{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160432,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160432,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160432,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160432,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160432,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160432,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160432,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160432,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160432,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160432,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160432,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160432,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160432,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160432,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160432,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160432,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160432,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20160432,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.432","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Geb\u00fchrenregelung. \u00d6ffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 16.10.2020</b></p><p><b>Nachdem sich in der Vernehmlassung die Mehrheit der Teilnehmenden positiv gegen\u00fcber dem Grundsatz des kostenlosen Zugangs zu amtlichen Dokumenten ge\u00e4ussert hat, unterbreitet die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates eine entsprechende \u00c4nderung des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes dem Rat. </b></p><p>In Umsetzung der parlamentarischen Initiative <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20160432\">16.432</a> (Pa. Iv. Graf-Litscher. Geb\u00fchrenregelung. \u00d6ffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung) hat die SPK mit 17 zu 7 Stimmen eine Vorlage verabschiedet, wonach f\u00fcr den Zugang zu amtlichen Dokumenten gem\u00e4ss \u00d6ffentlichkeitsgesetz grunds\u00e4tzlich keine Geb\u00fchr erhoben werden soll. Einzig, wenn ein Zugangsgesuch eine \u00e4ussert aufw\u00e4ndige Bearbeitung durch die Beh\u00f6rden erfordert, soll eine Geb\u00fchr erhoben werden k\u00f6nnen, welche allerdings den Betrag von Fr. 2000.- nicht \u00fcberschreiten darf. Eine Minderheit der Kommission beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten.</p><p>In der vom 14. Februar bis 27. Mai 2020 durchgef\u00fchrten Vernehmlassung wurde die Vorlage von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begr\u00fcsst. F\u00fcr die Vorlage sprachen sich 18 Kantone und 16 von 21 Organisationen aus. Seitens der Parteien bef\u00fcrworten FDP, glp, SP und SVP die Vorlage, w\u00e4hrend die CVP sie ablehnt. Geteilt sind die Meinungen zur Frage, ob gem\u00e4ss der Kommissionsmehrheit im Gesetz ein Maximalbetrag von Fr. 2000.- f\u00fcr die Geb\u00fchren vorgesehen werden soll. Ein von einzelnen Vernehmlassungsteilnehmern gemachter Vorschlag, wonach eine Geb\u00fchr nur dann verlangt werden darf, wenn die Bearbeitung eines Gesuchs nicht nur aufw\u00e4ndig, sondern der Aufwand auch in keinem Verh\u00e4ltnis zum \u00f6ffentlichen Interesse steht, wurde von der Kommission mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.