{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160411,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160411,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160411,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160411,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160411,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160411,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160411,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160411,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160411,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160411,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160411,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160411,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160411,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160411,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160411,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160411,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160411,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20160411,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.411","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"F\u00fcr den Pers\u00f6nlichkeitsschutz auch in der Aufsicht \u00fcber die Krankenversicherung","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des St\u00e4nderates vom 17.05.2019</b></p><p>Die Kommission nahm die <a href=\"https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sgk/berichte-vernehmlassungen-sgk/vernehmlassung-sgk-s-16-411\">Ergebnisse der Vernehmlassung </a>\u00fcber ihren Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Eder \"F\u00fcr den Pers\u00f6nlichkeitsschutz auch in der Aufsicht \u00fcber die Krankenversicherung\" (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20160411\">16.411</a>) zur Kenntnis (<a href=\"https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-53009006-8005\">siehe auch Ergebnisbericht</a>). Einstimmig unterbreitet sie dem St\u00e4nderat den unver\u00e4nderten Entwurf. Demnach soll das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) die Daten gruppiert erheben, damit einzelne Versicherte nicht identifiziert werden k\u00f6nnen. Nur unter genau definierten Voraussetzungen soll es anonymisierte Daten pro einzelnen Versicherten verlangen d\u00fcrfen. Das BAG erhebt seit 2014 bei den Versicherern anonymisierte Individualdaten. Es nutzt diese Daten, um die generelle Kostenentwicklung in der Grundversicherung zu \u00fcberwachen und die Versicherer zu beaufsichtigen. Um die Gr\u00fcnde des Kostenanstiegs besser zu verstehen, soll das BAG neu auch Individualdaten nach Art und Erbringer der medizinischen Leistungen erheben d\u00fcrfen. Weitergehenden Pl\u00e4nen zur Datenerhebung will die Mehrheit der Kommission jedoch einen Riegel schieben. Eine Minderheit will solche Erhebungen zulassen, damit das BAG zus\u00e4tzlich die Wirtschaftlichkeit und Qualit\u00e4t der Leistungen im Bereich der Arzneimittel sowie der Mittel und Gegenst\u00e4nde \u00fcberpr\u00fcfen kann (6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung). </p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.08.2019</b></p><p><b>Der Bundesrat m\u00f6chte Individualdaten von Versicherten erheben k\u00f6nnen. Gleichzeitig muss der Pers\u00f6nlichkeitsschutz gew\u00e4hrleistet und das Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip eingehalten werden. An seiner Sitzung vom 21. August 2019 hat der Bundesrat den Vorschlag der Mehrheit der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des St\u00e4nderates (SGK-S) gutgeheissen, wonach die gesetzlichen Grundlagen zur Weitergabe von Versichertendaten pr\u00e4zisiert werden sollen. Er unterst\u00fctzt zudem den Vorschlag der Kommissionsminderheit, die Erhebung von Individualdaten im Bereich der Arzneimittel sowie der Mittel und Gegenst\u00e4nde zu erm\u00f6glichen. </b></p><p>Individualdaten sind f\u00fcr das