{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160076,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160076,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160076,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160076,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160076,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160076,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160076,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160076,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160076,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160076,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160076,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160076,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160076,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160076,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160076,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160076,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160076,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20160076,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.076","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundesgesetz \u00fcber die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen","Description":"Botschaft vom 16. November 2016 zum Bundesgesetz \u00fcber die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.11.2016</b></p><p><b>Bussen und Bestechungsgelder sollen steuerlich nicht abziehbar sein </b></p><p><b>Unternehmen sollen finanzielle Sanktionen mit Strafzweck und Bestechungsgelder nicht von den Steuern abziehen k\u00f6nnen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. November 2016 die Botschaft zum Bundesgesetz \u00fcber die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen verabschiedet. Mit der Vorlage soll die Motion Luginb\u00fchl \"steuerliche Abzugsf\u00e4higkeit von Bussen\" (Mo. 14.3450) umgesetzt werden. </b></p><p>Die steuerliche Behandlung von Bussen, Geldstrafen und finanziellen Verwaltungssanktionen mit Strafzweck ist im geltenden Recht nicht explizit geregelt. Um die bestehenden Rechtsunsicherheiten zu beseitigen, hatte das Parlament den Bundesrat beauftragt, eine gesetzliche Regelung auszuarbeiten, die solche Zahlungen explizit als nicht abzugsf\u00e4hig erkl\u00e4rt. Die entsprechende Botschaft liegt nunmehr vor. Der Gesetzesentwurf schliesst auch Bestechungsgelder an Private sowie Aufwendungen, die mit Straftaten zusammenh\u00e4ngen, von der Abzugsberechtigung aus. Weiterhin abzugsf\u00e4hig bleiben hingegen gewinnabsch\u00f6pfende Sanktionen ohne Strafzweck.</p><p>Das Bundesgericht entschied am 26. September 2016, dass finanzielle Sanktionen mit Strafzweck im geltenden Recht steuerlich nicht abzugsf\u00e4hig sind. Es best\u00e4tigte damit die Rechtsauffassung des Bundesrates.</p><p></p><p>Teils kontroverse Vernehmlassung</p><p>Im Rahmen der Vernehmlassung sind 56 Stellungnahmen eingegangen. Das Ergebnis der Vernehmlassung ist teilweise kontrovers ausgefallen. Im Weiteren hat sich gezeigt, dass die kantonalen Steuerbeh\u00f6rden bisher nur in Einzelf\u00e4llen mit der Thematik befasst waren, weshalb in vielen Kantonen keine gefestigte Praxis besteht.