{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160403,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160403,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160403,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160403,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160403,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160403,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160403,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160403,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160403,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160403,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160403,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160403,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160403,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160403,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160403,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160403,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160403,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20160403,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.403","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Familiennachzug. Gleiche Regelung f\u00fcr Schutzbed\u00fcrftige wie f\u00fcr vorl\u00e4ufig Aufgenommene","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des St\u00e4nderates vom 25.10.2019</b></p><p><b>Schutzbed\u00fcrftigen-Status soll angepasst werden</b></p><p>Mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedete die Kommission ihre Vorlage zur Anpassung des Status der Schutzbed\u00fcrftigkeit, zu der sie im ersten Halbjahr 2019 eine Vernehmlassung durchgef\u00fchrt hatte, zuhanden der Bundesversammlung. (<a href=\"\\de\natsbetrieb\\suche-curia-vista\\geschaeft?AffairId=20160403\">16.403</a> s Familiennachzug. Gleiche Regelung f\u00fcr Schutzbed\u00fcrftige wie f\u00fcr vorl\u00e4ufig Aufgenommene). Wie Personen mit dem Status einer vorl\u00e4ufigen Aufnahme soll Schutzbed\u00fcrftigen im Asylgesetz eine Wartefrist von drei Jahren gesetzt werden, bis sie ihre Familienmitglieder nachziehen k\u00f6nnen. Ausserdem sollen an sie die gleichen Integrations- und Wohnerfordernisse gestellt werden wie an vorl\u00e4ufig Aufgenommene. Die vorgeschlagene Gesetzes\u00e4nderung soll die Voraussetzungen verbessern, Kriegsvertriebenen ohne Aussicht auf eine sofortige R\u00fcckkehr vor\u00fcbergehenden Schutz zu gew\u00e4hren, ohne dass das schweizerische Asylsystem mit zahlreichen individuellen Asylverfahren belastet wird.Eine Minderheit der Kommission lehnt den Entwurf ab, weil sie es als unn\u00f6tig erachtet, einen Status zu regeln, der noch nie zur Anwendung gekommen ist.</p><p></p><p><b>Stellungnahme des Bundesrates vom 29. Januar 2020</b></p><p>(...) Obwohl die Gr\u00fcnde f\u00fcr die bislang ausbleibende Anwendung der Schutzbed\u00fcrftigenregelung vielf\u00e4ltig sind und auch in Zukunft umfassend zu pr\u00fcfen sein wird, ob diese in einer konkreten Krisensituation geeignet und notwendig ist, erachtet der Bundesrat die im Rahmen der parlamentarischen Initiative vorgeschlagenen \u00c4nderungen als eine sinnvolle Massnahme, um die Koh\u00e4renz im Bereich des Familiennachzugs zu erh\u00f6hen. Der Bundesrat ist zudem der Ansicht, dass die vorgeschlagenen \u00c4nderungen einer m\u00f6glichen Signalwirkung der Schweiz als Zielland f\u00fcr den Fall, dass die Schutzbed\u00fcrftigenregelung angewendet wird, entgegenwirken. (...)