{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160065,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160065,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160065,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160065,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160065,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160065,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160065,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160065,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160065,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160065,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160065,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160065,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160065,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160065,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160065,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160065,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160065,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20160065,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.065","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"ELG. \u00c4nderung (EL-Reform)","Description":"Botschaft vom 16. September 2016 zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber Erg\u00e4nzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und lnvalidenversicherung (EL-Reform)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.09.2016</b></p><p><b>Die Reform der Erg\u00e4nzungsleistungen (EL) hat zum Ziel, das System der EL zu optimieren und von falschen Anreizen zu befreien. Das Leistungsniveau soll dabei grunds\u00e4tzlich erhalten und das Sparkapital der obligatorischen beruflichen Vorsorge besser gesch\u00fctzt werden. Der Bundesrat hat die Botschaft zur EL-Reform verabschiedet. In der Vernehmlassung wurden deren Ziele und Stossrichtung begr\u00fcsst. </b></p><p>Personen, die im Rentenalter eine ungek\u00fcrzte Rente der AHV und der beruflichen Vorsorge (BVG) beziehen k\u00f6nnen, sind in der Regel nicht auf EL angewiesen - zumindest solange sie nicht in einem Heim leben. Die Leistungen der beruflichen Vorsorge sollen deshalb m\u00f6glichst als Rente bezogen werden. Wer in den Ruhestand tritt, soll aus diesem Grund sein Altersguthaben aus dem obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge nicht mehr als Kapital beziehen k\u00f6nnen. Guthaben aus der \u00fcberobligatorischen Vorsorge k\u00f6nnen dagegen weiterhin als Kapital bezogen werden. Heute m\u00fcssen es die Pensionskassen ihren Versicherten im Rentenfall erm\u00f6glichen, mindestens ein Viertel des obligatorischen BVG-Guthabens in Kapitalform zu beziehen.</p><p>Auch f\u00fcr den Fall, in dem jemand eine selbst\u00e4ndige Erwerbst\u00e4tigkeit aufnimmt, will der Bundesrat den Vorbezug von Kapital aus dem obligatorischen Teil ausschliessen. Denn es besteht ein grosses Risiko, dass das Vorsorgekapital verlorengeht, beispielsweise nach einem Konkurs. Durch diese Massnahmen wird das Risiko minimiert, dass Versicherte wegen des Kapitalbezugs nur noch Anspruch auf eine geringe Rente haben und sp\u00e4ter auf Erg\u00e4nzungsleistungen angewiesen sind.</p><p>F\u00fcr den Erwerb von Wohneigentum soll ein Vorbezug von Kapital aus der obligatorischen Vorsorge nach wie vor m\u00f6glich sein. Das hatte der Bundesrat schon in der Vorlage so vorgesehen, die er in die Vernehmlassung geschickt hatte. Ein Haus oder eine Wohnung stellt f\u00fcr die pers\u00f6nliche Altersvorsorge weiterhin einen Wert dar.</p><p></p><p>Verm\u00f6gen bei der EL-Berechnung st\u00e4rker ber\u00fccksichtigen</p><p>Die EL sollen gezielt jenen Menschen zugutekommen, die ohne diese Unterst\u00fctzung unter dem Existenzminimum leben w\u00fcrden. Deshalb will der Bundesrat das Verm\u00f6gen bei der EL-Berechnung st\u00e4rker ber\u00fccksichtigen. Dazu werden die Freibetr\u00e4ge auf dem Gesamtverm\u00f6gen gesenkt: f\u00fcr alleinstehende Personen von 37'500 auf 30'000 Franken und f\u00fcr Ehepaare von 60'000 auf 50'000 Franken. Die Freibetr\u00e4ge auf selbstbewohnten Liegenschaften dagegen bleiben unver\u00e4ndert bei 112'500, respektive 300'000 Franken, wenn ein Teil des Ehepaares in einem Heim oder Spital lebt.</p><p></p><p>Unerw\u00fcnschte Effekte bei der EL-Berechnung reduzieren</p><p>Mit der Reform werden Schwelleneffekte und Fehlanreize reduziert. Heute werden in den meisten Kantonen geringe EL automatisch auf einen Mindestbetrag angehoben (Mindestgarantie). Dies bewirkt einen unerw\u00fcnschten Schwelleneffekt. Hinzu kommt, dass Rentnerinnen und Rentner mit Mindestgarantie im Vergleich zu den anderen EL-Beziehenden ein h\u00f6heres verf\u00fcgbares Einkommen haben. Mit der Reform sollen diese beiden Auswirkungen reduziert werden. Neu soll auch das Erwerbseinkommen von Ehegatten oder Ehegattinnen ohne eigenen EL-Anspruch k\u00fcnftig voll als Einnahme angerechnet werden. Heute geschieht das nur zu zwei Dritteln.</p><p></p><p>Effektive Krankenversicherungspr\u00e4mie anrechnen</p><p>EL-Beziehende erhalten heute die Krankenversicherungspr\u00e4mie in Form einer kantonalen oder regionalen Durchschnittspr\u00e4mie angerechnet. Neu will der Bundesrat den Kantonen die M\u00f6glichkeit geben, die effektive Pr\u00e4mie zu ber\u00fccksichtigen. Damit k\u00f6nnen die Kantone verhindern, dass EL-Beziehenden ein zu hoher Betrag f\u00fcr ihre Pr\u00e4mie angerechnet wird.