</p><p>Die steuerliche Nichtabzugsf\u00e4higkeit von Bussen, Geldstrafen und finanziellen Verwaltungssanktionen mit Strafzweck wurde von einer klaren Mehrheit der Kantone (25), drei Parteien (BDP, CVP und SP) und neun Organisationen begr\u00fcsst. Gegen die Regelung sprachen sich ein Kanton, die Parteien FDP und SVP sowie 15 Organisationen aus.</p><p>Auf breite Zustimmung stiess die Abzugsf\u00e4higkeit von gewinnabsch\u00f6pfenden Sanktionen ohne Strafzweck. Nur gerade ein Kanton und drei Organisationen stellten sich hier dagegen. S\u00e4mtliche Parteien, 24 Kantone und 14 Organisationen waren daf\u00fcr.</p><p>Die steuerliche Nichtabzugsf\u00e4higkeit von Prozesskosten lehnen 22 Kantone, die Parteien SVP und FDP sowie 15 Organisationen ab. Bef\u00fcrwortet wird diese Massnahme von vier Kantonen, den Parteien BDP, CVP und SP sowie zwei Organisationen. Die steuerliche Nichtabzugsf\u00e4higkeit von Aufwendungen, die der Erm\u00f6glichung einer Straftat dienen oder als Gegenleistung f\u00fcr das Begehen einer Straftat entrichtet werden, wurde mehrheitlich aufgrund von Vollzugsschwierigkeiten abgelehnt (22 Kantone, Parteien FDP und SVP sowie neun Organisationen). Gutgeheissen wurde dieser Vorschlag von vier Kantonen und den Parteien BDP, CVP und SP sowie acht Organisationen. Der Bundesrat h\u00e4lt trotzdem daran fest, Aufwendungen, die Straftaten erm\u00f6glichen oder als Gegenleistung f\u00fcr das Begehen von Straftaten erfolgen, nicht als Abz\u00fcge zuzulassen. In der Botschaft geht der Bundesrat detailliert auf die Umsetzung ein, um die bef\u00fcrchteten Vollzugsschwierigkeiten zu minimieren. In Bezug auf die Nichtabzugsf\u00e4higkeit von Prozesskosten anerkennt der Bundesrat gewisse praktische Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Er verzichtet daher darauf, die Nichtabzugsf\u00e4higkeit der Prozesskosten in die Vorlage aufzunehmen.</p><p></p><p>Weiterer Schritt zur Bek\u00e4mpfung der Korruption</p><p>Seit dem Inkrafttreten der Revision des Strafgesetzbuches am 1. Juli 2016 werden Bestechungen von Privaten von Amtes wegen verfolgt. Eine Ausnahme gilt f\u00fcr leichte F\u00e4lle. Die Nichtabzugsf\u00e4higkeit von Bestechungszahlungen an Private f\u00fchrt zu einer Harmonisierung von Straf- und Steuerrecht. In der Vernehmlassung stiess diese Bestimmung auf grosse Zustimmung. Abgelehnt wurde sie von einem Kanton, der SVP und drei Organisationen. Die steuerliche Nichtabzugsf\u00e4higkeit von Bestechungsgeldern entspricht auch dem Sinn und Zweck internationaler Vorgaben. Bei gleichzeitiger Strafbarkeit der Privatbestechung gilt sie als wirkungsvolles Mittel zur Bek\u00e4mpfung der Korruption.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 07.03.2018</b></p><p><b>Unternehmen sollen ausl\u00e4ndische Bussen nicht von Steuern abziehen </b></p><p><b>Schweizer Unternehmen sollen Bussen, die im Ausland gegen sie verh\u00e4ngt werden, nicht von den Steuern absetzen k\u00f6nnen. Das hat der St\u00e4nderat entschieden. Er folgte damit der Minderheit und dem Bundesrat.</b></p><p>Als Erstrat hiess die kleine Kammer am Mittwoch einen Gesetzesentwurf des Bundesrates mit 30 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen gut. Die Mehrheit der Wirtschaftskommission h\u00e4tte ausl\u00e4ndische Bussen, Geldstrafen und finanzielle Verwaltungssanktionen abzugsf\u00e4hig machen wollen, unterlag aber klar.