</p><p>Der Bundesrat beantragt Eintreten und Zustimmung zur Vorlage der SPK-S. </p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 11.06.2020</b></p><p><b>St\u00e4nderat will Familiennachzug f\u00fcr Schutzbed\u00fcrftige erschweren </b></p><p><b>Schutzbed\u00fcrftige Personen sollen ihre Familien erst nach drei Jahren in die Schweiz holen d\u00fcrfen - gleich wie vorl\u00e4ufig aufgenommene Personen. Das hat der St\u00e4nderat entschieden. Der S-Status wurde allerdings noch gar nie angewendet.</b></p><p>Nach dem geltenden Recht haben Schutzbed\u00fcrftige - also Personen mit S-Status - wie anerkannte Fl\u00fcchtlinge mit Asylstatus Anspruch auf eine sofortige Familienzusammenf\u00fchrung. Das ist ein Grund, warum der S-Status seit seiner Einf\u00fchrung noch nie angewendet worden ist.</p><p>Der St\u00e4nderat hiess am Donnerstag mit 26 zu 14 Stimmen die Anpassung des Asylgesetzes gut, die seine Staatspolitische Kommission (SPK) ausgearbeitet hatte. Kommissionspr\u00e4sident Andrea Caroni (FDP/AR) sprach von einem \"kleinen, aber feinen Versuch\", das Asylsystem zu entlasten.</p><p></p><p>Etliche Kantone dagegen</p><p>Eine Minderheit h\u00e4tte nicht eintreten wollen. K\u00f6nne sich beispielsweise ein Vater aus dem Krieg retten, in dem Bomben fielen, m\u00fcsse das auch seiner Familie erm\u00f6glicht werden, sagte Lisa Mazzone (Gr\u00fcne/GE). Auch sei eine schnelle Integration dieser Familien sinnvoll. Etliche Kantone und das Uno-Fl\u00fcchtlingshilfswerk UNHCR die Neuerung ab, sagte Mazzone.</p><p>Der Bundesrat war trotz Skepsis einverstanden. Die Gesetzes\u00e4nderung trage dazu bei, die Koh\u00e4renz beim Familiennachzug zu erh\u00f6hen. Umgekehrt k\u00f6nnten aufgeschobene Familiennachz\u00fcge das Recht auf das Familienleben \"ein gewisses Spannungsverh\u00e4ltnis\" zum Verbot diskriminierender Eingriffe in das Familienleben schaffen.</p><p>Er gab zudem zu bedenken, dass mit der Anwendung des Status S h\u00e4ngige Asylverfahren sistiert w\u00fcrden. Deren Wiederaufnahme k\u00f6nne aber von den Betroffenen sp\u00e4ter beantragt werden, und dies k\u00f6nne zu Mehraufwand f\u00fchren.</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter wies im Rat darauf hin, dass das vereinfachte Verfahren die Identifizierung von Personen erschweren k\u00f6nne, die eine Gefahr f\u00fcr die innere Sicherheit darstellten.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 24.09.2020</b></p><p><b>Nationalrat lehnt \u00c4nderung des Asylgesetzes ab </b></p><p><b>Asylsuchende mit einem S-Status sollen beim Familiennachzug nicht schlechtergestellt werden. Der Nationalrat ist auf eine entsprechende Gesetzes\u00e4nderung mit 112 zu 78 Stimmen bei 1 Enthaltungen nicht eingetreten.</b></p><p>Schutzbed\u00fcrftige Asylsuchende mit einem S-Ausweis sollen ihre Familien weiterhin sofort in die Schweiz holen d\u00fcrfen und nicht drei Jahre warten m\u00fcssen. Der Nationalrat ist auf eine entsprechende \u00c4nderung des Asylgesetzes, die der St\u00e4nderat vorgeschlagen hatte, nicht eingetreten.</p><p>Das Gesch\u00e4ft geht zur\u00fcck auf einen Vorstoss von alt FDP-St\u00e4nderat Philipp M\u00fcller (AG). Er wollte mit der Anpassung erreichen, dass die Anwendung des S-Status f\u00fcr die Beh\u00f6rden attraktiver wird. Denn bis heute ist der S-Status nie aktiviert worden.