{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160484,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160484,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160484,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160484,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160484,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160484,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160484,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160484,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160484,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160484,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160484,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160484,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160484,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160484,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160484,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160484,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160484,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20160484,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.484","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice","Description":null,"InitialSituation":"<h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 20.08.2024</strong></h2><p class=\"Standard_d\">Die Kommission verabschiedet mit 18 zu 7 Stimmen eine Vernehmlassungsvorlage in Umsetzung der parlamentarischen Initiative \u00abMehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice\u00bb (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20160484\">16.484</a>). In Anbetracht der heutigen Realit\u00e4ten in der Arbeitswelt erachtet die Kommission eine flexiblere Ausgestaltung des Arbeitsrechts als unabdingbar. Eine Minderheit der Kommission beantragt Nichteintreten auf den Entwurf, der in ihren Augen eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und des Gesundheitsschutzes darstellt, was schlussendlich auch hohe Kosten f\u00fcr die Wirtschaft mit sich bringen w\u00fcrde.</p><p class=\"Standard_d\">Mit ihrem Entwurf regelt die Kommission nicht nur den Bereich des Homeoffice, sondern die Telearbeit generell. Sie sieht \u2013 bei Vorliegen einer entsprechenden Vereinbarung \u2013 insbesondere eine Verl\u00e4ngerung der maximalen Zeitspanne f\u00fcr die t\u00e4gliche Arbeitszeit von 14 auf 17 Stunden und eine Reduktion der Mindestruhezeit von 11 auf 9 Stunden vor. Zudem soll gelegentliche Sonntagsarbeit aus eigenem Antrieb erlaubt werden, was eine Minderheit allerdings ablehnt. Die Kommission sieht die Vorlage ausdr\u00fccklich als M\u00f6glichkeit f\u00fcr die Arbeitnehmenden, ihre Arbeitszeiten individueller zu w\u00e4hlen, was gerade im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und auf Betreuungsarbeit grosse Vorteile verspricht. Sie nimmt Bedenken in Bezug auf den Gesundheitsschutz ernst und hat deshalb insbesondere das Recht auf Nichterreichbarkeit in ihren Entwurf integriert. In einer Variante schickt die Kommission zudem entsprechende Anpassungen im Obligationenrecht in die Vernehmlassung. Damit w\u00fcrden die geplanten Flexibilisierungen koh\u00e4rent umgesetzt und einen weiteren Kreis von Arbeitnehmenden einschliessen.</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.05.2025&nbsp;</strong></h2><p class=\"Standard_d\"><strong>Bundesrat begr\u00fcsst Regelung der Telearbeit</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>Der Bundesrat unterst\u00fctzt mehrheitlich die Vorschl\u00e4ge der Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates f\u00fcr flexiblere Arbeits- und Ruhezeitregeln bei der Telearbeit. Die Vorlage entspricht den neuen M\u00f6glichkeiten der Digitalisierung in der Arbeitswelt und verankert gleichzeitig das Recht auf Nichterreichbarkeit w\u00e4hrend der t\u00e4glichen Ruhezeit und an Sonntagen im Arbeitsgesetz. Der Bundesrat hat am 21. Mai 2025 seine Stellungnahme zum Entwurf der Kommission verabschiedet und beantragt neben einem eingeschr\u00e4nkteren Geltungsbereich zus\u00e4tzliche Anpassungen im Obligationenrecht.