{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160452,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160452,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160452,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160452,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160452,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160452,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160452,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160452,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160452,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160452,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160452,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160452,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160452,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160452,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160452,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160452,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160452,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20160452,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.452","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Ausbau der Wasserkraft zur Stromerzeugung und Stromspeicherung. Anpassung der Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung","Description":"Parlamentarische Initiative. Ausbau der Wasserkraft zur Stromerzeugung und Stromspeicherung. Anpassung der Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung. Bericht der Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates","InitialSituation":"<p><b>Bericht der Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 30.04.2019</b></p><p>Bei der Erneuerung einer Wasserrechtskonzession von Speicher- und Laufkraftwerken mit einer installierten Leistung von mehr als 3 MW muss zur Beurteilung der Umweltvertr\u00e4glichkeit des Vorhabens eine Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung (UVP) durchgef\u00fchrt werden. Dabei hat die bisherige Praxis gezeigt, dass Unsicherheiten bestehen, was unter dem Begriff \"Ausgangszustand\" gem\u00e4ss Artikel\u00a010b Absatz\u00a02 Bst. a USG zu verstehen ist. Die parlamentarische Initiative fordert, den Ausgangszustand eindeutig festzulegen, und zwar als Zustand zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung (Ist-Zustand). Die Festlegung des Ausgangszustands als Ist-Zustand hat zur Folge, dass dieser Zustand sowohl bei der Erstellung eines Umweltvertr\u00e4glichkeitsberichts im Hinblick auf ein Verfahren um erstmalige Konzessionserteilung, als auch bei einer Konzessionserneuerung den Pr\u00fcfungen zugrunde zu legen ist. Gleichzeitig dient dieser Zustand als Referenzgr\u00f6sse daf\u00fcr, ob und in welchem Umfang Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen nach Artikel\u00a018 Absatz\u00a01ter NHG zu leisten sind. Mit dieser Regelung wird die n\u00f6tige Rechtssicherheit geschaffen. </p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 14.08.2019</b></p><p>Der Bundesrat unterst\u00fctzt den von der Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) erarbeiteten Entwurf zur \u00c4nderung des Wasserrechtsgesetzes (WRG). Damit soll die parlamentarische Initiative 16.452 R\u00f6sti \"Ausbau der Wasserkraft zur Stromerzeugung und Stromspeicherung. Anpassung der Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung\" umgesetzt werden. In seiner Stellungnahme vom 14. August 2019 begr\u00fcsst der Bundesrat, dass bei Konzessionserneuerungen f\u00fcr bestehende Wasserkraftwerke der Ausgangszustand als Referenz f\u00fcr die Bemessung von Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen nach dem Natur- und Heimatschutzgesetz klar festgelegt wird. Der Bundesrat spricht sich ausserdem daf\u00fcr aus, dass bei Konzessionserneuerungen auch Massnahmen zu Gunsten von Natur und Landschaft in den vom Bestand der Wasserkraftanlage beeinflussten nat\u00fcrlichen Lebensr\u00e4umen vereinbart oder angeordnet werden k\u00f6nnen, sofern diese m\u00f6glich und verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sind. </p><p>Bei der Erneuerung einer Wasserrechtskonzession von bestehenden Speicher- und Laufkraftwerken mit einer installierten Leistung von mehr als 3 MW muss im Rahmen der Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung auch der sogenannte \"Ausgangszustand\" dargestellt werden. Dieser dient als Referenz f\u00fcr die Festlegung allf\u00e4llig umzusetzender Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen gem\u00e4ss Natur- und Heimatschutzgesetz.