{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160438,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160438,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160438,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160438,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160438,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160438,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160438,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160438,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160438,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160438,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160438,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160438,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160438,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160438,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160438,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160438,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160438,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20160438,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.438","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Angemessene Bez\u00fcge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 20.08.2020</b></p><p>Kaderangestellte in Unternehmen des Bundes sollen nicht mehr verdienen als ein Mitglied des Bundesrates. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates hat zur Kenntnis genommen, dass eine entsprechende Revision des Bundespersonalgesetzes in der der Vernehmlassung unterschiedlich aufgenommen worden ist und hat sich dennoch deutlich daf\u00fcr entschieden, die Vorlage dem Rat zu unterbreiten. </p><p>In Umsetzung einer parlamentarischen Initiative (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20160438\">16.438</a> Pa. Iv. [Leutenegger Oberholzer] Piller Carrard. Angemessene Bez\u00fcge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen) hat die SPK \u00c4nderungen des Bundespersonalgesetzes und weiterer Erlasse ausgearbeitet, so dass f\u00fcr sieben gr\u00f6ssere Unternehmen des Bundes eine Obergrenze von einer Million Franken pro Jahr f\u00fcr das Entgelt, welches in diesen Unternehmen an das oberste Kader oder an die Mitglieder des Verwaltungsrates ausgerichtet werden darf, festgelegt wird. Dabei ist der Begriff \"Entgelt\" umfassend zu verstehen und deckt neben Lohn und Honorar s\u00e4mtliche geldwerten Leistungen (Nebenleistungen, berufliche Vorsorge etc.) ab. Konkret wurde diese Obergrenze festgelegt f\u00fcr die Kader der SBB, RUAG, Skyguide, SUVA, SRG SSR, Swisscom und der Post.</p><p>Was die \u00fcbrigen Unternehmen und Anstalten des Bundes betrifft, so soll die Kompetenz zur Festlegung der Maximalentgelte beim Bundesrat liegen. Dies wird neu im Bundespersonalgesetz so festgehalten. Dort werden neu auch die Bestandteile des Entgelts sowie die Kriterien zur Festlegung des individuellen Entgelts definiert.</p><p>Die Kommission hat festgestellt, dass sich bef\u00fcrwortende und ablehnende Vernehmlassungsantworten etwa die Waage halten. Sie h\u00e4lt an ihrem Entwurf fest und hat diesen mit 19 zu 5 Stimmen zuhanden des Rates verabschiedet.</p><p>21 Vernehmlassungsteilnehmer unterst\u00fctzen die Vorlage ganz oder zumindest teilweise, darunter 14 Kantone, die Gr\u00fcnen, die SP und die SVP. 19 Teilnehmer, darunter 7 Kantone, die CVP, die FDP und die glp lehnen die Vorlage ab. Die sich \u00e4ussernden Wirtschaftsverb\u00e4nde vertraten verschiedene Meinungen.</p><p>Insgesamt 13 Vernehmlasser vertraten die Ansicht, dass die Swisscom AG von den vorgeschlagenen Gesetzes\u00e4nderungen auszunehmen sei, da die Swisscom als b\u00f6rsenkotiertes Unternehmen dem Aktienrecht unterliege. Vereinzelt kritisiert wurde auch die H\u00f6he der vorgesehenen Entgeltobergrenze. Hier gab es Vorschl\u00e4ge f\u00fcr prozentuale L\u00f6sungen, tiefere H\u00f6chstwerte bzw. f\u00fcr unterschiedliche Vorgaben je nach Unternehmen.