</p><p></p><p>Umstrittener Nutzen</p><p>Eine Mehrheit des Nationalrats folgte am Donnerstag der vorberatenden Kommission, die mit 11 zu 13 Stimmen empfahl, auf das Gesch\u00e4ft nicht einzutreten. Die Kommission habe zur Kenntnis genommen, dass der Initiant mit der Vorlage m\u00f6gliche H\u00fcrden f\u00fcr die Anwendung des S-Status ausr\u00e4umen wollte, sagte Tiana Angelina Moser (GLP/ZH). Die Kommission erachte diesen Weg aber nicht als zielf\u00fchrend. Sie geht davon aus, dass dieser Status wegen anderen Schwierigkeiten und Nachteilen auch in Zukunft nicht zur Anwendung kommt.</p><p>Eine Kommissionsminderheit war hingegen der Meinung, dass es richtig sei, den S-Status \"aufzuwerten\". Der Status sei das richtige Instrument, um in einer akuten Krisenlage verfahrensrechtlich rasch handeln zu k\u00f6nnen, sagte Andri Silberschmidt (FDP/ZH).</p><p>Der Bundesrat bef\u00fcrwortet die Gesetzes\u00e4nderung. Justizministerin Karin-Keller Sutter sagte im Rat, dass die Praxis zeige, dass ein schneller Familiennachzug grunds\u00e4tzlich die Bereitschaft zu einer R\u00fcckkehr verringere. Die Problematik des Status S sei dem Bundesrat aber bewusst: Ob die Anwendung des S-Status in einer konkreten und akuten Krisensituation \u00fcberhaupt geeignet und notwendig sei, m\u00fcsse in Zukunft umfassend gepr\u00fcft werden.</p><p></p><p>S-Ausweise nur in Ausnahmesituationen</p><p>Der rechtliche Status von Schutzbed\u00fcrftigen (S-Status) wurde 1998 ins Asylgesetz aufgenommen. Grund daf\u00fcr waren die Jugoslawienkriege, die in der Schweiz zu \u00fcber 40'000 Asylgesuchen pro Jahr f\u00fchrten. Mit dem Status sollte ein Instrument geschaffen werden, dass aktiviert wird, wenn die Schweiz schnell und pragmatisch auf eine Massenflucht reagieren muss. </p><p>Es ist vorgesehen, dass der Status nur im Notfall angewendet wird. Bis heute wurde noch nie ein S-Ausweis ausgestellt. Mit einem S-Ausweis ist ein Ausl\u00e4nder oder eine Ausl\u00e4nderin berechtigt, vor\u00fcbergehend in der Schweiz zu bleiben. Eine Aufenthaltsbewilligung ist ein S-Ausweis jedoch nicht.</p><p>Die Schweizerische Fl\u00fcchtlingshilfe verlangt seit langem, dass der S-Status abgeschafft wird. Er sei teuer, unn\u00f6tig und l\u00f6se kein einziges Problem. Die Reform eines Phantomstatus sei \u00fcberfl\u00fcssig. Zudem gebe es keine Hinweise darauf, dass der S-Status aufgrund der Regelung zum Familiennachzug bis heute nie angewendet wurde.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 17.12.2020</b></p><p><b>St\u00e4nderat pocht auf sp\u00e4teren Familiennachzug f\u00fcr Schutzbed\u00fcrftige </b></p><p><b>Schutzbed\u00fcrftige Menschen sollen ihre Familien erst nach drei Jahren in die Schweiz holen d\u00fcrfen, so wie vorl\u00e4ufig Aufgenommene. Der St\u00e4nderat h\u00e4lt an diesem fr\u00fcheren Entscheid fest. Vom Nationalrat kam bisher Ablehnung.</b></p><p>Nach geltendem Recht haben Schutzbed\u00fcrftige - also Personen mit S-Status - wie anerkannte Fl\u00fcchtlinge mit Asylstatus Anspruch auf eine sofortige Familienzusammenf\u00fchrung. Das d\u00fcrfte in den Augen der Staatspolitischen Kommission (SPK-S) ein Grund sein, warum der S-Status noch nie erteilt worden ist.</p><p></p><p>Entscheid bekr\u00e4ftigt</p><p>Der St\u00e4nderat hatte die Gleichstellung von Schutzbed\u00fcrftigen und vorl\u00e4ufig Aufgenommenen im Sommer bereits einmal gutgeheissen. Am Donnerstag bekr\u00e4ftigte er diesen Entscheid mit 30 zu 13 Stimmen und bei einer Enthaltung. Die Nein-Stimmen kamen von SP und Gr\u00fcnen.