{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160312,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160312,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160312,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160312,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160312,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160312,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160312,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160312,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160312,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160312,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160312,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160312,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160312,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160312,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160312,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160312,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160312,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20160312,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.312","BusinessType":3,"BusinessTypeName":"Standesinitiative","BusinessTypeAbbreviation":"Kt. Iv.","Title":"Erg\u00e4nzung von Artikel 64a des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung betreffend Vollstreckung der Pr\u00e4mienzahlungspflicht der Versicherten","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des St\u00e4nderates vom 29.01.2021</b></p><p><b>St\u00e4nderat muss \u00fcber Listen s\u00e4umiger Pr\u00e4mienzahlender entscheiden</b></p><p>Die Kommission nahm die Ergebnisse der Vernehmlassung \u00fcber ihren Vorentwurf zur Kenntnis, den sie ausgehend von der Standesinitiative Thurgau <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20160312\">16.312</a><b> Erg\u00e4nzung von Artikel\u00a064a des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung betreffend Vollstreckung der Pr\u00e4mienzahlungspflicht der Versicherten </b>ausgearbeitet hatte (<a href=\"https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-10275\">siehe Ergebnisbericht</a>). Einstimmig verabschiedete sie den Entwurf, zu dem nun der Bundesrat Stellung nehmen und den der St\u00e4nderat anschliessend in der Sommersession beraten kann. Die Kommission h\u00e4lt in folgenden Punkten an der Vernehmlassungsvorlage fest:</p><p>- Junge Erwachsene sollen nicht f\u00fcr Pr\u00e4mienausst\u00e4nde belangt werden k\u00f6nnen, die in der Zeit ihrer Minderj\u00e4hrigkeit entstanden sind.</p><p>- Die Zahl der Betreibungen soll begrenzt werden. Aufgrund der R\u00fcckmeldungen in der Vernehmlassung senkt die Kommission die Limite jedoch von vier auf zwei Betreibungen pro Jahr.</p><p>- S\u00e4umige Versicherte sollen in einem Modell mit eingeschr\u00e4nkter Wahlfreiheit des Leistungserbringers versichert werden.</p><p>- Die Kantone sollen, wenn sie dies w\u00fcnschen, die Verlustscheine \u00fcbernehmen und selbst bewirtschaften k\u00f6nnen. Daf\u00fcr sollen sie den Versicherern 90 Prozent der ausstehenden Forderungen verg\u00fcten.