{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161072,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161072,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161072,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161072,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161072,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161072,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161072,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161072,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161072,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161072,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161072,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161072,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161072,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161072,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161072,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161072,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161072,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20161072,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.1072","BusinessType":19,"BusinessTypeName":"Dringliche Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"DA","Title":"Wie reagiert die Schweiz auf die bedenklichen Entwicklungen in der T\u00fcrkei? Was kann sie zum Schutz der Menschenrechte und zu friedlichen Konfliktl\u00f6sungen beitragen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Nach dem gescheiterten Putschversuch am 15. Juli 2016 hat der t\u00fcrkische Staatspr\u00e4sident Erdogan den Ausnahmezustand verh\u00e4ngt und bis zum 19. Januar 2017 verl\u00e4ngert. Seither wird in der T\u00fcrkei per Notstandsdekret regiert. In diesem Rahmen werden aber nicht nur die Putschisten zur Rechenschaft gezogen. Pr\u00e4sident Erdogan nutzte die Situation, um die regierungskritische Opposition mundtot zu machen. Kritische Medien wurden geschlossen, Journalistinnen und Journalisten verhaftet, Zehntausende Staatsangestellte im Bildungs-, Sicherheits- und Justizbereich entlassen. Die Verhaftungswelle trifft auch demokratisch gew\u00e4hlte Abgeordnete der regierungskritischen Partei HDP. Es wurden Strafanzeigen gegen Parlamentarierinnen und Parlamentarier der zweitgr\u00f6ssten Oppositionspartei CHP erhoben. Erdogan will ein Gesetz f\u00fcr die Einf\u00fchrung der Todesstrafe unterzeichnen. Zahlreiche medizinische Einrichtungen, Gewerkschaften sowie \u00fcber 370 NGO wurden geschlossen. </p><p>Aufgrund dieser Entwicklungen ergeben sich f\u00fcr die schweizerische Aussenpolitik brisante Fragen: </p><p>1. Wie gedenkt der Bundesrat die aussenpolitischen Beziehungen zu einem Staat zu gestalten, der Menschenrechte missachtet und gegen rechtsstaatliche Grunds\u00e4tze verst\u00f6sst?</p><p>2. Welche diplomatischen Schritte unternahm der Bundesrat, um sein Missfallen kundzutun und gleichzeitig seine guten Dienste anzubieten?</p><p>3. Wie reagiert er, wenn die T\u00fcrkei die Todesstrafe wieder einf\u00fchrt?</p><p>4. Das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten (EDA) beschloss 2013 Richtlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern (bit.ly/edamr). Wie werden diese konkret im Zusammenhang mit der T\u00fcrkei angewandt, wo \u00fcber 370 NGO verboten wurden? Welche Rolle spielen sie im Austausch mit den t\u00fcrkischen Beh\u00f6rden?</p><p>5. Artikel\u00a05 KMV verbietet den Export von Kriegsmaterial in L\u00e4nder, die in einen bewaffneten internationalen oder internen Konflikt involviert sind. Welche Konsequenz hat diese Bestimmung in Bezug auf die T\u00fcrkei?</p><p>6. Wie bewertet er die Lage der fast drei Millionen syrischen und irakischen Fl\u00fcchtlinge, die sich in der T\u00fcrkei aufhalten? Gilt die T\u00fcrkei nach wie vor als \"sicherer Drittstaat\"?</p><p>7. Die repressive Politik der t\u00fcrkischen Regierung k\u00f6nnte eine neue Fl\u00fcchtlingswelle ausl\u00f6sen, insbesondere unter der kurdischen Bev\u00f6lkerung. Ist er auf dieses Szenario vorbereitet? Wie gedenkt er zu reagieren? Gilt die T\u00fcrkei nach wie vor als \"sicherer Herkunftsstaat\"? Stellt der Bundesrat gegebenenfalls humanit\u00e4re Visa aus?