</p><p>Unterschiedlich, aber doch mehrheitlich zustimmend beurteilt wurde das in der Vorlage ebenfalls vorgesehene Verbot von Abgangsentsch\u00e4digungen, mit welchem die parlamentarische Initiative von St\u00e4nderat Minder \"Bundesbetriebe und bundesnahe Unternehmungen. Keine Abgangsentsch\u00e4digungen ans Topkader\" (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20180428\">18.428</a>) umgesetzt wird. 26 Vernehmlassungsteilnehmer \u00e4usserten sich explizit zu diesem Teil der Vorlage, wobei 16 ein solches Verbot begr\u00fcssten und 10 sich dagegen aussprachen.</p><p>Der Entwurf zuhanden des Rates mit erl\u00e4uterndem Bericht sowie der Bericht \u00fcber die Ergebnisse der Vernehmlassung finden sich unter folgenden Links:</p><p><a href=\"https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-10013\">Entwurf mit erl\u00e4uterndem Bericht</a></p><p><a href=\"https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-spk/berichte-vernehmlassungen-spk/vernehmlassung-spk-16-438\">Bericht \u00fcber die Ergebnisse der Vernehmlassung</a></p><p></p><p><b>Stellungnahme des Bundesrates vom 21. Oktober 2020 </b></p><p>Der Bundesrat teilt zwar die Einsch\u00e4tzung, wonach die Entl\u00f6hnung der Topkader in bundesnahen Unternehmen und Anstalten kritisch zu pr\u00fcfen ist. Der Bundesrat erachtet jedoch eine gesetzlich festgelegte Entgeltobergrenze sowie ein generelles Abgangsentsch\u00e4digungsverbot als zu starr. Er teilt damit die Meinung einer Minderheit der Kommission (Fluri, Campell, Humbel, Jauslin, Romano), welche Nichteintreten auf die Vorlage beantragt. (...)</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 18.03.2021</b></p><p><b>Nationalrat will Lohndeckel f\u00fcr Bundesbetriebe in Gesetz schreiben</b></p><p><b>Die Bez\u00fcge der obersten Kader von SBB, Post und anderen Bundesbetrieben sollen eine Million Franken nicht \u00fcbersteigen. Der Nationalrat hat sich am Donnerstag f\u00fcr eine gesetzlich verankerte Lohnobergrenze ausgesprochen - gegen den Willen des Bundesrates.</b></p><p>Die Mehrheit des Rates war sich einig: Die Topkader und Verwaltungsr\u00e4te bei den sieben gr\u00f6sseren Unternehmen des Bundes - SBB, Post, Ruag, Skyguide, Suva, SRG und Swisscom - sollen j\u00e4hrlich nicht mehr als eine Million Franken Entgelt beziehen k\u00f6nnen.</p><p>Der Begriff \"Entgelt\" deckt dabei neben Lohn und Honorar s\u00e4mtliche geldwerten Leistungen ab - inklusive Nebenleistungen und berufliche Vorsorge. Der Rat nahm das Gesch\u00e4ft in der Gesamtabstimmung mit 139 zu 44 Stimmen bei 4 Enthaltungen an.</p><p>Die teilweise hohen L\u00f6hne, die ausbezahlt werden, w\u00fcrden in der Bev\u00f6lkerung auf Unverst\u00e4ndnis stossen, sagte Gerhard Pfister (CVP/ZG) im Namen der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N). Seitens der Fraktionen t\u00f6nte es \u00e4hnlich.</p><p>Einzig die FDP-Fraktion weigerte sich, die Vorlage so zu anzunehmen. \"Die Vorlage reitet auf der Emp\u00f6rungswelle der sogenannten Lohnexzesse\", sagte Kurt Fluri (FDP/SO). Die Vorlage sei sachlich falsch, indem sie ein einheitliches Mass f\u00fcr alle Betriebe festlege. Den unterschiedlichen Unternehmen werde keine Rechnung getragen. \"Wenn schon m\u00fcssten differenzierte, auf die Branche abgestimmte Limiten festgelegt werden\", sagte Fluri.</p><p><b></b></p><p>Bundesrat will keine starre L\u00f6sung</p><p>Auch f\u00fcr den Bundesrat ist die Regelung zu starr. Zudem habe der Bundesrat bereits Instrumente in der Hand, um die Entl\u00f6hnung der obersten Kader und der Leitungsorgane von Unternehmen und Anstalten des Bundes zu steuern, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Er beantragte, dass zumindest die Swisscom vom Lohndeckel ausgenommen wird, da sie als b\u00f6rsenkotiertes Unternehmen dem Aktienrecht unterliegt. Der Rat lehnte dies mit 128 zu 61 Stimmen bei einer Enthaltung ab.