{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163037,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163037,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163037,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163037,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163037,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163037,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163037,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163037,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163037,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163037,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163037,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163037,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163037,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163037,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163037,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163037,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163037,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163037,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3037","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Amtsgeheimnis und Beh\u00f6rdenkooperation. Erg\u00e4nzung von Artikel 320 Ziffer 2 StGB","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, welche die Rechtfertigungsgr\u00fcnde beim Tatbestand der Verletzung des Amtsgeheimnises (Art. 320 StGB) in F\u00e4llen erweitert, wenn Geheimnisse aufgrund eines \u00fcberwiegenden \u00f6ffentlichen Interesses geoffenbart worden sind oder geoffenbart werden mussten.</p>","ReasonText":"<p>Zwischen der Pflicht zur Beh\u00f6rdenkooperation und der Verpflichtung zum Amtsgeheimnis besteht ein Spannungsfeld. F\u00fcr viele Angestellte im \u00f6ffentlich-rechtlichen Bereich ist oft nicht klar, welche Datenweitergabe an andere Beh\u00f6rdenmitglieder oder Beamte ihnen erlaubt ist und wann sie wom\u00f6glich ein Delikt begehen. Die geltende Rechtslage ist un\u00fcbersichtlich. Artikel\u00a0320 StGB besteht seit mehr als einem halben Jahrhundert in unver\u00e4nderter Form. In der Zwischenzeit hat sich hinsichtlich des Geheimnisschutzes sowie in Bezug auf das Verst\u00e4ndnis der Verwaltungst\u00e4tigkeit und des \u00f6ffentlichen Interesses einiges ver\u00e4ndert. Karin Bl\u00f6chlinger hat in ihrer Bachelorarbeit \"Amtsgeheimnis und Beh\u00f6rdenkooperation\" die Problematik aufgegriffen und schl\u00e4gt eine kl\u00e4rende Erg\u00e4nzung der Regelung des Amtsgeheimnisses in Artikel\u00a0320 Ziffer 2 StGB durch die Erweiterung um einen zweiten Rechtfertigungsgrund vor (vgl. Wirtschaftsjuristische Arbeiten 6, Schulthess, Z\u00fcrich 2015). Der T\u00e4ter soll auch dann nicht strafbar sein, \"wenn er das Geheimnis aufgrund eines \u00fcberwiegenden \u00f6ffentlichen Interesses innerhalb derselben oder an eine andere Beh\u00f6rde geoffenbart hat und die Offenbarung dieser zur Erf\u00fcllung ihrer gesetzlichen Aufgabe diente.\" Das Bundesgesetz \u00fcber den Datenschutz soll vorbehalten bleiben. Die Motion greift diesen Vorschlag auf, l\u00e4sst aber selbstverst\u00e4ndlich auch Raum f\u00fcr eine andere Formulierung.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Artikel\u00a0320 des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) stellt das Offenbaren von Amtsgeheimnissen durch Beamte unter Strafe. Ob das Geheimnis innerhalb oder ausserhalb der Verwaltung geoffenbart wird, spielt keine Rolle. Der Motion\u00e4r fokussiert indessen auf die Beh\u00f6rdenkooperation und die Wahrung \u00fcberwiegender \u00f6ffentlicher Interessen.</p><p>In verschiedenen Bereichen der Verwaltungst\u00e4tigkeit von Bund und Kantonen wurden in den letzten Jahren spezifische und pr\u00e4zise Regeln zur Amts- und Rechtshilfe erlassen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Interpellation Regazzi 13.3277 die Unterschiede zwischen Anzeigerechten und -pflichten einerseits und Melderechten und -pflichten andererseits erl\u00e4utert. Auch in gewissen Bereichen des Verwaltungsrechts, z. B. in Artikel\u00a039 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (SR 956.1), sind Amtshilferegeln normiert. Der Bundesrat zieht solche Regelungen vor, da sie gem\u00e4ss Artikel\u00a014 StGB die Strafbarkeit wegen einer Amtsgeheimnisverletzung nach klaren Leitlinien ausschliessen.</p><p>Es mag zwar z. B. n\u00fctzlich scheinen, der \u00fcber eine Berufszulassung entscheidenden Beh\u00f6rde oder einer Schulbeh\u00f6rde zu melden, gegen welche Personen in einem bestimmten Strafverfahren ermittelt wird. Allerdings haben sowohl die Strafverfolgungsbeh\u00f6rde als auch die betroffenen Personen ein Interesse daran, dass diese Informationen nur zu genau festgelegten Bedingungen weitergegeben werden, die in Artikel\u00a0364 StGB und in Artikel\u00a075 der Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) festgelegt sind. Der in der Motion vorgeschlagene Rechtfertigungsgrund w\u00fcrde zu einer uneinheitlichen Informationsweitergabe f\u00fchren, und die vorgesetzten Beh\u00f6rden w\u00e4ren nicht mehr in der Lage, eine einheitliche Praxis sicherzustellen. Die Amtshilfe muss im Sinne der Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit auf einer pr\u00e4zisen gesetzlichen Grundlage beruhen. Der verlangte Rechtfertigungsgrund k\u00f6nnte nicht zuletzt auch Kollisionen mit solchen Amtshilferegeln von Bund und Kantonen verursachen.</p><p>Zudem muss die vorgesetzte Beh\u00f6rde bei der Erteilung einer Einwilligung gem\u00e4ss Artikel\u00a0320 Ziffer 2 StGB die vom Motion\u00e4r vorgeschlagene Interessenabw\u00e4gung bereits heute vornehmen (vgl. etwa Art. 170 Abs. 3 StPO). Dass diese Einwilligung nicht vom betroffenen Beamten, sondern von der vorgesetzten Beh\u00f6rde und zudem schriftlich erteilt werden muss, soll letztlich Gew\u00e4hr bieten, dass die Interessenabw\u00e4gung - auch im Interesse allf\u00e4llig betroffener B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger - sorgf\u00e4ltig vorgenommen wird.</p><p>Die in der Motion geforderte Aufnahme des Rechtfertigungsgrundes in Artikel\u00a0320 StGB ist deshalb \u00fcberfl\u00fcssig und k\u00f6nnte zu zahlreichen Spannungen und zu erheblicher Rechtsunsicherheit f\u00fchren. Letztlich best\u00fcnde die Gefahr, dass damit die Beh\u00f6rdenkooperation sogar beeintr\u00e4chtigt wird. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass die Beh\u00f6rdenkooperation im geltenden Recht sachgem\u00e4ss und im Sinne der Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit geregelt ist.</p><p>Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass Lehre und Rechtsprechung auch beim Tatbestand der Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320 StGB) den aussergesetzlichen Rechtfertigungsgrund der Wahrung berechtigter Interessen anerkennen (z. B. Urteil des Bundesgerichts 6B_305/2011 vom 12. Dezember 2011, E. 3.). Dazu z\u00e4hlen auch die vom Motion\u00e4r angef\u00fchrten \u00fcberwiegenden \u00f6ffentlichen Interessen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1464134400000)\/","SubmittedBy":"Janiak Claude","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1489536000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|1216|1236","Category":"IV","Modified":"\/Date(1690555931160)\/","SubmissionDate":"\/Date(1456876800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5002,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Strafrecht|Menschenrechte"}}