</p><p>Im geltenden Recht ist nicht eindeutig festgelegt, was unter dem Begriff \"Ausgangszustand\" zu verstehen ist. Dies f\u00fchrte in der Praxis immer wieder zu Unsicherheiten und Diskussionen. Mit der geplanten \u00c4nderung des WRG soll nun der Ausgangszustand eindeutig festgelegt werden als Zustand zum Zeitpunkt der Einreichung des Konzessionserneuerungsgesuchs (Ist-Zustand). Der Bundesrat begr\u00fcsst, dass damit Rechtssicherheit geschaffen und die Verfahren vereinfacht werden. Dies ist von grosser Bedeutung, da in den n\u00e4chsten Jahrzehnten sehr viele Konzessionserneuerungen f\u00fcr bestehende Wasserkraftwerke anstehen. </p><p>Auch wenn bei Konzessionserneuerungen keine neuen Eingriffe in schutzw\u00fcrde Lebensr\u00e4ume erfolgen, sollen nach M\u00f6glichkeit und soweit verh\u00e4ltnism\u00e4ssig Massnahmen zu Gunsten von Natur und Landschaft in den durch den Bestand der Wasserkraftanlage beeinflussten nat\u00fcrlichen Lebensr\u00e4ume vereinbart oder angeordnet werden k\u00f6nnen. Die Kommissionsminderheit will daf\u00fcr im WRG eine gesetzliche Grundlage schaffen. Der Bundesrat unterst\u00fctzt dieses Anliegen.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 19.09.2019</b></p><p><b>Nationalrat lockert Umweltauflagen f\u00fcr Wasserkraftwerke </b></p><p><b>Die Betreiber von Wasserkraftwerken sollen k\u00fcnftig bei Konzessionserneuerungen weniger Umweltmassnahmen ergreifen m\u00fcssen als bisher. Das hat der Nationalrat am Donnerstag entschieden.</b></p><p>Er hat mit 123 zu 63 Stimmen eine Gesetzes\u00e4nderung angenommen, die auf eine parlamentarische Initiative von Albert R\u00f6sti (SVP/BE) zur\u00fcckgeht. Diese betrifft die Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfungen, die bei Konzessionserneuerung nach Ablauf der Wasserkraftkonzessionen erforderlich sind. Zur Debatte stand der Umfang von Ersatzmassnahmen f\u00fcr Eingriffe in schutzw\u00fcrdige Landschaften.</p><p>Heute steht im Gesetz, dass der Umweltvertr\u00e4glichkeitsbericht auf den \"Ausgangszustand\" Bezug nimmt. Aus Sicht der Kritiker bestehen Unsicherheiten, was unter diesem Begriff zu verstehen ist. Nach aktueller Praxis wird bei Konzessionserneuerungen derjenige Zustand als Ausgangszustand betrachtet, der bestehen w\u00fcrde, wenn die Anlage nie gebaut worden w\u00e4re. So ist es auch in einem Handbuch des Bundesamtes f\u00fcr Umwelt festgehalten.</p><p></p><p>Auflagen f\u00fcr Konzessionserneuerung</p><p>Nun soll im Gesetz verankert werden, dass nicht der Ursprungszustand, sondern der Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Konzessionserneuerung gemeint ist. Dieser soll als Referenzgr\u00f6sse daf\u00fcr gelten, ob und in welchem Umfang Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen zu leisten sind.</p><p>Die aktuelle Regelung f\u00fchre zu grosser Unsicherheit, sagte R\u00f6sti. Es handle sich um eine Praxis, die nicht im Gesetz festgelegt sei. Die Beh\u00f6rden m\u00fcssten sich bei einer Konzessionserneuerung vorstellen, wie das Gebiet ausgesehen habe, als es vor Jahrzehnten noch kein Wasserkraftwerk gegeben habe.</p><p>Das k\u00f6nne dazu f\u00fchren, dass wegen einer blossen Neukonzessionierung bei gleich bleibender Stromproduktion viele Hektaren landwirtschaftliche Nutzfl\u00e4che verloren gingen. Wenn ein neues Kraftwerk gebaut werde, brauche es aber selbstverst\u00e4ndlich Ausgleichsmassnahmen, hielt R\u00f6sti fest.</p><p>Die Vorlage sei in der Vernehmlassung auf breite Unterst\u00fctzung gestossen, sagte Kommissionssprecher Mike Egger (SVP/SG). Sie f\u00fchre zu Rechts- und Planungssicherheit. \"In der Wasserkraft besteht im Moment Rechtsunsicherheit. Das f\u00fchrt dazu, dass nicht mehr investiert wird\", sagte BDP-Sprecher Hans Grunder (BE). Mit der Gesetzes\u00e4nderung k\u00f6nne wenigstens der Status quo erhalten werden.