</p><p>Die Kommission, die die Vorlage ausarbeitete, wollte eigentlich, dass bei den \u00fcbrigen Unternehmen und Anstalten des Bundes, die Kompetenz zur Festlegung der Maximalentgelte beim Bundesrat liegt. Dazu z\u00e4hlen etwa die Arzneimittelzulassungsstelle Swissmedic oder Schweiz Tourismus. Entsprechend soll das Bundespersonalgesetz angepasst werden.</p><p>Eine Minderheit um Samira Marti (SP/BL) kam jedoch mit ihrem Antrag durch, dass auch hier eine Obergrenze von einer Million Franken gesetzt wird. Ansonsten w\u00fcrde die Arbeit auf halben Weg abgebrochen, argumentierte sie. Ihr Antrag kam mit 98 zu 89 Stimmen bei einer Enthaltung durch.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 16.09.2021</b></p><p><b>St\u00e4nderat will keinen Lohndeckel bei Bundesbetrieben</b></p><p><b>Der St\u00e4nderat will den bundesnahen Betrieben wie SBB und Swisscom keinen Maximallohn f\u00fcr ihre obersten Kader vorschreiben. Die vorhandenen Instrumente zur Verhinderung von Lohnexzessen gen\u00fcgen aus Sicht der Ratsmehrheit.</b></p><p>Die Frage der L\u00f6hne von Bundeskader sorge in der Bev\u00f6lkerung zwar zu Recht zu Diskussionen, sagte Stefan Engler (Mitte/GR) im Namen der staatspolitischen Kommission. </p><p>Ein Lohndeckel k\u00f6nne aber auch falsche Anreize setzen. Der Maximallohn k\u00f6nne n\u00e4mlich auch so interpretiert werden, dass in gewissen Betrieben die L\u00f6hne angehoben werden m\u00fcssten. Der St\u00e4nderat lehnte schliesslich die vom Nationalrat im M\u00e4rz deutlich angenommene Vorlage mit 19 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung ab.</p><p>Eine Referenzgr\u00f6sse f\u00fcr Verg\u00fctungen sei zudem ungeeignet, wenn sie nicht an den Betrieb und die konjunkturelle Entwicklung angepasst werden k\u00f6nne, sagte Engler. So sei es n\u00e4mlich auch schwierig, eine differenzierte Regelung f\u00fcr die einzelnen Betriebe zu finden. Der Vorschlag falle daher als zu pauschal und unpraktikabel durch.</p><p></p><p>\"Faule Gr\u00fcnde\" gegen Lohndeckel</p><p>Es seien faule Gr\u00fcnde, mit welchen die Lohnobergrenze verhindert werden solle, sagte Paul Rechsteiner (SP/SG). Es sei die Aufgabe des Gesetzgebers, dass die Proportionen wieder ins richtige Verh\u00e4ltnis gelenkt w\u00fcrden. Das Anliegen m\u00fcsse weiterverfolgt werden.</p><p>Eigentlich sei sich das Parlament einig gewesen, dass es Handlungsbedarf gebe, sagte zudem Thomas Minder (parteilos/SH). Die Abzockerei und die Abgangsentsch\u00e4digungen w\u00fcrden weitergehen. Die Chefs k\u00f6nnten trotz negativer Schlagzeilen in den vergangenen Jahren immer noch Millionen kassieren.</p><p>Minder erinnerte an den t\u00f6dlichen Unfall eines SBB-Zugchefs, der in einer Zugt\u00fcr eingeklemmt wurde, und an die Blackouts der Swisscom in den vergangenen Monaten. Es habe einen faden Nachgeschmack, dass hier nichts geregelt werde solle.</p><p></p><p>Variabler Lohnanteil beschr\u00e4nkt</p><p>Der Bundesrat stellte sich gegen die Vorlage. Die Regierung teile zwar die Zielsetzungen, aber die bestehenden Instrumente gen\u00fcgten, um sie zu erreichen, sagte Finanzminister Ueli Maurer.</p><p>Bereits 2016 hatte der Bundesrat beschlossen, die Betriebe an die k\u00fcrzere Leine zu nehmen. Etwa wurden Boni und Nebenleistungen im Verh\u00e4ltnis zum Fixlohn begrenzt: Der variable Lohnanteil - also der Bonus - der einzelnen Gesch\u00e4ftsleitungsmitglieder darf h\u00f6chstens 50 Prozent des fixen Lohnanteils betragen, die Nebenleistungen d\u00fcrfen nicht mehr als 10 Prozent ausmachen. Insgesamt gingen die Topsal\u00e4re in den vergangenen Jahren tendenziell zur\u00fcck. Auch die notwendige Transparenz bestehe, sagte Maurer.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 16.12.2021</b></p><p><b>Nationalrat weiterhin f\u00fcr Lohndeckel bei bundesnahen Betrieben</b></p><p><b>Der Nationalrat h\u00e4lt daran fest: Den bundesnahen Betrieben wie SBB und Swisscom soll ein Maximallohn von einer Million Franken f\u00fcr ihre obersten Kader vorgeschrieben werden. Der Rat stimmte am Donnerstag mit 151 zu 39 Stimmen erneut daf\u00fcr. Der St\u00e4nderat lehnt dies bislang ab.