</p><p>Der <a href=\"https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-10150\">Bericht \u00fcber die Ergebnisse der Vernehmlassung</a> sowie die <a href=\"https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-10151\">definitive Vorlage der Kommission</a> sind ver\u00f6ffentlicht.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 11.12.2020</b></p><p><b>Die Einsicht in amtliche Dokumente soll grunds\u00e4tzlich kostenlos sein. Der Bundesrat unterst\u00fctzt die Vorlage, welche die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) aufgrund der parlamentarischen Initiative 16.432 \"Geb\u00fchrenregelung. \u00d6ffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung\" ausgearbeitet hat. Das hat er in seiner Stellungnahme vom 11. Dezember 2020 festgehalten.</b></p><p>Gest\u00fctzt auf das \u00d6ffentlichkeitsgesetz (BG\u00d6) kann seit dem Jahr 2006 jede Person Zugang zu amtlichen Dokumenten verlangen, ohne ein besonderes Interesse nachzuweisen. Gem\u00e4ss geltendem Recht hat der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin daf\u00fcr eine Geb\u00fchr zu bezahlen. In der Praxis verzichtet die Bundesverwaltung jedoch in den meisten F\u00e4llen darauf, ihre Dienstleistung in Rechnung zu stellen. Deshalb unterst\u00fctzt der Bundesrat den Vorschlag der SPK-N, dass die Einsicht in amtliche Dokumente in Zukunft grunds\u00e4tzlich kostenlos sein soll.</p><p></p><p>Kostenfreiheit st\u00e4rkt \u00d6ffentlichkeitsprinzip</p><p>Das \u00d6ffentlichkeitsprinzip ist die Grundlage f\u00fcr die Teilnahme der Bev\u00f6lkerung an der demokratischen Willensbildung und soll das Vertrauen in den Staat sicherstellen. Die H\u00fcrde f\u00fcr eine Einsicht in amtliche Dokumente muss somit m\u00f6glichst tief gehalten werden. Der Bundesrat teilt die Ansicht der SPK-N, dass ein grunds\u00e4tzlich kostenloser und voraussetzungsloser Zugang diesem Anliegen entspricht.</p><p>Es erscheint dem Bundesrat aber sachgerecht, bei besonders aufw\u00e4ndigen Einsichtsgesuchen ausnahmsweise eine Geb\u00fchr verlangen zu k\u00f6nnen. Konkret ist diese Ausnahme f\u00fcr F\u00e4lle vorgesehen, welche f\u00fcr die Beh\u00f6rden eine erhebliche Zusatzbelastung darstellen. Der Bundesrat unterst\u00fctzt dabei den Minderheitsantrag I der SPK-N, wonach auf die Festsetzung einer Maximalgeb\u00fchr im Gesetz verzichtet werden soll. Die Tarife f\u00fcr die Bearbeitung der besonders aufw\u00e4ndigen Gesuche soll der Bundesrat nach den allgemeinen Regeln f\u00fcr die Erhebung von Geb\u00fchren festlegen k\u00f6nnen.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.03.2021</b></p><p><b>Einsicht in amtliche Dokumente soll kostenlos werden</b></p><p><b>Amtliche Dokumente sollen kostenlos eingesehen werden k\u00f6nnen. Der Nationalrat hat am Montag eine entsprechende Gesetzes\u00e4nderung gutgeheissen. Zu diskutieren gab die Frage, wie die Ausnahmeregelung ausgestaltet werden soll.</b></p><p>Wer gest\u00fctzt auf das \u00d6ffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung amtliche Dokumente einsehen m\u00f6chte, soll dies grunds\u00e4tzlich kostenlos tun k\u00f6nnen. Nur ausnahmsweise sollen die Gesuche kostenpflichtig sein, n\u00e4mlich dann, wenn sie f\u00fcr die Bundesverwaltung einen besonders hohen Aufwand bedeuten. Gem\u00e4ss geltendem Recht muss heute daf\u00fcr eine Geb\u00fchr bezahlt werden.