</p><p></p><p>Extreme befriedigten nicht</p><p>Das Abzugsf\u00e4higkeit sorgte im Zusammenhang mit den Bussen f\u00fcr Schweizer Banken in den USA f\u00fcr Diskussionen. Heute ist nicht explizit geregelt, ob Abz\u00fcge von den Steuern zul\u00e4ssig sind oder nicht. Die Kantone handhaben die Frage unterschiedlich. Das Parlament hat beim Bundesrat eine Vorlage bestellt, um diese Rechtsunsicherheit zu beseitigen.</p><p>Nicht bestritten war, dass im Inland verh\u00e4ngte Bussen, Geldstrafen und finanzielle Verwaltungssanktionen nicht abzugsf\u00e4hig sind. Hingegen wollte die Mehrheit der Wirtschaftskommission Bussen, Geldstrafen und finanzielle Verwaltungssanktionen abzugsf\u00e4hig machen, sofern sie im Ausland verh\u00e4ngt wurden.</p><p>Damit lieferte sie dem Rat reichlich Debattierstoff. Dass nun aber nur die Extreme \"Zulassung\" und \"Nichtzulassung\" zur Debatte standen, befriedigte die St\u00e4nder\u00e4te nicht. Ruedi Noser (FDP/ZH) pl\u00e4dierte f\u00fcr eine Beurteilung von Fall zu Fall und f\u00fcr eine bessere L\u00f6sung. \"Es geht nicht immer um kriminelle Angelegenheiten.\"</p><p>Zum Beispiel k\u00f6nnen Exporte nach Syrien, die das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (SECO) bewillige, gegen die von den USA verh\u00e4ngten Sanktionen verstossen, f\u00fchrte Noser aus. \"Wir machen Gesch\u00e4fte mit Staaten, die nicht eine Rechtsordnung kennen wie die Schweiz\", setzte Peter F\u00f6hn (SVP/SZ) hinzu.</p><p>Abzugsf\u00e4hig sollten ausl\u00e4ndische Bussen dann sein, wenn das Verfahren \"irgendwie unrichtig gelaufen\" sei, forderte Pirmin Bischof (CVP/SO). Hingegen k\u00f6nne es nicht sein, dass eine Busse abzugsf\u00e4hig sei, nur weil sie im Ausland verh\u00e4ngt worden sei. Einen Zwischenweg habe die WAK nicht gefunden.</p><p></p><p>\"F\u00fcr kriminelle Unternehmen\"</p><p>Die WAK-Minderheit lehnte die Abzugsf\u00e4higkeit ab und drang mit 28 gegen 12 Stimmen durch. Christian Levrat (SP/FR) sprach von einer \"Subventionierungsvorlage f\u00fcr kriminelle Unternehmen.\" Die Frage sei, ob Unternehmen, die ausl\u00e4ndisches Recht willentlich gebrochen h\u00e4tten, mit Steuergeldern subventioniert werden sollen.</p><p>Levrat erinnerte an einen fr\u00fcheren Ratsentscheid: \"Wir haben einst mit 39 zu 0 Stimmen entschieden, dass diese Bussen nicht abzugsf\u00e4hig sein sollten.\" Er erinnerte zudem an ein Urteil des Bundesgerichts, wonach finanzielle Sanktionen mit dem Zweck einer Strafe nicht abzugsf\u00e4hig seien.</p><p>Isidor Baumann (CVP/UR) fragte sich, wie die Abzugsf\u00e4higkeit dem Volk erkl\u00e4rt werden k\u00f6nne. Anita Fetz (SP/BS) sagte, niemand sei gezwungen, in einem korrupten Staat ein Gesch\u00e4ft aufzubauen. Eine Busse in einem solchen Land geh\u00f6re zum Unternehmensrisiko. Dieses k\u00f6nne nicht dem Steuerzahler \u00fcbertragen werden.</p><p>Die meisten Staaten, in denen Schweizer Unternehmen geb\u00fcsst w\u00fcrden, seien Rechtsstaaten, sagte Werner Luginb\u00fchl (BDP/BE). Seien Bussen generell abzugsf\u00e4hig, wirke dies pr\u00e4ventiv. Das Nachsehen h\u00e4tten tendenziell die gesetzestreuen Firmen, weil sie weniger hohe Risiken eingingen und dadurch weniger profitabel seien.</p><p>Finanzminister Ueli Maurer wies darauf hin, dass sich der Bundesrat bei der Vorlage am internationalen Recht orientiert habe. Die Position der Mehrheit w\u00fcrde zu einer Rechtsauffassung f\u00fchren, die im internationalen Vergleich \"etwas exotisch\" sei, gab er zu bedenken.