</b></p><p>In staatsnahen Betrieben gebe es Personen, die meinten, sie m\u00fcssten mehr verdienen als ein Bundesrat, sagte Kommissionssprecher Gerhard Pfister (Mitte/ZG). Dem gelte es Einhalt zu gebieten. Es gehe um eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit, die gekl\u00e4rt werden solle, sagte Nadine Masshardt (SP/BE). Die Aufw\u00e4rtsspirale bei den L\u00f6hnen m\u00fcsse unterbrochen werden, sagte zudem Delphine Klopfenstein Broggini (Gr\u00fcne/GE).</p><p>Die Topkader und Verwaltungsr\u00e4te bei den sieben gr\u00f6sseren Unternehmen - SBB, Post, Ruag, Skyguide, Suva, SRG und Swisscom - sollen daher j\u00e4hrlich nicht mehr als eine Million Franken Entgelt beziehen k\u00f6nnen.</p><p>Die FDP und wenige Mitte-Nationalr\u00e4tinnen und -Nationalr\u00e4te stimmten dagegen. Kurt Fluri (FDP/SO) bezeichnete die Vorlage als exzessiv. Er sei starr und undifferenziert. Die L\u00f6hne sorgten zur Recht f\u00fcr Diskussionen, sagte er. Aber die Vorlage stamme aus dem Jahr 2016, seither habe der Bundesrat in der Kaderlohnverordnung Kriterien festgelegt, wie die L\u00f6hne festzusetzen seien, um Lohnexzesse zu vermeiden.</p><p>\"Dieses System funktioniert\", sagte auch Finanzminister Ueli Maurer. Die L\u00f6hne w\u00fcrden jeweils in den Eignergespr\u00e4chen besprochen. Der Bundesrat will keinen Lohndeckel.</p><p>Gleich hielt es der St\u00e4nderat in der Herbstsession - er wollte nichts wissen vom Vorschlag. Er muss nun nochmals dar\u00fcber befinden. Lehnt er die Vorlage noch einmal ab, ist sie vom Tisch. Angestossen hatte sie alt SP-Nationalr\u00e4tin Susanne Leutenegger Oberholzer (BL) mit einer parlamentarischen Initiative. Insgesamt gingen die Topsal\u00e4re in den vergangenen Jahren tendenziell zur\u00fcck.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 03.03.2022</b></p><p><b>St\u00e4nderat beerdigt Lohndeckel bei Bundesbetrieben</b></p><p><b>Den bundesnahen Betrieben wie SBB und Swisscom soll kein Maximallohn von einer Million Franken f\u00fcr ihre obersten Kader vorgeschrieben werden. Der St\u00e4nderat hat eine entsprechende Vorlage am Donnerstag zum zweiten Mal abgelehnt. Damit ist das Gesch\u00e4ft erledigt.</b></p><p>Der Entscheid in der kleinen Kammer fiel mit 27 zu 13 Stimmen bei einer Enthaltung. Das Plenum folgte damit der Staatspolitischen Kommission (SPK-S) und hielt an seinem urspr\u00fcnglichen Entscheid von September 2021 fest. Damals lautete das Stimmenverh\u00e4ltnis 19 zu 12 bei einer Enthaltung.</p><p>Kommissionssprecher Stefan Engler (Mitte/GR) begr\u00fcndete die ablehnende Haltung unter anderem damit, dass die vom Nationalrat skizzierte L\u00f6sung zu undifferenziert sei. Wenn schon Lohndeckel festgelegt w\u00fcrden, m\u00fcssten diese unterschiedlich ausgestaltet sein, um den unterschiedlichen Voraussetzungen der Betriebe zu entsprechen.</p><p>Eine solch komplexe Aufgabe sollte laut Engler aber nicht dem Gesetzgeber obliegen. \"Es ist nicht Aufgabe des Parlaments, sondern des Bundesrats, die L\u00f6hne zu analysieren und festzulegen.\"</p><p></p><p>\"Die L\u00f6hne sind immer noch ein Problem\"</p><p>Die Minderheit war anderer Meinung. Daniel Jositsch (SP/ZH) gab zwar zu, dass der vom Nationalrat festgelegte generelle Lohndeckel von einer Million Franken vielleicht noch nicht die ideale L\u00f6sung darstelle. Klar sei aber, dass auf das Unbehagen in der Bev\u00f6lkerung gegen \u00fcberrissene L\u00f6hne reagiert werden m\u00fcsse.</p><p>Thomas Minder (parteilos/SH), Kopf hinter der erfolgreichen Abzockerinitiative, enervierte sich dar\u00fcber, dass beispielsweise die Chefs von Suva und von Skyguide mehr Geld verdienten als ein Bundesrat oder eine Staatssekret\u00e4rin. \"Die L\u00f6hne sind immer noch ein Problem.