{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160461,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160461,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160461,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160461,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160461,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160461,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160461,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160461,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160461,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160461,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160461,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160461,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160461,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160461,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160461,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160461,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160461,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20160461,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.461","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"EMRK, Strafregister, Restitutio in integrum. Bundesgerichtsgesetz anpassen","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates vom 05.02.2021</b></p><p>Einstimmig hat die Kommission den <a href=\"https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-10287\">Entwurf</a> und den begleitenden <a href=\"https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-10288\">Bericht </a>zur Umsetzung einer parlamentarischen Initiative zur Anpassung des Bundesgerichtsgesetzes (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20160461\">16.461</a>) verabschiedet. Der Entwurf sieht vor, dass die Revision von Entscheiden des Bundesgerichts wegen einer Verletzung der EMRK auch dann verlangt werden kann, wenn die Schweiz die Verletzung anerkannt hat und es zu einer g\u00fctlichen Einigung kommt. In der aktuellen Rechtslage kann das Bundesgericht seinen Entscheid nur revidieren, wenn der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte eine endg\u00fcltige Verurteilung ausgesprochen hat. Der Gesetzesentwurf geht nun in den Nationalrat und gleichzeitig zur Stellungnahme an den Bundesrat. </p><p></p><p><b>Stellungnahme des Bundesrates vom 14. April 2021 </b></p><p>Der Entwurf der Kommission f\u00fcr die neue Formulierung von Artikel\u00a0122 BGG entspricht dem Vorschlag, den der Bundesrat in der Botschaft vom 15. Juni 2018 zur \u00c4nderung des BGG gemacht hat. Die Anpassung der analogen Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968, der Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008, der Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 und des Milit\u00e4rstrafprozesses vom 23. M\u00e4rz 1979 ist folgerichtig. Der Bundesrat ist mit den Vorschl\u00e4gen der Kommission einverstanden. </p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.06.2021</b></p><p><b>Nationalrat will L\u00fccke im Bundesgerichtsgesetz schliessen</b></p><p><b>Hat die Schweiz die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt, sollen unrechtm\u00e4ssige Urteile aus dem Strafregister gel\u00f6scht werden k\u00f6nnen. Das soll auch gelten, wenn es zu keiner Verurteilung der Schweiz kommt, weil diese die Verletzung anerkennt.</b></p><p>So will es der Nationalrat. Er hat am Montag eine entsprechende \u00c4nderung des Bundesgerichtsgesetzes mit 169 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Nun ist der St\u00e4nderat am Zug.</p><p>Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative des Genfer SVP-Nationalrats Yves Nidegger aus dem Jahr 2016 zur\u00fcck. Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) konnte nach dem grunds\u00e4tzlichen Ja aus den zust\u00e4ndigen Kommissionen einen Gesetzesentwurf erarbeiten. Dieser war im Nationalrat unbestritten.</p><p>Bei einer Verletzung der EMRK sieht diese eine\" Restitutio in integrum\" durch den verurteilten Staat vor: Der Zustand f\u00fcr das Opfer ist so wiederherzustellen, wie wenn keine Verletzung begangen worden w\u00e4re. Dies geschieht namentlich durch die Revision des erfolgreich angefochtenen Bundesgerichtsentscheids.</p><p>Wenn die Verletzung darin besteht, dass die Person zu Unrecht strafrechtlich verurteilt wurde, wird das Urteil aufgehoben, und es kommt zu einem Freispruch. Damit wird es m\u00f6glich, das Urteil aus dem Strafregister des Opfers zu l\u00f6schen.</p><p>Anerkennt die Schweiz vor dem Gerichtshof, dass eine Verletzung der EMRK begangen wurde, kann die Beschwerde aus dem Register des Gerichtshofes gestrichen werden, wodurch eine Verurteilung der Schweiz verhindert wird.