</p><p></p><p>\"Den Versuch wert\"</p><p>Die beste L\u00f6sung der Frage liege wohl zwischen Bundesratsvorlage und Kommissionsantrag, sagte Maurer. \"Ich weiss nicht, ob der Zweitrat noch eine L\u00f6sung findet, aber den Versuch ist es wert\", sagte er in der Eintretensdebatte.</p><p>In den \u00fcbrigen Punkten folgte der St\u00e4nderat dem Bundesrat. Demnach sollen Bestechungsgelder im Sinn des Schweizer Strafrechts nicht abgezogen werden k\u00f6nnen.</p><p>Gleiches gilt f\u00fcr Aufwendungen, die f\u00fcr die Erm\u00f6glichung einer Straftat get\u00e4tigt werden oder die als Gegenleistung f\u00fcr das Begehen von Straftaten geleistet werden. Weiterhin abzugsf\u00e4hig bleiben gewinnabsch\u00f6pfende Sanktionen ohne Strafzweck.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 18.09.2018</b></p><p><b>Unternehmen sollen ausl\u00e4ndische Bussen und Geldstrafen unter bestimmten Bedingungen von den Steuern abziehen d\u00fcrfen. Das will der Nationalrat. Der Bundesrat und der St\u00e4nderat hatten anders entschieden.</b></p><p>Im Nationalrat konnten die SVP und die FDP am Dienstag ihre Mehrheit ausspielen, mit ein paar Stimmen aus der Mitte. Der Rat beschloss mit 94 zu 88 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Mehrheit seiner Kommission zu folgen.</p><p>Demnach sollen inl\u00e4ndische Sanktionen und Bussen nicht steuerlich abzugsf\u00e4hig sein. Ausl\u00e4ndische dagegen schon, sofern sie bestimmte Bedingungen erf\u00fcllen. Dann n\u00e4mlich, wenn sie gegen den schweizerischen Ordre public verstossen, wenn sie eine Handlung sanktionieren, die in der Schweiz nicht sanktionierbar w\u00e4re und wenn sie das H\u00f6chstmass \u00fcbersteigen, welches das schweizerische Recht f\u00fcr den betreffenden Rechtsverstoss verh\u00e4ngt. Weiter dehnte der Rat die Abzugsf\u00e4higkeit f\u00fcr Schadenersatzleistungen aus.</p><p></p><p>\"Wirtschaftskrieg\" mit Bussen</p><p>Die Bef\u00fcrworterinnen und Bef\u00fcrworter dieser Regelung wollen damit dem Umstand Rechnung tragen, dass im Ausland gesprochene Bussen auch willk\u00fcrliche und politisch motivierte Komponenten enthalten k\u00f6nnen. Mit dieser Regelung st\u00e4rke die Politik der Schweiz und ihren Unternehmen den R\u00fccken, sagte Thomas Matter (SVP/ZH).</p><p>Christian L\u00fcscher (FDP/GE) gab zu bedenken, dass sich die Unternehmen im Ausland exponierten. Hans-Peter Portmann (FDP/ZH) sprach von einem \"Wirtschaftskrieg\", der auch mit dem Mittel der Busse gef\u00fchrt werde.</p><p>Auf Kosten der Allgemeinheit</p><p>SP, CVP und BDP sprachen sich f\u00fcr die Version des St\u00e4nderates und des Bundesrates aus. Unternehmen sollen Bussen und Sanktionen mit Strafzweck demnach nicht von den Steuern abziehen d\u00fcrfen - und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob sie in der Schweiz oder im Ausland verh\u00e4ngt wurden.</p><p>Die betroffenen Unternehmen m\u00fcssten bereit sein, f\u00fcr im Ausland eingegangene Risiken die Verantwortung zu \u00fcbernehmen statt sie der Allgemeinheit anzulasten, argumentierten die Bef\u00fcrworterinnen und Bef\u00fcrworter dieser L\u00f6sung.