</p><p>Der Nationalrat hat am Montag eine entsprechende Gesetzesrevision der staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) mit 136 zu 54 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die Diskussion sei wegen exorbitanten Geb\u00fchren angestossen worden, erl\u00e4uterte Kommissionssprecherin Samira Marti (SP/BL). Als Beispiel nannte sie eine L\u00e4rmschutzgruppe, der f\u00fcr die Einsicht in einen 90-seitigen Bericht 16'500 Franken in Rechnung gestellt wurde.</p><p><b></b></p><p>Mitte-Fraktion: System zufriedenstellend</p><p>Eine Minderheit um Marco Romano (CVP/TI) lehnte den Paradigmenwechsel ab, weil das aktuelle System zufriedenstellend sei, wie Romano argumentierte. Wegen ein \"paar wenigen krassen F\u00e4llen\" m\u00fcsse man nicht das ganze System \u00e4ndern, fand er. Auch die FDP hielt es nicht f\u00fcr sinnvoll, das System zu \u00e4ndern, wie Damien Cottier (NE) sagte. Ausserhalb der Mitte- und der FDP-Fraktion fand das Anliegen im Rat vorbehaltlose Unterst\u00fctzung.</p><p>Mit der Vorlage k\u00f6nne ein Grundprinzip endlich in ein Gesetz geschrieben werden, das f\u00fcr einen Rechtsstaat eigentlich selbstverst\u00e4ndlich sei, sagte etwa der Pr\u00e4sident der Gr\u00fcnen, Balthasar Gl\u00e4ttli (ZH). Transparenz sei die Grundvoraussetzung daf\u00fcr, dass die \u00d6ffentlichkeit und die Medien ihre Aufsichtsfunktion \u00fcber den Staat wahrnehmen k\u00f6nnten. \"Deshalb geht es hier nicht um ein Detail, sondern um ein staatspolitisch h\u00f6chst relevantes Grundprinzip - um die Transparenz der Macht\", sagte Gl\u00e4ttli.</p><p><b></b></p><p>Fragen zur Ausnahmeregelung</p><p>Diskussionen gab es nur bei der Ausgestaltung der Ausnahmef\u00e4lle. Der St\u00e4nderat entschied sich daf\u00fcr, dass bei diesen Ausnahmef\u00e4llen die H\u00f6he der Geb\u00fchren bei maximal 2000 Franken festgesetzt werden soll - und dass dieser Betrag im Gesetz festgeschrieben werden muss.</p><p>Eine Minderheit um FDP-Nationalrat Damien Cottier wollte verhindern, dass dieser Maximalbetrag ins Gesetz geschrieben wird. Sch\u00fctzenhilfe bekam er von Justizministerin Karin Keller Sutter. Es brauche hier Handlungsspielraum, sagte sie. Es gebe F\u00e4lle, in welchen eine Geb\u00fchr von mehr als 2000 Franken angemessen sein k\u00f6nnte. Der Nationalrat stimmte aber mit 121 zu 68 Stimmen bei 2 Enthaltungen f\u00fcr die Nennung im Gesetz.</p><p>Die grosse Kammer lehnte es zudem ab, dass bei Ausnahmef\u00e4llen eine G\u00fcterabw\u00e4gung zwischen Aufwand und \u00f6ffentlichem Interesse vorgenommen werden muss. Jean-Luc Addor (SVP/VD) hatte dies verlangt. Der Rat war jedoch mit 139 zu 51 Stimmen dagegen. Eine inhaltliche Abw\u00e4gung habe in einer Geb\u00fchrenordnung keinen Platz, sei sachfremd und das \u00f6ffentliche Interesse sei sehr schwer zu definieren, hiess es im Rat.</p><p>Zudem lehnte der Nationalrat einen Antrag des Bundesrats ab. Dieser wollte nicht, dass die Gesuchssteller vorg\u00e4ngig \u00fcber allf\u00e4llige Geb\u00fchren informiert werden. Mit 190 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung sprach sich der Nationalrat f\u00fcr die Informationspflicht aus.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 10.06.2021</b></p><p><b>St\u00e4nderat gegen kostenlose Einsicht in amtliche Dokumente</b></p><p><b>Amtliche Dokumente der Bundesverwaltung sollen nicht kostenlos eingesehen werden k\u00f6nnen. Der St\u00e4nderat ist am Donnerstag nicht auf eine entsprechende Gesetzes\u00e4nderung aus dem Nationalrat eingetreten.