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Telearbeit und im Speziellen Homeoffice geh\u00f6ren heute zum Arbeitsalltag. Die Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) m\u00f6chte mit dem Gesetzesentwurf den Bed\u00fcrfnissen von Arbeitnehmenden, die ihre Arbeit in Telearbeit verrichten, Rechnung tragen. Damit setzt sie die 2019 \u00fcberwiesene parlamentarische Initiative Burkart \u00abMehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice\u00bb um.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Vorlage der Kommission</p><p class=\"Standard_d\">Gem\u00e4ss dem Entwurf der Kommission sollen alle Arbeitnehmenden ab 18 Jahren ihre Arbeitsleistung ausserhalb des Betriebes erbringen k\u00f6nnen, wenn sie dies schriftlich mit dem Arbeitgeber vereinbart haben. Das bereits heute implizit geltende Recht auf Nichterreichbarkeit w\u00e4hrend der t\u00e4glichen Ruhezeit und an Sonntagen soll explizit im Arbeitsgesetz festgehalten werden.</p><p class=\"Standard_d\">Zudem sieht die Vorlage vor, dass die Tages- und Abendarbeit innerhalb von 17 Stunden zu leisten ist. Heute sind es 14 Stunden. Die t\u00e4gliche Ruhezeit soll neu mindestens neun anstelle von elf Stunden betragen. An h\u00f6chstens sechs Sonntagen pro Jahr soll an h\u00f6chstens f\u00fcnf Stunden bewilligungsfrei gearbeitet werden k\u00f6nnen. Diese Sonntagsarbeit ist mit einem Lohnzuschlag von 50 Prozent abzugelten.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Anpassungsvorschl\u00e4ge des Bundesrats</p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat unterst\u00fctzt die Vorlage mit einigen punktuellen Anpassungsvorschl\u00e4gen, denn sie schafft Klarheit, ohne dabei den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden zu vernachl\u00e4ssigen. Er beantragt jedoch, den Geltungsbereich auf jene Arbeitnehmenden einzuschr\u00e4nken, die ihre Arbeitszeit zu einem namhaften Teil selber festsetzen k\u00f6nnen. Nur wer diese Flexibilit\u00e4t der Arbeitszeitgestaltung hat, kann vom Anliegen der Vorlage profitieren, Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit zu optimieren.</p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat beantragt zudem, von der Formerfordernis der Schriftlichkeit f\u00fcr die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und -nehmer abzusehen, da diese keinen Mehrwert bringt und eine administrative Erschwernis f\u00fcr die Betriebe bedeutet. Das Recht auf Nichterreichbarkeit soll nicht nur f\u00fcr Personen in Telearbeit, sondern f\u00fcr alle Arbeitnehmenden gelten.</p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat beantragt weiter, das Obligationenrecht zu erg\u00e4nzen, damit die Revision in ihrer Gesamtheit koh\u00e4rent ist. In \u00dcbereinstimmung mit den Anpassungen im Arbeitsgesetz soll auch im Obligationenrecht der Begriff \u00abTelearbeit\u00bb definiert werden. Zudem sollen die Punkte aufgef\u00fchrt werden, welche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden zu vereinbaren sind. Schliesslich soll das Recht auf Nichterreichbarkeit auch im Obligationenrecht festgehalten werden.</p>","Proceedings":"<h3 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h3><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im Nationalrat, 23.09.2025</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Nationalrat will Regeln f\u00fcr Homeoffice lockern und flexibilisieren</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>Im Homeoffice sollen k\u00fcnftig weniger starre Regeln gelten. Dieser Meinung ist der Nationalrat. Er hat am Dienstag entsprechenden Gesetzes\u00e4nderungen zugestimmt. F\u00fcr die b\u00fcrgerliche Mehrheit bedeutet das mehr Flexibilit\u00e4t, f\u00fcr die Linke einen Angriff auf Arbeitsrechte.