</p><p></p><p>\"Perverse\" Regelung</p><p>Schweizer Banken h\u00e4tten sich rechtswidrig verhalten und Millionenbussen aufgebrummt bekommen, stellte Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) fest. \"Sollen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler daf\u00fcr bluten? Fragen Sie mal Ihre W\u00e4hlerinnen und W\u00e4hler.\"</p><p>Die Kommission schlage eine \"perverse\" Regelung vor, die rechtlich und moralisch nicht haltbar sei. Ada Marra (SP/VD) stellte fest, die Mehrheit der Kommission wolle ein Gesetz erlassen nach dem Prinzip \"Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren\".</p><p></p><p>Nicht praktikabel</p><p>Finanzminister Ueli Maurer warnte, die nationalr\u00e4tliche Regelung sei nicht praktikabel. Sie \u00fcbersteige die M\u00f6glichkeiten der Steuerbeh\u00f6rden. Diese m\u00fcssten ausl\u00e4ndisches Recht analysieren und mit inl\u00e4ndischem vergleichen. Zudem k\u00f6nnte die Regelung zu internationalen Problemen f\u00fchren, weil unterschiedliches Recht angewendet werde f\u00fcr inl\u00e4ndische und ausl\u00e4ndische Bussen.</p><p>Doch der Rat folgte nur in einem Punkt dem Bundesrat und der Kommissionsminderheit. Er verzichtete auf die Streichung der Klausel, wonach Aufwendungen zur Erm\u00f6glichung von Straftaten oder als Gegenleistung f\u00fcr die Begehung von Straftaten nicht abgezogen werden k\u00f6nnen.</p><p></p><p>L\u00f6hne an Verbrecher</p><p>Leo M\u00fcller (CVP/LU) warnte, ohne die Klausel k\u00f6nnten L\u00f6hne an Verbrecher und Mittel zur Terrorismusfinanzierung von den Steuern abgezogen werden. \"Das geht gar nicht.\"</p><p>Die Mehrheit der Kommission, welche die Klausel streichen wollte, argumentierte, die Bestimmung sei schlicht nicht n\u00f6tig. Nachdem Finanzminister Ueli Maurer dem widersprochen hatte, sprach sich der Rat aber mit 182 zu 0 Stimmen f\u00fcr die Klausel aus. Ein paar Unentschlossene wechselten beim Abstimmen im letzten Moment von \"gr\u00fcn\" auf \"rot\". Die Vorlage geht nun zur\u00fcck an den St\u00e4nderat.</p><p></p><p>Keine explizite Regelung</p><p>Heute ist nicht explizit geregelt, ob Unternehmen Bussen, Geldstrafen und finanzielle Verwaltungssanktionen mit Strafzweck von den Steuern abziehen d\u00fcrfen oder nicht. Zudem ist die Praxis in den Kantonen unterschiedlich.</p><p>Um die Rechtsunsicherheiten zu beseitigen, beauftragte das Parlament den Bundesrat, eine gesetzliche Regelung auszuarbeiten. Inzwischen liegt auch ein Bundesgerichtsurteil vor. Das Gericht entschied im Fall einer europ\u00e4ischen Wettbewerbsbusse, dass finanzielle Sanktionen mit Strafzweck nach geltendem Recht steuerlich nicht abzugsf\u00e4hig sind.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 06.03.2019</b></p><p><b>St\u00e4nderat ortet offene Fragen bei steuerlich abziehbaren Bussen </b></p><p><b>Das Parlament befasst sich seit rund zwei Jahren mit der Frage, ob und unter welchen Bedingungen im Ausland ausgesprochene Bussen und Geldstrafen f\u00fcr die betroffenen Unternehmen steuerlich abzugsf\u00e4hig sein sollen. Mit dem Fall UBS erh\u00e4lt das Dossier neue Brisanz.</b></p><p>Die Schweizer Grossbank ist k\u00fcrzlich von den franz\u00f6sischen Beh\u00f6rden erstinstanzlich zu einer Straf- und Schadenersatzzahlung in H\u00f6he von 4,5 Milliarden Euro verurteilt worden. Der UBS und einigen ihrer Mitarbeiter wird vorgeworfen, reichen Franzosen zwischen 2004 und 2012 dabei geholfen zu haben, ihr Geld vor dem franz\u00f6sischen Fiskus in der Schweiz zu verstecken.