheiten mit dem Nationalrat, unter anderem betreffend einer Liberalisierung im Forschungsbereich, muss das Gesch\u00e4ft aber nochmals zur\u00fcck zur grossen Kammer.</p><p>Eine Minderheit der St\u00e4nderatskommission hatte eine Verl\u00e4ngerung des Gentechnik-Moratoriums um 8 Jahre verlangt, also bis 2025. Dieser Vorschlag wurde mit 24 zu 18 Stimmen verworfen.</p><p></p><p>Umstrittene Koexistenz</p><p>Wie der Nationalrat lehnt der St\u00e4nderat allerdings die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesgrundlage f\u00fcr ein sp\u00e4teres Nebeneinander von gentechfreien und gentechnisch ver\u00e4nderten Pflanzen ab. Die kleine Kammer f\u00e4llte diesen Entscheid mit 25 zu 18 Stimmen.</p><p>Der Bundesrat hatte eine kontrollierte Einf\u00fchrung von Gentech-Pflanzen ab 2021 vorgeschlagen. Er wollte Gentechnologie in speziell geschaffenen Anbaugebieten zulassen.</p><p>Damit es nicht zu einer Vermischung von gentechfreien und gentechnisch Ver\u00e4nderten Organismen (GVO) kommt, sollten verschiedene Schutzbestimmungen erlassen werden. Unter anderem k\u00f6nnten Isolationsabst\u00e4nde festgelegt oder Massnahmen zur Beschr\u00e4nkung des Pollenflugs ergriffen werden.</p><p>Das Thema f\u00fchrte im Rat zu einer Grundsatzdiskussion \u00fcber Gentechnologie. Sorgen bereiteten vielen Ratsmitgliedern die offenen Fragen rund um die Gefahren und Risiken, die mit der Technologie verkn\u00fcpft sind.</p><p>Die Akzeptanz f\u00fcr gentechnisch ver\u00e4nderte Lebensmittel sei in der Schweizer Bev\u00f6lkerung nicht vorhanden oder zu klein, f\u00fchrte etwa Hannes Germann (SVP/SH) ins Feld. Das zeigten auch Umfragen.</p><p>\"Ich sehe keine Mehrheiten f\u00fcr eine Zulassung von GVO in der Schweiz in n\u00e4chster Zukunft\", sagte Werner Luginb\u00fchl (BDP/BE). Lasse man den GVO-Anbau nicht zu, brauche es aber auch keine Koexistenzregelung. Einmal zugelassen, sei der Entscheid unumkehrbar, warnte Luginb\u00fchl.</p><p>Davor warnte auch Germann. Die Schweiz sei zu klein, gentechnische Verunreinigungen der Umwelt k\u00f6nnten - wenn \u00fcberhaupt - nur mit sehr grossem Aufwand verhindert werden. Einmal zugelassen, liessen sich Verunreinigungen nie mehr r\u00fcckg\u00e4ngig machen. \"Man kann die Unschuld nur einmal verlieren.\"</p><p></p><p>Vogel-Strauss-Politik</p><p>Eine Minderheit war der Meinung, dass die Risiken f\u00fcr eine Freisetzung von gentechnisch Ver\u00e4nderten Organismen (GVO) vertretbar seien. Sie verlangte deshalb die Einf\u00fchrung des Koexistenzartikels.</p><p>\"Seit Einf\u00fchrung des Moratoriums nehmen wir die realen Entwicklungen auf der Welt nicht mehr wahr\", kritisierte etwa Ruedi Noser (FDP/ZH). Ein Drittel des Saatguts weltweit sei inzwischen gentechnisch manipuliert. Diese Entwicklung lasse sich durch ein striktes Anbauverbot in der kleine Schweiz nicht verhindern.</p><p>Die Gentechnologie birgt aus Sicht der Minderheit ausserdem nicht nur Risiken, sondern auch Chancen. Auf diese Chancen ging auch Bundesr\u00e4tin Doris Leuthard ein. Jede neue Technologie sei am Anfang stets mit einem gewissen Risiko verbunden, erinnerte sie.</p><p>Deshalb schlage der Bundesrat mit der Einf\u00fchrung einer Koexistenz einen \"risikobasierten Ansatz\" vor, um die Forschung und die Anwendung zu begleiten. \"Unsere Aufgaben ist es nicht, Entwicklungen zu verbieten, sondern Menschen zu sch\u00fctzen\", sagte Umweltministerin Doris Leuthard.</p><p>Sie tadelte die Parlamentarier daf\u00fcr, an einem Verbots-Ansatz festzuhalten. Ein Verbot werde die weltweite Entwicklung nicht aufhalten k\u00f6nnen.</p><p></p><p>Ja zur Forschung</p><p>Der St\u00e4nderat folgte im Unterschied zum Nationalrat daf\u00fcr dem Vorschlag des Bundesrats, im Bereich der Forschung eine kleine Liberalisierung zuzulassen. Der Entscheid fiel mit 24 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung.</p><p>Im geltenden Recht heisst es, GVO d\u00fcrften \"im Versuch\" freigesetzt werden, wenn sie \"keine gentechnisch eingebrachten Resistenzgene gegen in der Human- und Veterin\u00e4rmedizin eingesetzte Antibiotika\" enthalten. Diese Bedingung wollen Bundesrat und St\u00e4nderat aus dem Text streichen.</p><p>In Abweichung zum Nationalrat hat der St\u00e4nderat zudem dem Aufbau eines Umweltmonitoringsystems und den Verwaltungsmassnahmen bei Widerhandlungen gegen das Gesetz zugestimmt.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 03.05.2017</b></p><p><b>Einigung zum Gentechnikgesetz r\u00fcckt n\u00e4her </b></p><p><b>Beim Gentechnikgesetz ist eine Einigung in Reichweite. Der Nationalrat hat am Mittwoch in zwei Punkten nachgegeben.