</p><p>In diesem Fall kann aber das Urteil im Strafregister des Opfers nicht gel\u00f6scht werden, weil das Bundesgerichtsgesetz dies heute nur bei einer Verurteilung durch den Gerichtshof zul\u00e4sst. Das soll nun ge\u00e4ndert werden. Der Bundesrat ist damit einverstanden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 22.09.2021</b></p><p><b>Bei g\u00fctlicher Einigung in Strassburg wird Strafregister bereinigt</b></p><p><b>Einigen sich ein Kl\u00e4ger und die Schweiz vor dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) g\u00fctlich, wird der Strafregistereintrag k\u00fcnftig gel\u00f6scht. Heute ist dies nicht m\u00f6glich. Der St\u00e4nderat hat als Zweitrat daf\u00fcr gestimmt, diese Gesetzesl\u00fccke zu schliessen.</b></p><p>Der St\u00e4nderat hat am Mittwoch oppositionslos mit 31 zu 0 Stimmen beschlossen, das Bundesgerichtsgesetz entsprechend zu erg\u00e4nzen.</p><p>Damit wird es m\u00f6glich, ein Urteil, das zu Unrecht im Strafregister aufgef\u00fchrt ist, zu l\u00f6schen, wenn die Schweiz vor dem Gericht in Strassburg anerkennt, dass die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention (EMRK) durch die Schweiz verletzt wurde.</p><p>Heute ist dies nicht m\u00f6glich, weil eine L\u00f6schung des Eintrags im Strafregister eine Revision durch das Bundesgericht ben\u00f6tigt. Eine solche Revision ist wiederum nur bei einer Verurteilung der Schweiz m\u00f6glich, nicht aber bei einer g\u00fctlichen Einigung.</p><p>Der Bundesrat unterst\u00fctze die Gesetzes\u00e4nderung, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter im Rat. Die Anpassung erm\u00f6gliche auch eine Vereinfachung.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und auf Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel\u00a0122 Buchstabe\u00a0a des Bundesgerichtsgesetzes wird mit folgendem Wortlaut erg\u00e4nzt:</p><p>Art. 122</p><p>Die Revision wegen Verletzung der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 (EMRK) kann verlangt werden, wenn:</p><p>Bst. a</p><p>der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte in einem endg\u00fcltigen Urteil festgestellt hat, dass die EMRK oder die Protokolle dazu verletzt worden sind, oder wenn die Schweizer Regierung die Verletzung vor dem Gerichtshof anerkannt hat;</p><p>...</p>","ReasonText":"<p>Bei einer Verletzung der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sieht diese eine Restitutio in integrum durch den verurteilten Staat vor. Diese Restitutio muss den Zustand f\u00fcr das Opfer so wiederherstellen, wie wenn keine Verletzung begangen worden w\u00e4re. Dies geschieht namentlich durch die Revision des erfolgreich vor dem Gerichtshof angefochtenen Bundesgerichtsentscheids. </p><p>Wenn die Verletzung darin besteht, dass die Person zu Unrecht strafrechtlich verurteilt wurde, wird der Entscheid in Anwendung von Artikel\u00a0122 des Bundesgerichtsgesetzes revidiert, das heisst, das Urteil wird aufgehoben und es kommt zu einem Freispruch. Damit wird es m\u00f6glich, das Urteil, das nun zu Unrecht im Strafregister des Opfers aufgef\u00fchrt ist, zu l\u00f6schen. Falls die Schweiz vor dem Gerichtshof anerkennt, dass eine Verletzung der EMRK begangen wurde, und sich f\u00fcr eine Entsch\u00e4digung des Opfers einsetzt, kann die Beschwerde in Anwendung von Artikel\u00a037 Absatz\u00a01 EMRK aus dem Register des Gerichtshofes gestrichen werden, wodurch eine Verurteilung der Schweiz verhindert wird. In diesem Fall kann aber das unrechtm\u00e4ssig im Strafregister des Opfers vorhandene Urteil nach geltendem Recht nicht gestrichen werden, weil das Bundesgerichtsgesetz die Revision und somit den f\u00fcr die Streichung im Strafregister n\u00f6tigen Freispruch nur bei einer Verurteilung durch den Gerichtshof zul\u00e4sst. Artikel\u00a0369 StGB sieht keine Entfernung des Eintrags vor Ablauf der gesetzlichen Frist vor.</p><p>Diese Situation ist aus dreifacher Sicht unbefriedigend:</p><p>Das Opfer ist gezwungen, den Prozess bis zur Verurteilung der Schweiz durch den Gerichtshof fortzusetzen, weil dieser Schritt zur Korrektur des Strafregisters n\u00f6tig ist. </p><p>Die Schweiz wird - obschon sie die Verletzung anerkannt hat - an einer Restitutio in integrum gehindert, mit der die Beschwerde aus dem Register des Gerichtshofes entfernt w\u00fcrde, anstatt dass die Schweiz verurteilt w\u00fcrde.</p><p>Der Gerichtshof ist gezwungen, eine Verurteilung auszusprechen, obwohl die Parteien darauf verzichten k\u00f6nnten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Nidegger Yves","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1633046400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1216|1221|1236","Category":"V","Modified":"\/Date(1770758590080)\/","SubmissionDate":"\/Date(1474934400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5005,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Strafrecht|Gerichtswesen|Menschenrechte"}}