\"</p><p>Kommissionssprecher Engler konterte, dass es aktuell keinen bundesnahen Betrieb gebe, bei dem der Kaderlohn \u00fcber einer Million Franken liege. Insgesamt seien die Topsal\u00e4re in den vergangenen Jahren tendenziell zur\u00fcckgegangen. \"Die Vorlage hat vorgewirkt.\" Er hoffe, dass dies auch so bleibe, wenn eine fixe Obergrenze nun vom Tisch sei.</p><p></p><p>Anliegen laut Bundesrat bereits erf\u00fcllt</p><p>Angestossen hatte die Vorlage alt SP-Nationalr\u00e4tin Susanne Leutenegger Oberholzer (BL) im Jahr 2016 mit einer parlamentarischen Initiative. Mehrere Berichte zum Thema folgten.</p><p>Der Bundesrat stellte sich in der Folge gegen einen gesetzlich verankerten Lohndeckel. Das bestehende System funktioniere, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Die L\u00f6hne w\u00fcrden jeweils in den Eignergespr\u00e4chen besprochen.</p><p>Das Anliegen der Vorlage sei bereits umgesetzt. \"Wir sind auch der Ansicht, dass eine Million die absolute Obergrenze sein muss\", sagte Maurer. Er widersprach auch Voten von Bef\u00fcrwortern der Vorlage, wonach der Bundesrat die L\u00f6hne wegen des privatwirtschaftlichen Drucks k\u00fcnftig wieder erh\u00f6hen werde. Die Regierung werde dem Thema weiterhin Aufmerksamkeit schenken.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Gesetzlich ist festzulegen, dass alle Verg\u00fctungen der Bundesunternehmen oder bundesnahen Unternehmungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates und an alle Personen, die mit der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung betraut sind (Gesch\u00e4ftsleitung), angemessen sind. Die Verg\u00fctungen der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungs- und Verwaltungsratsmitglieder m\u00fcssen in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zur konkreten Aufgabe, zur Lage der Gesellschaft und zu den Geh\u00e4ltern des Personals stehen. Der h\u00f6chste Lohn eines Gesch\u00e4ftsleitungsmitglieds einer Bundes- oder bundesnahen Unternehmung darf das Bruttogehalt eines Bundesrates oder einer Bundesr\u00e4tin nicht \u00fcbersteigen.</p>","ReasonText":"<p>Seit der Ausgliederung der Bundes- und bundesnahen Unternehmungen aus der Bundesverwaltung sind die Entsch\u00e4digungen an der Spitze dieser Unternehmungen massiv angestiegen. Das zeigt der j\u00e4hrliche Kaderlohnreport auf. Die Entsch\u00e4digungen stehen vielfach in keinem Verh\u00e4ltnis mehr zur erbrachten Leistung. Das gilt umso mehr, als in jedem Unternehmen die Leistungen von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemeinsam und nicht von der Spitze allein erbracht werden.</p><p>Die Spitzenl\u00f6hne auch bei den Bundesunternehmen orientieren sich immer mehr an einem internationalen Manager-\"Markt\", einem kleinen Kartell von Beg\u00fcnstigten, und nicht an den Leistungen in der Unternehmung selbst. Der Bundesrat und die Verwaltungsr\u00e4te sind offensichtlich nicht in der Lage, die Spirale der Bezugsexzesse zu stoppen. Diese Lohnentwicklung an der Spitze von Bundes- und bundesnahen Unternehmen st\u00f6sst in der Bev\u00f6lkerung zu Recht auf Unverst\u00e4ndnis. Das gilt insbesondere bei Unternehmungen, deren Preisbildung wesentlich auch politisch mitbestimmt wird und deren Risiken von der Allgemeinheit getragen werden. Die Lohnexzesse werden damit zur Gefahr f\u00fcr die Akzeptanz des Service public in der Schweiz.</p><p>Mit einer gesetzlichen Regelung ist deshalb sicherzustellen, dass die L\u00f6hne der Bundes- und bundesnahen Unternehmungen angemessen sind. Als absolute Obergrenze gilt dabei die Bruttoentsch\u00e4digung des Bundesrates, einschliesslich aller Leistungen wie die Lohnfortzahlung nach Ausscheiden aus dem Amt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Leutenegger Oberholzer Susanne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1646265600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|44","Category":"V","Modified":"\/Date(1770756445250)\/","SubmissionDate":"\/Date(1464825600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5004,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}