</p><p></p><p>Verbesserung der Durchf\u00fchrung</p><p>Um einen schweizweit einheitlichen Vollzug der EL sicherzustellen, sollen verschiedene gesetzliche Bestimmungen pr\u00e4zisiert werden. Diese betreffen unter anderem die Karenzfristen, die f\u00fcr ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige gelten, bevor sie Anspruch auf EL haben, oder die Auswirkungen l\u00e4ngerer Auslandaufenthalte auf den EL-Anspruch.</p><p></p><p>Finanzielle Auswirkungen der EL-Reform</p><p>Die vorgeschlagenen Massnahmen f\u00fchren im Jahr 2030 zu EL-Minderausgaben von 303 Millionen Franken. Davon entfallen 97 Millionen Franken auf den Bund und 206 Millionen auf die Kantone. Ausserdem sparen die Kantone 161 Millionen Franken bei den Pr\u00e4mienverbilligungen.</p><p></p><p>Bundesrat nimmt Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis</p><p>Die Ziele und die allgemeine Stossrichtung der Reform wurden in der Vernehmlassung begr\u00fcsst. Eine Minderheit der Teilnehmenden erachtete die Vorschl\u00e4ge als nicht ausreichend f\u00fcr eine nachhaltige Finanzierung der EL. Die meisten Massnahmen aus der Vernehmlassungsvorlage blieben unver\u00e4ndert, angepasst wurde einzig die Ber\u00fccksichtigung des Erwerbseinkommens bei der EL-Berechnung.</p><p>Das Problem der stark steigenden Ausgaben f\u00fcr im Heim lebende Personen kann mit der EL-Reform nicht angegangen werden. Als separate Vorlage ist die gezielte Erh\u00f6hung der maximalen Mietzinse, die bei der EL-Berechnung ber\u00fccksichtigt werden, zurzeit im Parlament h\u00e4ngig. Die vorberatende Kommission des Nationalrates hatte diese Gesetzesrevision suspendiert, um die nun verabschiedete Botschaft zur EL-Reform abzuwarten.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 31.05.2017</b></p><p><b>St\u00e4nderat spart bei EL-Reform mit angezogener Handbremse </b></p><p><b>Der St\u00e4nderat hat am Mittwoch einen Schritt gemacht, um das rasche Kostenwachstum bei den Erg\u00e4nzungsleistungen (EL) zu bremsen. Bei der Reform geht es aber nicht ausschliesslich ums Sparen. F\u00fcr die Wohnung sollen bed\u00fcrftige Rentnerinnen und Rentner mehr Geld erhalten.</b></p><p>Der Handlungsbedarf ist unbestritten: Die EL-Ausgaben haben sich zwischen 1998 und 2012 auf 4,4 Milliarden Franken mehr als verdoppelt. L\u00e4ngst bekannt ist auch, dass die anrechenbaren Mieten nur noch wenig mit der Realit\u00e4t auf dem Wohnungsmarkt zu tun haben. Heute k\u00f6nnen Alleinstehende monatlich maximal 1100 Franken als Ausgabe angeben, Ehepaare 1250 Franken. Ein grosser Teil der betroffenen Haushalte muss sich die Miete also vom Mund absparen.</p><p>Der Bundesrat schlug daher h\u00f6here Mietzinsmaxima vor, zu gesch\u00e4tzten Mehrkosten von 200 Millionen Franken pro Jahr. Dabei soll f\u00fcr ein Logis in einer grossen Stadt ein h\u00f6herer Betrag angerechnet werden k\u00f6nnen als f\u00fcr eine Wohnung in der Agglomeration oder auf dem Land.</p><p>Weit kommt man damit aber immer noch nicht: Linke, aber auch b\u00fcrgerliche Ratsmitglieder kritisierten die neuen H\u00f6chstbetr\u00e4ge als v\u00f6llig ungen\u00fcgend. Paul Rechsteiner (SP/SG) sprach von \"geradezu sch\u00e4bigen\" Betr\u00e4gen. Fest steht, dass damit immer noch nicht alle Haushalte die Miete decken k\u00f6nnen.</p><p></p><p>Kassenwechsel erw\u00fcnscht</p><p>Anders als bei den Mieten soll bei den Krankenkassenpr\u00e4mien gespart werden. Der Bundesrat wollte einen Pauschalbetrag in der H\u00f6he der kantonalen oder regionalen Durchschnittspr\u00e4mie festlegen. Ist die tats\u00e4chlich gezahlte Pr\u00e4mie g\u00fcnstiger, soll der Kanton den Beitrag k\u00fcrzen k\u00f6nnen.</p><p>Auf Antrag seiner Kommission beschloss der St\u00e4nderat jedoch mit 24 zu 20 Stimmen, den drittg\u00fcnstigsten Versicherer im Kanton als Massstab zu nehmen. Das soll EL-Bez\u00fcger dazu bringen, zu einer g\u00fcnstigeren Kasse zu wechseln. Eine Minderheit warnte vergeblich davor, dass die g\u00fcnstigen Versicherer durch die Aufnahme von EL-Bez\u00fcgern gezwungen werden k\u00f6nnten, die Pr\u00e4mien zu erh\u00f6hen.</p><p>Nach Berechnungen der Verwaltung lassen sich dadurch 170 Millionen Franken einsparen, 123 Millionen mehr als in der Version des Bundesrats. Hinzu kommen Einsparungen aufgrund einer Neuberechnung der EL-Mindesth\u00f6he.</p><p>In den meisten Kantonen entspricht das Minimum heute dem Betrag einer Krankenkassen-Durchschnittspr\u00e4mie. Tiefere Betr\u00e4ge werden aufgestockt, auch wenn das nicht dem tats\u00e4chlichen Bedarf entspricht. Weil k\u00fcnftig auch dabei auf die drittg\u00fcnstigste Pr\u00e4mie im Kanton abgestellt werden soll, k\u00f6nnen weitere 123 Millionen Franken gespart werden.</p><p></p><p>Tiefere Verm\u00f6gens-Freibetr\u00e4ge</p><p>Um 20 Millionen Franken wird die EL entlastet, weil ein gr\u00f6sserer Teil eines allf\u00e4lligen Erwerbseinkommens ber\u00fccksichtigt wird. Der Bundesrat wollte k\u00fcnftig das ganze Einkommen ber\u00fccksichtigen, was Einsparungen von 50 Millionen Franken gebracht h\u00e4tte. Der Antrag scheiterte aber klar.