{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161013,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161013,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161013,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161013,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161013,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161013,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161013,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161013,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161013,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161013,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161013,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161013,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161013,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161013,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161013,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161013,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161013,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20161013,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.1013","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Unfallstatistiken","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gem\u00e4ss der Publikation \"Verkehrsunf\u00e4lle in der Schweiz 2014\" des Bundesamtes f\u00fcr Statistik gibt es unterschiedliche Definitionen zwischen dem, was als \"verletzt\", \"schwerverletzt\" oder \"leichtverletzt\" gilt. Frappant ist der Unterschied zwischen \"schwerverletzt\" im Strassenverkehr und \"verletzt\" in den anderen Kategorien des \u00f6ffentlichen Verkehrs. Als \"schwerverletzt\" im Strassenverkehr gilt offenbar jemand, der f\u00fcr normale Aktivit\u00e4ten zu Hause f\u00fcr mindestens 24 Stunden verhindert ist. Als \"verletzt\" gilt im \u00f6ffentlichen Verkehr erst jemand, der eine Behandlung mit einem Spitalaufenthalt von mehr als 24 Stunden ben\u00f6tigt. Die Definition von \"verletzt\" im \u00f6ffentlichen Verkehr scheint schlimmer als die Definition von \"schwerverletzt\" im Strassenverkehr zu sein. Daher ergibt sich der Verdacht, dass dies die Daten zuungunsten des Strassenverkehrs verzerren k\u00f6nnte.</p><p>1. Wie garantiert der Bundesrat, dass infolge dieser frappanten Unterschiede in der Definition bei Publikationen und Statistiken des Bundes die Vergleichbarkeit der Daten gew\u00e4hrleistet ist?</p><p>2. Sieht er auch die Gefahr der Verzerrung, dass infolge dieser Definitionsunterschiede der Strassenverkehr gegen\u00fcber dem \u00f6ffentlichen Verkehr h\u00f6here Verletztenzahlen aufweist?</p><p>3. W\u00e4re es nicht praktikabler und transparenter, beim Strassenverkehr und beim \u00f6ffentlichen Verkehr dieselben Definitionen zu verwenden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In der Anfrage wird f\u00e4lschlicherweise davon ausgegangen, dass die Definitionen zur Angabe der Verletzungsschwere bei Strassenverkehrsunf\u00e4llen und bei Unf\u00e4llen im \u00f6ffentlichen Verkehr markante Abweichungen aufweisen. Die jeweiligen Definitionen f\u00fcr Schwerverletzte sind praktisch deckungsgleich. Sie sagen im Wesentlichen aus, dass eine station\u00e4re \u00e4rztliche Versorgung erforderlich war. In der erw\u00e4hnten Publikation wird bez\u00fcglich des \u00f6ffentlichen Verkehrs vereinfachend der Begriff \"Verletzte\" anstelle von \"Schwerverletzte\" gem\u00e4ss Artikel\u00a04 der Verordnung \u00fcber die Sicherheitsuntersuchung von Zwischenf\u00e4llen im Verkehrswesen (VSZV) verwendet, weil keine Informationen zu Leichtverletzten publiziert werden.</p><p>1. Wie eingangs erw\u00e4hnt, bestehen keine relevanten Abweichungen in den Definitionen der Schwerverletzten.</p><p>In der Publikation \"Verkehrsunf\u00e4lle in der Schweiz 2014\" vergleicht das Bundesamt f\u00fcr Statistik die Verkehrstr\u00e4ger lediglich bez\u00fcglich der t\u00f6dlich verunfallten Personen. Die Publikation macht hingegen keinen Vergleich zwischen den Verkehrstr\u00e4gern bez\u00fcglich der Anzahl der Verletzten oder bez\u00fcglich der Anzahl Unf\u00e4lle.</p><p>Bez\u00fcglich der Todesf\u00e4lle, die jeweils f\u00fcr effektive Vergleiche beigezogen werden, ist die Vergleichbarkeit umfassend gew\u00e4hrleistet. Wo die Anzahl der Verletzten der einzelnen Verkehrstr\u00e4ger dargestellt wird, sind diese Zahlen mit der zutreffenden Definition erg\u00e4nzt. Eine \"unbeabsichtigte\" Fehlinterpretation ist damit ausgeschlossen, auch wenn hier der Begriff \"Schwerverletzte\" gem\u00e4ss VSZV pr\u00e4ziser w\u00e4re als der verwendete Begriff \"Verletzte\".</p><p>2. In der Regel ist nicht die absolute Anzahl der Todesf\u00e4lle und/oder der Schwerverletzten in einem bestimmten Jahr von wissenschaftlichem Interesse, sondern deren Entwicklung \u00fcber mehrere Jahre. Daher werden im erw\u00e4hnten Bericht sowohl f\u00fcr den Strassen- als auch f\u00fcr den Eisenbahnverkehr indexierte Werte dargestellt. Damit kann die Entwicklung der Anzahl der Verunfallten unabh\u00e4ngig von der konkreten Definition dargestellt und deren Entwicklung auch verglichen werden. Der Bundesrat sieht deshalb keine Gefahr von Verzerrungen.</p><p>3. Bei der Definition bestimmter Kenngr\u00f6ssen (z. B. Todesf\u00e4lle, Verletzte) m\u00fcssen unterschiedliche Anforderungen ber\u00fccksichtigt werden:</p><p>a. Vergleichbarkeit \u00fcber die Zeit;</p><p>b. Vergleichbarkeit mit anderen L\u00e4ndern;</p><p>c. Vergleichbarkeit mit anderen (verwandten) Sachbereichen.</p><p>a. Die Definition f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Verkehr wurde 2001 auf die heutige Version angepasst. Vor 2001 galt eine Person als schwerverletzt, die mindestens 14 Tage arbeitsunf\u00e4hig war. Die Vergleichbarkeit \u00fcber die Zeit ist somit, zumindest seit 2001, gegeben.</p><p>b. Die Definition des Begriffs \"schwerverletzt\" wurde durch die \u00c4nderung der Verordnung EG 91/2003 des Europ\u00e4ischen Parlamentes und des Rates \u00fcber die Statistik des Eisenbahnverkehrs am 3. Juli 2003 aufgenommen. Die genannte Verordnung ist Teil des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU \u00fcber die Zusammenarbeit im Bereich Statistik. Sowohl gem\u00e4ss der Verordnung EG 91/2003 als auch gem\u00e4ss der Sicherheitsdatenbank des Internationalen Eisenbahnverbands gilt als schwerverletzt, wer nach einem Unfall f\u00fcr mehr als 24 Stunden in ein Krankenhaus eingewiesen wurde. Somit entspricht die in der Schweiz verwendete Definition im Eisenbahnbereich dem internationalen Standard.</p><p>c. Da zwischen den Definitionen f\u00fcr \"Schwerverletzte\", wie sie im Strassenverkehr und im \u00f6ffentlichen Verkehr verwendet werden, keine relevanten Abweichungen bestehen, kann praktisch von einer \u00dcbereinstimmung gesprochen werden. Eine vollst\u00e4ndige Angleichung der in der Schweiz g\u00fcltigen Definitionen im \u00f6ffentlichen Verkehr an jene im Strassenverkehr h\u00e4tte den Nachteil, dass im \u00f6ffentlichen Verkehr die internationale Vergleichbarkeit beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrde.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1467763200000)\/","SubmittedBy":"Knecht Hansj\u00f6rg","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1467763200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763105305643)\/","SubmissionDate":"\/Date(1461715200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5003,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr|Gesundheit"}}