</p><p>Anders als urspr\u00fcnglich vorgeschlagen will es die Kommission den Kantonen aus f\u00f6deralistischen \u00dcberlegungen weiterhin erm\u00f6glichen, Listen von Versicherten zu f\u00fchren, die ihre Pr\u00e4mien nicht bezahlen. Dies beschloss sie mit 8 zu 5 Stimmen; eine Minderheit beantragt die Abschaffung dieser Listen. Erst recht nach der Vernehmlassung hat sich gezeigt, dass in dieser umstrittenen Frage das Plenum des St\u00e4nderates entscheiden wird. Einig ist sich die Kommission, dass Minderj\u00e4hrige nicht auf den Listen s\u00e4umiger Pr\u00e4mienzahlender gef\u00fchrt werden sollen. Entsprechend beantragt sie ohne Gegenantrag, die Motion <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20194290\">19.4290</a><b></b>Mo. Nationalrat (Barrile). Medizinische Leistungen f\u00fcr alle Kinder! anzunehmen.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.04.2021</b></p><p><b>Der Bundesrat ist der Meinung, dass Kinder f\u00fcr die nichtbezahlten Krankenkassenpr\u00e4mien ihrer Eltern nicht haftbar gemacht werden sollen, und er m\u00f6chte auch die Listen s\u00e4umiger Pr\u00e4mienzahler abschaffen. An seiner Sitzung vom 28. April 2021 hat er zum Bericht der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des St\u00e4nderates betreffend Vollstreckung der Pr\u00e4mienzahlungspflicht der Versicherten Stellung genommen. Das Parlament wird dar\u00fcber entscheiden m\u00fcssen.</b></p><p>Der Bericht der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des St\u00e4nderates (SGK-S) erf\u00fcllt die 2016 eingereichte Standesinitiative des Kantons Thurgau, die eine Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) betreffend die Kosten\u00fcbernahme der nichtbezahlten Pr\u00e4mien verlangt. Der Bundesrat begr\u00fcsst in seiner Stellungnahme die Vorschl\u00e4ge der Kommission, dass Minderj\u00e4hrige nicht mehr f\u00fcr die nichtbezahlten Pr\u00e4mien durch ihre Eltern haftbar gemacht werden und sie nicht mehr auf den Listen der s\u00e4umigen Pr\u00e4mienzahler erscheinen sollen. Er schl\u00e4gt zudem vor, im Gesetz zu verankern, dass Minderj\u00e4hrige f\u00fcr Krankenkassenpr\u00e4mien und Kostenbeteiligungen nicht mehr belangt werden k\u00f6nnen.</p><p>Der Bundesrat unterst\u00fctzt auch den Vorschlag der Kommission, die Anzahl der Betreibungen auf zwei pro Jahr zu beschr\u00e4nken, um die Kosten zulasten der Versicherer und der Kantone zu senken. Er m\u00f6chte zudem die Zahlungserinnerungs- und Mahngeb\u00fchren der Versicherer auf deren effektive Kosten begrenzen.</p><p></p><p>Gegen Listen s\u00e4umiger Versicherter</p><p>Im Gegensatz zur Kommissionsmehrheit m\u00f6chte der Bundesrat die Listen s\u00e4umiger Versicherter abschaffen. Er ist der Ansicht, dass solche Listen die medizinische Grundversorgung der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnissen beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnte und dass ihr Nutzen nie nachgewiesen werden konnte.</p><p>Derzeit kennen nur die Kantone Aargau, Luzern, Zug und Thurgau solche Listen s\u00e4umiger Versicherter. Der St. Galler Kantonsrat hat k\u00fcrzlich f\u00fcr ihre Abschaffung gestimmt. Seit Anfang 2021 hat kein Kanton mehr Minderj\u00e4hrige in die Listen aufgenommen.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 07.06.2021</b></p><p><b>St\u00e4nderat will Listen s\u00e4umiger Pr\u00e4mienzahlender nicht abschaffen</b></p><p><b>Der St\u00e4nderat m\u00f6chte es den Kantonen weiterhin erm\u00f6glichen, Listen zu f\u00fchren f\u00fcr Personen, die ihre Krankenkassenpr\u00e4mien nicht bezahlen. Damit stellt er sich gegen den Bundesrat.