</p><p>64 Millionen Franken lassen sich durch tiefere Freibetr\u00e4ge auf dem Gesamtverm\u00f6gen einsparen. Heute sind Alleinstehende ab 37'500 Franken von der EL ausgeschlossen. K\u00fcnftig soll die Grenze bei 30'000 Franken liegen. F\u00fcr Ehepaare soll der Freibetrag von 60'000 Franken auf 50'000 Franken sinken. Die tageweise Ber\u00fccksichtigung der Heimtaxe f\u00fcr Personen, die im Heim leben, schl\u00e4gt mit 54 Millionen Franken zu Buche.</p><p>Einsparungen von 112 Millionen Franken sollen mit Einschr\u00e4nkungen beim Kapitalbezug realisiert werden. Heute darf mindestens ein Viertel des obligatorischen Teils der beruflichen Vorsorge als Kapital bezogen werden, manche Kassen zahlen auch den ganzen Betrag aus.</p><p>Damit k\u00f6nnen nicht alle umgehen: Nach Angaben des Bundesrats bezogen im Jahr 2014 insgesamt 3400 Personen neu Erg\u00e4nzungsleistungen, die zuvor ihre Pension als Kapital erhalten hatten. Der St\u00e4nderat beschloss daher, dass Pensionskassengelder k\u00fcnftig nur noch als Rente bezogen werden d\u00fcrfen.</p><p>Werner Luginb\u00fchl (BDP/BE) wehrte sich gegen die seiner Meinung nach \"unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige Einschr\u00e4nkung\". Es gebe keinen offensichtlichen und belegbaren Zusammenhang zwischen dem Kapitalbezug und dem Anspruch auf Erg\u00e4nzungsleistungen. Sein Antrag, beim geltenden Recht zu bleiben, scheiterte aber mit 27 zu 14 Stimmen.</p><p></p><p>Kantone sparen</p><p>Der Bundesrat wollte auch den Vorbezug f\u00fcr die Finanzierung der Selbst\u00e4ndigkeit verbieten. Das lehnte der St\u00e4nderat ab. Er will den Bezug aber auf jenen Betrag begrenzen, auf den die Versicherten im 50. Altersjahr Anspruch gehabt h\u00e4tten. Der Vorbezug f\u00fcr den Hauskauf soll nicht eingeschr\u00e4nkt werden.</p><p>Unter dem Strich w\u00fcrde der Bund gem\u00e4ss den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderats rund 50 Millionen Franken mehr ausgeben als heute. Die Kantone hingegen sparen rund 400 Millionen Franken. Die Finanzkommission des Nationalrats will daher bei den Pr\u00e4mienverbilligungen auf Kosten der Kantone sparen.</p><p>Der St\u00e4nderat stimmte der Vorlage in der Gesamtabstimmung ohne Gegenstimme, aber mit 12 Enthaltungen zu. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.03.2018</b></p><p><b>Nationalrat k\u00fcrzt Behinderten und Betagten die Erg\u00e4nzungsleistungen </b></p><p><b>Zehntausende AHV- und IV-Rentner m\u00fcssen sich die Miete vom Mund absparen. Nach dem Willen des Nationalrats soll das im Wesentlichen so bleiben. Bei der EL-Reform hat er beschlossen, die anrechenbaren Mietzinse nur geringf\u00fcgig zu erh\u00f6hen.</b></p><p>Es handelt sich um H\u00f6chstbetr\u00e4ge, die bei der Berechnung der Erg\u00e4nzungsleistungen (EL) als Ausgaben ber\u00fccksichtigt werden. Heute sind es 1100 Franken f\u00fcr Alleinstehende und 1250 Franken f\u00fcr Ehepaare. Ein grosser Teil der EL-Bez\u00fcgerinnen und -Bez\u00fcger kann damit ihre Miete nicht bezahlen.</p><p>Sozialminister Alain Berset erinnerte daran, dass die Betr\u00e4ge letztmals 2001 angepasst worden seien. \"Eine unhaltbare Situation\", stellte Bea Heim (SP/SO) fest. Eine Mehrheit fand sich jedoch nur f\u00fcr eine minimale Erh\u00f6hung der anrechenbaren Mietzinse.</p><p>In St\u00e4dten sollen Alleinstehende k\u00fcnftig 100 Franken mehr Miete geltend machen k\u00f6nnen. Auf dem Land bleibt der Betrag gleich wie heute. Ehepaare k\u00f6nnen einen Zuschlag von rund 200 Franken geltend machen, rund 50 Franken mehr als heute.</p><p></p><p>Weniger Geld f\u00fcr Miete</p><p>Je nach Preisen auf dem Wohnungsmarkt sollen die Kantone die anrechenbaren Mietzinse sogar um 10 Prozent k\u00fcrzen d\u00fcrfen. Damit k\u00f6nnten die Betr\u00e4ge unter das heutige Niveau fallen. Die EL solle nicht mehr als das Existenzminimum abdecken, sagte Bruno Pezzatti (FDP/ZG).</p><p>Die vorberatende Kommission wollte dem St\u00e4nderat folgen, der h\u00f6here Betr\u00e4ge beschlossen hatte. Im Gegenzug beantragte sie, den Lebensbedarf f\u00fcr Kinder zu senken. Dieser Antrag fand eine Mehrheit, obwohl die Mietzinse kaum erh\u00f6ht werden.</p><p>Die Kosten f\u00fcr die externe Betreuung kleiner Kinder werden bei der EL-Berechnung nicht ber\u00fccksichtigt. Weil bei den Bef\u00fcrwortern einige Pl\u00e4tze leer geblieben waren, kam die f\u00fcr das L\u00f6sen der Ausgabenbremse n\u00f6tige absolute Mehrheit nicht zusammen. Das Ziel des Bundesrats, das Leistungsniveau der EL zu erhalten, d\u00fcrfte damit insbesondere f\u00fcr Eltern mit einer IV-Rente gef\u00e4hrdet sein.</p><p>Auch bei anderen Entscheiden zeigte der Nationalrat H\u00e4rte. Die Kommission hatte vorgeschlagen, das betreute Wohnen zus\u00e4tzlich zu unterst\u00fctzen. Das sollte Betagten erlauben, so lange wie m\u00f6glich zu Hause zu leben. Es handle sich um eine zukunftstaugliche Wohnform, sagte Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CVP/AR). Die Mehrheit lehnte das jedoch ab.</p><p></p><p>Keine EL f\u00fcr Verm\u00f6gende</p><p>Sparen will der Nationalrat auch mit einer neuen Verm\u00f6gensschwelle: Wer mehr als 100'000 Franken besitzt, soll keine Unterst\u00fctzung beanspruchen k\u00f6nnen. \"Es sollen nur jene EL erhalten, die sie wirklich n\u00f6tig haben\", sagte Pezzatti. Damit niemand aus einer selbst bewohnten Liegenschaft ausziehen muss, wird deren Wert nicht ber\u00fccksichtigt. Wird das Wohneigentum sp\u00e4ter verkauft oder vererbt, m\u00fcssen die Erg\u00e4nzungsleistungen aber zur\u00fcckgezahlt werden.