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Konkret beschloss die grosse Kammer nach einer animierten Debatte, die maximale Zeitspanne f\u00fcr die t\u00e4gliche Arbeitszeit von 14 auf 17 Stunden zu verl\u00e4ngern. Die Mindestruhezeit soll von elf auf neun Stunden verk\u00fcrzt werden. Vorgesehen ist daf\u00fcr das explizite Recht auf Nichterreichbarkeit - und zwar f\u00fcr alle und nicht nur f\u00fcr jene Angestellten, die zu Hause oder ausserhalb ihres Betriebs arbeiten. Dieser Entscheid fiel mit 102 zu 86 Stimmen bei einer Enthaltung.</p><p class=\"Standard_d\">Sonntagsarbeit soll an h\u00f6chstens neun Sonntagen f\u00fcr jeweils bis zu f\u00fcnf Stunden bewilligungsfrei m\u00f6glich sein. In diesem Punkt ging der Nationalrat \u00fcber den Vorschlag seiner vorberatenden Kommission hinaus, welche sechs bewilligungsfreie Sonntage forderte.</p><p class=\"Standard_d\">Die flexiblere gesetzliche Regelung der Arbeitszeiten soll f\u00fcr jene Personen gelten, die ihre Arbeitszeit zu einem namhaften Teil selbst festlegen k\u00f6nnen. Denn nur sie k\u00f6nnten vom Anliegen der Vorlage profitieren, die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit m\u00f6glichst gut zu gestalten, machte die Mehrheit geltend. Auf das Erfordernis einer schriftlichen Homeoffice-Vereinbarung soll verzichtet werden.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Vorlage mit langer Geschichte</p><p class=\"Standard_d\">Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative von Thierry Burkart (FDP/AG) im Jahr 2016 zur\u00fcck, der beide Kommissionen Folge gaben. Nach der Corona-Pandemie pr\u00e4sentierte die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) einen Umsetzungsvorschlag, den der Bundesrat grunds\u00e4tzlich bef\u00fcrwortet. Punktuelle Anpassungen des Obligationenrechts (OR) sind ebenfalls geplant.</p><p class=\"Standard_d\">In der Gesamtabstimmung hiess die grosse Kammer die Vorlage mit 119 zu 63 Stimmen bei 5 Enthaltungen gut. Die Fraktionen von SVP, Mitte, FDP und GLP sagten Ja. Die Vorlage passe das Arbeitsrecht an die aktuellen Gegebenheiten an, ohne den Gesundheitsschutz zu vernachl\u00e4ssigen, lautete der Tenor.</p><p class=\"Standard_d\">\"Der Wunsch nach Homeoffice hat sich seit der Corona-Pandemie stark erh\u00f6ht\", sagte Kommissionssprecher Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS). Das seit 1964 geltende Arbeitsgesetz sei jedoch noch auf fixe Arbeitszeiten, industrielle Arbeitsweisen und Produktionsprozesse zugeschnitten.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">\"Mehr Flexibilit\u00e4t und weniger Vorgaben\"</p><p class=\"Standard_d\">Die b\u00fcrgerliche Mehrheit verspricht sich von der M\u00f6glichkeit einer individuelleren Arbeitszeitgestaltung im Gesetz Vorteile f\u00fcr die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie f\u00fcr Betreuungsaufgaben. Arbeitnehmenden k\u00f6nnten so ihre Arbeitszeiten individueller gestalten.</p><p class=\"Standard_d\">Im Arbeitsalltag gebe es heute viele Konflikte mit dem Arbeitsgesetz, sagte Marcel Dobler (FDP/SG). Der Gesetzgeber, also das Parlament, m\u00fcsse deshalb Klarheit schaffen.</p><p class=\"Standard_d\">\"Wir brauchen im heutigen Umfeld mehr Flexibilit\u00e4t und weniger Vorgaben\", hielt Thomas Burgherr (SVP/AG) fest. Viele der vorgeschlagenen \u00c4nderungen w\u00fcrden seit L\u00e4ngerem in der Praxis gelebt. Laut J\u00fcrg Grossen (GLP/BE) ist die Vorlage \"angemessen, ausgewogen und praxistauglich\".