{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160479,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160479,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160479,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160479,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160479,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160479,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160479,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160479,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160479,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160479,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160479,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160479,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160479,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160479,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160479,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160479,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160479,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20160479,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.479","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Gesetzliche Grundlage f\u00fcr die \u00dcberwachung von Versicherten","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Aufgrund eines Urteils des Europ\u00e4ischen Gerichtes f\u00fcr Menschenrechte schufen die Eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te die notwendige gesetzliche Grundlage, die es allen Sozialversicherern erlaubt, bei Verdacht auf unrechtm\u00e4ssigen Leistungsbezug Observationen durchzuf\u00fchren. Einig waren sich alle politischen Lager, dass der Missbrauch der Sozialversicherungen bek\u00e4mpft werden muss. Bei der Wahl der Mittel gingen die Meinungen auseinander. Die b\u00fcrgerliche Ratsmehrheit bef\u00fcrwortet eine wirksame Observation von Verd\u00e4chtigen. Betrug an den Sozialversicherungen schade allen und der Einsatz von Detektiven habe sich bew\u00e4hrt. F\u00fcr die linke und gr\u00fcne Ratsseite sind die beschlossenen Massnahmen und die neuen Kompetenzen der Sozialdetektive unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig, rechtsstaatlich fragw\u00fcrdig und w\u00fcrden den Schutz der Privatsph\u00e4re aller B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger verletzen. </b></p><p><b></b></p><p>Mit dieser Vorlage soll eine klare gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die es den Sozialversicherungstr\u00e4gern erm\u00f6glicht, Observationen von Versicherten durchzuf\u00fchren. Dabei soll insbesondere den Anforderungen, welche der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 18. Oktober 2016 aufgestellt hat, Rechnung getragen werden. </p><p>Der EGMR kam zum Schluss, dass die Bestimmungen des Schweizer Rechts, auf welche die Versicherungstr\u00e4ger ihre \u00dcberwachungsmassnahmen abst\u00fctzen, dem Erfordernis der Vorhersehbarkeit nicht gen\u00fcgen. Entsprechend soll mit dieser Vorlage insbesondere geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen eine Person \u00fcberwacht werden darf, welche \u00dcberwachungsmassnahmen zul\u00e4ssig sind und an welchen Orten eine \u00dcberwachung stattfinden darf. Die Regelung soll in einem neuen Artikel\u00a043a des Bundesgesetzes \u00fcber den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) erfolgen. </p><p>Mit dem Absatz\u00a01 des neuen Artikels 43a soll festgelegt werden, welche Voraussetzungen vorliegen m\u00fcssen, damit eine Observation einer versicherten Person durchgef\u00fchrt werden darf. Ebenfalls soll festgehalten werden, dass bei einer Observation neben Bild- auch Tonaufzeichnungen gemacht sowie zur Standortbestimmung technische Instrumente wie GPS-Peilsender eingesetzt werden d\u00fcrfen. Sie sind aus Sicht der Kommission angezeigt, um effizient und konsequent gegen Missbr\u00e4uche bei den Sozialversicherungen vorzugehen, welche betr\u00e4chtliche Kosten verursachen. Absatz\u00a02 