</p><p>Bei der Berechnung der H\u00f6he der EL setzt der Nationalrat die Freibetr\u00e4ge noch tiefer an als der St\u00e4nderat, n\u00e4mlich bei 25'000 Franken f\u00fcr Alleinstehende und 40'000 Franken f\u00fcr Ehepaare. Der Freibetrag bei Wohneigentum liegt weiterhin bei 112'500 Franken. Dar\u00fcber liegende Betr\u00e4ge werden zum Teil als Einnahmen angerechnet.</p><p></p><p>Kapitalbezug weiterhin m\u00f6glich</p><p>Umstritten war der Kapitalbezug. Der Bundesrat hatte festgestellt, dass nicht wenige EL-Bez\u00fcgerinnen und -Bez\u00fcger zuvor ihre Pensionskasse als Kapital bezogen und verbraucht hatten. Der St\u00e4nderat will den Kapitalbezug daher ganz verbieten. Die Kommission schlug als Kompromiss vor, dass noch die H\u00e4lfte der obligatorischen beruflichen Vorsorge als Kapital bezogen werden darf.</p><p>Der Nationalrat entschied sich aber, beim geltenden Recht zu bleiben und den Kapitalbezug weiterhin zuzulassen. Es sei unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig, wegen einzelner schwarzer Schafe gleich alle Versicherten unter Bevormundung zu stellen, argumentierte Regine Sauter (FDP/ZH). Die EL kann aber um 10 Prozent gek\u00fcrzt werden, wenn das Kapital aufgebraucht worden ist.</p><p>Auch wer sich selbst\u00e4ndig machen will, kann sein Pensionskassenguthaben weiterhin frei beziehen. Die Mehrheit sprach sich gegen eine Einschr\u00e4nkung aus. Damit werde Unternehmertum im Keim erstickt, sagte Thomas de Courten (SVP/BL).</p><p>Schliesslich nahm der Nationalrat ein Anliegen aus der Reform der Altersvorsorge in die Vorlage auf: \u00c4ltere Arbeitslose k\u00f6nnen ihr Pensionskassenguthaben in der Vorsorgeeinrichtung des bisherigen Arbeitgebers belassen und sp\u00e4ter eine Rente beziehen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.03.2018</b></p><p><b>Erg\u00e4nzungsleistungen soll es erst nach zehn Beitragsjahren geben </b></p><p><b>Zehntausende alte und behinderte Menschen m\u00fcssen m\u00f6glicherweise bald mit weniger Geld auskommen. Der Nationalrat hat beschlossen, Anspruch und H\u00f6he der Erg\u00e4nzungsleistungen (EL) einzuschr\u00e4nken.</b></p><p>Am Donnerstag hat er die am Mittwoch unterbrochene Debatte zu Ende gef\u00fchrt. Dabei baute er weitere H\u00fcrden ein und machte die EL-Reform zu einer Sparvorlage. Nach Angaben von Bundespr\u00e4sident Alain Berset belaufen sich die Einsparungen nach den Beschl\u00fcssen des Nationalrats auf \u00fcber 700 Millionen Franken. Das ist fast dreimal so viel wie im St\u00e4nderat.</p><p>Zum Beispiel will der Nationalrat bei der EL-Berechnung das Einkommen von Ehegatten voll anrechnen. Bisher wurden nur zwei Drittel des Einkommens ber\u00fccksichtigt. Allein damit werden 50 Millionen Franken gespart. Angelo Barrile (SP/ZH) wies vergeblich darauf hin, dass es sich um Ehegatten von Personen mit einer Behinderung handle, die wichtige Betreuungsaufgaben wahrn\u00e4hmen.</p><p>Gespart wird auch bei den Krankenkassenpr\u00e4mien. Statt einer Pauschale wird k\u00fcnftig nur noch die effektiv bezahlte Pr\u00e4mie ber\u00fccksichtigt. Nach dem Willen des St\u00e4nderats soll diese nicht h\u00f6her sein als die drittg\u00fcnstigste Pr\u00e4mie im Kanton. Der Nationalrat will den Kantonen diesbez\u00fcglich aber keine Vorgaben machen.</p><p></p><p>Tats\u00e4chliche Kosten</p><p>Zudem wird die EL-Mindesth\u00f6he gesenkt auf den Betrag der h\u00f6chsten Pr\u00e4mienverbilligung im Kanton, wobei 60 Prozent der kantonalen Durchschnittspr\u00e4mie nicht unterschritten werden d\u00fcrfen. Heute bezahlen die meisten Kantone mindestens eine Durchschnittspr\u00e4mie. Ist die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen kleiner, wird der Betrag angehoben. Mit der neuen Methode k\u00f6nnen die Kantone \u00fcber 100 Millionen Franken sparen.</p><p>Auch bei den Heimkosten werden bei der Berechnung des EL-Anspruchs nur noch die tats\u00e4chlich verrechneten Tage ber\u00fccksichtigt. Heute wird monatsweise abgerechnet, was Mehrkosten von \u00fcber 50 Millionen Franken verursacht.</p><p>Abgelehnt hat der Nationalrat die umstrittene Karenzfrist von zehn Jahren. Diese h\u00e4tte Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer getroffen, die aus Drittstaaten in die Schweiz zur\u00fcckkehren. Stattdessen stimmte er f\u00fcr eine minimale AHV-Beitragsfrist von zehn Jahren. Wer weniger lange eingezahlt hat, bekommt keine EL. Falls diese Regelung in Kraft tritt, k\u00f6nnten viele EL-Bez\u00fcgerinnen und -Bez\u00fcger ihre EL verlieren.</p><p>Bereits am Mittwoch hatte der Nationalrat beschlossen, die f\u00fcr die EL anrechenbaren Mietzinse nur geringf\u00fcgig anzuheben. In der Stadt gibt es f\u00fcr Alleinstehende 100 Franken mehr pro Monat, f\u00fcr Ehepaare rund 150 Franken. Auf dem Land bleiben die Beitr\u00e4ge f\u00fcr Alleinstehende unver\u00e4ndert.</p><p></p><p>Referendums-Drohung</p><p>Kantone bekommen sogar die M\u00f6glichkeit, je nach Lage auf dem Wohnungsmarkt die anrechenbaren Mietzinse um bis zu 10 Prozent zu k\u00fcrzen. Damit k\u00f6nnten die Betr\u00e4ge tiefer ausfallen als heute. Dagegen hatte der Bundesrat festgestellt, dass zehntausende AHV- und IV-Rentner mit den H\u00f6chstbetr\u00e4gen die Miete nicht decken k\u00f6nnen.