</p><p>Die UBS hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Bis endg\u00fcltig Klarheit herrscht, d\u00fcrfte es wohl noch Jahre dauern.</p><p></p><p>Rechtsunsicherheit beseitigen</p><p>Heute ist nicht explizit geregelt, ob Unternehmen Bussen, Geldstrafen und finanzielle Verwaltungssanktionen mit Strafzweck von den Steuern abziehen d\u00fcrfen oder nicht. Zudem ist die Praxis in den Kantonen unterschiedlich. Das Bundesgesetz \u00fcber die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen will die Regeln vereinheitlichen.</p><p>Um die Rechtsunsicherheiten zu beseitigen, beauftragte das Parlament den Bundesrat, eine gesetzliche Regelung auszuarbeiten. Inzwischen liegt auch ein Bundesgerichtsurteil vor. Das Gericht entschied im Fall einer europ\u00e4ischen Wettbewerbsbusse, dass finanzielle Sanktionen mit Strafzweck nach geltendem Recht steuerlich nicht abzugsf\u00e4hig sind.</p><p></p><p>Fragen nicht restlos gekl\u00e4rt</p><p>Die Debatte in der kleinen Kammer vom Mittwoch stand im Licht des j\u00fcngsten Gerichtsentscheids in Frankreich gegen die UBS. Die Diskussion zeigte vor allem, dass noch viele Fragen offen sind. Das Gesch\u00e4ft wurde deshalb an die st\u00e4nder\u00e4tliche Wirtschaftskommission zur\u00fcckgewiesen.</p><p>Diese hatte nach Differenzen zwischen den R\u00e4ten nach der ersten Beratungsrunde einstimmig vorgeschlagen, dass ausl\u00e4ndische Bussen nur steuerlich abziehbar sein sollen, wenn die Sanktion gegen den schweizerischen Ordre public verst\u00f6sst oder das Verhalten auf gutem Glauben beruhte.</p><p></p><p>\"Wann ist der gute Glaube erf\u00fcllt?\"</p><p>Die neue Variante der st\u00e4nder\u00e4tlichen Kommission ginge weniger weit als der Beschluss des Nationalrats. Nur Unternehmen, die alles Zumutbare getan h\u00e4tten, um sich korrekt zu verhalten, w\u00fcrden steuerlich entlastet, sagte Kommissionssprecher Martin Schmid (FDP/GR). Der neue Vorschlag sei mit dem Gerechtigkeitsgedanken vereinbar. Die Beweislast liege bei den Unternehmen.</p><p>Dieser Argumentation folgten viele St\u00e4nder\u00e4te. Trotzdem war im Rat einige Verunsicherung zu sp\u00fcren. \"Wann ist der gute Glaube eines Unternehmens erf\u00fcllt? Wann hat ein Unternehmen alles Zumutbare gemacht, um ein Fehlverhalten zu verhindern?\", fragte Kommissionssprecher Schmid - und antwortete sogleich: \"Das kann im Einzelfall wirklich schwierig zu beurteilen sein.\"</p><p></p><p>Kantone anh\u00f6ren</p><p>Auch die Einsch\u00e4tzungen dar\u00fcber, ob die j\u00fcngst gegen die UBS verh\u00e4ngte Busse nach neuem Recht abzugsf\u00e4hig w\u00e4re oder nicht, gingen in der kleinen Kammer auseinander.</p><p>Anita Fetz (SP/BS) traf mit ihrem Antrag deshalb einen Nerv. Mit 21 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung wurde die Vorlage an die Kommission zur\u00fcckgewiesen. Dort sollen nun offene Fragen gekl\u00e4rt und Formulierungen pr\u00e4zisiert werden. Insbesondere sollen die Kantone angeh\u00f6rt werden, weil sie das Gesetz werden anwenden m\u00fcssen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 03.12.2019</b></p><p><b>St\u00e4nderat schl\u00e4gt neue Regeln bei steuerlich abziehbaren Bussen vor </b></p><p><b>Unternehmen sollen im Ausland verh\u00e4ngte Bussen dann von den Steuern abziehen k\u00f6nnen, \"wenn die steuerpflichtige Person glaubhaft darlegt, dass sie alles Zumutbare unternommen hat, um sich rechtskonform zu verhalten\". Das schl\u00e4gt der St\u00e4nderat vor.