soll regeln, an welchen Orten eine versicherte Person observiert werden darf. Mit den Abs\u00e4tzen 3 bis 6 des neuen Artikels 43a sollen die maximal zul\u00e4ssige Dauer der Observation, der Einsatz von Spezialistinnen und Spezialisten, die Verwendung des Observationsmaterials Dritter, die Kommunikation \u00fcber eine erfolgte Observation sowie auch die Anfechtungsm\u00f6glichkeiten nach erfolgter Observation geregelt werden. Die maximal zul\u00e4ssige Dauer der Observation soll auf 30 Tage innerhalb von sechs Monaten festgesetzt werden, wobei diese Frist verl\u00e4ngert werden kann, wenn hinreichende Gr\u00fcnde bestehen. Mit Absatz\u00a07 der Vorlage soll dem Bundesrat die Kompetenz erteilt werden, das Verfahren zur Festlegung der Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Anordnung der Observation, das Verfahren zur Einsichtnahme in das Observationsmaterial, die Weitergabe an die Strafbeh\u00f6rden, die Aufbewahrung und Vernichtung des Observationsmaterials, sowie die Anforderungen an die mit Observationen beauftragten Spezialistinnen und Spezialisten zu regeln. </p><p>Mit der vorgeschlagenen Regelung sind die bei der Observation zul\u00e4ssigen Massnahmen zur Missbrauchsbek\u00e4mpfung wie im Urteil des EGMR gefordert gesetzlich festgehalten und vorhersehbar. Die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit wird durch die Vorgaben zur Durchf\u00fchrung der Observation gewahrt. Die beantragten Observationsmassnahmen k\u00f6nnen nur ergriffen werden, wenn die Abkl\u00e4rungen sonst aussichtslos w\u00e4ren oder unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig erschwert w\u00fcrden. (Quelle: Bericht der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des St\u00e4nderates)</p>","Proceedings":"<p>Das Eintreten auf die Vorlage war im <b>St\u00e4nderat </b>nicht bestritten. Man war sich einig, dass der Missbrauch von Sozialversicherungen bek\u00e4mpft werden muss. Uneinig war sich der Rat, wie gross dabei der Schutz der Privatsph\u00e4re sein soll und welche Kompetenzen die Sozialdetektive erhalten sollen. Alex Kuprecht (V, SZ) betonte, dass es nicht um Kavaliersdelikte, sondern um Betrug an den Sozialversicherungen und somit an der pr\u00e4mienzahlenden Allgemeinheit gehe. Den betr\u00fcgerischen Handlungen m\u00fcsse ein Riegel geschoben werden. Die Ratslinke hielt fest, dass die Missbrauchsbek\u00e4mpfung unter Wahrung der rechtsstaatlichen Grunds\u00e4tze zu erfolgen habe. Die von der Kommission vorgeschlagene L\u00f6sung schiesse weit \u00fcber das Ziel hinaus, meinte Paul Rechsteiner (S, SG). Andererseits habe der St\u00e4nderat erst vor wenigen Tagen gegen\u00fcber Steuerdelinquenten jede Versch\u00e4rfung der staatlichen Mittel abgelehnt. Hans St\u00f6ckli (S, BE) gab zu bedenken, dass die Vorschl\u00e4ge der Kommission weitergehen als beim Strafrecht oder bei Massnahmen zum Staatsschutz, bei denen etwa Terrorverd\u00e4chtige nur auf richterliche Anweisung \u00fcberwacht werden d\u00fcrfen. </p><p>Bei der Frage, wo \u00fcberwacht werden darf setzte sich der Vorschlag der Kommission gegen einen Streichungsantrag der Ratslinken durch. Demnach d\u00fcrfen alle Stellen observiert werden, die \"von einem allgemein zug\u00e4nglichen Ort aus frei einsehbar\" sind. Ebenfalls umstritten war der Einsatz von Peilsendern (GPS-Trackern), angebracht zum Beispiel an einem Auto. F\u00fcr den Bundesrat und eine Kommissionsminderheit war dies unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Pirmin Bischof (C, SO) erachtete die GPS-Tracker jedoch als notwendig, um Personen lokalisieren zu k\u00f6nnen. Nach Auskunft der IV-Stellen gebe es Personen, die an ihren Wohnorten nie anzutreffen seien, gerade bei Missbr\u00e4uchen. Der Rat folgte mit 29 zu 13 Stimmen der Kommissionsmehrheit und akzeptierte die Peilsender. Allerdings nahm der St\u00e4nderat zus\u00e4tzlich eine Erg\u00e4nzung von Andrea Caroni (R, AR) mit 32 zu 10 Stimmen an, wonach der Einsatz eines GPS-Trackers von einer Richterin oder einem Richter genehmigt werden muss. Keinen Erfolg hatte die Ratslinke, die alle Observierungsmassnahmen an eine richterliche Genehmigung koppeln wollte.