</p><p>Einige Rednerinnen und Redner von Mitte-links-Parteien machten denn auch bereits Vorbehalte im Hinblick auf die Schlussabstimmung. Der Entscheid zu den Mietzinsen kam allerdings nur aufgrund der Abwesenheiten in diesem Lager zu Stande. Die Rentnerinnen- und Rentnerorganisation AVIVO erw\u00e4gt bereits ein Referendum.</p><p>Der St\u00e4nderat hatte h\u00f6here Mietzinsmaxima beschlossen. Er wird sich nun noch einmal mit den Betr\u00e4gen befassen m\u00fcssen. Auch die Senkung des Lebensbedarfs f\u00fcr Kinder wird den St\u00e4nderat besch\u00e4ftigen. F\u00fcr kleine Kinder will der Nationalrat n\u00e4mlich einen tieferen Betrag ber\u00fccksichtigen als heute. Damit trifft er vor allem Eltern mit einer Behinderung.</p><p>Keine Mehrheit fand der Antrag, die Kosten f\u00fcr die externe Betreuung kleiner Kinder zu ber\u00fccksichtigen. Auch ein Zuschlag f\u00fcr das betreute Wohnen scheiterte. </p><p>Daf\u00fcr f\u00fchrte der Nationalrat eine neue Verm\u00f6gensschwelle ein: Wer mehr als 100'000 Franken besitzt, soll keine Unterst\u00fctzung beanspruchen k\u00f6nnen. Auch die Freibetr\u00e4ge, die bei der EL-Berechnung nicht als Einkommen angerechnet werden, hat der Nationalrat gesenkt.</p><p></p><p>Freier Kapitalbezug</p><p>Beim Kapitalbezug zeigte sich der Nationalrat hingegen nachgiebig. Der Bundesrat hatte festgestellt, dass nicht wenige EL-Bez\u00fcgerinnen und -Bez\u00fcger ihre Pensionskasse als Kapital bezogen und verbraucht hatten. Der St\u00e4nderat will den Kapitalbezug daher ganz verbieten.</p><p>Der Nationalrat beschloss jedoch, dass das Altersguthaben auch in Zukunft als Kapital bezogen werden darf. Auch wer sich selbst\u00e4ndig machen will, kann sein Pensionskassenguthaben frei beziehen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 30.05.2018</b></p><p><b>Bei der Reform der Erg\u00e4nzungsleistungen bleiben grosse Differenzen </b></p><p><b>Die R\u00e4te haben bei der Reform der Erg\u00e4nzungsleistungen (EL) nach wie vor grosse Differenzen. Der St\u00e4nderat lenkte bei der zweiten Beratung der Vorlage am Mittwoch nur in wenigen Punkten ein.</b></p><p>Es ist zwar ein Ziel der Reform, das Kostenwachstum zu bremsen. Viele Entscheide des Nationalrats mochte der St\u00e4nderat jedoch aus sozialpolitischen Gr\u00fcnden nicht mittragen. Dazu geh\u00f6rt die K\u00fcrzung des Betrags, der bei der EL-Berechnung f\u00fcr den Lebensbedarf von Kindern angerechnet werden darf.</p><p>Dazu geh\u00f6ren auch die H\u00f6chstbetr\u00e4ge f\u00fcr Mieten. Ein grosser Teil der EL-Bez\u00fcgerinnen und -Bez\u00fcger kann mit den heutigen Ans\u00e4tzen ihre Wohnung nicht zahlen. Trotzdem hat der Nationalrat nur eine geringf\u00fcgige Erh\u00f6hung der maximal anrechenbaren Mieten beschlossen. Je nach Situation auf dem Wohnungsmarkt k\u00f6nnten die Kantone die H\u00f6chstbetr\u00e4ge sogar um bis zu 10 Prozent k\u00fcrzen.</p><p></p><p>\u00dcberf\u00e4llige Anpassung</p><p>Der St\u00e4nderat h\u00e4lt an einer substanziellen Erh\u00f6hung fest. Es geht um mehrere Tausend Franken pro Jahr. Die Mietzinse seien in den letzten Jahren massiv gestiegen, sagte Kommissionssprecher Konrad Graber (CVP/LU). Laut Paul Rechsteiner (SP/SG) handelt es sich um eine l\u00e4ngst \u00fcberf\u00e4llige Anpassung. Nach dem Entscheid des Nationalrats war bereits von einem Referendum die Rede gewesen.</p><p>Der St\u00e4nderat will den Kantonen aber die M\u00f6glichkeit geben, in Gemeinden mit tiefen Mieten eine Senkung um 10 Prozent zu beantragen. Bedingung ist, dass nach der Senkung die Mieten von 90 Prozent der EL-Bez\u00fcger gedeckt sind. Es handle sich um eine sinnvolle Verfeinerung der Vorlage, sagte Sozialminister Alain Berset.</p><p></p><p>Kehrtwende beim Kapitalbezug</p><p>Ein weiteres Kernst\u00fcck der Vorlage ist der Kapitalbezug. Der Bundesrat hatte festgestellt, dass viele EL-Bez\u00fcger ihr Altersguthaben fr\u00fcher ganz oder teilweise als Kapital bezogen hatten. Nicht zuletzt aus diesem Grund sei die EL-Reform \u00fcberhaupt aufgegleist worden, rief Berset in Erinnerung.</p><p>Die R\u00e4te haben sich nun jedoch darauf geeinigt, beim geltenden Recht zu bleiben. In der ersten Beratungsrunde hatte der St\u00e4nderat noch beschlossen, den Kapitalbezug zu verbieten. Kommissionssprecher Graber zog die Untersuchungsergebnisse des Bundesrats in Zweifel. Zudem sei es Sache der Versicherten, was sie mit ihrem Geld machen wollten.</p><p>Werner H\u00f6sli (SVP/GL) zeigte kein Verst\u00e4ndnis f\u00fcr diese Kehrtwende. Offenbar sei es der Finanzlobby und den Vorsorgeeinrichtungen gelungen, ihre Interessen durchzusetzen. Dass der Staat dabei in die R\u00f6hre gucke, interessiere offenbar niemanden. Berset bedauerte, dass nicht einmal ein Kompromiss erwogen wurde.</p><p>Abgelehnt hat der St\u00e4nderat auch das vom Nationalrat beschlossene Korrektiv. Die grosse Kammer will die EL um 10 Prozent k\u00fcrzen k\u00f6nnen, wenn das bezogene Kapital ganz oder teilweise aufgebraucht ist.</p><p></p><p>Erben sollen zahlen</p><p>Einverstanden ist der St\u00e4nderat hingegen damit, dass keine EL erh\u00e4lt, wer sein Verm\u00f6gen ohne wichtigen Grund verprasst. Die R\u00fcckzahlung von Erg\u00e4nzungsleistungen aus Erbschaften \u00fcber 50'000 Franken fand ebenfalls eine Mehrheit. Damit k\u00f6nnen sch\u00e4tzungsweise 230 Millionen Franken eingespart werden.