</p><p>Weil der Nationalrat im Herbst nicht auf die Vorlage eingetreten ist, hatte die kleine Kammer erneut \u00fcber das Eintreten auf die \u00c4nderungen im Asylgesetz zu befinden. Die Vorlage ausgearbeitet hatte die Staatspolitische Kommission (SPK-S).</p><p>Es gehe darum, das Asylsystem ein wenig zu entlasten, sagte Kommissionspr\u00e4sident Andrea Caroni (FDP/AR). Es gehe um vor\u00fcbergehenden Schutz ohne aufwendiges Asylverfahren. Er sprach dabei von F\u00e4llen, in denen ein Familienmitglied schutzbed\u00fcrftig sei, die anderen Familienmitglieder nicht unter diesen Status fielen.</p><p>Eine rot-gr\u00fcne Minderheit wollte nicht eintreten. Die Debatte gehe in Richtung Absurdit\u00e4t, stellte Lisa Mazzone (Gr\u00fcne/GE) fest. Denn der Status d\u00fcrfte auch in der Zukunft nie angewandt werden. Auch sei die Mehrheit der Kantone gegen die Neuerung. Fielen Bomben, sei in der Regel die ganze Familie gef\u00e4hrdet.</p><p>Den Anstoss zu der Vorlage gegeben hatte der ehemalige Aargauer St\u00e4nderat Philipp M\u00fcller (FDP) mit einer parlamentarischen Initiative. Sie geht nun wieder an den Nationalrat. Tritt er ein zweites Mal nicht darauf ein, ist die Vorlage vom Tisch.</p><p></p><p>Aus mehreren Gr\u00fcnden nie angewendet</p><p>Der Bundesrat war einverstanden mit der Vorlage der St\u00e4nderatskommission. Die Gesetzes\u00e4nderung trage dazu bei, die Koh\u00e4renz beim Familiennachzug zu erh\u00f6hen, schrieb er. Der S-Status sei aus mehreren Gr\u00fcnden noch nie angewendet worden.</p><p>Ein Grund sei daf\u00fcr, dass die Asylgesuche bisher mit den regul\u00e4ren Strukturen bew\u00e4ltigt werden konnten. Zudem sei die Gew\u00e4hrung von Schutz auf eine relativ kurze Dauer einer allgemeinen Gef\u00e4hrdung ausgelegt. Erfahrungen mit Konflikten wie in Syrien und Afghanistan zeigten aber, dass ein Ende der Gef\u00e4hrdung oft kaum absehbar sei.</p><p>Der rechtliche Status von Schutzbed\u00fcrftigen (S-Status) wurde 1998 ins Asylgesetz geschrieben. Ausl\u00f6ser waren die Jugoslawienkriege, die in der Schweiz zu \u00fcber 40'000 Asylgesuchen pro Jahr f\u00fchrten. Der Status sollte ein Instrument sein, das aktiviert wird, wenn die Schweiz schnell und pragmatisch auf eine Massenflucht reagieren muss.</p><p></p><p>F\u00fcr den Notfall</p><p>Es ist vorgesehen, dass der Status nur im Notfall angewendet wird. Mit einem S-Ausweis ist ein Ausl\u00e4nder oder eine Ausl\u00e4nderin berechtigt, vor\u00fcbergehend in der Schweiz zu bleiben. Eine Aufenthaltsbewilligung ist ein S-Ausweis jedoch nicht.</p><p>Dass der Schutzbed\u00fcrftigen-Status im Parlament ein Thema ist, h\u00e4ngt mit der Kritik an der vorl\u00e4ufigen Aufnahme zusammen. Parlamentarier schlugen vor, den Status S als Ersatz f\u00fcr die vorl\u00e4ufige Aufnahme vorzusehen. Sie bemerkten dann aber, dass Schutzbed\u00fcrftige beim Familiennachzug nach heutigem Recht besser gestellt sind.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 03.03.2021</b></p><p><b>Familiennachzug f\u00fcr Schutzbed\u00fcrftige auch k\u00fcnftig sofort m\u00f6glich </b></p><p><b>Schutzbed\u00fcrftige Menschen - also Personen mit S-Status - k\u00f6nnen ihre Familien wie anerkannte Fl\u00fcchtlinge mit Asylstatus auch k\u00fcnftig zusammenf\u00fchren. Der Nationalrat hat eine Praxis\u00e4nderung, wie sie der St\u00e4nderat wollte, am Mittwoch zum zweiten Mal abgelehnt.</b></p><p>Die grosse Kammer folgte der knappen Mehrheit ihrer Staatspolitischen Kommission (SGK-N) und trat nicht auf einen Gesetzesentwurf ein. Der Entscheid fiel mit 110 zu 81 Stimmen. Gegen eine Neuregelung waren SP, Gr\u00fcne, GLP und die Mitte-Fraktion, erfolglos daf\u00fcr weibelten SVP und FDP. Mit dem neuerlichen Nein ist die Vorlage vom Tisch.