Funktionieren des Gesundheitssystems sehr wichtig. Sie erm\u00f6glichen es, die Transparenz zu verbessern und Massnahmen umzusetzen, die zur D\u00e4mpfung der Gesundheitskosten beitragen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) auf aggregierte und bei Bedarf auch individuelle Daten zugreifen k\u00f6nnen muss. Diese Informationen sind im Rahmen seiner Aufgaben wesentlich, namentlich f\u00fcr die Weiterentwicklung des Risikoausgleichs. Die heutigen gesetzlichen Bestimmungen erm\u00f6glichen die Erhebung von Individualdaten bereits, aber eine pr\u00e4zisere Ausformulierung soll h\u00f6here Rechtssicherheit gew\u00e4hrleisten.</p><p>Nach der Annahme der parlamentarischen Initiative \"F\u00fcr den Pers\u00f6nlichkeitsschutz auch in der Aufsicht \u00fcber die Krankenversicherung\" erarbeitete die SGK-S einen Gesetzesvorentwurf zur Datenweitergabe in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Der Bundesrat bef\u00fcrwortet die Position der Kommissionsmehrheit, die eine \u00c4nderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) und des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) verlangt.</p><p>Der Gesetzesvorentwurf pr\u00e4zisiert den Umfang und die Ziele der Datenerhebung durch das BAG sowie die Nutzungsmodalit\u00e4ten. Die Erhebung aggregierter Daten wird bevorzugt, aber es sind Ausnahmen vorgesehen, welche die Erfassung von Individualdaten, das heisst von Daten pro versicherte Person, zulassen. Der Vorschlag erm\u00f6glicht namentlich die Erhebung von detaillierten, anonymisierten Individualdaten nach Leistungsart und Leistungserbringer. Das BAG muss sich jedoch auf die Erhebung der relevanten Daten beschr\u00e4nken, die notwendig sind, um seine Aufgaben wahrzunehmen. </p><p>Der Bundesrat unterst\u00fctzt zudem den Vorschlag der Kommissionsminderheit, der die M\u00f6glichkeit zur Erhebung von Individualdaten im Bereich der Arzneimittel sowie der Mittel und Gegenst\u00e4nde vorsieht. Er ist der Ansicht, dass diese Daten relevante Informationen liefern, beispielsweise um den Umsatz zu ermitteln, der mit einem neuen, sehr teuren Arzneimittel zulasten der obligatorischen Krankenversicherung erzielt wurde.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 17.09.2019</b></p><p><b>St\u00e4nderat regelt Datenerhebung durch BAG bei Krankenkassen </b></p><p><b>Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) erhebt Daten bei den Krankenkassen, um die Kostenentwicklung im Auge zu behalten. Der St\u00e4nderat hat am Dienstag als Erstrat einer Gesetzesvorlage zugestimmt, die regeln soll, zu welchem Zweck Daten in welcher Form geliefert werden d\u00fcrfen.</b></p><p>Das BAG erhebt seit 2014 bei den Versicherern anonymisierte Daten. Es nutzt diese, um die Kostenentwicklung in der Grundversicherung zu \u00fcberwachen und die Versicherer zu beaufsichtigen. Erarbeitet hatte die Vorlage die Gesundheitskommission des St\u00e4nderates (SGK).</p><p></p><p>Grunds\u00e4tzlich zusammengefasst</p><p>Die Daten m\u00fcssen grunds\u00e4tzlich zusammengefasst weitergegeben werden. Nur unter genau definierten Voraussetzungen und in Ausnahmef\u00e4llen soll das BAG anonymisierte Daten pro einzelne Versicherte erhalten - etwa zur \u00dcberwachung der Kosten nach Art und Erbringer medizinischer Leistungen und als Entscheidungsgrundlage f\u00fcr allf\u00e4llige Massnahmen.</p><p>Ebenso k\u00f6nnen individualisierte Daten zur Evaluation des Risikoausgleichs sowie f\u00fcr die Aufsicht \u00fcber die Kassen verlangt werden. Die Aufsichtsbeh\u00f6rde muss aber garantieren, dass die Anonymit\u00e4t der Versicherten gewahrt wird.</p><p>Das nicht auszuschliessende Risiko einer Re-Identifikation der Versicherten m\u00fcsse m\u00f6glichst klein gehalten werden, sagte Joachim Eder (FDP/ZG), auf dessen Initiative der Gesetzesvorschlag zur\u00fcckgeht. Deshalb m\u00fcssten Daten falls immer m\u00f6glich aggregiert dem BAG \u00fcbergeben werden.