{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161003,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161003,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161003,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161003,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161003,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161003,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161003,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161003,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161003,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161003,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161003,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161003,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161003,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161003,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161003,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161003,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161003,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20161003,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.1003","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Weiterleitung von Strafanzeigen in Sachen VW-Skandal","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Rahmen des VW-Abgasskandals wurden bei kantonalen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zwischen 1500 und 2000 Strafanzeigen von Privatpersonen gegen die Verantwortlichen des VW-Konzerns eingereicht. Wie am 1. Februar 2016 in einem Bericht der \"Tagesschau\" zu vernehmen war, wurden diese Strafanzeigen von den kantonalen Beh\u00f6rden an die Bundesanwaltschaft, von dieser wiederum geb\u00fcndelt an die Staatsanwaltschaft Braunschweig weitergeleitet. In einem Schreiben an die Bundesanwaltschaft dr\u00fcckte die Stiftung f\u00fcr Konsumentenschutz (SKS) ihre Zweifel \u00fcber die rechtsstaatliche Korrektheit dieser Weiterleitung an die ausl\u00e4ndische Beh\u00f6rde aus.</p><p>Die gesch\u00e4digten B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger haben einen verfassungsm\u00e4ssigen Anspruch darauf, dass der Staat das Strafrecht auf dem Gebiet der Schweiz durchsetzt. Bei Verdacht auf strafrechtswidriges Verhalten ist die Strafverfolgungsbeh\u00f6rde verpflichtet, ein Strafverfahren einzuleiten.</p><p>In ihrer Antwort an die SKS begr\u00fcndete die Bundesanwaltschaft die \u00dcberweisung der Strafakten nach Deutschland mit Artikel\u00a054 des Schengener Durchf\u00fchrungs\u00fcbereinkommens. Dieser verbiete eine Strafverfolgung, wenn der Sachverhalt bereits andernorts rechtskr\u00e4ftig abgeurteilt wurde.</p><p>Diese Begr\u00fcndung ist nicht zufriedenstellend. Weder in Deutschland noch andernorts liegt bereits eine rechtskr\u00e4ftige Verurteilung vor, die gem\u00e4ss Artikel\u00a054 des Durchf\u00fchrungs\u00fcbereinkommens \"bereits vollstreckt worden ist, gerade vollstreckt wird oder nach dem Recht des Urteilsstaats nicht mehr vollstreckt werden kann\".</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen. Da der Bund als vom VW-Abgasskandal direkt Betroffener ein Interesse an einer korrekten Strafverfolgung gegen\u00fcber den verantwortlichen Entscheidtr\u00e4gern hat, ist die Kl\u00e4rung dieser Fragen auch f\u00fcr ihn von Bedeutung.</p><p>1. Wie beurteilt er die Weiterleitung der Strafanzeigen im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal an die Staatsanwaltschaft Braunschweig? Erachtet er Artikel\u00a054 des Schengener Durchf\u00fchrungs\u00fcbereinkommens als gen\u00fcgende rechtliche Grundlage f\u00fcr diese Weiterleitung?</p><p>2. Falls die Weiterleitung rechtswidrig erfolgte: Mit welchen Konsequenzen - f\u00fcr die Bundesanwaltschaft, f\u00fcr die Strafanzeigenden - m\u00fcsste gerechnet werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Bundesanwaltschaft handelt als unabh\u00e4ngige Strafverfolgungsbeh\u00f6rde. Es ist deshalb nicht Sache des Bundesrates, die Arbeit der Bundesanwaltschaft zu beurteilen oder Stellungnahmen zu konkreten Strafverfahren abzugeben.</p><p>Der in der vorliegenden Angelegenheit erw\u00e4hnte Artikel\u00a054 des Schengener Durchf\u00fchrungs\u00fcbereinkommens (SD\u00dc) regelt das Verbot der doppelten Bestrafung im Schengen-Raum. Danach darf niemand, der in einem Schengen-Staat f\u00fcr eine Straftat verurteilt worden ist, f\u00fcr die gleiche Tat in einem anderen Schengen-Staat verfolgt werden. Voraussetzung ist, dass das Verfahren im Ausland endg\u00fcltig abgeschlossen ist und die Strafe bereits vollstreckt wird oder vollstreckt worden ist. Artikel\u00a054 SD\u00dc ist folglich nicht anwendbar auf F\u00e4lle, in denen noch keine endg\u00fcltige Verurteilung erfolgt ist.</p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a08 Abs\u00e4tze 3 und 4 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) k\u00f6nnen die schweizerischen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden auf die Strafverfolgung verzichten, wenn eine ausl\u00e4ndische Beh\u00f6rde die Straftat bereits verfolgt oder die Verfolgung an diese abgetreten wurde. Ob diese Bestimmung in den vorliegenden F\u00e4llen als Grundlage f\u00fcr die Weiterleitung der Strafakten an das Ausland jeweils gen\u00fcgt, kann nicht durch den Bundesrat, sondern muss durch die in der Sache zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden beurteilt werden.</p><p>Eine regelm\u00e4ssige \u00dcberpr\u00fcfung der T\u00e4tigkeit der Bundesanwaltschaft erfolgt durch die zust\u00e4ndige Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber die Bundesanwaltschaft (AB-BA), welche insbesondere die Rechtm\u00e4ssigkeit und Wirksamkeit der Arbeit der Bundesanwaltschaft pr\u00fcft. Die AB-BA richtet ihr Augenmerk auf die Beseitigung von systematischen Fehlern. Sie greift dabei aber nicht in die Behandlung einzelner F\u00e4lle ein, sondern reagiert bei generellen M\u00e4ngeln.</p><p>2. Der Bundesrat kann auch bei der zweiten Frage nicht zu den konkreten F\u00e4llen Stellung nehmen. Eine anzeigende Person hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihr die Strafverfolgungsbeh\u00f6rde auf Anfrage hin mitteilt, ob ein Strafverfahren eingeleitet und wie es erledigt wird (Art. 301 StPO). Weiter gehende Verfahrensrechte stehen ihr nicht zu. Hat sich die anzeigende Person als (durch eine Straftat gesch\u00e4digte) Privatkl\u00e4gerin konstituiert, kann sie im Verfahren dar\u00fcber hinaus Parteirechte wahrnehmen und beispielsweise Beschwerde gegen Verfahrenshandlungen oder Unterlassungen erheben.</p><p>Eine unrechtm\u00e4ssige Unterlassung seitens einer Strafverfolgungsbeh\u00f6rde kann aufsichtsrechtliche Folgen haben. Denkbar ist auch, dass eine Beschwerdeinstanz die Strafverfolgungsbeh\u00f6rde anweist, bestimmte Handlungen vorzunehmen. Schliesslich kann, je nach Schwere der Unt\u00e4tigkeit einer Beh\u00f6rde, der Straftatbestand der Beg\u00fcnstigung vorliegen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1463529600000)\/","SubmittedBy":"Birrer-Heimo Prisca","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1463529600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|48|1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1750803746670)\/","SubmissionDate":"\/Date(1456963200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5002,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Verkehr|Strafrecht"}}