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Schweiz gestaltet ihre Beziehungen zu anderen L\u00e4ndern im Rahmen ihrer aussenpolitischen Strategie nach den verfassungsm\u00e4ssigen Zielen, Interessen und Werten, zu denen u. a. die F\u00f6rderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten geh\u00f6ren. Diese Ziele verfolgt die Schweiz auch in Bezug auf die T\u00fcrkei, und zwar sowohl auf bilateraler wie auf regionaler bzw. multilateraler Ebene (OSZE, Europarat, Uno). Angesichts der aktuellen Herausforderungen erachtet der Bundesrat einen offenen, direkten sowie kritisch-konstruktiven Dialog mit der t\u00fcrkischen Regierung als das zielf\u00fchrendste Mittel, sich f\u00fcr die genannten Werte, Interessen und Ziele einzusetzen. Zudem engagiert sich die Schweiz im Rahmen der genannten internationalen Organisationen, welche in Bezug auf die T\u00fcrkei ihre Instrumente im Bereich des Menschenrechtsschutzes zur Anwendung bringen. Die Schweiz unterst\u00fctzt auch die internationalen Institutionen und Mechanismen, die ein Monitoring der Menschenrechtslage in der T\u00fcrkei sicherstellen. Dazu geh\u00f6ren das Europ\u00e4ische Komitee zur Verh\u00fctung von Folter und der Menschenrechtskommissar des Europarates sowie die Uno-Sonderberichterstatter f\u00fcr Folter und Meinungs\u00e4usserungsfreiheit.</p><p>2. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen in der T\u00fcrkei genau. Er stellt das Recht der T\u00fcrkei nicht infrage, sich gegen Umsturzversuche und terroristische Angriffe zu verteidigen. \u00dcber das Ausmass der Massnahmen und die Einschr\u00e4nkung der Menschenrechte nach dem Putschversuch ist die Schweiz indes besorgt. Sie rief die T\u00fcrkei wiederholt dazu auf, sowohl die Grundfreiheiten als auch die Grunds\u00e4tze der Rechtsstaatlichkeit zu respektieren und ihre internationalen Verpflichtungen einzuhalten. Die Schweiz hat den t\u00fcrkischen Beh\u00f6rden sowohl auf bilateraler wie auch auf multilateraler Ebene (OSZE, Europarat, Uno) wiederholt diese Haltung dargelegt, so auch w\u00e4hrend des Treffens zwischen dem Vorsteher des EDA und dem t\u00fcrkischen Aussenminister, Mevlut Cavusoglu, am 3. November 2016 in Bern. Zudem hat die Schweiz am 9. November im Ministerkomitee des Europarates und am 10. November 2016 im St\u00e4ndigen Rat der OSZE interveniert.</p><p>Angesichts der anhaltenden Spannungen und der Verschlechterung der Situation im S\u00fcdosten der T\u00fcrkei hat die Schweiz mehrmals ihre Bereitschaft ge\u00e4ussert, einen aktiven Beitrag zur Ann\u00e4herung der Parteien zu leisten, falls sie darum ersucht wird. Die t\u00fcrkische Regierung liess bisher jedoch verlauten, dass sie die Beilegung der Kurdenfrage ohne Fazilitation oder Mediation von aussen, sei es von der Schweiz oder von anderswo, l\u00f6sen wolle.</p><p>3. Der Bundesrat ist besorgt \u00fcber die verschiedenen Aufrufe zur Wiedereinf\u00fchrung der Todesstrafe in der T\u00fcrkei. Die Schweiz hat in ihren Stellungnahmen an die Adresse der T\u00fcrkei erkl\u00e4rt, dass eine Wiedereinf\u00fchrung nicht dazu beitrage, die Sicherheit im Land zu verbessern. Zudem w\u00fcrde diese gegen internationale Verpflichtungen der T\u00fcrkei verstossen, wie auch gegen die Verpflichtungen, die das Land mit der Unterzeichnung des 2. Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt \u00fcber b\u00fcrgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe und der Protokolle 6 und 13 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention eingegangen ist. Der Bundesrat ist zudem der Ansicht, dass eine Wiedereinf\u00fchrung der Todesstrafe nicht vereinbar ist mit dem positiven Engagement der T\u00fcrkei in den letzten Jahren f\u00fcr eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe.</p><p>4. Die Schweiz anerkennt die wichtige und positive Rolle, die Einzelpersonen bei der Einhaltung der Menschenrechte spielen k\u00f6nnen. Dies geht auch aus ihren 2013 verabschiedeten Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern hervor. Vor diesem Hintergrund zeigt sich der Bundesrat besorgt \u00fcber die Repression gegen Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, Medienschaffende, Vertreterinnen und Vertreter von Justiz und Parlament und andere Mitglieder der Zivilgesellschaft sowie \u00fcber die Schliessung von Nichtregierungsorganisationen (NGO). Die Schweiz hat ihre Besorgnis zum Ausdruck gebracht und ihre Erwartungen auf bilateralem Weg und in verschiedenen multilateralen Gremien (Menschenrechtsrat, OSZE, Europarat) ge\u00e4ussert.