</p><p>Daten zur Beurteilung von Wirtschaftlichkeit und Qualit\u00e4t von Arzneimitteln sowie Mittel und Gegenst\u00e4nde sollen vorl\u00e4ufig nur aggregiert geliefert werden d\u00fcrfen. Die Kommissionsmehrheit drang mit 23 zu 15 Stimmen durch.</p><p></p><p>Datenstrategie abwarten</p><p>Zun\u00e4chst sollte die Datenstrategie abgewartet werden, sagte Kommissionssprecher Erich Ettlin (CVP/OW) zum Antrag. Auch Joachim Eder pl\u00e4dierte f\u00fcr eine Schritt-f\u00fcr-Schritt-Strategie.</p><p>Die Minderheit und auch der Bundesrat hingegen wollen zur Pr\u00fcfung der Wirtschaftlichkeit und Qualit\u00e4t bei Medikamenten sowie Mitteln und Gegenst\u00e4nden auch Individualdaten zulassen. Hans St\u00f6ckli (SP/BE) sagte dazu, dass dort, wo die Kosten hoch seien, alles unternommen werden sollte, um sie im Griff zu behalten.</p><p>Zu den Kosten von Arzneimitteln sowie Mitteln und Gegenst\u00e4nden gebe es immer wieder Diskussionen, begr\u00fcndete Gesundheitsminister Alain Berset die Position der Landesregierung. Die individuellen Daten seien n\u00f6tig, wenn man wissen wolle, wie sich Preissenkungen bei Arzneimitteln auf deren Konsum auswirkten.</p><p>Die vom St\u00e4nderat mit 39 zu 0 Stimmen unterst\u00fctzte Vorlage geht nun an den Nationalrat.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 23.09.2020</b></p><p><b>Parlament will Datenerhebung durch Bund bei Krankenkassen regeln </b></p><p><b>Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) erhebt Daten bei den Krankenkassen, um die Kostenentwicklung im Auge zu behalten. Der Nationalrat hat am Mittwoch als Zweitrat einer Gesetzesvorlage zugestimmt, die regeln soll, zu welchem Zweck Daten in welcher Form geliefert werden d\u00fcrfen.</b></p><p>Das BAG erhebt seit 2014 bei den Versicherern anonymisierte Daten. Das Bundesamt nutzt diese, um die Kostenentwicklung in der Grundversicherung zu \u00fcberwachen und die Versicherer zu beaufsichtigen. Nun soll die Datenweitergabe gesetzlich geregelt werden. Die Gesundheitskommission des St\u00e4nderats (SGK) erarbeitete die Vorlage, nachdem beide Kommissionen einer parlamentarischen Initiative von alt St\u00e4nderat Joachim Eder (FDP/ZG) Folge gegeben hatten.</p><p>Der Nationalrat stimmte dem Bundesgesetz \u00fcber die Datenweitergabe der Versicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der Gesamtabstimmung mit 161 zu 27 Stimmen zu. Er folgte in den meisten Punkten dem St\u00e4nderat.</p><p></p><p>Nationalrat schr\u00e4nkt Vorlage ein</p><p>Entgegen dem Willen ihrer vorberatenden Kommission und des Bundesrats entschied die grosse Kammer, dass Versicherer dem BAG keine anonymisierten Individualdaten zum Einsatz von Arzneimitteln und von Medizinprodukten der Mittel- und Gegenst\u00e4ndeliste liefern sollen. Auch Daten zur Evaluation des Risikoausgleichs sollen nicht weitergegeben werden.</p><p>Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CVP/AG) argumentierte erfolglos, dass dort, wo die Kosten hoch seien, alles unternommen werden sollte, um sie im Griff zu behalten. Zu den Kosten von Arzneimitteln sowie Mitteln und Gegenst\u00e4nden gebe es immer wieder Diskussionen, begr\u00fcndete Gesundheitsminister Alain Berset die Position der Landesregierung. Die individuellen Daten seien n\u00f6tig, wenn man wissen wolle, wie sich Preissenkungen bei Arzneimitteln auf deren Konsum auswirkten.</p><p></p><p>Individuelle Daten nur als Ausnahme</p><p>Fest steht, dass die Daten grunds\u00e4tzlich zusammengefasst weitergegeben werden m\u00fcssen. Nur unter genau definierten Voraussetzungen und in Ausnahmef\u00e4llen soll der Bundesrat vorsehen k\u00f6nnen, dass anonymisierte Daten pro einzelne Versicherte weitergegeben werden.</p><p>Gem\u00e4ss Entscheid des Nationalrats w\u00e4re das beispielsweise dann der Fall, wenn aggregierte Daten nicht zur Erf\u00fcllung der Aufgaben gen\u00fcgen und die Daten pro versicherte Person anderweitig nicht zu beschaffen sind. Der Bundesrat muss dabei den Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit beachten. Die Krankenversicherer sollten vor dem Bereitstellen der Daten dazu vorg\u00e4ngig angeh\u00f6rt werden.