</p><p></p><p>Wasserkraft und Naturschutz vers\u00f6hnen</p><p>Die SP zeigte ein gewisses Verst\u00e4ndnis f\u00fcr das Anliegen, tat sich aber trotzdem schwer mit der Vorlage. Viele Kraftwerke seien vor Jahrzehnten gebaut worden, damals habe es noch keine Ausgleichsmassnahmen gegeben, sagte Silva Semadeni (SP/GR). Es seien ganze Gebiete \u00fcberflutet worden.</p><p>Eine Minderheit verlangte daher, dass die Kantone bei Neukonzessionierungen weiterhin die M\u00f6glichkeit haben sollen, Ausgleichsmassnahmen zugunsten von Natur und Landschaft anzuordnen oder zu vereinbaren. Es gehe darum, den Kantonen ihren Spielraum zu belassen, sagte Stefan M\u00fcller-Altermatt (CVP/SO).</p><p>Der Vorschlag stammte urspr\u00fcnglich vom Bundesrat. Umweltministerin Simonetta Sommaruga sprach von einem ausgewogenen Kompromiss zwischen Umweltschutz und Wasserkraft. Zudem entspreche die L\u00f6sung einem Anliegen der Kantone.</p><p>Die Gr\u00fcnen lehnten die Lockerung der Umweltauflagen grunds\u00e4tzlich ab. Die Wasserkraft sei nur dann eine saubere Wasserkraft, wenn der Natur Sorge getragen werde, sagte Bastien Girod (ZH). Auch bei Klimaschutz-Massnahmen m\u00fcssten die Nebenwirkungen beachtet werden. Man k\u00f6nne Strom produzieren und gleichzeitig die Gew\u00e4sser\u00f6kologie verbessern. \"Wasserkraft und Naturschutz m\u00fcssen vers\u00f6hnt werden\", forderte Girod.</p><p>Der Nationalrat lehnte den Antrag der Minderheit mit 115 zu 71 Stimmen ab.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 02.12.2019</b></p><p><b>R\u00e4te lockern Umweltauflagen f\u00fcr Wasserkraftwerke </b></p><p><b>Die Betreiber von Wasserkraftwerken sollen bei Konzessionserneuerungen in der Zukunft weniger Umweltmassnahmen ergreifen m\u00fcssen als heute. Das hat der St\u00e4nderat am Montag als Zweitrat entschieden, gegen den Willen einer rot-gr\u00fcnen Minderheit.</b></p><p>Die Vorlage dreht sich um Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen bei der Nutzung von Wasserkraft. Kern der \u00c4nderung des Wasserrechtsgesetzes ist, dass bei der Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung f\u00fcr die Erneuerung einer Wasserkraft-Konzession nicht mehr vom urspr\u00fcnglichen Zustand vor dem Bestehen der Anlage ausgegangen werden muss.</p><p></p><p>Rechtsunsicherheiten beseitigen</p><p>Stattdessen soll der Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs um Neukonzessionierung Referenzgr\u00f6sse sein f\u00fcr die Frage, welche Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen zu leisten sind. Ausgearbeitet hat die Gesetzesrevision die Umweltkommission (Urek) des Nationalrates. Angestossen hatte sie Nationalrat Albert R\u00f6sti (SVP/BE) mit einer parlamentarischen Initiative.</p><p>Die heutige Praxis, auf den urspr\u00fcnglichen Zustand abzust\u00fctzen, f\u00fchre zu Rechtsunsicherheiten, sagte Kommissionssprecher Martin Schmid (FDP/GR) im St\u00e4nderat. Diese sollten beseitigt werden. Die derzeitige Praxis belaste die Wirtschaftlichkeit der Produktion von Energie aus erneuerbaren Energien.</p><p>Beat Rieder (CVP/VS) verwies auf die Schwierigkeiten, bei der Erneuerung einer Konzession auf den Zustand eines Gebiets von vor etwa achtzig Jahren zur\u00fcckzuschliessen. Mit Wasserkraftwerken k\u00f6nnten im \u00dcbrigen - er nannte als Beispiel den Klingnauer Stausee im Kanton Aargau - neue \u00f6kologisch wertvolle Fl\u00e4chen geschaffen werden.</p><p>Eine rot-gr\u00fcne Minderheit hatte nicht auf die Vorlage eintreten wollen, unterlag aber mit 30 zu 12 Stimmen. Die zur Diskussion stehenden Ersatzmassnahmen h\u00e4tten auf die Stromproduktion keinen Einfluss, begr\u00fcndete Sprecher Roberto Zanetti (SP/SO) den Antrag. Ohne die verlangten Aufwertungsmassnahmen sei ein potenziell \u00f6kologischer Nutzen eines Wasserkraft-Standortes nicht m\u00f6glich.</p><p>Der Bundesrat unterst\u00fctzte die Vorlage. Er wollte das Gesetz aber zu Gunsten von Natur- und Landschaftsschutz mit einer Kann-Vorschrift erg\u00e4nzen und festschreiben, dass bei Konzessionserteilungen \"nach M\u00f6glichkeit\" und \"so weit verh\u00e4ltnism\u00e4ssig\" Massnahmen zu Gunsten von Natur- und Landschaft getroffen werden k\u00f6nnen.