{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160077,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160077,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160077,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160077,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160077,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160077,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160077,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160077,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160077,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160077,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160077,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160077,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160077,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160077,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160077,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160077,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160077,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20160077,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.077","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"OR. Aktienrecht","Description":"Botschaft vom 23. November 2016 zur \u00c4nderung des Obligationenrechts (Aktienrecht)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 23.11.2016</b></p><p><b>Bundesrat will modernes Aktienrecht </b></p><p><b>Der Bundesrat will das Aktienrecht modernisieren. Er hat dazu in seiner Sitzung vom 23. November 2016 die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Im Zentrum steht, die Gr\u00fcndungs- und Kapitalvorschriften flexibler zu gestalten, die Aktion\u00e4rsrechte zu st\u00e4rken und Verg\u00fctungsvorschriften massvoll zu regulieren. Zudem will der Bundesrat die Finanzstr\u00f6me in der Rohstoffbranche transparenter machen. Und mit Richtwerten f\u00fcr die Vertretung beider Geschlechter im obersten Kader grosser b\u00f6rsenkotierter Gesellschaften soll die Gleichstellung zwischen Mann und Frau gef\u00f6rdert werden.</b></p><p>Bereits am 4. Dezember 2015 hat der Bundesrat Eckwerte des neuen Aktienrechts beschlossen und ver\u00f6ffentlicht. Mit der heute verabschiedeten Botschaft schl\u00e4gt er dem Parlament die Umsetzung dieser Richtungsentscheide vor. Die Vorgaben von Artikel\u00a095 Absatz\u00a03 der Bundesverfassung, die von der Volksinitiative \"gegen die Abzockerei\" stammen, sollen auf Gesetzessstufe verankert werden. Insgesamt nimmt er dabei die grosse Aktienrechtsrevision aus dem Jahr 2007 wieder auf und erf\u00fcllt somit den entsprechenden Auftrag des Parlaments.</p><p><b></b></p><p>St\u00e4rkung der Aktion\u00e4rsrechte zur Umsetzung der \"Abzocker-Initiative\"</p><p>Die Bestimmungen der bereits seit dem 1. Januar 2014 geltenden Verordnung gegen \u00fcberm\u00e4ssige Verg\u00fctungen bei b\u00f6rsenkotierten Aktiengesellschaften (Veg\u00fcV), welche die neue Verfassungsbestimmung \u00fcber die Verg\u00fctungen der Organe b\u00f6rsenkotierter Aktiengesellschaften vorl\u00e4ufig umgesetzt hat, werden mit der vorliegenden Botschaft in die entsprechenden Bundesgesetze \u00fcberf\u00fchrt.</p><p>Um die Rechtssicherheit sowie die Rechte der Aktion\u00e4rinnen und Aktion\u00e4re zu st\u00e4rken, erg\u00e4nzt der Entwurf punktuell die Vorgaben der Veg\u00fcV und ber\u00fccksichtigt dabei Anliegen der Volksinitiative. Insbesondere sollen Antrittspr\u00e4mien, die keinen nachweisbaren finanziellen Nachteil kompensieren, und Entsch\u00e4digungen f\u00fcr Konkurrenzverbote, die nicht gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndet sind, unzul\u00e4ssig sein. Auch die H\u00f6he solcher Entsch\u00e4digungen wird begrenzt. Stimmen die Aktion\u00e4rinnen und Aktion\u00e4re im Voraus \u00fcber die variablen Verg\u00fctungen f\u00fcr das oberste Kader ab, so muss ihnen zudem der j\u00e4hrliche Verg\u00fctungsbericht zur nachtr\u00e4glichen konsultativen Abstimmung vorgelegt werden. Und schliesslich wird die M\u00f6glichkeit zur Klage auf R\u00fcckerstattung unrechtm\u00e4ssiger Verg\u00fctungen griffiger gestaltet.</p><p><b></b></p><p>Moderate Geschlechter-Richtwerte f\u00fcr das oberste Kader</p><p>Der verfassungsm\u00e4ssigen Pflicht zur Gleichstellung von Mann und Frau soll mit der Einf\u00fchrung von Geschlechter-Richtwerten im Verwaltungsrat und in der Gesch\u00e4ftsleitung von grossen, b\u00f6rsenkotierten Gesellschaften Rechnung getragen werden. Im Verwaltungsrat sollen mindestens 30 Prozent und in der Gesch\u00e4ftsleitung mindestens 20 Prozent Frauen vertreten sein. Werden diese Richtwerte nicht eingehalten, wird die Aktiengesellschaft verpflichtet, im Verg\u00fctungsbericht die Gr\u00fcnde anzugeben und die Massnahmen zur Verbesserung darzulegen.</p><p>Dieser sogenannte Comply-or-explain-Ansatz soll die Bem\u00fchungen der Wirtschaft zur aktiven und umfassenden Kaderf\u00f6rderung von Frauen, dem noch immer deutlich untervertretenen Geschlecht im obersten Kader, intensivieren. Mehrj\u00e4hrige Anpassungsfristen - f\u00fcnf Jahre beim Verwaltungsrat, zehn Jahre bei der Gesch\u00e4ftsleitung - erm\u00f6glichen die Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten.</p><p><b></b></p><p>Verst\u00e4rkte Transparenz im Rohstoffsektor</p><p>Weiter will der Bundesrat die Finanzstr\u00f6me im Rohstoffsektor transparenter machen und damit zum verantwortungsvollen Handeln der Unternehmen beitragen; dies auch vor dem Hintergrund, dass es in den Abbaul\u00e4ndern oft nur ungen\u00fcgende rechtsstaatliche Strukturen gibt. Wirtschaftlich bedeutende Gesellschaften, die in der Rohstofff\u00f6rderung t\u00e4tig sind, sollen deshalb Zahlungen ab 100'000 Franken pro Gesch\u00e4ftsjahr an staatliche Stellen in einem Bericht elektronisch ver\u00f6ffentlichen. </p><p><b></b></p><p>Flexibilisierung der Gr\u00fcndungs- und Kapitalvorschriften</p><p>Die Botschaft zum neuen Aktienrecht sieht zudem etliche Flexibilisierungen und Vereinfachungen vor. So soll beispielsweise neu auch ein Aktienkapital in ausl\u00e4ndischer W\u00e4hrung und im Rahmen eines neuen Kapitalbands eine genehmigte Kapitalherabsetzung zul\u00e4ssig sein. AG, GmbH und Genossenschaften sollen k\u00fcnftig ohne Urkundsperson gegr\u00fcndet, aufgel\u00f6st und im Handelsregister gel\u00f6scht werden k\u00f6nnen, sofern einfache Verh\u00e4ltnisse vorliegen.</p><p>Neben den erw\u00e4hnten Themenbereichen schl\u00e4gt der Bundesrat weitere punktuelle \u00c4nderungen vor. So will er durch die \u00fcberabeiteten Bestimmungen zur Sanierung Anreize schaffen, dass Unternehmen fr\u00fchzeitig die notwendigen Sanierungsmassnahmen treffen und so den Konkurs verhindern k\u00f6nnen. Weiter sollen neben staatlichen Gerichten neu auch Schiedsgerichte aktienrechtliche Streitigkeiten beurteilen d\u00fcrfen.</p>","Proceedings":"<p><b>Entwurf 1</b></p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.06.2018</b></p><p><b>Nationalrat will mehr Frauen an der Spitze von Unternehmen </b></p><p><b>Mehr Frauen in Gesch\u00e4ftsleitungen und Verwaltungsr\u00e4ten: Der Nationalrat hat sich f\u00fcr Geschlechterrichtwerte ausgesprochen. Auch dem Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative stimmte er zu.</b></p><p>\"F\u00fcr rote K\u00f6pfe und fast Tote sorgt ein Wort: die Frauenquote\": So begann ein Gedicht, das CVP-Nationalr\u00e4tin Andrea Gm\u00fcr (LU) am Donnerstag im Nationalrat vortrug. Die \"Frauenquote\" war tats\u00e4chlich das Thema, das in den neunst\u00fcndigen Beratungen zur Aktienrechtsreform f\u00fcr die gr\u00f6sste Aufregung sorgte.