</b></p><p>Wer die Krankenkassenpr\u00e4mien nicht zahlt, landet in den Kantonen Aargau, Luzern, St. Gallen, Tessin, Thurgau und Zug auf einer schwarzen Liste und darf nur im Notfall behandelt werden. Ein Eintrag auf der Liste erfolgt dann, wenn die versicherte Person eine Betreibung f\u00fcr Pr\u00e4mien oder Kostenbeteiligungen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist begleicht.</p><p>Solche Listen s\u00e4umiger Versicherter sind umstritten. In Graub\u00fcnden, Solothurn und Schaffhausen wurde das Instrument bereits wieder abgeschafft. Der St. Galler Kantonsrat stimmte in erster Lesung ebenfalls f\u00fcr die Abschaffung der Liste. Der Aargauer Grosse Rat will die derzeit auf Eis gelegte Liste entsch\u00e4rfen.</p><p>Der St\u00e4nderat will den Kantonen aber weiterhin die M\u00f6glichkeit geben, solche Listen zu f\u00fchren. Auf Antrag einer Mehrheit seiner Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) stimmte er am Montag mit 22 zu 22 Stimmen und Stichentscheid des Pr\u00e4sidenten Alex Kuprecht (SVP/SZ) gegen die Abschaffung.</p><p></p><p>Vorbild Thurgau</p><p>Eine Kommissionsmehrheit wollte es den Kantonen aus f\u00f6deralistischen \u00dcberlegungen weiterhin erm\u00f6glichen, Listen von Versicherten zu f\u00fchren, die ihre Pr\u00e4mien nicht bezahlen. Brigitte H\u00e4berli-Koller (Mitte/TG) und Jakob Stark (SVP/TG) brachen eine Lanze f\u00fcr die schwarzen Listen. Es brauche einen gewissen Einsatz, aber dann funktioniere es, wie das Beispiel ihres Kantons zeige.</p><p>Dort nehmen die Gemeinden im Rahmen eines Fallmanagements Kontakt mit Personen auf, die ihre Pr\u00e4mien nicht bezahlt haben. Dabei wird der Grund abgekl\u00e4rt, und es werden L\u00f6sungen gepr\u00fcft.</p><p>Der St\u00e4nderat pr\u00e4zisierte nun den Begriff der Notfallbehandlung. Demnach liegt eine solche vor, wenn die Behandlung nicht aufgeschoben werden kann. Dies ist der Fall, wenn die versicherte Person ohne sofortige Behandlung gesundheitlichen Schaden oder den Tod bef\u00fcrchten muss oder die Gesundheit anderer Personen gef\u00e4hrden kann. In solchen F\u00e4llen m\u00fcssen auch s\u00e4umige Pr\u00e4mienzahlende behandelt werden.</p><p></p><p>Umstrittener Nutzen</p><p>Eine Kommissionsminderheit wollte wie der Bundesrat an der Abschaffung festhalten. Er sei der Ansicht, dass solche Listen die medizinische Grundversorgung von Personen, die in bescheidenen Verh\u00e4ltnissen lebten, beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnten, sagte Josef Dittli (FDP/UR). Viele der auf der Liste der s\u00e4umigen Versicherten aufgef\u00fchrten Personen seien effektiv zahlungsunf\u00e4hig. Bei diesen Personen verfehle die Liste ihren Zweck, zur Bezahlung der Krankenkassenausst\u00e4nde zu animieren.</p><p>Ausserdem habe der Nutzen dieser schwarzen Listen nie nachgewiesen werden k\u00f6nnen, hielt Maya Graf (Gr\u00fcne/BL) fest. Probleme gab es in einigen Kantonen etwa, weil einige der Krankenversicherer die Namen nicht weitermeldeten. In Gerichtsurteilen wurde eine zu enge Auslegung des Notfallbegriffs korrigiert. Deshalb stimmten in der Vernehmlassung beispielsweise 19 Kantone und die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) einer Abschaffung der schwarzen Liste zu.</p><p>Mir der umstrittenen Frage besch\u00e4ftigt sich als n\u00e4chstes der Nationalrat. Konsens herrschte im St\u00e4nderat dar\u00fcber, dass Minderj\u00e4hrige nicht auf solchen schwarzen Listen gef\u00fchrt werden sollen. Seit Anfang 2021 hat kein Kanton mehr Minderj\u00e4hrige in die Listen aufgenommen.