</p><p>5. Die Schweiz bewilligt Kriegsmaterialausfuhren in die T\u00fcrkei bereits seit \u00fcber zehn Jahren restriktiv. Seit rund zwei Jahren werden nur noch Ersatzteile zu fr\u00fcher aus der Schweiz gelieferten Waffensystemen sowie Einzelwaffen f\u00fcr t\u00fcrkische Diplomaten, die in ihr Heimatland zur\u00fcckkehren, bewilligt. Die Bewilligung von Ersatzteilen erfolgt gem\u00e4ss Artikel\u00a023 des Kriegsmaterialgesetzes (KMG, SR<b></b>514.51), diejenige von Einzelwaffen gest\u00fctzt auf Artikel\u00a05 Absatz\u00a03 KMV. Es handelt sich in erster Linie um Ersatzteile zu Fliegerabwehrsystemen. Diese sind defensiver Natur, und das Risiko einer missbr\u00e4uchlichen Verwendung gegen die Zivilbev\u00f6lkerung wird als gering eingesch\u00e4tzt. Die zur\u00fcckhaltende Bewilligungspraxis der Schweiz gegen\u00fcber der T\u00fcrkei schl\u00e4gt sich auch in der Ausfuhrstatistik der beiden letzten Jahre nieder. W\u00e4hrend die Ausfuhren 2015 einen Gesamtwert von 137 471 Schweizerfranken erreichten, betragen sie im laufenden Jahr (bis zum 30. September) 47 410 Franken.</p><p>6. Die humanit\u00e4re Lage der syrischen und irakischen Fl\u00fcchtlinge in der T\u00fcrkei ist insgesamt als zufriedenstellend zu bewerten. Eine Minderheit der Fl\u00fcchtlinge lebt in Camps, in denen die Versorgung gut ist. Die Mehrzahl der Fl\u00fcchtlinge befindet sich ausserhalb von Camps und wird ausreichend unterst\u00fctzt, wenn sie f\u00fcr ihren Lebensunterhalt nicht selber aufkommen k\u00f6nnen. Wie in anderen Erstaufnahmel\u00e4ndern weist auch in der T\u00fcrkei eine gewisse Anzahl von Fl\u00fcchtlingen Behinderungen und andere Vulnerabilit\u00e4ten auf, sodass sie besondere Unterst\u00fctzung ben\u00f6tigen. Die T\u00fcrkei leistet grossz\u00fcgige und umfassende Unterst\u00fctzung zur Aufnahme von \u00fcber der H\u00e4lfte aller Fl\u00fcchtlinge aus Syrien und Irak. Die aktuellen Ereignisse sind prim\u00e4r innenpolitischer Natur und haben keine Auswirkung auf die Lage der Fl\u00fcchtlinge.</p><p>Die Bezeichnung der T\u00fcrkei als \"sicherer Drittstaat\" betrifft insbesondere die Vereinbarung vom 18. M\u00e4rz 2016 zwischen der EU und der T\u00fcrkei. Die Schweiz verwendet diese Bezeichnung hinsichtlich der T\u00fcrkei nicht, und sie nimmt dementsprechend eine Einzelfallpr\u00fcfung von Asylgesuchen von syrischen und irakischen Staatsb\u00fcrgern mit vorherigem Aufenthalt in der T\u00fcrkei vor.</p><p>Die Schweiz unterst\u00fctzt die T\u00fcrkei zur St\u00e4rkung der Aufnahmekapazit\u00e4ten im Rahmen des regionalen Ansatzes \"Protection in the Region\" im Umfang von rund 7 Millionen Franken seit Ausbruch der Syrien-Krise. Sie st\u00e4rkt die Kapazit\u00e4ten der t\u00fcrkischen Migrationsbeh\u00f6rden sowie von Nichtregierungsorganisationen (NGO) und unterst\u00fctzt Projekte zum Schutz von Fl\u00fcchtlingen und zur Vermittlung von staatlichen Dienstleistungen f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge. Die Arbeit der unterst\u00fctzten Partner zugunsten der Fl\u00fcchtlinge wurde durch die innenpolitischen Entwicklungen nicht beeintr\u00e4chtigt. Allgemein hat sich die Schweiz seit dem Beginn des Konflikts im Jahr 2011 mit \u00fcber 250 Millionen Franken in der Syrien-Krise engagiert. Die Mittel gingen etwa zur H\u00e4lfte an die Unterst\u00fctzung zum Schutz und zur \u00dcberlebenshilfe der betroffenen Bev\u00f6lkerung in Syrien selbst und zur H\u00e4lfte an die Hilfe in den Nachbarl\u00e4ndern Jordanien, Libanon, Irak und T\u00fcrkei.</p><p>7. Die kurdische Bev\u00f6lkerung in den am meisten von den Auseinandersetzungen betroffenen Provinzen im S\u00fcdosten des Landes ist bisher nicht im gr\u00f6sseren Stil in das Ausland geflohen.</p><p>Der Bundesrat hat aufgrund der Erfahrungen des starken Anstiegs der Asylgesuche 2015 seine Notfallplanung angepasst, welche nach wie vor G\u00fcltigkeit hat.</p><p>Seit Mitte Juli 2015 beobachtet das Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) einen leichten Anstieg der Asylgesuche t\u00fcrkischer Staatsangeh\u00f6riger in der Schweiz, der sich bis anhin auch im Jahre 2016 in einem m\u00e4ssigen Rahmen fortgesetzt hat. In den ersten zehn Monaten des Jahres 2016 haben insgesamt 434 t\u00fcrkische Staatsangeh\u00f6rige ein Asylgesuch in der Schweiz gestellt.</p><p>Die T\u00fcrkei war nie und ist auch heute kein sicherer Herkunftsstaat im Sinne des Asylgesetzes.</p><p>Humanit\u00e4re Visa k\u00f6nnen erteilt werden, wenn jemand eine ernsthafte, konkrete und unmittelbare Gefahr, die ein beh\u00f6rdliches Handeln erforderlich macht, begr\u00fcnden kann. Bisher wurden beim SEM keine begr\u00fcndeten Gesuche eingereicht.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1481241600000)\/","SubmittedBy":"Gr\u00fcne Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1481241600000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1750803339460)\/","SubmissionDate":"\/Date(1480550400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5006,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Menschenrechte"}}