</p><p>Der Nationalrat sprach sich schliesslich mit hauchd\u00fcnner Mehrheit f\u00fcr Geschlechterrichtwerte aus: mit 95 zu 94 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Dagegen waren die SVP und die FDP. Letztere stimmte aber nicht geschlossen.</p><p>Der Rat beschloss folgende Richtwerte: Im Verwaltungsrat b\u00f6rsenkotierter Gesellschaften mit mehr als 250 Mitarbeitenden sollen mindestens 30 Prozent Frauen sitzen, in der Gesch\u00e4ftsleitung mindestens 20 Prozent.</p><p></p><p>Keine Sanktionen</p><p>Sanktionen sind nicht vorgesehen: Erf\u00fcllt ein Unternehmen die Richtwerte nicht, muss es sich lediglich erkl\u00e4ren. Im Verg\u00fctungsbericht m\u00fcssen die Gr\u00fcnde sowie Massnahmen zur Verbesserung dargelegt werden, nach dem sogenannten Comply-or-explain-Ansatz. Aus Sicht der Bef\u00fcrworterinnen und Bef\u00fcrworter ist es deshalb falsch, von einer Quote zu sprechen.</p><p>Die Regeln sollen f\u00fcnf Jahre nach Inkrafttreten des neuen Rechts gelten. Die vorberatende Kommission wollte eine befristete Regelung: Nach zehn Jahren sollten die Bestimmungen ersatzlos aufgehoben werden. Der Rat sprach sich aber mit 97 zu 94 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen die Befristung aus.</p><p></p><p>Harmlose Regelung</p><p>Die SVP will wegen der Geschlechterrichtwerte die gesamte Aktienrechtsrevision ablehnen. Natalie Rickli (SVP/ZH) warf die Frage auf, wie es m\u00f6glich sei, dass ein b\u00fcrgerlicher Bundesrat eine Frauenquote bef\u00fcrworte.</p><p>Die Bef\u00fcrworterinnen und Bef\u00fcrworter entgegneten, die Regelung sei harmlos. Justizministerin Simonetta Sommaruga stellte fest, kein Unternehmen werde mit dieser Bestimmung gezwungen, eine Frau oder einen Mann anzustellen. Heute sind in den Verwaltungsr\u00e4ten der gr\u00f6ssten Unternehmen acht von zehn Mitgliedern M\u00e4nner, in den Gesch\u00e4ftsleitungen neun von zehn.</p><p></p><p>Umweltschutz und Menschenrechte</p><p>Weiter beschloss der Nationalrat, dass Unternehmen mit Sitz in der Schweiz Menschenrechte und Umweltschutz auch bei ihren Gesch\u00e4ften im Ausland achten sollen. Er will im Gesetz Regeln dazu verankern - und so die Urheber der Konzernverantwortungsinitiative zu einem R\u00fcckzug bewegen.</p><p>Dem indirekten Gegenvorschlag stimmte der Rat mit 121 zu 73 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu, gegen den Willen der SVP und eines Teils der FDP. Die vorberatende Kommission hatte die Regeln in die Aktienrechtsrevision eingebaut. Der Rat beschloss nun aber, diese aus der Revision herauszul\u00f6sen.</p><p></p><p>R\u00fcckzug in Aussicht gestellt</p><p>Der Gegenvorschlag geht weniger weit als die Initiative. Die Initianten - \u00fcber hundert Organisationen - sicherten aber zu, die Volksinitiative zur\u00fcckzuziehen, wenn das Parlament die Bestimmungen unver\u00e4ndert verabschiedet und kein Referendum ergriffen wird. Der Nationalrat nahm keine \u00c4nderungen vor.</p><p>Die betroffenen Unternehmen sollen f\u00fcr Schaden an Leib und Leben oder Eigentum haften, den von ihnen kontrollierte Unternehmen verursacht haben, indem sie Bestimmungen zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt verletzten. Es sei denn, sie k\u00f6nnen nachweisen, dass sie die gebotenen Sorgfaltsmassnahmen getroffen haben oder auf das Verhalten des kontrollierten Unternehmens keinen Einfluss nehmen konnten.</p><p></p><p>Nur grosse Unternehmen</p><p>Zur Sorgfaltspr\u00fcfung verpflichten will der Nationalrat Unternehmen mit besonderen Risiken oder einer bestimmten Gr\u00f6sse. Betroffen w\u00e4ren jene, die zwei der nachfolgenden Schwellen in zwei aufeinanderfolgenden Gesch\u00e4ftsjahren \u00fcberschreiten: eine Bilanzsumme von 40 Millionen Franken, einen Umsatz von 80 Millionen Franken oder 500 Vollzeitstellen.</p><p>Ja sagte der Nationalrat auch zu einer Anti-Korruptionsklausel: In der Rohstofff\u00f6rderung t\u00e4tige Unternehmen sollen Zahlungen ab 100'000 Franken an staatliche Stellen offenlegen m\u00fcssen. Laut Sommaruga w\u00e4ren weniger als 20 Firmen betroffen.</p><p></p><p>Abzockerinitiative umsetzen</p><p>Schliesslich hat der Nationalrat Gesetzesbestimmungen zur Umsetzung der Abzockerinitiative beschlossen. Er folgte dabei mehrheitlich seiner Kommission. Das Stimmvolk hatte die Initiative 2013 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 68 Prozent angenommen. Die Umsetzung ist heute in einer Verordnung geregelt. Nun werden gesetzliche Regeln erlassen.</p><p>Geht es nach dem Nationalrat, entsprechen diese weitgehend den bereits geltenden Verordnungsregeln. Die Ratslinke w\u00fcnschte sich weitergehende Bestimmungen. Die L\u00f6hne seien bisher nicht gesunken, sagte Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL). Die Schweiz habe heute europaweit die h\u00f6chsten Entsch\u00e4digungen. Der Rat lehnte aber s\u00e4mtliche Antr\u00e4ge f\u00fcr Versch\u00e4rfungen ab.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.06.2018</b></p><p><b>Nationalrat heisst Aktienrechtsrevision knapp gut </b></p><p><b>Der Nationalrat hat am Freitag die Aktienrechtsrevision zu Ende beraten. In der Gesamtabstimmung nahm er die Vorlage knapp an, mit 101 zu 94 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die SVP- und fast die gesamte FDP-Fraktion stimmten wegen der \"Frauenquote\" Nein.</b></p><p>Der Nationalrat hatte sich am Vortag mit nur einer Stimme Differenz daf\u00fcr ausgesprochen, im Aktienrecht Geschlechterrichtwerte zu verankern, um den Frauenanteil in Verwaltungsr\u00e4ten und Gesch\u00e4ftsleitungen zu erh\u00f6hen. </p><p>Im Verwaltungsrat b\u00f6rsenkotierter Gesellschaften mit mehr als 250 Mitarbeitenden sollen mindestens 30 Prozent Frauen sitzen, in der Gesch\u00e4ftsleitung mindestens 20 Prozent. Sanktionen sind nicht vorgesehen. Erf\u00fcllt ein Unternehmen die Richtwerte nicht, muss es sich lediglich erkl\u00e4ren.</p><p></p><p>Mehrheit der vertretenen Stimmen</p><p>Am Freitag hatte der Rat noch \u00fcber verschiedene Rechte und Pflichten der Aktion\u00e4re zu entscheiden. Nach seinem Willen soll die Generalversammlung ihre Beschl\u00fcsse weiterhin mit der Mehrheit der vertretenen Aktienstimmen fassen. </p><p>Der Bundesrat m\u00f6chte dies \u00e4ndern. Nach seinem Willen soll - wie im Parlament - die Mehrheit der abgegebenen Stimmen massgebend sein. Der Nationalrat bef\u00fcrchtete aber, damit k\u00f6nnte pl\u00f6tzlich eine kleine anwesende Minderheit der anwesenden Aktion\u00e4ren zur Mehrheit werden. </p><p>Justizministerin Simmonetta Sommaruga stellte dazu fest, es mache ein bisschen den Eindruck, als ob es gewissen Verwaltungsr\u00e4ten grosser Gesellschaften nicht passe, dass sie in Zukunft nicht mehr auf einen Pool von Nein-Stimmen z\u00e4hlen k\u00f6nnten.</p><p></p><p>Geltendes Recht bei Stimmrechtsaktien</p><p>Bei den Stimmrechtsaktien will der Nationalrat ebenfalls beim geltenden Recht bleiben. Demnach darf der Nennwert der \u00fcbrigen Aktien das Zehnfache des Nennwertes der Stimmrechtsaktien nicht \u00fcbersteigen. </p><p>In b\u00f6rsenkotierten Gesellschaften sollen Aktion\u00e4re, die zusammen mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals oder der Stimmen vertreten, nach dem Willen des Nationalrates vom Verwaltungsrat schriftlich Auskunft \u00fcber die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen k\u00f6nnen. Der Bundesrat schl\u00e4gt eine Schwelle von 5 Prozent vor.</p><p>Aktion\u00e4re b\u00f6rsenkotierter Unternehmem k\u00f6nnen die Traktandierung von Verhandlungsgegenst\u00e4nden verlangen, wenn sie zusammen \u00fcber mindestens 3 Prozent des Aktienkapitals oder der Stimmen verf\u00fcgen. Hier folgte der Rat mit 103 zu 93 Stimmen seiner Kommission. Der Bundesrat sprach sich f\u00fcr 0,5 Prozent des Aktienkapitals oder der Stimmen aus. </p><p></p><p>Sonderuntersuchung nur bei Sch\u00e4digung</p><p>Umstritten waren ferner die Regeln zu Sonderuntersuchungen. Widersetzt sich die Mehrheit der Aktion\u00e4re dem Antrag auf eine Sonderuntersuchung, k\u00f6nnen die unterlegenen Aktion\u00e4re beim Gericht deren Anordnung beantragen.