{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161040,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161040,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161040,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161040,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161040,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161040,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161040,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161040,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161040,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161040,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161040,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161040,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161040,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161040,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161040,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161040,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161040,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20161040,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.1040","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Gesch\u00e4ftsgeheimnisverletzungen bei Beschaffungsprojekten. Arbeitsrechtliche und disziplinarische Massnahmen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Zahlreiche Parlamentarierinnen und Parlamentarier sind besorgt, dass wiederholt bei Beschaffungsprojekten der Schweizer Armee durch Gesch\u00e4ftsgeheimnisverletzungen f\u00fcr die Schweizerische Eidgenossenschaft sowohl ein materieller Schaden als auch ein Reputationsschaden entstanden sind.</p><p>Der aktuelle Vorfall zum Projekt Bodluv zeigt, wie Indiskretionen beim Ablauf einer Beschaffungsevaluation dem ganzen Land einen Schaden zuf\u00fcgen k\u00f6nnen. Nicht nur der Verlust der bereits verwendeten Steuergelder f\u00fcr dieses Projekt steht auf dem Spiel, sondern auch die Gew\u00e4hrleistung unserer Sicherheit im Luftraum und die Reputation der Schweiz als zuverl\u00e4ssiger Vertragspartner bei Beschaffungsgesch\u00e4ften sind gef\u00e4hrdet. </p><p>Die Gefahr besteht, dass, wenn nicht rasch eine Aufkl\u00e4rung des j\u00fcngsten Vorfalles im Projektablauf Bodluv erfolgt und die fehlbaren Personen zur Verantwortung gezogen werden, das Vertrauen des Parlamentes und der Bev\u00f6lkerung in R\u00fcstungsprojekte angeschlagen ist und eine politische Unterst\u00fctzung k\u00fcnftiger R\u00fcstungsprojekte darunter leiden w\u00fcrde.</p><p>Es w\u00e4re eigentlich eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit, dass allf\u00e4llig fehlbare Offiziere und/oder Bundesangestellte, welche ausserhalb des Dienstweges vertrauliche Dokumente weitergeleitet haben, sich bei den Strafbeh\u00f6rden freiwillig melden, um damit an die Glaubw\u00fcrdigkeit von Armee und dem VBS beizutragen. In diesem Zusammenhang muss gerade bei Milit\u00e4rkadern an ihre Offiziersehre appelliert und ihnen in Erinnerung gerufen werden, dass sie einen Eid auf unsere Verfassung geleistet haben und sie dem Wohle unseres Landes verpflichtet sind.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Mit welchen arbeitsrechtlichen Sanktionen m\u00fcssen fehlbare Bundesangestellte beim Nachweis einer Verletzung des Gesch\u00e4ftsgeheimnisses rechnen, und k\u00f6nnten angesichts des hier schwerwiegenden Vorfalles solche Massnahmen auch in einer K\u00fcndigung enden?</p><p>2. Mit welchen disziplinarischen Sanktionen m\u00fcssen fehlbare Armeeangeh\u00f6rige beim Nachweis einer Weitergabe, ob aus erster oder zweiter Hand, von vertraulichen Dokumenten rechnen, und k\u00f6nnten angesichts des hier schwerwiegenden Vorfalles solche Massnahmen bei Milit\u00e4rkadern, ob noch aktiv oder bereits im Ruhestand, auch in einer Degradation des Milit\u00e4rranges enden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat verurteilt Indiskretionen aufs Sch\u00e4rfste. Im Fall Bodluv, der vom Fragesteller erw\u00e4hnt wird, hat der Chef des Eidgen\u00f6ssischen Departementes f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport eine Administrativuntersuchung angeordnet. Der Chef der Armee hat eine vorl\u00e4ufige Beweisaufnahme angeordnet, um durch die Milit\u00e4rjustiz allf\u00e4llige strafbare Handlungen in diesem Zusammenhang untersuchen zu lassen.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die einzelnen Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Verletzung des Berufs-, Gesch\u00e4fts- oder Amtsgeheimnisses durch Bundesangestellte im Sinne von Artikel\u00a022 des Bundespersonalgesetzes (SR 172.220.1) sowie Artikel\u00a094 der Bundespersonalverordnung (BPV; SR 172.220.111.3) stellt einerseits eine Dienstpflichtverletzung dar und kann je nach Schwere personalrechtliche Konsequenzen wie eine Mahnung, die Zuweisung einer anderen Funktion (Art. 25 Abs. 3 BPV), eine Disziplinaruntersuchung oder gar eine K\u00fcndigung nach sich ziehen. Als Disziplinarmassnahmen im Nachgang zu einer Disziplinaruntersuchung kommen eine Verwarnung, eine \u00c4nderung des Aufgabenkreises, eine Lohnk\u00fcrzung, eine Busse, eine \u00c4nderung der Arbeitszeit oder des Arbeitsortes infrage (Art. 99 Abs. 2 und 3 BPV). Dar\u00fcber hinaus steht die Verletzung des Berufs-, Gesch\u00e4fts- und Amtsgeheimnisses gem\u00e4ss Strafgesetzbuch unter Strafe und kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sanktioniert werden (Art. 162, 320 und 321 des Strafgesetzbuches; SR 311.0). Ist dem Bund durch eine entsprechende Verletzung des Berufs-, Gesch\u00e4fts- oder Amtsgeheimnisses ein Schaden entstanden, kann er daf\u00fcr gest\u00fctzt auf das Verantwortlichkeitsgesetz (VG; SR 170.32) bei grobfahrl\u00e4ssiger oder vors\u00e4tzlicher Begehung direkt oder regressweise von den fehlbaren Angestellten Ersatz verlangen (Art. 7 und 8 VG).</p><p>2. Armeeangeh\u00f6rige unterstehen zudem dem Milit\u00e4rstrafgesetz (MStG; SR 321.0). Wer ein Geheimnis offenbart, das ihm in dienstlicher oder amtlicher Eigenschaft anvertraut wird oder das er in seiner dienstlichen oder amtlichen Stellung wahrnimmt, wird nach Artikel\u00a077 MStG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder nach Artikel\u00a028 MStG mit Geldstrafe (maximal 360 Tagess\u00e4tze \u00e0 maximal 3000 Franken) bestraft. In leichten F\u00e4llen erfolgt eine disziplinarische Bestrafung im Sinne von Artikel\u00a077 Ziffer 1 in Verbindung mit Artikel\u00a028 MStG. Eine Disziplinarstrafe wird verf\u00fcgt, wenn eine Ermahnung oder Belehrung des Fehlbaren nicht als ausreichend erachtet wird (Art. 182 Abs. 1 MStG). Zur Verf\u00fcgung stehen ein Verweis, eine Ausgangssperre, eine Disziplinarbusse (f\u00fcr Disziplinarfehler begangen im Dienst bis 500 Franken, ausser Dienst bis 1000 Franken) sowie Arrest bis zehn Tage (Art. 186 bis 190 MStG). Hat sich ein Angeh\u00f6riger der Armee durch ein Verbrechen oder Vergehen seines Grades unw\u00fcrdig gemacht, so degradiert ihn das Gericht (Art. 35 Abs. 1 MStG). Bei der Verletzung des Dienstgeheimnisses liegt in der Regel ein solches Vergehen vor.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1472601600000)\/","SubmittedBy":"Portmann Hans-Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1472601600000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|9","Category":null,"Modified":"\/Date(1750803333970)\/","SubmissionDate":"\/Date(1466121600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5004,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Sicherheitspolitik"}}