</b></p><p>Er folgte damit einer Mehrheit seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-S). Der Entscheid fiel mit 21 zu 16 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Nun ist wieder der Nationalrat am Zug, der im Fr\u00fchling der Gesetzesrevision deutlich zugestimmt hatte.</p><p>Im St\u00e4nderat waren die kritischen Stimmen in der Mehrheit. Eine Geb\u00fchrenfreiheit f\u00fcr den Zugang zu amtlichen Dokumenten gem\u00e4ss \u00d6ffentlichkeitsgesetz sei nicht angezeigt, sagte Kommissionssprecherin Heidi Z'graggen (Mitte/UR). So m\u00fcssten bisweilen Gesuche mit betr\u00e4chtlichem Aufwand bearbeitet werden.</p><p>Mit der Erhebung einer Geb\u00fchr k\u00f6nne sichergestellt werden, dass nur Gesuche mit berechtigten Anliegen eingereicht w\u00fcrden. Die heutige Gesetzgebung erm\u00f6gliche \"eine differenzierte und angemessene Geb\u00fchrenerhebung\". Z'graggen wies darauf hin, dass schon heute in den allermeisten F\u00e4llen - in \u00fcber 97 Prozent - keine Geb\u00fchr erhoben werde. \"Stellt sich hier \u00fcberhaupt ein Problem?\" Wegen ein paar wenigen F\u00e4llen brauche es keinen Paradigmenwechsel.</p><p></p><p>Teure Einzelf\u00e4lle</p><p>Die Idee einer kostenlosen Einsicht hatte Nationalr\u00e4tin Edith Graf-Litscher (SP/TG) mit einer parlamentarischen Initiative aufgebracht, der beide Parlamentskommissionen Folge gaben. Der Nationalrat stimmte im M\u00e4rz der im Anschluss von der Nationalratskommission (SPK-N) erarbeiteten Gesetzesrevision zu.</p><p>Demnach sollen die Gesuche k\u00fcnftig nur noch ausnahmsweise kostenpflichtig sein - n\u00e4mlich dann, wenn sie f\u00fcr die Bundesverwaltung einen besonders hohen Aufwand bedeuten. Die grosse Kammer m\u00f6chte damit den teils exorbitanten Geb\u00fchren einen Riegel schieben. Als Beispiel wurde eine L\u00e4rmschutzgruppe genannt, der f\u00fcr die Einsicht in einen neunzigseitigen Bericht 16'500 Franken in Rechnung gestellt wurde.</p><p>Der Nationalrat hatte sich daf\u00fcr entschieden, dass bei Ausnahmef\u00e4llen die H\u00f6he der Geb\u00fchren bei maximal 2000 Franken festgesetzt werden soll - und dass dieser Betrag im Gesetz festgeschrieben werden muss. Zudem sollen die Gesuchsteller vorg\u00e4ngig \u00fcber allf\u00e4llige Geb\u00fchren informiert werden m\u00fcssen.</p><p></p><p>Bundesrat f\u00fcr Gratisgesuche</p><p>Mit der Vorlage k\u00f6nne ein Grundprinzip endlich in ein Gesetz geschrieben werden, das f\u00fcr einen Rechtsstaat eigentlich selbstverst\u00e4ndlich sei, sagte St\u00e4nder\u00e4tin Lisa Mazzone (Gr\u00fcne/GE). Transparenz sei die Grundvoraussetzung daf\u00fcr, dass die \u00d6ffentlichkeit und die Medien ihre Aufsichtsfunktion \u00fcber den Staat wahrnehmen k\u00f6nnten.</p><p>\"Der Paradigmenwechsel entspricht der gelebten Praxis\", sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter, die sich im Namen des Bundesrats f\u00fcr Eintreten starkmachte - letztlich erfolglos.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 27.09.2021</b></p><p><b>Nationalrat will kostenlose Einsicht in amtliche Dokumente</b></p><p><b>Die Einsicht in amtliche Dokumente der Bundesverwaltung soll nach Ansicht des Nationalrats kostenlos sein. Er hat am Montag mit 132 zu 47 Stimmen bei einer Enthaltung einer entsprechenden Gesetzes\u00e4nderung im Grundsatz zugestimmt.