</p><p>Geht es nach dem Nationalrat, ordnet das Gericht die Sonderuntersuchung aber nur dann an, wenn die Gesuchsteller glaubhaft machen, dass die Stauten verletzt wurden und die Gesellschaft oder die Aktion\u00e4re gesch\u00e4digt wurden. Der Bundesrat h\u00e4tte lediglich voraussetzen wollen, dass die Verletzung der Statuten geeignet ist, die Gesellschaft oder die Aktion\u00e4re zu sch\u00e4digen.</p><p>Ohne Sonderuntersuchung k\u00f6nne der Nachweis einer Sch\u00e4digung oft nicht erbracht werden, gab Sommaruga zu bedenken. Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) stellte fest, bisher sei eine Sonderuntersuchung nur im Fall der Swissair erfolgt. Der Rat sprach sich aber dagegen aus, die Schwelle zu senken.</p><p></p><p>Gesch\u00e4ftsbericht und Revisionsberichte</p><p>Dem Bundesrat gefolgt ist der Rat dagegen bei den Regeln zur Bekanntmachung des Gesch\u00e4ftsberichts. Er will hier beim geltenden Recht bleiben. Die vorberatenden Kommission h\u00e4tte im Gesetz verankern wollen, dass der Gesch\u00e4ftsbericht und die Revisionsberichte den Aktion\u00e4ren sp\u00e4testens mit der Einberufung der Generalversammlung zug\u00e4nglich gemacht werden m\u00fcssen. </p><p>Weiter beschloss der Nationalrat, dass der Verwaltungsrat die Zahlungsf\u00e4higkeit nicht zwingend auf der Grundlage eines Liquidit\u00e4tsplans \u00fcberwachen muss. Er nahm einen Einzelantrag von Hans-Ueli Vogt (SVP/ZH) an, der argumentierte, das Gesetz brauche das Instrument der finanziellen F\u00fchrung nicht zu nennen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 11.12.2018</b></p><p>Der St\u00e4nderat will \u00fcber die Revision des Aktienrechts beraten. Er hat es abgelehnt, die \u00dcbung abzubrechen, das Gesch\u00e4ft aber zur \u00dcberarbeitung an seine vorberatende Kommission zur\u00fcckgewiesen. Mit 29 zu 15 Stimmen nahm der Rat einen entsprechenden Antrag von Andrea Caroni (FDP/AR) an. Den Nichteintretensantrag von Ruedi Noser (FDP/ZH) lehnte er mit 23 zu 20 Stimmen ab.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 19.06.2019</b></p><p><b>Parlament beschliesst Geschlechterrichtwert f\u00fcr Gesch\u00e4ftsleitungen </b></p><p><b>Das Parlament will, dass mehr Frauen in Verwaltungsr\u00e4ten und Gesch\u00e4ftsleitungen sitzen. F\u00fcnf Tage nach dem Frauenstreik hat der St\u00e4nderat Geschlechterrichtwerte f\u00fcr beide Gremien beschlossen.</b></p><p>Die vorberatende Kommission hatte einen Richtwert f\u00fcr Gesch\u00e4ftsleitungen abgelehnt. Der St\u00e4nderat folgte am Mittwoch aber mit 27 zu 13 Stimmen dem Nationalrat und dem Bundesrat - wohl auch unter dem Eindruck des Frauenstreiks. </p><p>In Verwaltungsr\u00e4ten grosser b\u00f6rsenkotierter Unternehmen soll jedes Geschlecht zu mindestens 30 Prozent vertreten sein, in Gesch\u00e4ftsleitungen zu mindestens 20 Prozent. Betroffen sind etwa 200 Unternehmen. </p><p></p><p>Keine Sanktionen</p><p>Sanktionen sind nicht vorgesehen: Unternehmen, die den Richtwert nicht erreichen, m\u00fcssten bloss im Verg\u00fctungsbericht die Gr\u00fcnde sowie Massnahmen zur Verbesserung darlegen. Aus Sicht der Bef\u00fcrworterinnen und Bef\u00fcrworter handelt es sich deshalb nicht um eine Quote. </p><p>Zur Debatte stand, die Pflicht zur Berichterstattung auf 10 Jahre zu befristen. Der Rat lehnte das aber mit 23 zu 15 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Es sei eine sanfte, harmlose Regulierung, lautete der Tenor. Eine Ablehnung w\u00e4re ein \"Schlag ins Gesicht der Frauen\", sagte Beat Vonlanthen (CVP/FR).</p><p></p><p>\"Qu\u00f6tchen mit Samtpf\u00f6tchen\"</p><p>Anita Fetz (SP/BS) sprach von einem \"Qu\u00f6tchen mit Samtpf\u00f6tchen\". Weniger sei fast nicht m\u00f6glich. Christian Levrat (SP/FR) betonte, die Situation werde sich nicht von alleine verbessern. Vor wenigen Tagen sei eine halbe Million Menschen auf die Strasse gegangen f\u00fcr die Anliegen der Frauen. Eine solche Regelung sei das Mindeste, was der Rat tun k\u00f6nne.</p><p>Die Gegner argumentierten mit der Organisationsfreiheit der Unternehmen. In diese d\u00fcrfe nicht eingegriffen werden, sagte Beat Rieder (CVP/VS). Andrea Caroni (FDP/AR) sprach sich in Reimen gegen die Geschlechterrichtwerte f\u00fcr Gesch\u00e4ftsleitungen aus. Einer davon lautete: \"Leid tun mir auch all die Frauen im Verdacht, sie seien nicht da zum Schalten und Walten, sondern um die Quote einzuhalten.\"</p><p></p><p>Abzockerinitiative umsetzen</p><p>Mit der Revision des Aktienrechts soll auch die Abzockerinitiative auf Gesetzesebene umgesetzt werden. Bisher gibt es erst Verordnungsbestimmungen dazu. Auf Gesetzesebene werden nun einige Pr\u00e4zisierungen vorgenommen. So werden etwa Entsch\u00e4digungen f\u00fcr Konkurrenzverbote eingeschr\u00e4nkt, damit das Verbot goldener Fallschirme nicht \u00fcber solche umgangen werden kann.</p><p>Im Wesentlichen werden indes die geltenden Verordnungsbestimmungen ins Gesetz aufgenommen. Auf diesem Kurs blieb auch der St\u00e4nderat. Thomas Minder (parteilos/SH) setzte sich vergeblich f\u00fcr strengere Bestimmungen ein. Der St\u00e4nderat will Unternehmen auch nicht dazu verpflichten, im Verg\u00fctungsbericht Zuwendungen an politische Akteure anzugeben.</p><p></p><p>Umstrittene Transparenz</p><p>Gutgeheissen hat der St\u00e4nderat eine Regelung zur Bek\u00e4mpfung der Korruption im Rohstoffsektor: Grosse b\u00f6rsenkotierte Unternehmen, die in der Rohstofff\u00f6rderung t\u00e4tig sind, sollen einen j\u00e4hrlichen Bericht \u00fcber ihre Zahlungen an staatliche Stellen verfassen m\u00fcssen.</p><p>Der Bundesrat soll die Regelung auf Unternehmen im Rohstoffhandel ausdehnen k\u00f6nnen, und zwar im Rahmen eines international abgestimmten Vorgehens. Der Rat sprach sich hier f\u00fcr einen Kompromissvorschlag von Stefan Engler (CVP/GR) aus.</p><p></p><p>Gegen erleichterte Gr\u00fcndung</p><p>Im gr\u00f6ssten Teil der 220 Seiten umfassenden Gesetzesrevision geht es um eine Modernisierung des Aktienrechts. Dazu z\u00e4hlen die Liberalisierung der Gr\u00fcndungs- und Kapitalbestimmungen. Anders als der Nationalrat will der St\u00e4nderat allerdings an der geltenden Pflicht zur \u00f6ffentlichen Beurkundung bei Gr\u00fcndungen festhalten. </p><p>Er lehnt die Abschaffung der Pflicht ab. Ausserdem will er nicht, dass Aktienkapital auch in der f\u00fcr die Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit wesentlichen ausl\u00e4ndischen W\u00e4hrung zul\u00e4ssig ist und dass die Generalversammlung im Ausland durchgef\u00fchrt werden kann.</p><p></p><p>Ja zu Kapitalband</p><p>Wie der Nationalrat hat sich der St\u00e4nderat hingegen f\u00fcr die Einf\u00fchrung eines Kapitalbands ausgesprochen. Damit kann die Generalversammlung den Verwaltungsrat erm\u00e4chtigen, das Aktienkapital w\u00e4hrend der Dauer von l\u00e4ngstens f\u00fcnf Jahren innerhalb einer bestimmten Bandbreite zu erh\u00f6hen oder herabzusetzen. </p><p>Beat Rieder (CVP/VS) sagte, es handle sich um einen jener Punkte, f\u00fcr welche sich die Revision lohne. Das Kapitalband f\u00fchre zu weniger B\u00fcrokratie. Dagegen stellte sich eine linke Minderheit. Christian Levrat (SP/FR) argumentierte, das Kapitalband widerspreche der Logik der Reform, denn es schw\u00e4che die Position der Aktion\u00e4re. Ausserdem berge es Missbrauchspotenzial. Wegen \u00c4nderungen bei der Stempelsteuer, welche die Kommission gleichzeitig vorschlug, drohten hohe Steuerausf\u00e4lle.