</p><p></p><p>Asylsystem nicht \u00fcberlasten</p><p>Der Entwurf des St\u00e4nderats sah vor, dass f\u00fcr schutzbed\u00fcrftige Personen (S-Status) beim Familiennachzug die gleichen Voraussetzungen gelten sollen wie bei vorl\u00e4ufig Aufgenommenen. Betroffene sollten ihre Familien erst nach drei Jahren in die Schweiz holen d\u00fcrfen.</p><p>Die Vorlage ausgearbeitet hatte die Staatspolitische Kommission des St\u00e4nderats (SPK-S). Den Anstoss dazu gegeben hatte der ehemalige Aargauer St\u00e4nderat Philipp M\u00fcller (FDP) mit einer parlamentarischen Initiative.</p><p>In den Augen des St\u00e4nderats und einer Minderheit des Nationalrats h\u00e4tte die Neuregelung die Vergabe des Schutzbed\u00fcrftigenstatus erleichtert. Schutzbed\u00fcrftigen Personen w\u00e4re ein vorl\u00e4ufiger Schutz gew\u00e4hrt worden, ohne das Schweizer Asylsystem zu \u00fcberlasten, argumentierten sie. Die sofortige Familienzusammenf\u00fchrung sei ein Grund, warum der S-Status noch nie erteilt worden sei.</p><p></p><p>Mehrwert umstritten</p><p>Die Mehrheit im Nationalrat sieht in dieser \u00c4nderung aber keinen Mehrwert. Anstatt eine Ungleichbehandlung zu beseitigen, w\u00fcrde diese Anpassung vielmehr die Lage der betreffenden Personen verschlechtern, sagte Kommissionssprecherin Tiana Angelina Moser (GLP/ZH).</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die rechtlichen Grundlagen sind so zu \u00e4ndern, dass der Familiennachzug von Schutzbed\u00fcrftigen gem\u00e4ss Artikel\u00a04 des Asylgesetzes (AsylG) gleich geregelt wird wie bei vorl\u00e4ufig aufgenommenen Personen.</p>","ReasonText":"<p>Fl\u00fcchtlinge gem\u00e4ss Definition der Genfer Konvention und des Asylgesetzes stellen nur noch einen Teil der Asylsuchenden in der Schweiz dar. Kriegsvertriebene und Wirtschaftsfl\u00fcchtlinge machen mittlerweile einen betr\u00e4chtlichen Anteil aus. Unser Asylsystem ist jedoch immer noch auf die Pr\u00fcfung der klassischen Fl\u00fcchtlingseigenschaft ausgerichtet und das Verfahren daher sehr aufwendig. Wenn wir auf Kriegsvertriebene und auf Asylsuchende aus Staaten, in denen eine Situation allgemeiner Gewalt herrscht, den Schutzstatus gem\u00e4ss Artikel\u00a04 Asylgesetz (S-Status) anwenden k\u00f6nnten, w\u00fcrde das Asylsystem entlastet. </p><p>Ein Hinderungsgrund, diesen Status unb\u00fcrokratisch anwenden zu k\u00f6nnen, ist der umfangreiche Familiennachzug, welcher in jedem Fall zugestanden w\u00fcrde (siehe Stellungnahme des Bundesrates auf die Motion 15.3801). Daher erleichtert eine Angleichung der Regelung zum Familiennachzug f\u00fcr Schutzbed\u00fcrftige an die Regelung bei vorl\u00e4ufig Aufgenommenen die Anwendung des S-Status. </p><p>Durch diese \u00c4nderung w\u00fcrde keinem Asylsuchenden sein Recht auf Familiennachzug eingeschr\u00e4nkt. Momentan wird der S-Status gar nicht angewendet, und Kriegsvertriebene und Personen aus Staaten, in denen eine Situation allgemeiner Gewalt herrscht, werden gr\u00f6sstenteils vorl\u00e4ufig aufgenommen. Die Anwendung des Schutzstatus auf diese Personen w\u00fcrde lediglich das System entlasten und dem Asylsuchenden rasch Schutz bieten.</p><p>Sowohl bei Schutzbed\u00fcrftigen wie bei vorl\u00e4ufig Aufgenommenen ist dann sicherzustellen, dass ihr Aufenthalt nur vor\u00fcbergehend ist. 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