</p><p></p><p>J\u00e4hrliche Lieferung der Daten</p><p>Der Nationalrat beschloss weiter, dass die Daten nur j\u00e4hrlich geliefert werden m\u00fcssen und Interessierten der Forschung, Wissenschaft und \u00d6ffentlichkeit unter Beachtung des Datenschutzes zug\u00e4nglich gemacht werden. Das BAG hat zudem den Versicherern den konkreten Zweck der Datenlieferung vorg\u00e4ngig bekanntzugeben.</p><p>Eine links-gr\u00fcne Minderheit pl\u00e4dierte wie der St\u00e4nderat f\u00fcr eine \"regelm\u00e4ssige\" Lieferung der Daten. Barbara Gysi (SP/SG) sprach von einer \"\u00dcberlegiferierung\" und einem \"Misstrauen gegen\u00fcber den Beh\u00f6rden\".</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 30.11.2020</b></p><p><b>Pers\u00f6nlichkeitsschutz bei Krankenkassenaufsicht bleibt umstritten </b></p><p><b>National- und St\u00e4nderat sind sich noch nicht einig, wie der Pers\u00f6nlichkeitsschutz bei der Krankenkassenaufsicht im Detail geregelt werden soll. Der St\u00e4nderat h\u00e4lt an seinen Vorschl\u00e4gen fest. Damit bleiben drei Differenzen zum Nationalrat bestehen.</b></p><p>Bei den Daten, die die Krankenversicherer an das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) weitergeben, sind sich die Kammern nicht einig. Der Nationalrat m\u00f6chte eine j\u00e4hrliche Weitergabe dieser Daten. </p><p>F\u00fcr den St\u00e4nderat ist diese Vorgabe zu einschr\u00e4nkend. Gerade in einer Pandemie m\u00fcsste es m\u00f6glich sein, flexibel zu bleiben, argumentierte auch Gesundheitsminister Alain Berset. Der St\u00e4nderat hielt am Montag an seiner Version fest.</p><p>Der Nationalrat wollte zudem, dass die Daten grunds\u00e4tzlich aggregiert weitergegeben werden und nur unter Ausnahmen individuelle Daten an das BAG gehen. Der St\u00e4nderat hingegen m\u00f6chte nur dann individuelle Daten weitergeben, wenn aggregierte Daten den Zweck nicht erf\u00fcllen. Der St\u00e4nderat will es vermeiden, das Gesetz weiter zu verkomplizieren.</p><p>Bei der dritten Differenz wollten Nationalrat und Bundesrat im Gesetz auff\u00fchren, welche Daten (Medikamente, Mittel und Gegenst\u00e4nde, etc.) dem BAG mitgeteilt werden sollen. Der St\u00e4nderat ist aber auch hier nach einer Diskussion mit 26 zu 13 Stimmen dem Vorschlag seiner vorberatenden Kommission gefolgt. Diese w\u00fcnscht keine solche Auflistung.</p><p>Mit diesen drei Differenzen geht das Gesch\u00e4ft zur\u00fcck an den Nationalrat.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 03.03.2021</b></p><p><b>Pers\u00f6nlichkeitsschutz bei Krankenkassenaufsicht geregelt </b></p><p><b>Bei der Aufsicht \u00fcber die Krankenkassen wird der Datenschutz verbessert. Der Nationalrat hat am Mittwoch die letzten Differenzen zum entsprechenden Gesetz ausger\u00e4umt. Das Gesch\u00e4ft ist bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung.</b></p><p>Damit wird das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) dahingehend angepasst, dass der pers\u00f6nliche Datenschutz gew\u00e4hrleistet wird. Die beiden Kammern waren sich aber lange nicht einig \u00fcber die Kriterien f\u00fcr die Weitergabe der Daten, die die Krankenkassen an das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) weitergeben.</p><p>Der Nationalrat wollte urspr\u00fcnglich eine j\u00e4hrliche Weitergabe dieser Daten. F\u00fcr den St\u00e4nderat ist diese Vorgabe zu einschr\u00e4nkend, er wollte lediglich eine \"regelm\u00e4ssige\" Weitergabe. Der Nationalrat folgte am Mittwoch dem St\u00e4nderat.