</p><p></p><p>Drohende Steuerausf\u00e4lle</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte dazu, je nach Ausgestaltung bestehe tats\u00e4chlich die Gefahr von \"Steueroptimierungen\". Der Bundesrat habe deshalb nach der Vernehmlassung nachjustiert. Mit seiner Version w\u00fcrden Steueroptimierungen verhindert. Denn diese sehe nur bei den direkten Steuern und der Verrechnungssteuer eine Nettobetrachtung bez\u00fcglich der Kapital\u00e4nderungen innerhalb des Kapitalbands vor.</p><p>Der Rat folgte aber mit 24 zu 12 Stimmen seiner Kommission. Er m\u00f6chte die Nettobetrachtung auch bei der Emissionsabgabe einf\u00fchren. Das bedeutet, dass die Emissionsabgabe nicht bei jeder Ausgabe von neuen Aktien erhoben w\u00fcrde, sondern erst nach Ablauf des Kapitalbands und nur auf einer Nettokapitalerh\u00f6hung. </p><p>Diese Massnahme h\u00e4tte Mindereinnahmen bei der Emissionsabgabe zur Folge, sagte Keller-Sutter. Das Ausmass werde davon abh\u00e4ngen, in welchem Ausmass die Unternehmen das Kapitalband in Anspruch n\u00e4hmen. In der Gesamtabstimmung hiess der St\u00e4nderat die Aktienrechtsrevision mit 29 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 19.12.2019</b></p><p><b>Parlament will Unternehmensgr\u00fcndungen nicht erleichtern </b></p><p><b>Bei der Gr\u00fcndung von Unternehmen soll weiterhin eine Pflicht zur \u00f6ffentlichen Beurkundung bestehen. Der Nationalrat ist am Donnerstag dem St\u00e4nderat gefolgt und hat eine erleichterte Unternehmensgr\u00fcndung abgelehnt.</b></p><p>Der Bundesrat hatte im Rahmen der Aktienrechtsrevision vorgeschlagen, die Pflicht zur \u00f6ffentlichen Beurkundung in einfachen F\u00e4llen abzuschaffen. In der ersten Beratungsrunde stimmte der Nationalrat zu. Nun hat er sich mit 94 zu 87 Stimmen bei 7 Enthaltungen dem St\u00e4nderat angeschlossen, der die erleichterte Gr\u00fcndung ablehnte.</p><p>Bei einer Abschaffung der Pflicht w\u00fcrden 80 Prozent der Neugr\u00fcndungen keiner Identit\u00e4tspr\u00fcfung mehr unterliegen, warnte Philipp Matthias Bregy (CVP/VS). Dies berge das Risiko von Schwindelgr\u00fcndungen, Konkursreiterei und Geldw\u00e4scherei.</p><p></p><p>Start-ups nicht behindern</p><p>Die Bef\u00fcrworterinnen und Bef\u00fcrworter der erleichterten Gr\u00fcndung argumentierten vergeblich, damit w\u00fcrde die Innovation gef\u00f6rdert. Das Hauptziel der Revision seien bessere Rahmenbedingungen f\u00fcr Unternehmen, sagte Kommissionssprecherin Christa Markwalder (FDP/BE). Judith Bella\u00efche (GLP/ZH) rief dazu auf, Start-ups keine Steine in den Weg zu legen.</p><p>\"Hier k\u00f6nnen wir ohne Schaden deregulieren\", sagte Hans-Ueli Vogt (SVP/ZH). Die \u00f6ffentliche Beurkundung verhindere n\u00e4mlich Konkursreiterei und Schwindelgr\u00fcndungen nicht. F\u00fcr die Beibehaltung der Pflicht zur \u00f6ffentlichen Beglaubigung seien vor allem die Notare, stellte Vogt fest. \"Honi soit qui mal y pense\" (besch\u00e4mt sei, wer schlecht dar\u00fcber denkt).</p><p></p><p>St\u00e4rkung der Aktion\u00e4rsrechte</p><p>Geeinigt haben sich die R\u00e4te weiter zur Frage, ab welcher Beteiligung Aktion\u00e4re b\u00f6rsenkotierter Gesellschaften Einfluss auf die Traktandierung an der Generalversammlung nehmen d\u00fcrfen. Gem\u00e4ss dem deutschen Gesetzestext liegt die Grenze bei 0,5 Prozent des Aktienkapitals oder der Stimmen. Da in der franz\u00f6sischen Fassung 1 Prozent steht, werden die R\u00e4te wohl noch einmal dar\u00fcber befinden m\u00fcssen.</p><p>Der Nationalrat hatte den Schwellenwert zun\u00e4chst bei 3 Prozent legen wollen. Die Bef\u00fcrworterinnen und Bef\u00fcrworter einer tieferen Grenze argumentierten, damit w\u00fcrden die Aktion\u00e4rsrechte gest\u00e4rkt.</p><p></p><p>Transparenz f\u00fcr Rohstoffunternehmen</p><p>Dem St\u00e4nderat gefolgt ist der Nationalrat ferner bei der Bestimmung zur Bek\u00e4mpfung der Korruption im Rohstoffsektor. Schon beschlossen war, dass grosse b\u00f6rsenkotierte Unternehmen, die in der Rohstofff\u00f6rderung t\u00e4tig sind, einen j\u00e4hrlichen Bericht \u00fcber ihre Zahlungen an staatliche Stellen verfassen m\u00fcssen.</p><p>Nun haben die R\u00e4te dem Bundesrat zus\u00e4tzlich die Kompetenz erteilt, die Regelung im Rahmen eines international abgestimmten Vorgehens auf Unternehmen im Rohstoffhandel auszudehnen. Hier setzten sich SP, Gr\u00fcne und Gr\u00fcnliberale durch.</p><p></p><p>Keine \"Lex Vasella\"</p><p>Mit der Revision des Aktienrechts wird auch die Abzockerinitiative auf Gesetzesebene umgesetzt. Bisher gibt es erst Verordnungsbestimmungen dazu. Der Bundesrat hat einige Pr\u00e4zisierungen vorgeschlagen. So will er etwa verhindern, dass das Verbot von Abgangsentsch\u00e4digungen \u00fcber andere Verg\u00fctungen umgangen werden kann - etwa solche f\u00fcr ein Konkurrenzverbot, wie dies im Fall von Ex-Novartis-Chef Daniel Vasella der Fall war.</p><p>Der Nationalrat lehnt ein Verbot nicht markt\u00fcblicher Verg\u00fctungen im Zusammenhang mit fr\u00fcheren T\u00e4tigkeiten aber weiterhin ab. Er will lediglich, dass solche im Verg\u00fctungsbericht ausgewiesen werden m\u00fcssen.</p><p></p><p>Belohnung f\u00fcr loyale Aktion\u00e4re</p><p>Uneinig sind sich die R\u00e4te ausserdem in der Frage, ob Loyalit\u00e4tsaktien erm\u00f6glicht werden sollen. Aktion\u00e4re, die Aktien \u00fcber eine gewisse Zeit halten, w\u00fcrden damit von Vorzugsrechten profitieren und h\u00f6here Dividenden erhalten.</p><p>Der Nationalrat ist weiterhin daf\u00fcr. Dies sei ein Anreiz f\u00fcr l\u00e4ngerfristiges Denken und verantwortungsvolle Investitionen, argumentierten die Bef\u00fcrworterinnen und Bef\u00fcrworter. Der Bundesrat hatte keine Loyalit\u00e4tsaktien vorgesehen. Auch bei der Ausrichtung von Zwischendividenden hielt der Nationalrat an seiner Version fest.</p><p></p><p>Verbot der Organstimmrechtsvertretung</p><p>Ferner will er die Organstimmrechtsvertretung - die Stimmrechtsvertretung durch den Verwaltungsrat - nur f\u00fcr b\u00f6rsenkotierte Gesellschaften verbieten. Nach dem Willen des Bundesrates und des St\u00e4nderates soll die Organstimmrechtsvertretung f\u00fcr alle Gesellschaften unzul\u00e4ssig sein.</p><p>Eine institutionelle Stimmrechtsvertretung sei systemfremd und widerspreche der modernen Corporate Governance, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Damit finde eine Vermischung der Kompetenzen der Organe statt.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 04.03.2020</b></p><p><b>St\u00e4nderat will Loyalit\u00e4tsaktien nicht zulassen </b></p><p><b>Bei der Revision des Aktienrechts n\u00e4hern sich sich National- und St\u00e4nderat einander an. Es bleiben aber noch etliche und auch gewichtige Differenzen f\u00fcr die bevorstehende dritte Beratungsrunde.</b></p><p>Uneinig sind sich die R\u00e4te beispielsweise noch in der Frage, ob Loyalit\u00e4tsaktien eingef\u00fchrt werden sollen. Der St\u00e4nderat bleibt beim Nein. Er entschied am Mittwoch ohne Diskussion, an dieser Differenz zum Nationalrat festzuhalten. Dieser ist nun wieder am Zug.</p><p>Mit Loyalit\u00e4tsaktien w\u00fcrden Aktion\u00e4re, die Aktien \u00fcber eine gewisse Zeit halten, von Vorzugsrechten profitieren und h\u00f6here Dividenden erhalten. Im Nationalrat sieht eine Mehrheit darin einen Anreiz f\u00fcr l\u00e4ngerfristiges Denken und verantwortungsvolle Investitionen. Der Bundesrat hatte keine Loyalit\u00e4tsaktien vorgesehen.</p><p></p><p>Umstrittene Fremdw\u00e4hrung</p><p>Im Gegensatz zum Nationalrat will der St\u00e4nderat zudem festschreiben, dass Unternehmen Aktienkapital nicht in Fremdw\u00e4hrung f\u00fchren d\u00fcrfen. Die Mehrheit der Rechtskommission argumentierte mit dem Gl\u00e4ubigerschutz. Ihre Vertreter f\u00fchrten Kurszerf\u00e4lle an und die Gefahr von manipulierten Zahlen.