</b></p><p>Im Gesetz \u00fcber das \u00d6ffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BG\u00d6) soll festgeschrieben werden, dass f\u00fcr den Zugang zu amtlichen Dokumenten in der Regel keine Geb\u00fchr erhoben wird. Nur in begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen, wenn der Aufwand der Verwaltung in keinem vertretbaren Verh\u00e4ltnis zum \u00f6ffentlichen Interesse steht, soll eine Geb\u00fchr erhoben werden k\u00f6nnen.</p><p>Das entspreche weitgehend der heutigen Praxis, sagte C\u00e9line Widmer (SP/ZH) im Namen der Kommission. Der Handlungsbedarf bestehe darin, dass die gesetzliche Grundlage und die Praxis nicht widerspr\u00fcchlich sein sollten. Zudem habe es in der Vergangenheit stossende Negativbeispiele gegeben. So seien etwa einer L\u00e4rmschutzgruppe f\u00fcr die Einsicht in einen neunzigseitigen Bericht 16'500 Franken in Rechnung gestellt worden. Die Rechnung sei nicht dem Aufwand geschuldet gewesen, sondern habe abschreckende Wirkung erzielen sollen.</p><p></p><p>Geb\u00fchr ist \"nichts als fair\"</p><p>Der Nationalrat hatte dem Anliegen bereits einmal zugestimmt. Weil der St\u00e4nderat in der Folge jedoch nicht auf die Vorlage eintrat, musste der Nationalrat noch einmal dar\u00fcber befinden.</p><p>Das Anliegen passierte den Nationalrat aber nicht ohne Widerstand. Es sei heute so, dass 97 Prozent aller Anfragen kostenlos abgehandelt w\u00fcrden, sagte Andri Silberschmidt (FDP/ZH) im Namen der FDP und der Minderheit. Im Einzelfall sei eine Geb\u00fchrenerhebung wichtig. Wenn der Aufwand hoch sei, sei es \"nichts als fair\", dass die Kosten erhoben w\u00fcrden.</p><p>Das \u00d6ffentlichkeitsprinzip stehe nicht im Gegensatz dazu, dass kleine Geb\u00fchren erhoben werden k\u00f6nnten, sagte zudem Marianne Binder-Keller (AG) im Namen der Mitte, die wie die FDP die Vorlage ablehnte. Die wenigen F\u00e4lle, um die es jetzt gehe, h\u00e4tten beispielsweise einen Arbeitsaufwand von achtzig Stunden - es gebe einen Stapel von mehreren hundert Bundesordnern. In solchen F\u00e4llen gehe nicht darum, die Einsicht zu beschr\u00e4nken, sondern einfach um die Abgeltung des Aufwands.</p><p></p><p>Transparenz st\u00e4rkt Vertrauen der Bev\u00f6lkerung</p><p>Die Bef\u00fcrworterinnen des Gesetzes entgegneten, dass Transparenz nicht an Kostenh\u00fcrden scheitern d\u00fcrfe. Es gehe hier nicht um ein Detail, sondern um ein staatspolitisches Grundprinzip, \"um die Transparenz der Macht\", sagte Ir\u00e8ne K\u00e4lin (Gr\u00fcne/AG). Durch die Umkehr des Systems, weg von der Geb\u00fchrenerhebung, werde das Vertrauen der Bev\u00f6lkerung in die Institutionen gest\u00e4rkt, erg\u00e4nzte Corina Gredig (GLP/ZH).</p><p>Zudem sei die Einf\u00fchrung des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes im Jahr 2006 ein entscheidender Schritt gewesen, hielt Nadine Masshardt (SP/BE) fest. \"Mit Geb\u00fchren d\u00fcrfen wir diesen Schritt nicht wieder untergraben.\"</p><p>Auch der Bundesrat stimmt dem Kern der Vorlage weiterhin zu, Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte. Er entspreche der gelebten Praxis.</p><p></p><p>St\u00e4nderat sieht kein Problem</p><p>Der St\u00e4nderat hatte der Vorlage in der Sommersession seine Zustimmung verweigert. Die heutige Gesetzgebung erm\u00f6glicht aus Sicht der St\u00e4nderatsmehrheit eine differenzierte und angemessene Geb\u00fchrenerhebung. Mit der Erhebung einer Geb\u00fchr k\u00f6nne sichergestellt werden, dass nur Gesuche mit berechtigten Anliegen eingereicht w\u00fcrden. Es stelle sich in den meisten F\u00e4llen gar kein Problem, ein Paradigmenwechsel sei nicht angezeigt, lautete der Tenor.