</p><p></p><p>Junge Erwachsene von Haftung befreit</p><p>Die weiteren Punkte der ge\u00e4nderten Vollstreckung der Pr\u00e4mienzahlungspflicht waren weder in der Kommission noch im Rat umstritten. Wer die Pr\u00e4mie, die Franchise oder den Selbstbehalt trotz Betreibung nicht zahlt, soll k\u00fcnftig in einem Modell mit eingeschr\u00e4nkter Wahl der Leistungserbringer versichert werden. Zudem soll die Zahl der Betreibungen auf zwei pro Jahr begrenzt werden.</p><p>Die Kantone, die dies m\u00f6chten, sollen die Verlustscheine f\u00fcr neunzig Prozent der Forderung von den Versicherern \u00fcbernehmen und selber bewirtschaften k\u00f6nnen. Die Versicherten w\u00e4ren dann wieder frei, die Krankenkasse und das Modell zu wechseln. Schliesslich sollen junge Erwachsene nicht mehr f\u00fcr die Pr\u00e4mien haften, die von ihren Eltern nicht bezahlt wurden, so lange sie minderj\u00e4hrig waren.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 16.12.2021</b></p><p><b>Parlament will Listen s\u00e4umiger Pr\u00e4mienzahlender nicht abschaffen</b></p><p><b>Das Parlament m\u00f6chte es den Kantonen weiterhin erm\u00f6glichen, Listen zu f\u00fchren f\u00fcr Personen, die ihre Krankenkassenpr\u00e4mien nicht bezahlten. Damit stellt es sich gegen den Bundesrat.</b></p><p>Wie im St\u00e4nderat war auch die Abstimmung im Nationalrat am Donnerstag knapp: Die grosse Kammer stimmte mit 98 zu 92 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen die Abschaffung der Listen s\u00e4umiger Pr\u00e4mienzahlender. Der Entscheid im St\u00e4nderat im Juni war sogar nur mit Stichentscheid des Pr\u00e4sidenten Alex Kuprecht (SVP/SZ) gefallen.</p><p>Mit dem \u00fcbereinstimmenden Entscheid beider Kammern haben die Kantone nun also weiterhin die M\u00f6glichkeit, sogenannte schwarze Listen zu f\u00fchren mit Personen, die ihre Krankenkassenpr\u00e4mien nicht zahlten und deswegen betrieben wurden. Diese Personen erhalten dann nur noch in Notf\u00e4llen medizinische Behandlungen.</p><p>Das Parlament pr\u00e4zisierte den Begriff der Notfallbehandlung. Demnach liegt eine solche vor, wenn die Behandlung nicht aufgeschoben werden kann. Dies ist der Fall, wenn die versicherte Person ohne sofortige Behandlung gesundheitlichen Schaden oder den Tod bef\u00fcrchten muss oder die Gesundheit anderer Personen gef\u00e4hrden kann. In solchen F\u00e4llen m\u00fcssen auch s\u00e4umige Pr\u00e4mienzahlende behandelt werden.</p><p></p><p>Umstrittene Wirkung der Listen</p><p>Die Mehrheit im Parlament wollte es den Kantonen insbesondere aus f\u00f6deralistischen \u00dcberlegungen weiterhin erm\u00f6glichen, Listen zu f\u00fchren. Der Kanton Thurgau beispielsweise zeige, dass die Listen funktionierten, sagte Christian Lohr (Mitte/TG). Dort sei die Zahl der s\u00e4umigen Pr\u00e4mienzahlenden seit Einf\u00fchrung zur\u00fcckgegangen. Die Gemeinden seien mit den betroffenen Personen im Gespr\u00e4ch. \"Das Case Management funktioniert.\"</p><p>Die Minderheit warnte vor der Beibehaltung der Listen. SP, Gr\u00fcne, GLP und einzelne FDP-Vertreterinnen und -Vertreter waren der Ansicht, dass solche Listen die medizinische Grundversorgung von Personen, die in bescheidenen Verh\u00e4ltnissen lebten, beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnten, wie Manuela Weichelt (Gr\u00fcne/ZG) sagte. Viele der auf der Liste der s\u00e4umigen Versicherten aufgef\u00fchrten Personen seien effektiv zahlungsunf\u00e4hig. Bei diesen Personen verfehle die Liste ihren Zweck, zur Bezahlung der Krankenkassenausst\u00e4nde zu animieren.