</p><p>Eine Minderheit h\u00e4tte auf die Linie des Nationalrates einschwenken wollen. Sie \u00fcbernahm einen Einzelantrag von Ruedi Noser (FDP/ZH) f\u00fcr die M\u00f6glichkeit, Aktienkapital zumindest in Euro oder US-Dollar zu halten, wenn wesentliche Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeiten in diesen W\u00e4hrungen abgewickelt werden. Sie unterlag aber mit 19 zu 22 Stimmen.</p><p>Buchf\u00fchrung und Rechnungslegung in Fremdw\u00e4hrungen sind f\u00fcr Unternehmen bereits heute m\u00f6glich, wie Justizminister Karin Keller-Sutter ausf\u00fchrte. Der Bundesrat wolle mit der vorgeschlagenen Bestimmung im Aktienrecht Koh\u00e4renz schaffen.</p><p>In der Frage des Abhaltens von Generalversammlungen im Ausland will der St\u00e4nderat beim geltenden Recht bleiben. Schweizer Aktiengesellschaften sollten Generalversammlungen in der Schweiz durchf\u00fchren. Daf\u00fcr gebe es auch wirtschaftliche Interessen, sagte Kommissionssprecher Beat Rieder (CVP/VS) namens der Mehrheit.</p><p>Martin Schmid (FDP/GR) bef\u00fcrchtete, dass mit der Durchf\u00fchrung im Ausland kritische Minderheitsaktion\u00e4re am Zugang zu einer Generalversammlung gehindert werden k\u00f6nnten und je nach Durchf\u00fchrungsort ihre Rechte nicht durchsetzen k\u00f6nnten.</p><p></p><p>GV nicht im Ausland</p><p>Auch Thomas Minder (parteilos/SH) wollte eine Schlechterstellung einzelner Aktion\u00e4re nicht hinnehmen. \"Der Staat sollte GV-Jetting nicht f\u00f6rdern.\" Christian Levrat (SP/FR) f\u00fcgte an, dass mit der im Inland durchgef\u00fchrten Generalversammlung eine Verbindung von Unternehmen mit der Schweiz bestehen bleibe.</p><p>Die mit 8 zu 34 Stimmen unterlegene Minderheit h\u00e4tte wie Bundesrat und Nationalrat diese M\u00f6glichkeit zulassen wollen. Es k\u00f6nne legitime Gr\u00fcnde geben f\u00fcr eine Generalversammlung ausser Landes, sagte Andrea Caroni (FDP/AG) und verwies auf die aktuelle Praxis. Die virtuelle Generalversammlung sei ja ebenfalls zul\u00e4ssig.</p><p>Justizministerin Keller-Sutter erinnerte an die Praxis - einige Gesellschaften f\u00fchrten Generalversammlungen bereits im Ausland durch. Der Bundesrat wolle deshalb Rechtssicherheit schaffen.</p><p></p><p>Geschlechterrichtwerte</p><p>Geeinigt haben sich die R\u00e4te bereits \u00fcber mehrere Elemente der Aktienrechtsrevision. Bereits im vergangenen Jahr beschlossen beide Kammern Geschlechterrichtwerte f\u00fcr Verwaltungsr\u00e4te und Gesch\u00e4ftsleitungen grosser b\u00f6rsenkotierter Unternehmen.</p><p>In Verwaltungsr\u00e4ten soll jedes Geschlecht zu mindestens 30 Prozent vertreten sein, in Gesch\u00e4ftsleitungen zu mindestens 20 Prozent. Betroffen sind etwa 200 Unternehmen. Unternehmen, die den Richtwert nicht erreichen, m\u00fcssen im Verg\u00fctungsbericht die Gr\u00fcnde sowie Massnahmen zur Verbesserung darlegen.</p><p>Ebenfalls bereits beschlossen haben die R\u00e4te, dass bei der Gr\u00fcndung von Unternehmen weiterhin eine Pflicht zur \u00f6ffentlichen Beurkundung bestehen soll. Eine erleichterte Unternehmensgr\u00fcndung, wie der Bundesrat sie vorgeschlagen hatte, lehnten sie ab.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 03.06.2020</b></p><p><b>Vorzugsrechte f\u00fcr gewisse Aktion\u00e4re bleiben umstritten </b></p><p><b>Bei der Revision des Aktienrechts n\u00e4hern sich die R\u00e4te einander an, doch es sind noch immer strittige Punkte offen. Differenzen bestehen etwa in den Fragen, ob Generalversammlungen im Ausland durchgef\u00fchrt und Loyalit\u00e4tsaktien ausgegeben werden d\u00fcrfen.</b></p><p>Der Nationalrat will Unternehmen erlauben, gewissen Aktion\u00e4rinnen und Aktion\u00e4ren Vorzugsrechte zu gew\u00e4hren, wie er am Mittwoch in der dritten Beratungsrunde diskussionslos beschloss. Der St\u00e4nderat hingegen hatte sich im vergangenen M\u00e4rz ebenso ohne Diskussion gegen solche Loyalit\u00e4tsaktien entschieden.</p><p>Mit Loyalit\u00e4tsaktien w\u00fcrden Aktion\u00e4re, die Aktien \u00fcber eine gewisse Zeit halten, von Vorzugsrechten profitieren und h\u00f6here Dividenden erhalten. Im Nationalrat sieht eine Mehrheit darin einen Anreiz f\u00fcr l\u00e4ngerfristiges Denken und verantwortungsvolle Investitionen.</p><p></p><p>Kompromissvorschlag bei GV</p><p>Der Nationalrat bleibt auch dabei, dass Unternehmen Aktienkapital in Fremdw\u00e4hrung f\u00fchren k\u00f6nnen m\u00fcssen. Er erg\u00e4nzte jedoch am Mittwoch stillschweigend, dass der Bundesrat die zul\u00e4ssigen W\u00e4hrungen festlegen muss. Der St\u00e4nderat hatte Aktienkapital in Fremdw\u00e4hrungen bisher abgelehnt, mit Verweis auf den Gl\u00e4ubigerschutz.</p><p>Der Nationalrat beharrt zudem darauf, es Unternehmen zu erm\u00f6glichen, Generalversammlungen im Ausland abzuhalten. Er beschloss auch dies stillschweigend und erg\u00e4nzte dabei, dass die Wahl des Tagungsortes keine Nachteile f\u00fcr die Aktion\u00e4re mit sich bringen darf.</p><p>Der St\u00e4nderat hingegen m\u00f6chte, dass Schweizer Gesellschaften ihre Generalversammlung in der Schweiz abhalten, so wie es das geltende Recht vorsieht. Er ist nun wieder am Zug. Geplant ist, die Vorlage in der laufenden Session zu bereinigen. Es verbleibt noch eine gute Handvoll Differenzen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 09.06.2020</b></p><p><b>Aktienrechtsrevision kommt vor Einigungskonferenz </b></p><p><b>Bei der Revision des Aktienrechts sind nach drei Beratungsrunden nach wie vor Differenzen offen. Da sich die R\u00e4te unter anderem nicht einig sind, ob sie Loyalit\u00e4tsaktien und Generalversammlungen im Ausland zulassen wollen, muss die Einigungskonferenz an die Arbeit.</b></p><p>Zuletzt beharrte der St\u00e4nderat am Dienstag stillschweigend auf seiner Position: Vorzugsrechte f\u00fcr gewisse Aktion\u00e4re will er nicht einf\u00fchren. Der Nationalrat hatte vergangene Woche ebenfalls diskussionslos beschlossen, Loyalit\u00e4tsaktien zuzulassen.</p><p>Aktion\u00e4re, die Aktien \u00fcber eine gewisse Zeit halten, w\u00fcrden damit von Vorzugsrechten profitieren und h\u00f6here Dividenden erhalten. Im Nationalrat sieht eine Mehrheit darin einen Anreiz f\u00fcr l\u00e4ngerfristiges Denken und verantwortungsvolle Investitionen.</p><p>Auch von der M\u00f6glichkeit, Generalversammlungen im Ausland durchzuf\u00fchren, will der St\u00e4nderat nichts wissen, obwohl der Nationalrat eine Br\u00fccke gebaut hatte. Die grosse Kammer will explizit festschreiben, dass die Festlegung des Tagungsorts f\u00fcr Aktion\u00e4re keine Nachteile beim Aus\u00fcben ihrer Rechte bringen darf.</p><p>Zulassen will der St\u00e4nderat hingegen Aktienkapital in Fremdw\u00e4hrung. Bei dieser Differenz hat er sich nun dem Nationalrat angeschlossen. Welche W\u00e4hrungen zul\u00e4ssig sind, muss der Bundesrat festlegen. Es sei davon auszugehen, dass der Bundesrat dabei auf den Gl\u00e4ubigerschutz R\u00fccksicht nehme, sagte Kommissionssprecher Beat Rieder (CVP/VS).</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 16.06.2020</b></p><p><b>Nationalrat bereinigt modernisiertes Aktienrecht </b></p><p><b>Der Nationalrat hat das modernisierte Aktienrecht und damit Geschlechterrichtwerte f\u00fcr Gesch\u00e4ftsleitungen und Verwaltungsr\u00e4te von b\u00f6rsenkotierten Unternehmen verabschiedet. Er hiess am Dienstag den Antrag der Einigungskonferenz gut.</b></p><p>Der Entscheid fiel mit 140 zu 53 Stimmen. Nur die SVP-Fraktion stimmte dagegen. Nun entscheidet noch der St\u00e4nderat. Danach ist die Vorlage bereit f\u00fcr die Schlussabstimmungen.