</p><p>Der Nationalrat wollte zudem, dass die Daten grunds\u00e4tzlich aggregiert weitergegeben werden. Nur unter Ausnahmen und bei klar definierten Zwecken sollten individuelle Daten an das BAG gehen. Der St\u00e4nderat hingegen wollte nur dann individuelle Daten weitergeben, wenn aggregierte Daten den Zweck nicht erf\u00fcllen. </p><p>Auf Antrag von J\u00f6rg M\u00e4der (GLP/ZH) schwenkte der Nationalrat am Mittwoch entgegen der Empfehlung seiner vorberatenden Kommission auch hier auf die Linie des St\u00e4nderats um. Die Vorschl\u00e4ge des St\u00e4nderats seien auch aus Sicht des Bundesrats eine ausgewogene Position, sagte Gesundheitsminister Alain Berset im Rat.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz betreffend die Aufsicht \u00fcber die soziale Krankenversicherung (KVAG) ist dahingehend anzupassen, dass der pers\u00f6nliche Datenschutz gew\u00e4hrleistet wird. Folgende Gesetzesanpassung stellt hierzu einen m\u00f6glichen Weg dar:</p><p>Art. 35</p><p>...</p><p>Abs. 2bis</p><p>Die Angaben \u00fcber die Daten sind in gruppierter Form zu liefern, sodass keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf individuelle Daten der versicherten Personen m\u00f6glich sind.</p><p>Abs. 2ter</p><p>F\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Risikoausgleichs stellen die Versicherer die erforderlichen individuellen Daten der gemeinsamen Einrichtung (Art. 18 KVG) zur Verf\u00fcgung.</p><p>...</p>","ReasonText":"<p>Die Aufsichtsbeh\u00f6rde ist im Rahmen der sogenannten Efind-Datenerhebung daran, eine umfassende Sammlung von individuellen Gesundheitsdaten aller versicherten Personen in der Schweiz aufzubauen. Eine formalgesetzliche Grundlage hierzu fehlt jedoch, womit die Vorgaben des Datenschutzgesetzes verletzt werden.</p><p>Fakt ist, dass das Gesetz der Aufsichtsbeh\u00f6rde die Bearbeitung von individuellen Daten der versicherten Personen nicht erlaubt und die Durchf\u00fchrung der Aufsicht \u00fcber die Krankenversicherung auch keine individuellen Daten der versicherten Personen erfordert. Die Erhebung von Individualdaten durch die Aufsichtsbeh\u00f6rde widerspricht damit den Grunds\u00e4tzen der Rechtm\u00e4ssigkeit und Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit. Artikel\u00a035 KVAG h\u00e4lt explizit fest, dass die Versicherer verpflichtet sind, \"Angaben \u00fcber Daten\" zu machen, nicht jedoch, dass die Daten an sich zu liefern sind. Die gesetzliche Formulierung schliesst eine Individualdatenlieferung an die Aufsichtsbeh\u00f6rde damit faktisch aus. Eine Pr\u00e4zisierung der gesetzlichen Grundlage erweist sich zur Kl\u00e4rung der Situation als sinnvoll (neuer Absatz\u00a02bis von Artikel\u00a035).</p><p>Lediglich f\u00fcr die Umsetzung des morbidit\u00e4tsbasierten Risikoausgleichs (Artikel\u00a016-17a KVG, in Kraft ab 1. Januar 2017) werden Daten der versicherten Personen ben\u00f6tigt. Hier haben die Entwicklungsarbeiten den entsprechenden Bedarf aufgezeigt, wie aus der Totalrevision der Verordnung \u00fcber den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) hervorgeht. Die entsprechenden Daten sind der gemeinsamen Einrichtung zur Verf\u00fcgung zu stellen (neuer Absatz\u00a02ter von Artikel\u00a035).</p><p>Es erweist sich insgesamt als zielf\u00fchrend, die Frage der Individualdatenerhebung im Bereich der Krankenversicherung wie vorgeschlagen zu regeln. Die \"Gemeinsame Einrichtung KVG\" ist mit der Durchf\u00fchrung des Risikoausgleichs beauftragt und somit pr\u00e4destiniert f\u00fcr die zweckgebundene Datenerhebung ausserhalb der Aufsicht. </p><p>Schliesslich ist festzuhalten, dass dieser Kl\u00e4rungsbedarf unabh\u00e4ngig vom Inkrafttreten des neuen Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) besteht. Der Vorstoss zielt insbesondere nicht darauf ab, das KVAG gesamthaft oder in Teilen infrage zu stellen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Eder Joachim","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1616112000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1236|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1770753920280)\/","SubmissionDate":"\/Date(1458000000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5002,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Menschenrechte|Gesundheit"}}