</b></p><p>Er m\u00f6chte mit diesem Vorschlag dem Bundesgesetz \u00fcber die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen zum Durchbruch verhelfen. Die Vorlage wird seit drei Jahren kontrovers diskutiert.</p><p>Die Debatte ging am Dienstag in die n\u00e4chste Runde. Schliesslich stimmte die kleine Kammer mit 26 zu 14 Stimmen dem Vorschlag der vorberatenden Kommission zu. Diese war dem Nationalrat bei der steuerlichen Abzugsf\u00e4higkeit von ausl\u00e4ndischen Bussen entgegengekommen.</p><p>Im M\u00e4rz 2018 hatte sich der St\u00e4nderat noch gegen die Abzugsf\u00e4higkeit von ausl\u00e4ndischen Bussen ausgesprochen. Der Nationalrat war bei seiner ersten Beratung im September vergangenen Jahres unter bestimmten Bedingungen daf\u00fcr.</p><p></p><p>Kompromissvorschlag im Raum</p><p>Nun also steht ein Kompromissvorschlag im Raum. Ausl\u00e4ndische Geldstrafen und Bussen sollen dann steuerlich abzugsf\u00e4hig sein, wenn sie gegen den schweizerischen Ordre public verstossen - wie es auch die grosse Kammer vorschl\u00e4gt - oder \"wenn die steuerpflichtige Person glaubhaft darlegt, dass sie alles Zumutbare unternommen hat, um sich rechtskonform zu verhalten\".</p><p>Der Nationalrat will Unternehmen steuerlich entlasten, wenn diese f\u00fcr eine Handlung sanktioniert werden, die in der Schweiz nicht sanktionierbar w\u00e4re und wenn die Strafe das H\u00f6chstmass \u00fcbersteigt, welches das schweizerische Recht f\u00fcr den betreffenden Rechtsverstoss verh\u00e4ngt.</p><p></p><p>Unsicherheiten kl\u00e4ren</p><p>Heute ist nicht explizit geregelt, ob Unternehmen Bussen von den Steuern abziehen d\u00fcrfen oder nicht. Zudem ist die Praxis in den Kantonen unterschiedlich. Inzwischen liegt auch ein Bundesgerichtsurteil vor. Das Gericht entschied im Fall einer europ\u00e4ischen Wettbewerbsbusse, dass finanzielle Sanktionen mit Strafzweck nach geltendem Recht steuerlich nicht abzugsf\u00e4hig sind.</p><p>Der St\u00e4nderat m\u00f6chte aber Ausnahmen schaffen, \"wenn ein ausl\u00e4ndisches Urteil stossend oder gar willk\u00fcrlich ist\", wie es Pirmin Bischof (CVP/SO) im Namen der Kommissionsmehrheit ausdr\u00fcckte. \"Wir haben unsere Meinung zumindest halbwegs ge\u00e4ndert\", sagte er. Dies, obwohl sich die Kantone bei der schriftlichen Anh\u00f6rung kritisch zum Vorschlag ge\u00e4ussert h\u00e4tten.</p><p></p><p>Trendwende im laufenden Jahr</p><p>Bischof gab ein Beispiel: Wenn ein Schweizer Unternehmen im Iran t\u00e4tig sei und von einem amerikanischen Gericht bestraft w\u00fcrde, weil es gegen US-Sanktionen verstossen hat, w\u00e4re diese Busse in der Schweiz k\u00fcnftig steuerlich abzugsf\u00e4hig. Denn in der Schweiz seien solche Sanktionen - ebenso wie in der EU - nicht in Kraft.</p><p>Links-Gr\u00fcn wollte dagegen gar nichts wissen vom Kompromissvorschlag und stand daf\u00fcr ein, den ersten Beschluss des St\u00e4nderats vor anderthalb Jahren zu best\u00e4tigen. Demnach w\u00e4ren ausl\u00e4ndische Bussen mit Strafcharakter nicht steuerlich abzugsf\u00e4hig. Dies hatte auch der Bundesrat vorgeschlagen. Alles andere k\u00f6nne man dem gemeinen Steuerzahler nicht erkl\u00e4ren, sagte Christian Levrat (SP/FR). Finanzminister Ueli Maurer pl\u00e4dierte ebenfalls daf\u00fcr, daran festzuhalten.