</p><p></p><p>Warnung vor \u00dcberraschungen</p><p>Dieser Zusatz sei eine moderate Kann-Vorschrift, betonte Umweltministerin Simonetta Sommaruga. Rechtssicherheit werde hier zu Gunsten der Wasserwirtschaft geschaffen, stellte sie klar. \"Wir sollten der Bev\u00f6lkerung aufzeigen, dass wir den Interessen der Wasserwirtschaft und des Naturschutzes Rechnung tragen wollen.\"</p><p>Die Mehrheit der st\u00e4nder\u00e4tlichen Urek lehnte den Zusatz aber ab. Die Erg\u00e4nzung k\u00f6nne zu neuen Unsicherheiten und Kosten f\u00fchren, warnte Schmid. Minderheitsprecher Zanetti dagegen forderte, der Erg\u00e4nzung des Bundesrates zuzustimmen. \"Sonst k\u00f6nnte es bei den Schlussabstimmungen eine \u00dcberraschung geben\", warnte er.</p><p>Mit 27 zu 15 Stimmen lehnte der Rat den Zusatz ab - Gleiches hatte im Herbst bereits der Nationalrat getan. In der Gesamtabstimmung hiess der St\u00e4nderat die Vorlage dann mit 29 gegen 12 Stimmen bei einer Enthaltung gut. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die gesetzlichen Bestimmungen sind so anzupassen, dass bei durch Neukonzessionierungen oder \u00c4nderungen von Wasserkraftkonzessionen erforderlichen Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfungen nicht vom urspr\u00fcnglichen Zustand vor Bestehen des oft seit vielen Jahrzehnten konzessionierten Kraftwerks, sondern vom Ist-Zustand vor der beabsichtigten Neukonzessionierung bzw. Konzessions\u00e4nderung ausgegangen wird.</p>","ReasonText":"<p>Die Erneuerung von auslaufenden Wasserkraftkonzessionen sowie wesentliche \u00c4nderungen w\u00e4hrend laufender Konzessionsdauer, z. B. im Hinblick auf eine bedeutende Erweiterung eines bestehenden Wasserkraftwerks, kommen materiell der Erteilung einer neuen Konzession gleich und erfordern daher eine umfassende Neubeurteilung der Gesamtanlage, unter anderem in Bezug auf die umweltrelevanten Auswirkungen.</p><p>Umstritten ist nun, von welchem Ausgangs- beziehungsweise Referenzzustand bei der Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung (UVP) sowie bei der Festlegung des Umfangs an Ersatzmassnahmen f\u00fcr Eingriffe in schutzw\u00fcrdige Lebensr\u00e4ume auszugehen ist. Die Gesetzesbestimmungen lassen diese Fragen offen. Eine konkrete Vorgabe findet sich erst im UVP-Handbuch des Bafu. Ohne n\u00e4here Begr\u00fcndung wird dort das Folgende festgehalten: \"Bei einer Konzessionserneuerung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, ist der Ausgangszustand derjenige Zustand, der bestehen w\u00fcrde, wenn die fr\u00fchere Konzession nie erteilt und die Anlage nie gebaut worden w\u00e4re.\" Diese Praxis hat einschneidende Konsequenzen f\u00fcr die Wasserkraftnutzung. Die Tatsache, dass im Rahmen von Konzessionserneuerungen und wesentlichen Konzessions\u00e4nderungen nicht nur f\u00fcr neue Eingriffe in schutzw\u00fcrdige Lebensr\u00e4ume angemessener Ersatz geleistet werden muss, sondern zus\u00e4tzlich auch f\u00fcr fr\u00fchere Eingriffe, bei der Erstellung der ersten Anlage, h\u00e4tte erhebliche Kostenfolgen und w\u00fcrde die Stromproduktion aus Wasserkraft massiv verteuern.</p><p>Hinzu kommt, dass der urspr\u00fcngliche Zustand vor dem Bau der bestehenden Kraftwerksanlagen, der in den meisten F\u00e4llen mehrere Jahrzehnte zur\u00fcckliegt, kaum ermittelt werden kann, was somit zwangsl\u00e4ufig zu Auslegungsstreitigkeiten und langwierigen Verfahren f\u00fchrt. Um die vom Bundesrat beabsichtigte Steigerung der Stromproduktion aus Wasserkraft nicht unn\u00f6tig zu bremsen, w\u00e4re es angemessen und sachgerecht, bei Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfungen in Zukunft vom bestehenden Ist-Zustand auszugehen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"R\u00f6sti Albert","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1576800000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1770754796120)\/","SubmissionDate":"\/Date(1466035200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5004,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Energie"}}