</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Linke ist emp\u00f6rt</p><p class=\"Standard_d\">Starke Kritik und Ablehnung kommen aus dem linken Lager. SP und Gr\u00fcne bef\u00fcrchten schlechtere Arbeitsbedingungen und weniger Gesundheitsschutz. \"Dieser frontale Angriff auf die Arbeitnehmendenrechte ist beispiellos\", sagte Emmanuel Amoos (SP/VS). Die Vorlage f\u00fchre zu unn\u00f6tiger B\u00fcrokratie und missachte sozialpartnerschaftliche und branchenspezifische L\u00f6sungen, doppelte David Roth (SP/LU) nach.</p><p class=\"Standard_d\">Auch die Gr\u00fcnen kritisierten die neuen Regelungen. Es gebe schon heute immer mehr M\u00f6glichkeiten f\u00fcr Arbeitnehmende, ihre Arbeitszeit flexibler zu gestalten, sagte Franziska Ryser (Gr\u00fcne/SG). \"Dazu braucht es diese Gesetzes\u00e4nderungen nicht.\"</p><p class=\"Standard_d\">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisierte den Entscheid des Nationalrats in einer Mitteilung scharf. \"Die Sonntage und der Feierabend von mehr als zwei Millionen Arbeitnehmenden sind bedroht.\"</p><p class=\"Standard_d\">Nun ist der St\u00e4nderat am Zug. Die Gegnerinnen und Gegner haben bereits angek\u00fcndigt, mit allen Mitteln gegen die Vorlage vorzugehen, sollte diese auch im St\u00e4nderat eine Mehrheit finden.</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der Kommission&nbsp;f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des St\u00e4nderates vom 23.01.2026</strong></h2><p>Entsprechend ihrem Beschluss vom vergangenen Oktober (vgl. <a href=\"https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-wak-s-2025-10-24.aspx?lang=1031\">Medienmitteilung vom 24. Oktober 2025</a>) hat die Kommission vor der Aufnahme der Detailberatung der Vorlage zur parlamentarischen Initiative <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20160484\">16.484</a> (\u00abMehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice\u00bb) Delegationen des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, des Schweizerischen Gewerbeverbands, des Kaufm\u00e4nnischen Verbands und des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes angeh\u00f6rt. Im Anschluss daran hat sie erste Entscheide getroffen. Weil aber zur konkreten Anwendung und Auslegung verschiedener Gesetzesbestimmungen noch Fragen offen sind, hat die Kommission die Verwaltung beauftragt, zuerst diese offenen Punkte zu kl\u00e4ren, bevor sie die Beratung im zweiten Quartal abschliessen wird. Sie wird dann auch im Detail \u00fcber ihre Entscheide informieren.</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der Kommission&nbsp;f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des St\u00e4nderates vom 24.03.2026</strong></h2><p class=\"Standard_d\">Die Kommission hat sich erneut intensiv mit der Regelung der Telearbeit (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20160484\">16.484</a>, \u00abMehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice\u00bb) befasst. Insbesondere die Frage der Freiwilligkeit von Sonntagsarbeit hat zu grossen Diskussionen gef\u00fchrt. W\u00e4hrend ein Teil der Kommission in erster Linie die gr\u00f6ssere Flexibilit\u00e4t f\u00fcr die Arbeitnehmenden betont, bef\u00fcrchtet ein anderer Teil eine Zunahme des Drucks zu vermehrter Sonntagsarbeit vonseiten der Arbeitgeber. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission die Verwaltung mit weiteren Abkl\u00e4rungen beauftragt und wird die Beratung erst im dritten Quartal fortsetzen.