</p><p>Rund 160'000 Personen bezahlen ihre Krankenkassenrechnungen nicht. Aktuell gibt es schwarze Listen in den Kantonen Aargau, Luzern, Tessin, Thurgau und Zug. In Graub\u00fcnden, Schaffhausen, Solothurn und St. Gallen wurde das Instrument bereits wieder abgeschafft. 19 Kantone und die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) wollen die Listen abschaffen.</p><p><b></b></p><p>Junge Erwachsene von Haftung befreit</p><p>Die Vorlage zur Vollstreckung der Pr\u00e4mienzahlungspflicht geht nun erneut an den St\u00e4nderat. Im Gegensatz zum Beschluss des St\u00e4nderats beschloss der Nationalrat n\u00e4mlich, dass s\u00e4umige Versicherte nicht in ein alternatives Versicherungsmodell, wie etwa in ein Hausarztmodell, eingeteilt werden.</p><p>Um neue Schulden aufgrund bestehender Betreibungen zu vermeiden, sollen die Pr\u00e4mien laut Nationalrat vom Lohn abgezogen und an den Versicherer \u00fcberwiesen werden k\u00f6nnen. Weiter soll der Entwurf erg\u00e4nzt werden, so dass die laufenden Kosten f\u00fcr die Pr\u00e4mien \u00fcber das Betreibungsamt bezahlt werden k\u00f6nnen, wenn der Lohn einer versicherten Person gepf\u00e4ndet wird.</p><p>Einig sind sich die R\u00e4te darin, dass die Zahl der Betreibungen auf zwei pro Jahr begrenzt werden soll. Die Kantone, die dies m\u00f6chten, sollen die Verlustscheine f\u00fcr neunzig Prozent der Forderung von den Versicherern \u00fcbernehmen und selber bewirtschaften k\u00f6nnen.</p><p>Schliesslich sollen junge Erwachsene nicht mehr f\u00fcr die Pr\u00e4mien haften, die von ihren Eltern nicht bezahlt wurden, so lange sie minderj\u00e4hrig waren.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 02.03.2022</b></p><p><b>R\u00e4te bereinigen neue Regelung zu Listen s\u00e4umiger Pr\u00e4mienzahlender</b></p><p>Die neue Regelung zum Umgang mit Personen, die ihre Krankenkassenpr\u00e4mien nicht bezahlt haben, ist unter Dach und Fach. Der St\u00e4nderat hat am Mittwoch die letzten Differenzen in der entsprechenden Vorlage bereinigt.</p><p>Er beschloss stillschweigend, dass s\u00e4umige Versicherte nicht in ein alternatives Versicherungsmodell, wie etwa in ein Hausarztmodell, eingeteilt werden. Wer die Pr\u00e4mie, die Franchise oder den Selbstbehalt trotz Betreibung nicht zahlt, wird k\u00fcnftig in einem Modell mit eingeschr\u00e4nkter Wahl der Leistungserbringer versichert.</p><p>Ebenfalls einverstanden war die kleine Kammer damit, dass die laufenden Kosten f\u00fcr die Pr\u00e4mien \u00fcber das Betreibungsamt bezahlt werden k\u00f6nnen, wenn der Lohn einer versicherten Person gepf\u00e4ndet wird. Schliesslich k\u00f6nnen die Pr\u00e4mien vom Lohn abgezogen und an den Versicherer \u00fcberwiesen werden, um neue Schulden aufgrund bestehender Betreibungen zu vermeiden.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung reicht der Kanton Thurgau folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Bund wird aufgefordert, Artikel\u00a064a Absatz\u00a04 des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) wie folgt zu erg\u00e4nzen:</p><p>Art. 64a</p><p>...