</p><p>Einer der letzten strittigen Punkte waren Vorzugsrechte f\u00fcr bestimmte Aktion\u00e4re. Das modernisierte Aktienrecht l\u00e4sst sie nun nicht zu. Die R\u00e4te waren sich bis zuletzt in dieser Frage nicht einig geworden. Der Nationalrat wollte Loyalit\u00e4tsaktien erlauben, der St\u00e4nderat nicht. Die Einigungskonferenz folgte nun der Linie der kleinen Kammer.</p><p></p><p>Generalversammlung im Ausland</p><p>Bis zuletzt umstritten war auch, ob Generalversammlungen im Ausland per Gesetz zul\u00e4ssig sein sollten. Der St\u00e4nderat war dagegen, der Nationalrat daf\u00fcr. Vorgeschlagen hatte den Passus der Bundesrat.</p><p>Der Nationalrat hatte allerdings erg\u00e4nzt, dass ein Tagungsort im Ausland f\u00fcr Aktion\u00e4re keine Nachteile beim Aus\u00fcben ihrer Rechte bringen darf. Dies \u00fcbernahm die Einigungskonferenz und erg\u00e4nzte, dass die Statuten eine Generalversammlung im Ausland vorsehen m\u00fcssen. Auch Aktienkapital in Fremdw\u00e4hrungen ist zul\u00e4ssig.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 18.06.2020</b></p><p><b>Reformiertes Aktienrecht mit Geschlechterrichtwerten bereinigt </b></p><p>Das modernisierte Aktienrecht, das Geschlechterrichtwerte f\u00fcr Gesch\u00e4ftsleitungen und Verwaltungsr\u00e4te von b\u00f6rsenkotierten Unternehmen bringt, ist bereinigt. Der St\u00e4nderat hat am Donnerstag den Antrag der Einigungskonferenz gutgeheissen. Die kleine Kammer tat dies mit 41 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen.</p><p></p><p></p><p><b>Entwurf 2</b></p><p>Siehe auch: <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170060\">17.060</a><b></b>F\u00fcr verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt. Volksinitiative</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 18.12.2019</b></p><p><b>St\u00e4nderat will keine Haftungregeln f\u00fcr Konzerne </b></p><p><b>Der St\u00e4nderat will nicht, dass Schweizer Unternehmen f\u00fcr Menschenrechtsverletzungen und Umweltsch\u00e4den von Tochtergesellschaften im Ausland haften. Er hat sich am Mittwoch f\u00fcr einen Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative ohne Haftung ausgesprochen.</b></p><p>Die Haftung ist der Kern der Volksinitiative: Konzerne sollen zur Rechenschaft gezogen werden k\u00f6nnen f\u00fcr Kinderarbeit auf Kakakoplantagen in Burkina Faso, verschmutzte Fl\u00fcsse im Kongo oder vergiftete B\u00e4uerinnen und Bauern auf Baumwollfeldern in Indien. </p><p>Im St\u00e4nderat standen zwei Varianten f\u00fcr einen indirekten Gegenvorschlag zur Diskussion: Eine mit eingeschr\u00e4nkten und eine ohne Haftungsregeln. Die erste hatte der Nationalrat beschlossen, die zweite brachte der Bundesrat als Reaktion darauf ins Spiel. </p><p>Zum R\u00fcckzug der Initiative d\u00fcrfte nur die Nationalratsversion f\u00fchren, wie Kommissionssprecher Stefan Engler (CVP/GR) in Erinnerung rief. Die bundesr\u00e4tliche Version bezeichnete er als \"zahnlos\".</p><p></p><p>Schaden f\u00fcr die Wirtschaft</p><p>Dem St\u00e4nderat geht die Nationalratsversion jedoch zu weit. Er entschied sich mit 25 zu 13 Stimmen f\u00fcr einen Gegenvorschlag ohne Haftungsregeln. Die Mehrheit befand, die sch\u00e4rfere Variante w\u00fcrden dem Wirtschaftsstandort Schweiz schaden.</p><p>Die Schweizer Gerichte w\u00fcrden zur \"Weltjustizbeh\u00f6rde\", kritisierte Beat Rieder (CVP/VS). Es w\u00fcrde sich um eine international einmalige Regelung handeln. Schweizer Unternehmen d\u00fcrften in der Folge abwandern oder bestimmte Gesch\u00e4ftsfelder anderen \u00fcberlassen, etwa chinesischen Unternehmen, die weniger Hemmungen h\u00e4tten. </p><p></p><p>Missbr\u00e4uchliche Klagen </p><p>Thomas Hefti (FDP/GL) stellte fest, der sch\u00e4rfere Gegenvorschlag sei beinahe identisch mit der Volksinitiative. Es drohten missbr\u00e4uchliche und erpresserische Klagen aus dem Umfeld von Konkurrenzunternehmen und negative Schlagzeilen. </p><p>Ruedi Noser (FDP/ZH) warnte davor, aus Angst vor der Volksabstimmung Haftungsregeln zu beschliessen. Wenn solche beschlossen w\u00fcrden, k\u00f6nnten Schweizer Unternehmen nur noch in L\u00e4ndern t\u00e4tig sein, in denen sie eine Haftpflichtversicherung abschliessen k\u00f6nnten. Noser warf den Initianten ausserdem vor, mit Beispielen zu operieren, die \"nahe an der L\u00fcge\" seien. Auch Erich Ettlin (CVP/OW) zeigte sich \u00fcberzeugt, dass sich Schweizer Unternehmen vorbildlich verhalten.</p><p></p><p>Ruf der Schweiz gef\u00e4hrdet</p><p>F\u00fcr Haftungsregeln machten sich Rednerinnen und Redner von SP und Gr\u00fcnen stark. Es gehe auch um den Ruf der Schweiz, sagte Christian Levrat (SP/FR). Schon beim Bankgeheimnis habe die Schweiz versucht, die Augen zu verschliessen. Das habe nicht funktioniert. Es werde auch hier nicht funktionieren.</p><p>Levrat zeigte sich zuversichtlich, dass die Initiative an der Urne gute Chancen hat. Auch ein Teil der Wirtschaft sei daf\u00fcr, gab er zu bedenken. Mit dem Gegenvorschlag ohne Haftungsregeln w\u00fcrde die Schweiz nicht zu den fortschrittlichen L\u00e4ndern geh\u00f6ren. </p><p></p><p>Sinnvoller Kompromiss </p><p>Daniel Jositsch (SP/ZH) stellte fest, der bundesr\u00e4tliche Vorschlag f\u00fchre bloss zu etwas mehr Transparenz. \"Das bringt letztlich nicht viel.\" In der sch\u00e4rferen Variante sei die Haftung gegen\u00fcber der Initiative stark eingeschr\u00e4nkt, es handle sich bereits um einen Kompromiss. Damit k\u00f6nne die Wirtschaft leben. </p><p>\"Wir sollten uns diesen Abstimmungskampf ersparen\", sagte Jositsch. Er w\u00fcrde auf eine Konfrontation der Zivilgesellschaft mit der Wirtschaft hinauslaufen. Auch Lisa Mazzone (Gr\u00fcne/GE) stellte den Nutzen der bundesr\u00e4tlichen Version in Frage. Sie wies auch auf die Entwicklung in anderen L\u00e4ndern hin. Die Schweiz k\u00f6nnte rasch ins Hintertreffen geraten, warnte sie.</p><p></p><p>Wie bei der Abzockerinitiative</p><p>Thomas Minder (parteilos/SH) zog den Vergleich zu seiner Abzockerinitiative. Auch damals sei die Politik nicht im Stande gewesen, einen griffigen Gegenvorschlag zu beschliessen. In der Folge sei die Initiative angenommen worden. </p><p>Nun wiederhole sich das Debakel. Auch die Konzernverantwortungsinitiative - die er ablehne - geniesse breite Unterst\u00fctzung, sagte Minder. Mit dem bundesr\u00e4tlichen Gegenvorschlag sei sie nicht zu bodigen. Dessen Text grenze an einen \"Schildb\u00fcrgerstreich\". Minder sprach sich dennoch f\u00fcr diese Version aus.</p><p></p><p>Nachweis oder Haftung</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der St\u00e4nderat die Vorlage mit 39 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Nun ist wieder der Nationalrat am Zug. Dieser hat schon zweimal einem Gegenvorschlag mit Haftungsregeln zugestimmt. Damit k\u00f6nnten Unternehmen belangt werden, wenn Tochtergesellschaften im Ausland Bestimmungen zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt verletzen - es sei denn, sie k\u00f6nnen nachweisen, dass sie die Sorgfaltspflichten eingehalten haben. </p><p>Anders als gem\u00e4ss der Initiative w\u00e4ren die Konzerne nur f\u00fcr direkt Kontrollierte, nicht aber f\u00fcr Lieferanten verantwortlich. Gelten soll die Regelung f\u00fcr Unternehmen ab einer bestimmten Gr\u00f6sse oder mit besonderen Risiken. </p><p></p><p>Sch\u00e4rfere Variante abgeschw\u00e4cht</p><p>Der St\u00e4nderat baute eine Subsidiarit\u00e4tsklausel in die Nationalratsversion ein, bevor er diese ablehnte: Der Konzern k\u00f6nnte nur in der Schweiz belangt werden, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass eine Klage gegen die Tochtergesellschaft im Ausland erheblich schwieriger ist. Auch in anderen Punkten schw\u00e4chte er die Nationalratsversion ab.