</p><p>Durchgefallen ist in der kleinen Kammer hingegen die Verm\u00f6gensschwelle. Wer mehr als 100'000 Franken besitzt, soll nach dem Willen des Nationalrats keine EL bekommen. Auch die tieferen Freibetr\u00e4ge f\u00fcr die Rentenberechnung fanden keine Mehrheit.</p><p>Nichts wissen sollte die kleine Kammer vom Beschluss des Nationalrats, dass nur noch EL erh\u00e4lt, wer zuvor mindestens zehn Jahre lang AHV-Beitr\u00e4ge geleistet hat. Viele Betroffene w\u00fcrden in der Sozialhilfe landen, sagte Graber. Das w\u00fcrde die Kantone zus\u00e4tzlich belasten.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 10.09.2018</b></p><p><b>Viele Bez\u00fcgerinnen und Bez\u00fcger von Erg\u00e4nzungsleistungen (EL) m\u00fcssen sich die Miete vom Mund absparen. Nun sollen die Ans\u00e4tze erh\u00f6ht werden.</b></p><p>Bei der zweiten Beratung hat sich der Nationalrat am Montag f\u00fcr eine deutliche Erh\u00f6hung der anrechenbaren Betr\u00e4ge ausgesprochen. Damit k\u00f6nnen 86 Prozent der EL-Bez\u00fcgerinnen und -Bez\u00fcger ihre Miete decken. Das ist heute nicht der Fall. Die aktuellen Ans\u00e4tze gelten seit dem Jahr 2000.</p><p>Seither h\u00e4tten sich die Mieten um 24 Prozent erh\u00f6ht, rief SP-Nationalr\u00e4tin Silvia Schenker (BS) in Erinnerung. Es sei Zeit, das Trauerspiel zu beenden, sagte Christian Lohr (CVP/TG). Benjamin Roduit (CVP/VS) bezeichnete Wohnen als Grundbed\u00fcrfnis, auf das in einer entwickelten Gesellschaft ein Anspruch bestehe.</p><p></p><p>Existenzminimum nicht gesichert</p><p>FDP und SVP wollten beim urspr\u00fcnglichen Entscheid des Nationalrats bleiben und die Ans\u00e4tze lediglich in den St\u00e4dten geringf\u00fcgig erh\u00f6hen. Mit den Betr\u00e4gen h\u00e4tte fast ein Viertel der EL-Bez\u00fcgerinnen und -Bez\u00fcger die Miete nicht decken k\u00f6nnen.</p><p>Aufgrund einer Comparis-Suche war der Zuger FDP-Nationalrat Bruno Pezzatti jedoch zum Ergebnis gekommen, dass eine vierk\u00f6pfige Familie mit den tieferen Ans\u00e4tzen problemlos eine passende Wohnung finden k\u00f6nne. Es gehe darum, die EL langfristig zu sichern f\u00fcr jene, dies sie \"wirklich n\u00f6tig h\u00e4tten\", sagte Verena Herzog (SVP/TG) dazu.</p><p>Sozialminister Alain Berset warnte, dass damit das Existenzminimum nicht gew\u00e4hrleistet sei. Das \u00fcberzeugte eine knappe Mehrheit. Mit 99 zu 91 Stimmen folgte der Nationalrat dem St\u00e4nderat und hiess die h\u00f6heren Ans\u00e4tze gut.</p><p></p><p>Weniger Geld f\u00fcr Kinder</p><p>Beim Lebensbedarf von Kindern blieb die grosse Kammer hingegen hart. Mit 130 zu 58 Stimmen entschied er, die Ans\u00e4tze f\u00fcr Kinder bis elf Jahre zu senken. Jene f\u00fcr \u00e4ltere Kinder bleiben zwar gleich hoch. Den vollen Betrag gibt es aber nur f\u00fcr das erste Kind, f\u00fcr alle weiteren wird der Ansatz schrittweise gek\u00fcrzt. Das treffe Familien, in welchen ein Elternteil auf IV angewiesen sei, sagte Schenker. Diese materiell noch st\u00e4rker unter Druck zu setzen, sei eine \"Zumutung\".</p><p>Gem\u00e4ss einer Untersuchung k\u00f6nnten die heutigen Ans\u00e4tze falsche Anreize setzen. Es sei stossend, wenn eine Familie mit EL mehr Geld zur Verf\u00fcgung habe als eine erwerbst\u00e4tige Familie, sagte Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CVP/AG). Im Gegenzug will der Nationalrat bei der EL die Kosten f\u00fcr die familienexterne Kinderbetreuung ber\u00fccksichtigen.</p><p></p><p>Keine EL f\u00fcr Verm\u00f6gende</p><p>Viele andere Elemente der EL-Reform bleiben umstritten. So will der Nationalrat keine EL gew\u00e4hren, wenn jemand \u00fcber 100'000 Franken Verm\u00f6gen hat. Der St\u00e4nderat lehnt die Verm\u00f6gensschwelle ab.</p><p>Einig sind sich die R\u00e4te dar\u00fcber, dass das Guthaben der obligatorischen beruflichen Vorsorge nach den heutigen Regeln als Kapital bezogen werden kann. Der Nationalrat will den EL-Anspruch aber um 10 Prozent k\u00fcrzen, falls das Kapital vorzeitig verbraucht worden ist.</p><p>Fallengelassen hat die grosse Kammer die Bedingung, dass nur Anspruch auf EL hat, wer zuvor zehn Jahre lang AHV bezahlte. Damit w\u00fcrden die Kosten bloss in die Sozialhilfe und damit zu Kantonen und Gemeinden verlagert, sagte Bea Heim (SP/SO). SVP-Sprecherin Herzog pl\u00e4dierte daf\u00fcr, \"Sozialtourismus\" zu verhindern. Es d\u00fcrfe nicht sein, dass sich ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige kurz vor der Pensionierung ins Schweizer Sozialsystem einschmuggelten, sagte sie.</p><p>Nach den Beschl\u00fcssen des Nationalrats belaufen sich die EL-Ausgaben im Jahr 2030 voraussichtlich auf gut 6,4 Milliarden Franken. Gem\u00e4ss den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderats sind es knapp 200 Millionen Franken mehr. Gegen\u00fcber der geltenden Ordnung spart der Nationalrat rund 330 Millionen Franken im Jahr, der St\u00e4nderat rund 180 Millionen Franken.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 27.11.2018</b></p><p><b>Harzige Suche nach einem Kompromiss bei der EL-Reform </b></p><p><b>Bei der Reform der Erg\u00e4nzungsleistungen (EL) n\u00e4hern sich die R\u00e4te einem Kompromiss an. In der dritten und letzten Beratungsrunde hat der St\u00e4nderat insbesondere beim Lebensbedarf von Kindern Zugest\u00e4ndnisse gemacht.