</p><p>Abs. 4</p><p>Der Kanton \u00fcbernimmt 85 Prozent der Forderungen, die Gegenstand der Bekanntgabe nach Absatz\u00a03 waren. \u00dcbernimmt der Kanton 90 Prozent dieser Forderungen, \u00fcbertr\u00e4gt ihm der Versicherer den Verlustschein oder gleichwertigen Rechtstitel zur Bewirtschaftung. Mit der \u00dcbertragung findet ein Gl\u00e4ubigerwechsel statt. Der Kanton zeigt der versicherten Person den Gl\u00e4ubigerwechsel an. Absatz\u00a05 findet in diesen F\u00e4llen keine Anwendung.</p><p>...</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a064a Absatz\u00a04 KVG m\u00fcssen die Kantone beim Nachweis von Verlustscheinen betreffend nichtbezahlter Krankenkassenpr\u00e4mien 85 Prozent der offenen Forderung (Pr\u00e4mien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinse und Betreibungskosten) an die Krankenkassen \u00fcberweisen. Im Kanton Thurgau sind solche Forderungen nach Paragraf 6 der Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz \u00fcber die Krankenversicherung (TG KVV RB 832.10) von den Gemeinden zu tragen. Sobald die versicherte Person ihre Schuld vollst\u00e4ndig oder teilweise an die Krankenkasse bezahlt hat, erstattet die Krankenkasse dem Kanton bzw. der Gemeinde lediglich 50 Prozent des von der versicherten Person erhaltenen Betrages (Art. 64a Abs. 5 KVG). Der Kanton bzw. die Gemeinde tr\u00e4gt damit einen Verlust von bis zu 35 Prozent. Die Krankenkassen hingegen erhalten bis zu 135 Prozent der urspr\u00fcnglichen Forderung. Es ist f\u00fcr die im Kanton Thurgau diesbez\u00fcglich zust\u00e4ndigen \u00f6ffentlichen Stellen \u00e4usserst st\u00f6rend, dass sie in der Zahlungspflicht stehen, ohne dabei Einfluss auf das Eintreiben der entsprechenden Forderungen nehmen zu k\u00f6nnen. Denn die Verlustscheine und gleichwertigen Rechtstitel verbleiben bei den Versicherern. Im Weiteren obliegt den Versicherern keine Pflicht, die offenen Forderungen zu bewirtschaften. Wie sich aus einer Auswertung der GDK vom 5. November 2014 ergibt, betrug der Anteil der R\u00fcckerstattungen von den Versicherern an die Kantone im gesamtschweizerischen Durchschnitt 2013 lediglich 0,55 Prozent (Kanton TG: rund 1,4 Prozent). Im Jahr 2014 erh\u00f6hte sich die Quote auf knapp 2 Prozent (Kanton TG rund 5,7 Prozent). Es ist offenkundig, dass das Interesse an einem effizienten und wirksamen Inkasso der Krankenkassenpr\u00e4mien durch die Versicherer mit der Einf\u00fchrung von Artikel\u00a064a KVG signifikant geschw\u00e4cht wurde. Mit der vorliegenden Revision soll die nicht sachgerechte und ungleiche finanzielle Belastung von Kanton und Krankenversicherern aufgehoben oder zumindest abgeschw\u00e4cht werden.</p><p>Gest\u00fctzt auf das geltende Recht haben im Thurgau die Gemeinden beim Nachweis von Verlustscheinen betreffend nichtbezahlter Forderungen der Versicherten (Pr\u00e4mien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinse und Betreibungskosten) 85 Prozent der Forderungen an die Krankenversicherer zu bezahlen. Sobald die versicherte Person ihre Schuld teilweise oder vollst\u00e4ndig gegen\u00fcber dem Krankenversicherer beglichen hat, erstattet dieser dem Kanton 50 Prozent des von der versicherten Person erhaltenen Betrages. Da die Gemeinden beim Nachweis des Verlustscheins 85 Prozent der Forderung \u00fcbernehmen m\u00fcssen und maximal 50 Prozent der gesamten Forderung zur\u00fcckerhalten, tragen sie einen Verlust von minimal 35 Prozent. Die Krankenversicherungen hingegen erhalten von der Gemeinde zuerst 85 Prozent der offenen Forderung und bei Durchsetzung des Verlustscheins