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der St\u00e4nderat die Vorlage mit 32 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung gut.</p><p></p><p>Entgegen einem Antrag einer links-gr\u00fcnen Kommissionsminderheit trat der <b>Nationalrat</b> mit 141 zu 53 Stimmen auf die Vorlage ein. Wie im St\u00e4nderat bestand ein Konsens, dass der Betrug und Missbrauch bei den Sozialversicherungen bek\u00e4mpft werden muss. Bei der Wahl der Mittel gingen die Meinungen jedoch stark auseinander. Silvia Schenker (S, BS) gab zu Bedenken, dass k\u00fcnftig alle Sozialversicherungstr\u00e4ger, also neben der Invalidenversicherung und der Unfallversicherung auch die Krankenversicherung, die Vollzugsorgane der Erg\u00e4nzungsleistungen und die Arbeitslosenversicherung Observationen anordnen k\u00f6nnen und warnte davor \"unsere Privatsph\u00e4re auf dem Altar der Sozialversicherungstr\u00e4ger zu opfern\". Es d\u00fcrfe nicht sein, dass wegen ein paar Hundert Personen, die zu Unrecht Leistungen aus einer Sozialversicherung beziehen, alle unter Generalverdacht gestellt werden und in deren Privatleben herumgeschn\u00fcffelt wird.</p><p>Die b\u00fcrgerliche Mehrheit wollte ihrerseits eine sp\u00fcrbare Versch\u00e4rfung gegen\u00fcber der bisherigen Praxis. Sie lehnte s\u00e4mtliche Antr\u00e4ge von Links, welche die Kompetenzen der Detektive beschr\u00e4nken wollten, ab. Mauro Tuena (V, ZH) bezeichnete das missbr\u00e4uchliche Erschleichen von Versicherungsleistungen als extrem asozial, weil es die Pr\u00e4mien f\u00fcr alle in die H\u00f6he treibe. Er verwies zudem auf die bisherigen Erfolge und die pr\u00e4ventive Wirkung der Versicherungs- und Sozialdetektive. Der Rat best\u00e4tigte mit 140 zu 52 Stimmen im weiteren den Beschluss des St\u00e4nderates, wonach Verd\u00e4chtige k\u00fcnftig auch im Garten, auf dem Balkon, allenfalls auch in der Wohnung beobachtet werden k\u00f6nnen, falls diese Stellen von frei zug\u00e4nglichen Orten einsehbar sind. Er folgte auch dem Vorschlag des St\u00e4nderates, wonach f\u00fcr Observationen, mit Ausnahme des Einsatzes von GPS-Trackern, keine richterliche Bewilligung n\u00f6tig ist. Auf Antrag seiner Kommission beschloss der Nationalrat mit 124 zu 65 Stimmen, bei 3 Enthaltungen, dass ein Sachbearbeiter oder eine Sachbearbeiterin eine Observation anordnen kann. Er schuf damit eine Differenz zum St\u00e4nderat, der diese Kompetenz einer Person mit Direktionsfunktion geben will. </p><p>In der Gesamtabstimmung stimmte der Nationalrat der Vorlage mit 140 zu 52 Stimmen zu.</p><p></p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> hielt in der Differenzbereinigung an seinem Beschluss fest, wonach eine Observation auf der Stufe Direktion und nicht auf der Stufe Sachbearbeiter angeordnet werden muss. Der <b>Nationalrat</b> schloss sich in der Folge auf Antrag seiner Kommission der Fassung des St\u00e4nderates an.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 141 zu 51 und im St\u00e4nderat mit 29 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.</b></p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 25. November 2018 mit 64,7\u00a0Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des St\u00e4nderates beschliesst, eine Vorlage auszuarbeiten, um die vom Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte geforderte klarere und pr\u00e4zisere gesetzliche Grundlage f\u00fcr die \u00dcberwachung von Versicherten zu schaffen.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1521158400000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"1236|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1770756874083)\/","SubmissionDate":"\/Date(1478563200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5006,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Menschenrechte|Gesundheit"}}