</p><p>Das Gesch\u00e4ft geht zur\u00fcck an den St\u00e4nderat. Lehnt dieser die Vorlage erneut ab, ist sie vom Tisch.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 01.12.2021</b></p><p><b>Parlament will kostenlose Einsicht in amtliche Dokumente</b></p><p><b>Amtliche Dokumente der Bundesverwaltung sollen grunds\u00e4tzlich kostenlos eingesehen werden k\u00f6nnen. Anders als in der Praxis gelebt ist heute im Gesetz festgehalten, dass f\u00fcr die Einsicht in der Regel Kosten erhoben werden m\u00fcssen. Das Parlament will das nun \u00e4ndern.</b></p><p>Am Mittwoch ist nach dem Nationalrat auch der St\u00e4nderat auf eine entsprechende parlamentarische Initiative eingetreten. Der Entscheid fiel mit 25 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Staatspolitische Kommission soll daf\u00fcr nun eine entsprechende Vorlage ausarbeiten. Gesuche sollen k\u00fcnftig nur noch dann kostenpflichtig sein, wenn sie f\u00fcr die Bundesverwaltung einen besonders hohen Aufwand bedeuten.</p><p>Heidi Z'graggen von der Staatspolitischen Kommission sagte, dass bereits heute in \u00fcber 97 Prozent der F\u00e4lle keine Geb\u00fchr erhoben werde. Allerdings wolle die vorberatende Kommission die \u00c4nderung verhindern, damit die heutige Regelung beibehalten und das Verursacherprinzip angewandt werden k\u00f6nne, so Z'graggen.</p><p></p><p>Anstieg der Gesuche bef\u00fcrchtet</p><p>Die Kommission bef\u00fcrchte zudem, dass es durch einen Wechsel zu einem hohen Anstieg der Gesuche und insbesondere einem Anstieg von aufw\u00e4ndigen Gesuchen komme. Der Berner Hans St\u00f6ckli (SP/BE) entgegnete, dass sein Kanton diesen Paradigmenwechsel bereits vorgenommen habe und es zu keinem Anstieg gekommen sei.</p><p>Die Mehrheit stimmte schliesslich f\u00fcr die \u00c4nderung. Auch der Bundesrat begr\u00fcsste die Neuregelung. \"Der Paradigmenwechsel entspricht der gelebten Praxis\", fasste Justizministerin Karin Keller-Sutter zusammen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 07.03.2022</b></p><p><b>Parlament will kostenlosen Zugang zu amtlichen Dokumenten</b></p><p><b>Amtliche Dokumente der Bundesverwaltung sollen k\u00fcnftig grunds\u00e4tzlich kostenlos eingesehen werden d\u00fcrfen. So weit sind sich die R\u00e4te einig. Sie wollen aber besonders f\u00fcr aufwendige Gesuche Geb\u00fchren doch zulassen. Umstritten ist, wie viel in solchen F\u00e4llen h\u00f6chstens verrechnet werden darf.</b></p><p>Der St\u00e4nderat befasste sich am Montag zum zweiten Mal mit einer Vorlage aus dem Nationalrat und nahm sie mit 38 zu 2 Stimmen und ohne Enthaltung an. Demnach darf das Einsehen von amtlichen Dokumenten - zum Beispiel f\u00fcr recherchierende Journalistinnen und Journalisten - k\u00fcnftig grunds\u00e4tzlich nichts mehr kosten.</p><p>Ausnahmen soll es aber geben: Erfordert die Bearbeitung eines Gesuchs um Zugang zu Dokumenten eine \"besonders aufw\u00e4ndige Bearbeitung\" durch eine Beh\u00f6rde, soll eine Geb\u00fchr verrechnet werden k\u00f6nnen. Der St\u00e4nderat will dabei keine Obergrenze setzen, wie er entschied.</p><p>Er folgte damit der Mehrheit seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-S). In 97 Prozent der F\u00e4lle werde schon heute keine Geb\u00fchr erhoben, sagte Sprecher Mathias Zopfi (Gr\u00fcne/GL). Eine Obergrenze f\u00fcr die Geb\u00fchr in wenigen Ausnahmen w\u00fcnsche die SPK-S nicht. Auch der Bundesrat will es so halten.