{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161038,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161038,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161038,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161038,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161038,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161038,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161038,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161038,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161038,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161038,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161038,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161038,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161038,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161038,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161038,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161038,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161038,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20161038,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.1038","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Sind geringere Anforderungen an die Sprachkenntnisse bei der Erteilung der Niederlassungsbewilligung f\u00fcr besonders reiche Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder zul\u00e4ssig?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Vor der Erteilung einer Niederlassungsbewilligung sind gem\u00e4ss den Artikeln 60 bis 62 der Verordnung \u00fcber Zulassung, Aufenthalt und Erwerbst\u00e4tigkeit (SR 142.201) das bisherige Verhalten der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers sowie der Grad der Integration zu pr\u00fcfen. F\u00fcr alle Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder, die keinen Anspruch auf eine Niederlassungsbewilligung haben, gilt als Anforderungskriterium auch das Erlernen der am Wohnort gesprochenen oder im begr\u00fcndeten Ausnahmefall einer anderen Landessprache. Auf die Sprachanforderungen kann bei diesen Personen nur verzichtet werden, wenn jemand aus unverschuldetem Unverm\u00f6gen das geforderte Sprachniveau nicht erreichen kann.</p><p>Eine Antwort der Regierung des Kantons Zug auf zwei kleine Anfragen legt nahe, dass ein entsprechendes Merkblatt des kantonalen Amtes f\u00fcr Migration so ausgelegt werden muss, dass \"gest\u00fctzt auf wichtige \u00f6ffentliche Interessen\" f\u00fcr ganz reiche Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder auf das sonst geforderte hohe Sprachniveau (B1) ganz verzichtet wird und \u00fcberhaupt keine sprachlichen Anforderungen mehr an diese gestellt werden.</p><p>1. Hat das Staatssekretariat f\u00fcr Migration einer solchen Regelung zugestimmt?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat generell juristisch eine solche Regelung? Gilt das Erlernen der am Wohnort gesprochenen Landessprache gem\u00e4ss der bundesr\u00e4tlichen Integrationsverordnung nicht, wenn es um ganz reiche Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder geht? Kann sich ein Kanton dabei auf wichtige Gr\u00fcnde st\u00fctzen? Welches sind die allenfalls zul\u00e4ssigen \"wichtigen Gr\u00fcnde\"?</p><p>3. Wie beurteilt er generell politisch eine solche Regelung? Erachtet er es als w\u00fcnschenswert, wenn f\u00fcr sehr reiche Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder im Zusammenhang mit der Niederlassungsbewilligung gar keine oder deutliche kleinere Anforderungen an die Integration und namentlich an das Erlernen der am Wohnort gesprochenen Sprache gestellt werden als bei den anderen Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Ausgestaltung der Praxis zur ordentlichen Erteilung der Niederlassungsbewilligung im Rahmen des Bundesrechts ist Sache der Kantone. Eine Zustimmung des Staatssekretariates f\u00fcr Migration ist nicht erforderlich.</p><p>2./3. Besteht kein Anspruch auf die Erteilung der Niederlassungsbewilligung, kann sie nach einem Aufenthalt von zehn Jahren erteilt werden, wenn keine Widerrufsgr\u00fcnde wie z. B. strafrechtliche Verurteilungen vorliegen (Art. 34 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 62 des Bundesgesetzes \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder, AuG; SR 142.20). Es handelt sich dabei um einen Ermessensentscheid, bei dem die zust\u00e4ndige kantonale Beh\u00f6rde die \u00f6ffentlichen Interessen, die pers\u00f6nlichen Verh\u00e4ltnisse sowie den Grad der Integration der Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder ber\u00fccksichtigen muss (Art. 96 Abs. 1 AuG). Vor der Erteilung der Niederlassungsbewilligung sind das bisherige Verhalten sowie der Grad der Integration zu pr\u00fcfen (Art. 60 der Verordnung \u00fcber Zulassung, Aufenthalt und Erwerbst\u00e4tigkeit der Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder; SR 142.201).</p><p>Das Erlernen der am Wohnort gesprochenen Landessprache ist somit im geltenden Recht keine ausdr\u00fcckliche bundesrechtliche Voraussetzung f\u00fcr die Erteilung der Niederlassungsbewilligung. Allerdings wird bei der Umschreibung des Beitrages der Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder zur Integration namentlich auf das Erlernen einer Landessprache hingewiesen (Art. 4 Abs. 4 AuG; Art. 4 Bst. b der Verordnung \u00fcber die Integration von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern; SR 142.205). F\u00fcr die Kantone besteht somit ein gewisser Ermessensspielraum. Es ist daher ihnen \u00fcberlassen, in welchem Rahmen sie bei der Erteilung der Niederlassungsbewilligung Sprachkenntnisse voraussetzen. Ob eine kantonale Praxis den Grunds\u00e4tzen der Rechtsgleichheit und der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit entspricht, ist eine Rechtsfrage, die von den zust\u00e4ndigen Gerichten zu entscheiden ist.</p><p>Der Bundesrat erachtet es als wichtig, dass alle Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder in der Schweiz die am Wohnort gesprochene Sprache beherrschen oder erlernen. Mit der Integrationsvorlage, die derzeit im Parlament beraten wird (13.030, Integration), soll die Niederlassungsbewilligung nur noch erteilt werden, wenn die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder integriert sind (Art. 34 Abs. 2 Bst. c E-AuG). Die Integrationskriterien (u. a. die Sprachkompetenzen) werden neu auf Gesetzesstufe abschliessend definiert (Art. 58a E-AuG). Der Bundesrat regelt auf Verordnungsstufe, welche Sprachkompetenzen bei der Erteilung und der Verl\u00e4ngerung einer Bewilligung vorliegen m\u00fcssen (Art. 58a Abs. 2 E-AuG; Botschaft vom 8. M\u00e4rz 2013, Kommentar zu Art. 34 Abs. 2 und 4 E-AuG). Die Integrationsvorlage sieht hier somit keinen Handlungsspielraum mehr vor f\u00fcr die Kantone. Dies entspricht dem Stufenmodell, wonach bei der Erteilung der Niederlassungsbewilligung und bei der Einb\u00fcrgerung die Anforderungen an die Integration und damit auch an die Sprachkenntnisse steigen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1472601600000)\/","SubmittedBy":"Gl\u00e4ttli Balthasar","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1472601600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2811|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1750803371173)\/","SubmissionDate":"\/Date(1466121600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5004,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Migration|Kultur"}}