{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161077,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161077,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161077,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161077,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161077,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161077,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161077,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161077,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161077,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161077,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161077,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161077,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161077,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161077,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161077,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161077,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20161077,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20161077,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.1077","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Weideschlachtung mit Spezialbewilligung weiterhin zulassen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Immer mehr Konsumentinnen und Konsumenten fordern einen respektvollen Umgang mit Tieren. Der Tierschutz soll nicht am Weidezaun aufh\u00f6ren, sondern bis ans Lebensende gew\u00e4hrleistet sein. Das Projekt Weideschlachtung entspricht diesen Vorgaben bez\u00fcglich Tierschutz und entspricht einem Konsumentenwunsch. So konnte auf einem Betrieb im Kanton Z\u00fcrich aufgezeigt werden, dass die Weideschlachtung sicher, stressfrei und hygienisch funktioniert. Im Mai 2016 folgte die definitive Bewilligung f\u00fcr diesen Betrieb bis Ende 2018. Sie kann in Kombination mit dem lokalen Schlachtlokal erneuert werden. In der kantonalen Bewilligung ist zu lesen, dass das Bundesamt f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen best\u00e4tigt hat, \"dass ein Kugelschuss von Rindern auf der Weide durch den Wegfall des belastenden Transportes ... durchaus positive Tierschutzaspekte haben und unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt werden kann\". Und auch die Ern\u00e4hrungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) erw\u00e4hnt die Bet\u00e4ubung mittels Kugelschuss und die anschliessende Schlachtung auf dem Hof als gangbare Alternativmethode zum Vorgehen im Schlachthof. Weiter hat eine europ\u00e4ische Doktorarbeit von Katrin J. Schiffer mit dem Titel \"On-farm slaughter of cattle via gunshot method\" aufgezeigt, dass pr\u00e4mortale Belastungsfaktoren am Tag der Schlachtung nicht nur das Tierwohl beeintr\u00e4chtigen, sondern sich auch nachteilig auf die Qualit\u00e4t des Fleisches auswirken k\u00f6nnen.</p><p>Dennoch will der Bund jetzt im Rahmen der Revision verschiedener Verordnungen im Veterin\u00e4rbereich auch Ziffer 1.5 von Anhang 6 der Verordnung \u00fcber den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS) \u00e4ndern respektive aufheben. Mit Verweis auf das Lebensmittelgesetz (Art. 16) wird ausgef\u00fchrt, die Schlachtung sei nur in bewilligten Schlachtanlagen erlaubt, womit die Regelung in der VTSchS nicht zul\u00e4ssig sei.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Warum soll die Weideschlachtung f\u00fcr ausgew\u00e4hlte Betriebe mit Spezialbewilligung nicht mehr bewilligt werden k\u00f6nnen?</p><p>2. Warum soll diese Alternativmethode trotz Gutheissung durch die FAO in der Schweiz nicht bewilligt werden k\u00f6nnen?</p><p>3. Warum werden die Fakten bez\u00fcglich Tierwohl und Fleischqualit\u00e4t nicht in die \u00dcberlegungen einbezogen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Lebensmittelgesetz schreibt vor, dass Tiere - abgesehen von wenigen Ausnahmen - nur in bewilligten Schlachtanlagen geschlachtet werden d\u00fcrfen (Art. 16; SR 817.0). Die Ausnahmen betreffen nebst verunfallten Tieren gelegentliche Schlachtungen von Hausgefl\u00fcgel, Hauskaninchen und Laufv\u00f6geln (Art. 11 Abs. 2 der Verordnung des Bundesrates \u00fcber das Schlachten und die Fleischkontrolle, VSFK; SR 817.190). Zudem ist f\u00fcr Gehegewild die T\u00f6tung und Entblutung auf der Weide vorgesehen (Art. 11 Abs. 3 VSFK). Im Kanton Z\u00fcrich wurde einem Betrieb in Anlehnung an das Recht und die Praxis der EU eine befristete Bewilligung f\u00fcr die T\u00f6tung und Entblutung von Rindern auf der Weide erteilt.</p><p>Die Verordnung des Bundesamtes f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen \u00fcber den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS; SR 455.110.2) enth\u00e4lt u. a. Regelungen f\u00fcr die Bet\u00e4ubung von Schlachtvieh. Darunter befindet sich auch eine Vorschrift zur Bet\u00e4ubung von Schlachtvieh auf der Weide. Da Weideschlachtungen aber nach \u00fcbergeordnetem Recht (vgl. oben, Art. 11 Abs. 2 VSFK) nicht generell zul\u00e4ssig sind, soll diese Vorschrift der Amtsverordnung aufgehoben werden.</p><p>Die Anpassung der VTSchS befindet sich gegenw\u00e4rtig zusammen mit verschiedenen anderen \u00c4nderungen von Verordnungen aus dem Veterin\u00e4rbereich in der Vernehmlassung. Im Rahmen dieser Vernehmlassung k\u00f6nnen sich die interessierten Kreise zu den vorgeschlagenen \u00c4nderungen \u00e4ussern. Sollten die Vernehmlassungsergebnisse zeigen, dass ein Bed\u00fcrfnis f\u00fcr Weideschlachtungen besteht, k\u00f6nnen die rechtlichen Grundlagen mittels einer \u00c4nderung der VSFK gegebenenfalls angepasst werden. Dabei wird u. a. zu ber\u00fccksichtigen sein, dass der Weideabschuss aus Sicht des Tierschutzes nicht unumstritten ist, da ein Risiko besteht, dass das Rind durch den Schuss lediglich verletzt und ungen\u00fcgend bet\u00e4ubt wird. Die Tierschutzverordnung schreibt hingegen vor, dass Wirbeltiere vor der T\u00f6tung bet\u00e4ubt werden m\u00fcssen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1487116800000)\/","SubmittedBy":"Munz Martina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1487116800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1750803444340)\/","SubmissionDate":"\/Date(1481673600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5006,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Umwelt"}}