</b></p><p>Der Nationalrat will die anerkannten Ausgaben f\u00fcr Kinder reduzieren. Der St\u00e4nderat ist einverstanden mit Abstrichen bei Kindern unter 11 Jahren. Im Gegenzug sollen die Betreuungskosten anerkannt werden. Bei Kindern \u00fcber 11 Jahren will der St\u00e4nderat beim geltenden Recht bleiben. Dieser Kompromiss orientiere sich an den tats\u00e4chlichen Kosten einer Familie, sagte Kommissionssprecher Konrad Graber (CVP/LU) am Dienstag.</p><p>Nach wie vor umstritten ist die vom Nationalrat beschlossene Verm\u00f6gensschwelle, \u00fcber welcher kein EL-Anspruch bestehen soll. Der St\u00e4nderat lehnte eine solche einstimmig ab. Konsequenterweise f\u00e4llt damit auch das gesicherte Darlehen f\u00fcr Hauseigent\u00fcmer weg.</p><p>Der St\u00e4nderat kommt dem Nationalrat aber insofern entgegen, als er die Verm\u00f6gensschwelle, ab welcher allenfalls bezogene EL nach dem Tod einer Person zur\u00fcckerstattet werden muss, auf 40'000 Franken senken will. Der Nationalrat hatte eine Schwelle von 50'000 Franken beschlossen.</p><p>Bei der K\u00fcrzung des EL-Anspruchs im Fall eines Kapitalbezugs und bei den Freibetr\u00e4gen f\u00fcr die EL-Berechnung hat der St\u00e4nderat nicht nachgegeben. Es gebe gute Gr\u00fcnde, die Leistungen als Kapital zu beziehen, sagte Graber. Gewisse Pensionskassenreglemente s\u00e4hen sogar vor, dass ein Teil des Kapitals bezogen werden m\u00fcsse.</p><p>Auch bei den Freibetr\u00e4gen f\u00fcr die EL-Berechnung ist der St\u00e4nderat bei seinen fr\u00fcheren Beschl\u00fcssen geblieben. Die Vorlage geht zur\u00fcck an den Nationalrat. Alle danach verbleibenden Differenzen m\u00fcssen von der Einigungskonferenz geregelt werden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 06.03.2019</b></p><p><b>Einigungskonferenz muss sich mit EL-Reform befassen </b></p><p><b>Die Reform der Erg\u00e4nzungsleistungen (EL) wird ein Fall f\u00fcr die Einigungskonferenz. Der Nationalrat hat sich am Mittwoch zum dritten Mal mit der Vorlage befasst und bei den umstrittenen K\u00fcrzungen eingelenkt. An der Verm\u00f6gensschwelle hielt er jedoch fest.</b></p><p>Ab einem Verm\u00f6gen von 100'000 Franken besteht nach dem Willen der Mehrheit kein Anspruch auf Erg\u00e4nzungsleistungen. \"Wer 100'000 Franken besitzt, ist in seiner Existenz nicht gef\u00e4hrdet\", sagte Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CVP/AG). Der Wert von selbst bewohnte Liegenschaften wird bei der Verm\u00f6gensschwelle nicht ber\u00fccksichtigt. Die geleistete Unterst\u00fctzung wird aber mit einer Hypothek gesichert und muss zur\u00fcckerstattet werden.</p><p></p><p>Zu wenig zum Leben</p><p>Umstritten bleiben auch die Verm\u00f6gensfreibetr\u00e4ge f\u00fcr die EL-Berechnung. Mit 25'000 Franken f\u00fcr Alleinstehende und 40'000 Franken f\u00fcr Ehepaare hat der Nationalrat tiefere Ans\u00e4tze beschlossen als der St\u00e4nderat. Damit bleibe den Betroffenen zu wenig zum Leben und h\u00f6chstens noch genug f\u00fcr eine schickliche Beerdigung, sagte Bea Heim (SP/SO).</p><p>Sozialminister Alain Berset warnte, dass die tiefe Schwelle ein Anreiz sein k\u00f6nne, das Verm\u00f6gen zu verbrauchen, um in Genuss von EL zu kommen. Die Mehrheit \u00fcberzeugte er mit dem Argument nicht. Erg\u00e4nzungsleistungen h\u00e4tten zum Ziel, die Existenz zu sichern, hielt FDP-Sprecherin Regine Sauter (ZH) entgegen. Sie erinnerte daran, dass ein Grund f\u00fcr die Reform das Kostenwachstum sei. Diesem m\u00fcsse mit gezielten Massnahmen etwas entgegengesetzt werden.</p><p>Eine weitere Differenz betrifft die Abtretung von EL-Betr\u00e4gen f\u00fcr den Aufenthalt in Heimen und Spit\u00e4lern. Auf Antrag der Kommission lenkte der Nationalrat hingegen beim Lebensbedarf von Kindern ein. Bisher wollte er die anerkannten Ausgaben reduzieren. Nun bleibt es bei Kindern \u00fcber 11 Jahren bei den heute anerkannten Ausgaben. F\u00fcr j\u00fcngere Kinder wird der Ansatz gek\u00fcrzt.</p><p></p><p>Undifferenzierte K\u00fcrzung</p><p>\u00dcberstimmt wurde die Kommission bei der K\u00fcrzung des EL-Anspruchs. Bisher hatte der Nationalrat daran festgehalten, dass 10 Prozent weniger EL bekommen soll, wer sein Guthaben der obligatorischen beruflichen Vorsorge als Kapital bezogen und vorzeitig verbraucht hat.</p><p>Laut Berset handelt es sich um eine undifferenzierte K\u00fcrzung. Die Regelung nehme keine R\u00fccksicht darauf, warum jemand sein Altersguthaben bezogen habe, sagte er. Christian Lohr (CVP/TG) erinnerte daran, dass das Gesetz verschwenderisches Verhalten bereits sanktioniere. Die K\u00fcrzung treffe die Falschen. Zudem werde die Sozialhilfe zus\u00e4tzlich belastet, warnte Lohr. Der Nationalrat folgte ihm mit 94 zu 91 Stimmen.</p><p>Die Einigungskonferenz findet am Donnerstagmorgen statt. Angenommen hat der Nationalrat eine Motion der Gesundheitskommission, die eine Finanzierung von betreutem Wohnen durch die EL verlangt. Ziel ist es, Heimeintritte f\u00fcr betagte Menschen zu verz\u00f6gern oder zu vermeiden.