zus\u00e4tzlich bis zu 100 Prozent vom Versicherten. Insgesamt verf\u00fcgen sie somit \u00fcber 185 Prozent der urspr\u00fcnglichen Forderung. Abz\u00fcglich 50 Prozent des vom Versicherten erhaltenen Betrages verbleiben den Krankenversicherern bis zu 135 Prozent der urspr\u00fcnglichen Forderung. Gest\u00fctzt auf diese Verlustscheinregelung profitieren die Krankenversicherer zulasten der Gemeinden. Hinzu kommt, dass den Krankenversicherern keine Pflicht zur Bewirtschaftung der Verlustscheine obliegt. In den meisten F\u00e4llen von nichtbezahlten Pr\u00e4mien bleiben die Gemeinden deshalb auf 85 Prozent der Forderungen sitzen. Durch die dargelegte \u00c4nderung von Artikel\u00a064a Absatz\u00a04 KVG sollen den Gemeinden, wenn Verlustscheine durch erf\u00fcllte Forderungen getilgt werden, keine zus\u00e4tzlichen Kosten \u00fcber die urspr\u00fcngliche Forderung hinaus aufgeb\u00fcrdet werden. Mit Blick auf den Bewirtschaftungsaufwand der Verlustscheine sollen sie vielmehr die M\u00f6glichkeit haben, einen \"Gewinn\" von bis zu 10 Prozent zu erzielen, mit welchem sie ihren Aufwand decken k\u00f6nnen. Die Krankenversicherer hingegen sollen, wenn Verlustscheine durch erf\u00fcllte Forderungen getilgt werden, nicht mehr zus\u00e4tzliche Ertr\u00e4ge \u00fcber die urspr\u00fcngliche Forderung hinaus erwirtschaften k\u00f6nnen. Sie sind mit der Abgeltung von 90 Prozent der Forderungen bei \u00dcbernahme der Verlustscheine durch die Gemeinden sehr gut bedient. Unter Ber\u00fccksichtigung der m\u00f6glichst wirksamen Durchsetzung des Versicherungsschutzes f\u00fcr alle Einwohnerinnen und Einwohner muss eine L\u00f6sung gefunden werden, welche sowohl den Krankenversicherern als auch den Gemeinden die richtigen Anreize gibt, damit beide Seiten ein entsprechendes Interesse daran haben.</p><p>Mit der dargelegten Erg\u00e4nzung von Artikel\u00a064a Absatz\u00a04 KVG w\u00fcrde wie erw\u00e4hnt die M\u00f6glichkeit geschaffen, dass der Kanton bzw. im Thurgau die Gemeinde die gesamte offene Forderung der s\u00e4umigen versicherten Person mittels Betreibung einbringt. Bis anhin obliegt dies den Krankenkassen, wobei sie lediglich 50 Prozent des von der versicherten Person erhaltenen Betrages an die Gemeinden r\u00fcckerstatten m\u00fcssen. Der dargelegte Revisionsvorschlag ist auch mit Blick auf den Bewirtschaftungsaufwand f\u00fcr Verlustscheine durch den Kanton bzw. die Gemeinden eine faire und sachgerechte L\u00f6sung. Da es sich um eine \"Kann-Vorschrift\" handelt, steht es den Kantonen frei, ob sie an der bisherigen Regelung festhalten wollen. Die Abs\u00e4tze 1 bis 3 und 5 bis 9 von Artikel\u00a064a KVG sind von diesem Regelungsvorschlag nicht tangiert und bleiben unver\u00e4ndert. Einzig der Artikel\u00a064a Absatz\u00a05 KVG findet, wie dargelegt, unter Umst\u00e4nden keine Anwendung mehr. Schliesslich wird mit der vorgeschlagenen L\u00f6sung das Ziel des Versicherungsschutzes aller Einwohnerinnen und Einwohner weiterhin gew\u00e4hrleistet.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Thurgau","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1647561600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1211|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1779242581337)\/","SubmissionDate":"\/Date(1464566400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5004,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Zivilrecht|Gesundheit"}}