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.06.2022</b></p><p><b>Nationalrat h\u00e4lt an Geb\u00fchrenobergrenze f\u00fcr amtliche Dokumente fest</b></p><p><b>Amtliche Dokumente der Bundesverwaltung sollen k\u00fcnftig grunds\u00e4tzlich kostenlos eingesehen werden d\u00fcrfen. Noch sind sich die R\u00e4te aber nicht einig dar\u00fcber, ob f\u00fcr besonders aufwendige Gesuche eine Geb\u00fchrenobergrenze festgelegt werden soll oder nicht.</b></p><p>Der Nationalrat will in solchen F\u00e4llen h\u00f6chstens 2000 Franken verrechnen. Er hielt am Mittwoch an einem fr\u00fcheren Entscheid fest - mit 130 zu 53 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Nun ist ein letztes Mal der St\u00e4nderat am Zug.</p><p>Die kleine Kammer hatte sich in der Fr\u00fchjahrssession gegen eine Obergrenze entschieden. Auch der Bundesrat will es so halten.</p><p>Einig sind sich National- und St\u00e4nderat, dass das Einsehen von amtlichen Dokumenten - zum Beispiel f\u00fcr recherchierende Journalistinnen und Journalisten - k\u00fcnftig grunds\u00e4tzlich nichts mehr kosten soll. Ausnahmen gibt es dann, wenn die Bearbeitung eines Gesuchs eine \"besonders aufw\u00e4ndige Bearbeitung\" durch eine Beh\u00f6rde erfordert. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 12.09.2022</b></p><p><b>St\u00e4nderat gegen Geb\u00fchrenobergrenze f\u00fcr Einsicht in Dokumente</b></p><p><b>Die Bundesverwaltung soll nach dem Willen des St\u00e4nderats in Ausnahmef\u00e4llen f\u00fcr die Einsicht in Dokumente mehr als 2000 Franken verrechnen d\u00fcrfen. Die kleine Kammer hat am Montag an der letzten verbliebenen Differenz bei der Revision des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes festgehalten.</b></p><p>Oppositionslos folgte der St\u00e4nderat dem einstimmigen Antrag seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-S). Das Gesch\u00e4ft geht zur\u00fcck in den Nationalrat.</p><p>Schon vor der Debatte am Montag waren sich die R\u00e4te einig, dass das Einsehen von amtlichen Dokumenten - zum Beispiel f\u00fcr recherchierende Journalistinnen und Journalisten - k\u00fcnftig grunds\u00e4tzlich nichts mehr kosten soll. Umstritten ist nur noch die genaue Ausgestaltung der Ausnahmeregelung. Ausnahmen gibt es dann, wenn die Bearbeitung eines Gesuchs eine \"besonders aufwendige Bearbeitung\" durch eine Beh\u00f6rde erfordert.</p><p>Der Grundsatz der Geb\u00fchrenfreiheit sei bereits verankert, sagte Matthias Zopfi (Gr\u00fcne/GL) namens der Kommission. Und seit 2016 h\u00e4tten nur sehr wenige Gesuche die 2000-Franken-Grenze \u00fcberschritten.</p><p>Auch Justizministerin Karin Keller-Sutter betonte, schon heute w\u00fcrden in 98 Prozent der F\u00e4lle keine Geb\u00fchren erhoben. Die Zahl der Gesuche nehme allerdings zu, und es seien auch solche darunter, die f\u00fcr die Verwaltung einen grossen Aufwand bedeuteten.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 22.09.2022</b></p><p><b>R\u00e4te einigen sich auf Regeln f\u00fcr Einsicht in Dokumente</b></p><p><b>Die Bundesverwaltung darf auch in Zukunft in Ausnahmef\u00e4llen f\u00fcr die Einsicht in Dokumente mehr als 2000 Franken verrechnen. Der Nationalrat hat bei der Revision des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes am Donnerstag die letzte verbliebene Differenz ausger\u00e4umt.