</p><p>In der Bundesratsversion, die der Rat am Ende annahm, ist keine Haftungsregelung vorgesehen. Die Sorgfaltspr\u00fcfungspflicht beschr\u00e4nkt sich auf bestimmte Konfliktmineralien und Kinderarbeit. Zur Berichterstattung w\u00e4ren nur Gesellschaften des \u00f6ffentlichen Interesses verpflichtet; eine Abstufung nach Risiken g\u00e4be es nicht.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 04.03.2020</b></p><p><b>Nationalrat h\u00e4lt an Haftungsregeln f\u00fcr Konzerne im Ausland fest </b></p><p><b>Der Nationalrat h\u00e4lt an seinem Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative fest, der den Initianten entgegenkommt. Damit bleibt der strittige Punkt mit dem St\u00e4nderat bestehen, denn dieser will die vom Nationalrat beschlossenen Haftungsregeln nicht.</b></p><p>Die R\u00e4te sind damit noch weit von einer Einigung entfernt. Der Nationalrat entschied sich am Mittwoch mit 102 gegen 91 Stimmen bei vier Enthaltungen f\u00fcr sein eigenes und gegen das von einer Minderheit aufgenommene Konzept des St\u00e4nderates. Der St\u00e4nderat und auch der Bundesrat wollen einen Gegenvorschlag ohne Haftungsregeln.</p><p></p><p>Nein zu Initiative</p><p>Die Konzernverantwortungsinitiative selbst empfiehlt der Nationalrat zur Ablehnung. Er entschied dies am Mittwoch mit 105 zu 83 Stimmen bei 9 Enthaltungen. Auf den von Beat Flach (GLP/AG) beantragten direkten Gegenvorschlag trat die Mehrheit nicht ein. Der St\u00e4nderat hatte die Empfehlung f\u00fcr ein Nein bereits beschlossen.</p><p>Der Nationalrat vertagte diese Abstimmung im Juni 2019, um zun\u00e4chst \u00fcber den indirekten Gegenvorschlag zu befinden, den er am Mittwoch ein drittes Mal diskutierte. Die Gesetzes\u00e4nderungen gehen nun noch einmal an den St\u00e4nderat.</p><p>Die umstrittene Haftungsregel ist der Kern der Initiative: Konzerne sollen zur Rechenschaft gezogen werden k\u00f6nnen f\u00fcr Kinderarbeit auf Kakaoplantagen in Burkina Faso, verschmutzte Fl\u00fcsse im Kongo oder vergiftete B\u00e4uerinnen und Bauern auf Baumwollfeldern in Indien.</p><p></p><p>\"Gerade stehen\"</p><p>Zur Diskussion stehen zwei Konzepte f\u00fcr einen indirekten Gegenvorschlag, eines mit eingeschr\u00e4nkten und eines ohne Haftungsregeln. Am ersten, seinem eigenen, h\u00e4lt der Nationalrat fest, das zweite brachte der Bundesrat als Reaktion darauf ins Spiel. Der St\u00e4nderat hielt sich bisher an dieses Konzept.</p><p>SP, Gr\u00fcne, GLP, BDP und EVP wollten auf dem Weg des Nationalrates bleiben und setzten sich dank Sch\u00fctzenhilfe aus den anderen Parteien durch. \"Wer im Ausland Menschenrechte und Umweltschutzbestimmungen verletzt, Kinderarbeit duldet und Landstriche zerst\u00f6rt, muss daf\u00fcr geradestehen\", sagte Ursula Schneider Sch\u00fcttel (SP/FR).</p><p>Klagem\u00f6glichkeiten und Sch\u00e4den seien im Gegenvorschlag klar umschrieben, sagte Beat Flach (GLP/AG). Die Gr\u00fcnen stimmten dem Konzept zu, obwohl darin Haftung und Zugang zu Gerichten gegen\u00fcber der Initiative stark eingeschr\u00e4nkt w\u00fcrden, wie Sibel Arslan (BS) sagte. Es m\u00fcsse zuerst ein Sonderschlichtungsverfahren stattfinden.</p><p>Vertreter der Mehrheit argumentierten zudem, dass die Initianten signalisiert h\u00e4tten, ihr Begehren zur\u00fcckzuziehen, sollte der Gegenvorschlag des Nationalrates in der Debatte obsiegen.</p><p></p><p>\"Standort st\u00e4rken\"</p><p>Mitglieder von SVP, FDP und Mitte-Fraktion wollten dem St\u00e4nderat folgen. In ihren Augen kommt die Version der Mehrheit der Initiative zu nahe. Sprecher Philipp Matthias Bregy (CVP/VS) sagte, der St\u00e4nderat habe eine ausgewogene und international abgest\u00fctzte L\u00f6sung vorgelegt. Konzernhaftung gebe es in anderen Staaten nicht.</p><p>Mit der Version des St\u00e4nderates w\u00fcrden klare Regeln und Transparenz geschaffen und die Regeln versch\u00e4rft, sagte Bregy. Das trage dazu bei, den Standort Schweiz zu st\u00e4rken. Mit der Version der Mehrheit w\u00fcrde dieser geschw\u00e4cht. Christian L\u00fcscher (FDP/GE) nannte den Gegenvorschlag der Mehrheit eine \"Softversion der Initiative\".</p><p>Die SVP wollte eigentlich keinen Gegenvorschlag. \"Wir m\u00fcssen \u00fcber Aussenpolitik versuchen, die Situation der Menschen vor Ort zu verbessern\", sagte Pirmin Schwander (SZ). Initiative und Gegenvorschlag k\u00f6nnten da nichts ausrichten.</p><p>Firmen einzuklagen n\u00fctze nicht, wenn korrupte Regierungen vor Ort alles in den Wind schlagen w\u00fcrden, argumentierte Schwander. Seinen Antrag lehnte der Rat mit 103 gegen 72 Stimmen von SVP und FDP ab. Zahlreiche Mitglieder der Mitte-Fraktion enthielten sich der Stimme.</p><p></p><p>Risiko eines Sololaufs</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter warnte vergeblich vor einem \"Sololauf\", den die Schweiz mit dem Konzept des Nationalrats und der Initiative riskiere. Mit dem Konzept des St\u00e4nderates dagegen k\u00f6nne die Schweiz \"international aufschliessen\".</p><p>Der Nationalrat wolle die Initiative weitestgehend umsetzen, sagte Keller-Sutter, und die Initiative k\u00e4me dann nicht mehr zur Abstimmung. \"Der Bundesrat sieht das staatspolitisch als etwas fragw\u00fcrdig an.\" Die Regierung wehre sich gegen die Initiative, aber nicht gegen die Abstimmung. Denn: \"Die Debatte ist n\u00f6tig.\"</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 09.03.2020</b></p><p><b>Gegenvorschlag zu Konzernverantwortungsinitiative bleibt umstritten </b></p><p><b>Der St\u00e4nderat und der Nationalrat sind sich weiterhin nicht einig, wie weit der indirekte Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative gehen soll. Der St\u00e4nderat hat mit 25 zu 16 Stimmen an seinem Konzept ohne zus\u00e4tzliche Haftungsregeln festgehalten.</b></p><p>Der St\u00e4nderat diskutierte am Montagnachmittag erneut \u00fcber die Frage, wie weit Konzerne mit Sitz in der Schweiz f\u00fcr ihnen angelastete Menschenrechtsverletzungen und Umwelts\u00fcnden zur Verantwortung gezogen werden k\u00f6nnen. Mit dem Festhalten am bisherigen Konzept folgte er einer knappen Mehrheit seiner Rechtskommission (RK).</p><p></p><p>Haftungsregeln gehen St\u00e4nderat zu weit</p><p>Der Nationalrat bestand bisher darauf, dass Konzerne f\u00fcr von ihnen kontrollierten Tochtergesellschaften im Ausland verursachte Sch\u00e4den im Ausland zur Rechenschaft gezogen werden k\u00f6nnen. Er will das Obligationenrecht entsprechend erg\u00e4nzen und ist nun wieder am Zug.</p><p>Dem St\u00e4nderat gehen diese Haftungsregeln zu weit; unterst\u00fctzt wird er vom Bundesrat. RK-Pr\u00e4sident Beat Rieder (CVP/VS) hatte mit dem Stichentscheid die Mehrheit in der Kommission herbeigef\u00fchrt. Die Mehrheit wolle in Sachen Haftung beim Status quo bleiben, sagte er. Auch der Bundesrat unterst\u00fctzt das Konzept des St\u00e4nderates.</p><p>Eine ausdr\u00fcckliche Konzernhaftung f\u00fcr T\u00f6chter im Ausland lehnte sie als \"weltweit einmalig\" ab, wie Rieder ausf\u00fchrte. In seinen Worten ist der St\u00e4nderatsvorschlag in Sachen Konfliktmineralien und Kinderarbeit \"best practice\". Die Schweiz w\u00fcrde international f\u00fchrende Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten statuieren.</p><p>Die von Rieders Fraktionskollege Stefan Engler (CVP/GR) angef\u00fchrte Minderheit hingegen wollte auf die Linie des Nationalrates einschwenken. Es gelte, den Blick nicht auf einige wenige Probleme zu verengen wie Kinderarbeit und Konfliktmineralien, sagte er.</p><p></p><p>Dynamik entstanden</p><p>Seit dem Beginn der Debatte \u00fcber die Verantwortung von Konzernen f\u00fcr Sch\u00e4den an Umwelt und Verletzung von Menschenrechten sei international eine Dynamik entstanden, sagte Engler. Auch andere L\u00e4nder kennten mittlerweile Haftungsregeln.