</b></p><p>Mit 98 zu 88 Stimmen sprach er sich f\u00fcr die Einf\u00fchrung eines Umweltmonitorings \u00fcber m\u00f6gliche Auswirkungen von gentechnisch ver\u00e4nderten Organismen aus. </p><p>Ein solches Monitoring st\u00e4rke das Vertrauen in die Schweizer Landwirtschaft, sagte SP-Sprecherin Martina Munz (SH). Eine Minderheit sah daf\u00fcr keine Notwendigkeit. Da es keine neue Anwendung gebe, brauche es auch keine neue \u00dcberwachung, sagte Christian Wasserfallen (FDP/BE).</p><p>Einverstanden ist der Nationalrat ferner damit, detaillierte Verwaltungsmassnahmen bei Widerhandlungen gegen das Gentechnikgesetz ins Gesetz zu schreiben. Umstritten bleiben hingegen die Bestimmungen zur Freisetzung von gentechnisch ver\u00e4nderten Organismen in der Forschung.</p><p>Geht es nach dem Nationalrat, sollen wie bisher keine Organismen mit gentechnisch eingebrachten Resistenzgenen freigesetzt werden d\u00fcrfen. Die Forschung habe heute andere M\u00f6glichkeiten, sagte Isabelle Chevalley (GLP/VD). Es bestehe das Risiko, dass die Resistenzgene in die Umwelt gelangten. Munz warnte vor einer \"fahrl\u00e4ssigen\" Aufhebung des Verbots. Das w\u00fcrde der Strategie Antibiotikaresistenzen des Bundesrats diametral zuwiderlaufen.</p><p>Der Bundesrat und der St\u00e4nderat wollen das Verbot jedoch streichen. Im Nationalrat wurde das nur von einer Minderheit unterst\u00fctzt. In der EU, den USA oder Australien sei Verwendung von Pflanzen mit Resistenzgenen erlaubt, sagte Andrea Gm\u00fcr (CVP/LU). F\u00fcr den Forschungsstandort Schweiz sei das Verbot daher ein Nachteil. Rosmarie Quadranti (BDP/ZH) bezeichnete die Risiken als vernachl\u00e4ssigbar. Die Minderheit unterlag mit 132 zu 56 Stimmen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 07.06.2017</b></p><p><b>Parlament gegen Liberalisierung bei Gentech in der Landwirtschaft </b></p><p><b>Gentechnik in der Landwirtschaft bleibt f\u00fcr das Bundesparlament ein rotes Tuch. Die R\u00e4te haben die vorsichtigen Schritte des Bundesrats hin zu einer Liberalisierung auf der ganzen Linie abgeschmettert.</b></p><p>Die Regierung hatte nicht einmal versucht, das Gentech-Verbot aufzuheben. Aus dem Vorschlag, das Moratorium um weitere vier Jahre zu verl\u00e4ngern, w\u00e4re im Nationalrat aber um ein Haar ein unbefristetes Verbot geworden.</p><p>F\u00fcr den Fall, dass Gentechnik in der Landwirtschaft dereinst auf mehr Akzeptanz stossen sollte, wollte der Bundesrat Regeln f\u00fcr eine Koexistenz definieren. Damit hatte er im Parlament aber keine Chance. Zuletzt ist nun auch noch eine kleine Liberalisierung in der Forschung gescheitert.</p><p>Der Nationalrat hatte sich von Beginn weg dagegen gewehrt, dass das Verbot der Freisetzung von Antibiotika-Resistenzgenen in der Forschung aufgehoben wird. Der St\u00e4nderat folgte zun\u00e4chst dem Bundesrat.</p><p>Die geltende Einschr\u00e4nkung erschwere und verteuere die Grundlagenforschung, sagte Kommissionssprecherin Brigitte H\u00e4berli-Koller (CVP/TG) am Mittwoch. Zur St\u00e4rkung des Forschungsstandorts Schweiz m\u00fcsse diese H\u00fcrde abgeschafft werden.</p><p>Die Gegner einer Liberalisierung warnten vor unklaren Gesundheitsrisiken. Ausserdem sei bloss die Freisetzung von Resistenzgenen verboten, sagte SP-St\u00e4nder\u00e4tin G\u00e9raldine Savary (VD). Im Labor d\u00fcrfe nach wie vor mit solchen geforscht werden. Diese Haltung setzte sich im St\u00e4nderat knapp mit 21 zu 20 Stimmen durch. Damit ist die letzte Differenz bereinigt, die Vorlage ist bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung.</p><p>Umweltministerin Doris Leuthard ist die Freude am Gesetz nach eigenem Bekunden vergangen. Das Ende 2017 auslaufende Moratorium wird zwar um vier Jahre verl\u00e4ngert. Zudem werden ein Umweltmonitoring \u00fcber m\u00f6gliche Auswirkungen von gentechnisch ver\u00e4nderten Organismen eingef\u00fchrt und detaillierte Verwaltungsmassnahmen bei Widerhandlungen gegen das Gentechnikgesetz festgelegt. Ansonsten bleibt es aber beim geltenden Recht. Das sei nicht die Zukunft, befand Leuthard am Schluss der Debatte.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1497571200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"36|55","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770757062040)\/","SubmissionDate":"\/Date(1467158400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5005,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wissenschaft und Forschung|Landwirtschaft"}}