</b></p><p>Oppositionslos stimmte die grosse Kammer zu, auf die Geb\u00fchrenobergrenze zu verzichten. Sie folgte damit dem einstimmigen Antrag ihrer Staatspolitischen Kommission (SPK-N). Das Gesch\u00e4ft ist damit bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung.</p><p>Das Einschwenken bedeute keine inhaltliche Zustimmung, sagte Kommissionssprecherin C\u00e9line Widmer (SP/ZH). Man habe aber unn\u00f6tigen Aufwand vermeiden wollen. Sie zeigte sich zudem \u00fcberzeugt, dass mit er Gesetzesrevision viel erreicht worden sei.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die rechtlichen Grundlagen sind so zu \u00e4ndern, dass f\u00fcr den Zugang zu amtlichen Dokumenten in der Regel keine Geb\u00fchr erhoben wird und dass nur in begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen, wenn der Aufwand der Verwaltung in keinem vertretbaren Verh\u00e4ltnis zum \u00f6ffentlichen Interesse steht, eine Geb\u00fchr f\u00fcr den Zugang zu amtlichen Dokumenten erhoben wird.</p>","ReasonText":"<p>Seit das Bundesgesetz \u00fcber das \u00d6ffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BG\u00d6) in Kraft ist, war die Geb\u00fchrenerhebung ein h\u00e4ufiger Streitpunkt. Einzelne Verwaltungseinheiten haben in der Vergangenheit abschreckend hohe Geb\u00fchren verlangt. Im Zusammenhang mit der Duro-Beschaffung h\u00e4tte eine B\u00fcrgergruppe allein f\u00fcr die Pr\u00fcfung des Aktenzugangs dem Bundesamt f\u00fcr R\u00fcstung (Armasuisse) beispielsweise 7900 Franken bezahlen m\u00fcssen. Einer L\u00e4rmschutzvereinigung wurde f\u00fcr den Zugang zu einem 90-seitigen Bericht eine Rechnung von 16 500 Franken in Aussicht gestellt. Auch Medienschaffende waren mit teilweise exorbitanten Geb\u00fchrenforderungen konfrontiert. </p><p>Geb\u00fchren wurden in der Vergangenheit nur von wenigen Verwaltungsstellen verlangt. In 97 Prozent der Gesuche, die dem Eidgen\u00f6ssischen Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten (ED\u00d6B) im Berichtsjahr 2014/15 gemeldet wurden, wurden keine Geb\u00fchren eingefordert. Die Bundesverwaltung hat 2015 nur 2600 Franken und in den Jahren zuvor 6502.50 und 6300 Franken eingenommen. Ganz offensichtlich werden Geb\u00fchren von einigen Verwaltungsstellen gezielt als Zugangshindernis eingesetzt, was dem Geist des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes widerspricht. Mit derart hohen Zugangsgeb\u00fchren konfrontierte B\u00fcrgerinnen, B\u00fcrger oder Medienschaffende ziehen ihre Gesuche in der Regel zur\u00fcck. In Geb\u00fchren-Streitf\u00e4llen, die vor die Schlichtungsstelle des ED\u00d6B, vor das Bundesverwaltungsgericht oder das Bundesgericht gebracht wurden, wurde die Verwaltung deswegen immer wieder kritisiert. </p><p>Ist die Verwaltung mit einem sehr umfangreichen Zugangsgesuch konfrontiert, dem ein geringes \u00f6ffentliches Interesse zugrunde liegt, kann sie ausnahmsweise einen begr\u00fcndeten Geb\u00fchrenanspruch geltend machen und so die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit wahren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Graf-Litscher Edith","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1664496000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|9|52|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1770756434573)\/","SubmissionDate":"\/Date(1461715200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5003,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Sicherheitspolitik|Umwelt|Steuer"}}