</p><p>Auch Mathias Zopfi (Gr\u00fcne/GL) gen\u00fcgte das Konzept der Mehrheit nicht. Er fragte sich, weshalb immer erst auf internationalen Druck gehandelt werde, aber nicht \"wenn breite Kreise unserer Bev\u00f6lkerung genug haben von Unternehmen, die den guten Ruf der Schweiz f\u00fcr umweltsch\u00e4digende, unethische und menschenverachtende T\u00e4tigkeiten missbrauchen\".</p><p>Die Konzernverantwortungsinitiative selbst empfehlen National- und St\u00e4nderat zur Ablehnung. Der Nationalrat tut dies mit 105 zu 83 Stimmen bei 9 Enthaltungen. Der St\u00e4nderat empfiehlt das Nein mit 25 zu 14 Stimmen. Auch der Bundesrat lehnt die Initiative ab.</p><p>Die Initianten wiederum signalisierten gem\u00e4ss Voten im Nationalrat, dass sie ihr Begehren zur\u00fcckziehen w\u00fcrden, wenn in den Ratsdebatten das Konzept des Nationalrates obsiegt.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 11.03.2020</b></p><p><b>Nationalrat h\u00e4lt an Haftungsregeln f\u00fcr Konzerne im Ausland fest </b></p><p><b>Die Haftungsregeln f\u00fcr Konzerne und deren Tochterfirmen f\u00fcr Sch\u00e4den im Ausland bleiben umstritten. Der Nationalrat ist beim indirekten Gegenvorschlag von seiner Position, die der Konzernverantwortungsinitiative entgegenkommt, nicht abgewichen.</b></p><p>Wie bisher standen am Mittwoch drei Varianten im Raum: Die erste ist das Konzept des Nationalrats f\u00fcr einen indirekten Gegenvorschlag mit neuen Haftungsregeln f\u00fcr Unternehmen, die im Ausland Menschenrechte verletzen oder die Umwelt sch\u00e4digen. Es setzte sich erneut durch gegen\u00fcber dem Konzept des St\u00e4nderats.</p><p>F\u00fcr dieses trat eine erste Minderheit ein, und auch der Bundesrat unterst\u00fctzt es. Es ist ein indirekter Gegenvorschlag ohne neue Haftungsregeln, aber mit Berichterstattungspflichten f\u00fcr die Unternehmen. Eine zweite Minderheit schliesslich - vorwiegend Vertreterinnen und Vertreter der SVP - will keinen Gegenvorschlag.</p><p>Der Nationalrat blieb mit knappem Entscheid, n\u00e4mlich mit 97 gegen 92 Stimmen, bei seinem Konzept. Die Vorlage geht nun ein letztes Mal an den St\u00e4nderat. Bleibt dieser ebenfalls bei seiner Version f\u00fcr den indirekten Gegenvorschlag, muss eine Einigungskonferenz sich an die Arbeit machen.</p><p>Den Antrag der zweiten, von der SVP angef\u00fchrten Minderheit, auf den Gegenvorschlag zu verzichten, lehnte der Rat mit 100 gegen 70 Stimmen und bei 26 Enthaltungen ab. Diese Enthaltungen kamen haupts\u00e4chlich aus der Mitte-Fraktion und der FDP-Fraktion.</p><p>Die Konzernverantwortungsinitiative selbst empfehlen National- und St\u00e4nderat zur Ablehnung. Der Nationalrat tut dies mit 105 zu 83 Stimmen bei 9 Enthaltungen. Der St\u00e4nderat empfiehlt das Nein mit 25 zu 14 Stimmen. Auch der Bundesrat lehnt die Initiative ab.</p><p>Die Initianten haben signalisiert, dass sie ihr Begehren zur\u00fcckziehen, wenn sich das Konzept des Nationalrats in den Ratsdebatten durchsetzt.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 02.06.2020</b></p><p><b>R\u00e4te k\u00f6nnen sich nicht auf Haftung f\u00fcr Konzerne einigen </b></p><p><b>Ob es einen indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative geben wird, ist so offen wie zu Beginn der Parlamentsdebatte vor knapp drei Jahren. Denn beide R\u00e4te beharren auf ihrer Version. Nun muss die Einigungskonferenz an die Arbeit.</b></p><p>Wie weit die Haftungspflicht f\u00fcr Konzerne gehen soll, ist der Kern der Vorlage. Der St\u00e4nderat debattierte dar\u00fcber am Dienstag ein letztes Mal und entschied mit 28 zu 17 Stimmen, bei seinem Konzept zu bleiben. Dieses enth\u00e4lt auch Sorgfaltspr\u00fcfungspflichten f\u00fcr Konfliktmineralien und Kinderarbeit.</p><p></p><p>Besondere Vorgaben zu Kinderarbeit</p><p>Geht es um Konfliktmineralien und Kinderarbeit, m\u00fcssen die Unternehmen besondere Transparenz-Vorgaben erf\u00fcllen. Der Bundesrat hatte die Grundlagen f\u00fcr diesen Gegenvorschlag als Reaktion auf den sch\u00e4rfer formulierten Gegenvorschlag des Nationalrates ins Spiel gebracht.</p><p>Diese Regelung entspreche den Regelungen in der EU, hatte der Bundesrat argumentiert. Betreffend Kinderarbeit gehe die Schweiz zusammen mit den Niederlanden einen Schritt weiter, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter im St\u00e4nderat.</p><p>Demgegen\u00fcber sieht das vom Nationalrat zuletzt mit mit 97 gegen 92 Stimmen genehmigte Konzept Haftungsregeln f\u00fcr Konzerne mit Sitz in der Schweiz und deren Tochterfirmen im Ausland vor. Die Initianten haben angek\u00fcndigt, die Konzernverantwortungsinitiative zur\u00fcckzuziehen, sollten sich die R\u00e4te auf diesen Vorschlag einigen.</p><p>Eine Minderheit im St\u00e4nderat h\u00e4tte dem Nationalrat folgen wollen. Mehr und mehr Unternehmen und auch ganze Verb\u00e4nde seien mittlerweile f\u00fcr diesen Ansatz, sagte Stefan Engler (CVP/GR). Auch in der EU gebe es Bestrebungen f\u00fcr sch\u00e4rfere Regelungen.</p><p>Namens der Mehrheit widersprach Beat Rieder (CVP/VS). Bis in der EU Gesetzesentw\u00fcrfe vorl\u00e4gen, werde es dauern, warnte er. Und die Schweiz h\u00e4tte Zeit f\u00fcr Anpassungen.</p><p>Bereinigt hat der St\u00e4nderat die Bussen f\u00fcr Unternehmen, die die Berichterstattungspflicht verletzen. Wer trotz Verpflichtung den Bericht nicht vorlegt oder darin unwahre Angaben macht, riskiert bei vors\u00e4tzlichem Handeln eine Busse von bis zu 100'000 Franken. Bei fahrl\u00e4ssigem Handeln sind es 50'000 Franken.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.06.2020</b></p><p><b>Nationalrat f\u00fcr Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative </b></p><p><b>Die Konzernverantwortungsinitiative kommt voraussichtlich mit einem indirekten Gegenvorschlag an die Urne. Der Nationalrat hat am Montag mit 99 zu 91 Stimmen und bei 6 Enthaltungen den Antrag der Einigungskonferenz f\u00fcr einen Gegenvorschlag unterst\u00fctzt.</b></p><p>Die Zustimmung des St\u00e4nderates d\u00fcrfte eine Formsache sein, denn die Einigungskonferenz hatte in ihrem Antrag des Konzept aus der kleinen Kammer \u00fcbernommen. Der Nationalrat schwenkte nun mit auf diesen indirekten Gegenvorschlag ein.</p><p>Nein von SP und Gr\u00fcnen</p><p>Nichts vom Vorschlag wissen wollten in der grossen Kammer SP und Gr\u00fcne. Die Fraktionen von SVP, FDP, Mitte und GLP unterst\u00fctzten zwar offiziell den Gegenvorschlag des St\u00e4nderates, doch gab es namentlich bei der SVP und der GLP etliche abweichende Stimmen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 09.06.2020</b></p><p><b>Parlament will Gegenvorschlag zu Konzernverantwortungsinitiative </b></p><p><b>Die Konzernverantwortungsinitiative kommt mit einem indirekten Gegenvorschlag an die Urne. Der St\u00e4nderat hat am Dienstag sein eigenes und von der Einigungskonferenz beantragtes Konzept gutgeheissen, mit 28 zu 14 Stimmen und 2 Enthaltungen.</b></p><p>Die Nein-Stimmen kamen von Vertretern der SP und der Gr\u00fcnen sowie aus der Mitte-Fraktion. Der Nationalrat, der zun\u00e4chst einen sch\u00e4rfe formulierten Gegenvorschlag bevorzugt hatte, hatte bereits am Montag zugestimmt, mit 99 zu 91 Stimmen und bei 6 Enthaltungen. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1592524800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|28|1211","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770754900603)\/","SubmissionDate":"\/Date(1479859200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5006,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Soziale Fragen|Zivilrecht"}}