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 02.03.2020</b></p><p><b>Gesetz f\u00fcr steuerliche Behandlung von ausl\u00e4ndischen Bussen steht </b></p><p><b>Unternehmen sollen im Ausland verh\u00e4ngte Bussen unter bestimmten Voraussetzungen von den Steuern abziehen k\u00f6nnen. Diesem Kompromissvorschlag des St\u00e4nderats hat der Nationalrat zugestimmt. Damit ist die Vorlage nach jahrelangem Hin und Her bereinigt.</b></p><p>Der Entwurf des Bundesrats sah vor, dass Unternehmen im Ausland verh\u00e4ngte Bussen nicht von den Steuern abziehen k\u00f6nnen. Dem stellte sich jedoch das Parlament entgegen. Mit 108 zu 86 Stimmen stimmte der Nationalrat am Montag dem Kompromissvorschlag des St\u00e4nderats zu und machte die Vorlage bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung.</p><p>Dieser sieht vor, dass Unternehmen k\u00fcnftig im Ausland ausgesprochene Strafen von den Steuern abziehen k\u00f6nnen, wenn die Sanktionen gegen den schweizerischen Ordre public verstossen oder \"wenn die steuerpflichtige Person glaubhaft darlegt, dass sie alles Zumutbare unternommen hat, um sich rechtskonform zu verhalten\". Inl\u00e4ndische Sanktionen und Bussen nicht steuerlich abzugsf\u00e4hig sein.</p><p>Der St\u00e4nderat hatte sich urspr\u00fcnglich wie der Bundesrat ebenfalls gegen die Abzugsf\u00e4higkeit von ausl\u00e4ndischen Bussen ausgesprochen.</p><p>Der Nationalrat jedoch wollte bereits bei seiner ersten Beratung im September 2018 einen Steuerabzug f\u00fcr Unternehmen zulassen, wenn die Busse gegen den schweizerischen Ordre public verst\u00f6sst, eine Handlung sanktioniert, die in der Schweiz nicht sanktionierbar w\u00e4re und wenn sie das H\u00f6chstmass \u00fcbersteigt, welches das schweizerische Recht f\u00fcr den betreffenden Rechtsverstoss verh\u00e4ngt.</p><p></p><p>Kehrtwende im St\u00e4nderat</p><p>Dann aber drehte die Stimmung in der kleinen Kammer. Ein Grund daf\u00fcr k\u00f6nnte der Fall UBS in Frankreich gewesen sein. Die Schweizer Grossbank ist Anfang 2019 von den franz\u00f6sischen Beh\u00f6rden erstinstanzlich zu einer Straf- und Schadenersatzzahlung in H\u00f6he von 4,5 Milliarden Euro verurteilt worden. Die UBS hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.</p><p>Im Dezember verabschiedete die kleine Kammer daher den nun vom Nationalrat akzeptierten Kompromissvorschlag. Demnach sollen ausl\u00e4ndische Geldstrafen und Bussen steuerlich abzugsf\u00e4hig sein, wenn sie gegen den schweizerischen Ordre public verstossen oder \"wenn die steuerpflichtige Person glaubhaft darlegt, dass sie alles Zumutbare unternommen hat, um sich rechtskonform zu verhalten\".</p><p>Nach diesen Vorschlag m\u00fcssten die Schweizer Beh\u00f6rden in Fall der UBS beurteilen, ob die Bank alles Zumutbare unternommen hat, nach Treu und Glauben gehandelt zu haben. Tr\u00e4fe dies zu, d\u00fcrfte die Grossbank die m\u00f6gliche Busse in der Schweiz von den Steuern abziehen.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1592524800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1216|2446","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770757522377)\/","SubmissionDate":"\/Date(1479254400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5006,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Strafrecht|Steuer"}}