</p><p></p><p><b>SDA-Meldung, 19.03.2019</b></p><p><b>R\u00e4te einigen sich auf EL-Reform </b></p><p><b>National- und St\u00e4nderat haben sich auf eine Reform der Erg\u00e4nzungsleistungen (EL) geeinigt. Nach dem St\u00e4nderat hat am Dienstag auch der Nationalrat den Antr\u00e4gen der Einigungskonferenz zugestimmt.</b></p><p>Wie \u00fcblich handelt es sich um einen Kompromiss, bei dem beide R\u00e4te im einen oder anderen Punkt nachgeben m\u00fcssen. Bei der umstrittenen Verm\u00f6gensschwelle hat sich der Nationalrat durchgesetzt: Wer mehr als 100'000 Franken Verm\u00f6gen hat, hat k\u00fcnftig keinen Anspruch auf EL. Bei Ehepaaren betr\u00e4gt die Verm\u00f6gensschwelle 200'000 Franken.</p><p></p><p>Gesichertes Darlehen gestrichen</p><p>Die Vorbehalte des St\u00e4nderats hatten vor allem mit dem gesicherten Darlehen zu tun: Damit bed\u00fcrftige Personen nicht aus selbst bewohnten Liegenschaften ausziehen m\u00fcssen, sollten sie trotz Immobilienverm\u00f6gen EL erhalten. Die Unterst\u00fctzung sollte aber nach dem Tod zur\u00fcckbezahlt werden m\u00fcssen, wobei die Forderung mit einem hypothekarisch gesicherten Darlehen gesichert worden w\u00e4re.</p><p>Die kleine Kammer hielt diese Regelung f\u00fcr administrativ aufwendig und schwierig zu vollziehen. Auf Antrag der Einigungskonferenz ist sie aus der Vorlage gestrichen worden. Das Verm\u00f6gen in Form von selbst bewohntem Wohneigentum wird bei der Verm\u00f6gensschwelle nicht ber\u00fccksichtigt. Das hypothekarisch gesicherte Darlehen wird damit \u00fcberfl\u00fcssig.</p><p>Das Wohneigentum f\u00e4llt aber unter die gew\u00f6hnlichen Regeln f\u00fcr die EL-Berechnung und wird dort abz\u00fcglich des Freibetrages als Verm\u00f6gen angerechnet. \u00dcbersteigt der Nachlass eines EL-Bez\u00fcgers oder einer EL-Bez\u00fcgerin 40'000 Franken, muss die EL zudem zur\u00fcckerstattet werden.</p><p></p><p>Mehr Geld f\u00fcr Miete</p><p>Bei den ebenfalls noch umstrittenen Verm\u00f6gensfreibetr\u00e4gen f\u00fcr die EL-Berechnung hatte sich in der Einigungskonferenz der St\u00e4nderat durchgesetzt. Diese werden auf 30'000 Franken f\u00fcr Alleinstehende respektive 50'000 Franken f\u00fcr Verheiratete gesenkt. Der Nationalrat wollte die Freibetr\u00e4ge tiefer ansetzen. Schliesslich hatte die Einigungskonferenz beantragt, dass EL-Betr\u00e4ge f\u00fcr Tagestaxen direkt an Heime und Spit\u00e4ler ausbezahlt werden k\u00f6nnen.</p><p>Die \u00fcbrigen Elemente der Vorlage waren bereits zuvor bereinigt worden. Eine wichtige Neuerung betrifft die Mieten. Zuletzt waren die Ans\u00e4tze der EL 2001 erh\u00f6ht worden. Weil die Mieten seither stark gestiegen sind, decken die anrechenbaren Betr\u00e4ge die tats\u00e4chlichen Mieten nur noch teilweise.</p><p>Nun werden sie erh\u00f6ht, vor allem in der Stadt. Dort k\u00f6nnen Alleinstehende bei der EL-Berechnung bis zu 1370 Franken pro Monat anrechnen, in der Agglomeration 1325 Franken und auf dem Land 1210 Franken. F\u00fcr eine weitere Person gibt es 250 Franken zus\u00e4tzlich.</p><p></p><p>Weniger Geld f\u00fcr Kinder</p><p>Gesenkt werden die Ans\u00e4tze f\u00fcr den Lebensbedarf von Kindern unter 11 Jahren. Bei Kindern \u00fcber 11 Jahren bleibt es bei den heute anerkannten Ausgaben. Auf die K\u00fcrzung des EL-Anspruchs beim Kapitalbezug verzichten die R\u00e4te. Der Nationalrat hatte zun\u00e4chst daran festgehalten, dass 10 Prozent weniger EL bekommen soll, wer sein Guthaben der obligatorischen beruflichen Vorsorge als Kapital bezogen und dieses vorzeitig verbraucht hat.</p><p>Wer jedoch sein Verm\u00f6gen ohne Grund um mehr als 10 Prozent pro Jahr verbraucht, soll eine EL-Reduktion hinnehmen m\u00fcssen. Zur Berechnung eines EL-Anspruchs werden nur noch die von einem Heim tats\u00e4chlich verrechneten Tage ber\u00fccksichtigt. Heute wird meist monatsweise abgerechnet. Bei der EL-Berechnung wird das Einkommen von Ehegatten zu 80 Prozent angerechnet. Bisher wurden zwei Drittel des Einkommens ber\u00fccksichtigt.</p><p>Die EL-Mindesth\u00f6he wird auf den Betrag der h\u00f6chsten Pr\u00e4mienverbilligung im Kanton gesenkt, wobei 60 Prozent der Durchschnittspr\u00e4mie nicht unterschritten werden d\u00fcrfen. Heute bezahlen die meisten Kantone mindestens die durchschnittliche Krankenkassenpr\u00e4mie.</p><p></p><p>Hohe Einsparungen</p><p>In der Version der Einigungskonferenz hat die EL-Reform ein Sparpotenzial von 453 Millionen Franken. Nach der Zustimmung des Nationalrats ist die Vorlage bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung.</p><p>Ob gegen die EL-Reform das Referendum ergriffen wird, ist unklar. Vor einem Jahr hatte sich eine Allianz aus Gewerkschaften, Behinderten-, Frauen- und Rentnerorganisationen sowie Mieterverb\u00e4nden gebildet, die eine Sparvorlage verhindern wollte.</p><p>Einige ihrer Anliegen sind im Lauf der parlamentarischen Ausmarchung ber\u00fccksichtigt worden. Trotzdem hat sich die Linke in der Abstimmung \u00fcber die Vorschl\u00e4ge der Einigungskonferenz der Stimme enthalten. Die Diskussion unter den kritischen Organisationen ist noch im Gang.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1553212800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2836","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770757494987)\/","SubmissionDate":"\/Date(1473984000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5005,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sozialer Schutz"}}