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Ausk\u00fcnfte</strong></h2><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\">Sekretariat der Kommissionen f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben (WAK)</p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"mailto:wak.cer@parl.admin.ch\">wak.cer@parl.admin.ch</a></p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wak\">Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben (WAK)</a></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Immer mehr Arbeitgeber erm\u00f6glichen es ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Arbeit teilweise zu Hause (im Homeoffice) zu verrichten. Dadurch k\u00f6nnen die Arbeitnehmer darin unterst\u00fctzt werden, dem Stress am Arbeitsplatz leichter zu begegnen oder Beruf und Familie besser miteinander zu vereinbaren. Das Arbeitsgesetz (ArG) tr\u00e4gt den Bed\u00fcrfnissen von Arbeitnehmern, die ihre Arbeit im Homeoffice verrichten, zu wenig Rechnung. Es ist auf die Arbeit in einem Industriebetrieb ausgerichtet. Das Parlament wird deshalb ersucht, das ArG folgendermassen zu modernisieren:</p><p>Art. 10 Abs. 3 zweiter Satz (neu)</p><p>F\u00fcr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeiten zu einem namhaften Teil selber festsetzen k\u00f6nnen, erstreckt sich der Zeitraum auf 17 Stunden.</p><p>Art. 15a Abs. 1 zweiter Satz (neu)</p><p>Gelegentliche Arbeitsleistungen von kurzer Dauer unterbrechen die Ruhezeit nicht.</p><p>Art. 19 Abs. 1 zweiter Satz (neu)</p><p>Keine Bewilligung ist erforderlich f\u00fcr Sonntagsarbeit, die von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die ihre Arbeitszeiten zu einem namhaften Teil selber festsetzen k\u00f6nnen, in ihrer Wohnung erbracht wird.</p>","ReasonText":"<p>Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die ihre Arbeit im Homeoffice verrichten, ist es in der Regel m\u00f6glich, ihre Arbeitszeiten auf die pers\u00f6nlichen Bed\u00fcrfnissen und M\u00f6glichkeiten auszurichten. Diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden durch den t\u00e4glichen Arbeitszeitrahmen, die t\u00e4gliche Ruhezeit und das Verbot der Sonntagsarbeit, die vom ArG vorgesehen werden, in ihrer Gestaltungsfreiheit eingeengt.</p><p>An einem Tag darf eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer ihre bzw. seine Arbeit nur innerhalb eines Zeitrahmens von 14 Stunden erbringen (Art. 10 Abs. 3 ArG). Wenn die Arbeit um 7 Uhr aufgenommen wird, darf ab 21 Uhr nicht mehr gearbeitet werden. Einem Arbeitnehmenden, der um 18 Uhr sein Kind in der Krippe abholt, ist es daher nicht erlaubt, am Abend, nachdem das Kind ins Bett gegangen ist, beispielsweise noch dringende E-Mails abzuarbeiten. Dies erschwert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. F\u00fcr Arbeitnehmende, die ihre Arbeitszeiten zu einem namhaften Teil selber festsetzen k\u00f6nnen, sollte sich der t\u00e4gliche Arbeitszeitrahmen deshalb auf 17 Stunden erstrecken.</p><p>Zwischen zwei Arbeitstagen muss nach geltendem Recht jedem Arbeitnehmenden eine Ruhezeit von elf ununterbrochenen Stunden gew\u00e4hrt werden (Art. 15a Abs. 1). Ein Arbeitnehmender, der um 22 Uhr noch eine kurze E-Mail schreibt, darf am n\u00e4chsten Tag seine Arbeit fr\u00fchestens um 9 Uhr aufnehmen. Das ist realit\u00e4tsfremd. In einer Zeit, in der viele Arbeitnehmende die M\u00f6glichkeit haben, von zu Hause aus gesch\u00e4ftliche E-Mails zu schreiben, wird das Erfordernis der Ununterbrochenheit der Ruhezeit als Schikane empfunden. Gelegentliche Arbeitsleistungen von kurzer Dauer sollten die Ruhezeit nicht unterbrechen.</p><p>Arbeit an Sonntagen ist nur erlaubt, wenn die Sonntagsarbeit beh\u00f6rdlich bewilligt worden ist (Art. 19 Abs. 1 ArG). Ohne beh\u00f6rdliche Bewilligung ist Sonntagsarbeit auch dann verboten, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer die Sonntagsruhe ausnutzen m\u00f6chte, um einmal ungest\u00f6rt arbeiten zu k\u00f6nnen. Die \u00f6ffentliche Sonntagsruhe w\u00fcrde jedoch in keiner Weise gest\u00f6rt, wenn der Arbeitnehmende die Sonntagsarbeit zu Hause verrichtet. 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