{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163038,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163038,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163038,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163038,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163038,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163038,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163038,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163038,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163038,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163038,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163038,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163038,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163038,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163038,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163038,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163038,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163038,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163038,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3038","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Transformatorenstationen und andere elektrische Anlagen einfacher erm\u00f6glichen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Gesetzes\u00e4nderungen vorzulegen, die notwendig sind, damit Transformatorenstationen und andere elektrische Anlagen ausserhalb der Bauzone einfacher, schneller und m\u00f6glichst kosteng\u00fcnstig erstellt oder den ver\u00e4nderten Anforderungen angepasst werden k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Im Kanton Thurgau haben Regierung, Parlament und Bev\u00f6lkerung an der Urne die verst\u00e4rkte Nutzung erneuerbarer Energien und damit den Wandel zu einer nachhaltigen Energieversorgung bereits 2011 best\u00e4tigt. Der im Gang befindliche Wandel von einer zentralen Energieversorgung mit Grosskraftwerken zu einer dezentralen Energieversorgung mit Kraftwerken jeder Gr\u00f6ssenordnung und einem Energiefluss in beide Richtungen stellt neue Anforderungen an die Netze, an die Speicherkapazit\u00e4ten sowie an die Steuerung von Produktion und Verbrauch, dies best\u00e4tigt ein umfassender Bericht \u00fcber die Stromnetze. Die Aufnahmef\u00e4higkeit von dezentralen EEA in das \u00f6rtliche Verteilnetz l\u00e4sst sich demnach mit einfachen Massnahmen und gesamthaft gesehen ohne gr\u00f6ssere Investitionen auf 15 bis 20 Prozent der Gesamtenergie erh\u00f6hen. In st\u00e4dtischen Verteilnetzen liegt dieser Anteil bei sch\u00e4tzungsweise 20 bis 30 Prozent. Weniger positiv sieht die Situation in l\u00e4ndlichen Gebieten aus. Hier sind auch mit Optimierungsmassnahmen Netzverst\u00e4rkungen vielfach unumg\u00e4nglich. Genau in diesen Gebieten ausserhalb der Bauzonen gibt es grosse Probleme und Verz\u00f6gerungen im Bereich der Plangenehmigungen. F\u00fcr Transformatorenstationen muss aufgrund der bundesrechtlichen Bestimmungen immer eine Plangenehmigung des Eidgen\u00f6ssischen Starkstrominspektorates (Esti) eingeholt werden, eine zus\u00e4tzliche Baubewilligung des Kantons oder der Gemeinde ist nicht n\u00f6tig. Das Esti holt jedoch eine Stellungnahme des Amtes f\u00fcr Raumentwicklung (ARE) des Bundes ein, wenn sich die Transformatorenstationen ausserhalb der Bauzone befinden. Ebenso werden Stellungnahmen des kantonalen ARE und der Gemeinde eingeholt. Das ARE des Bundes hat auf diesem Weg schon mehrfach den Bau von Trafostationen verhindert, verz\u00f6gert oder verkompliziert, obwohl das kantonale ARE und die Gemeinde eine positive Stellungnahme abgegeben haben. Verz\u00f6gerungen ergeben sich auch dadurch, dass das Esti offensichtlich die Plangenehmigungen nicht nach dem Baugesetz, sondern nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz behandelt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat sich zum Thema der Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren f\u00fcr die Genehmigung von Transformatorenstationen und anderen elektrischen Anlagen bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Guhl 15.3962, \"Genehmigung f\u00fcr die \u00c4nderung bestehender Transformatorenstationen und Netzverst\u00e4rkungen beschleunigen und vereinfachen\", vom 24. September 2015 ge\u00e4ussert. Er hat diese - in den Grundz\u00fcgen gleichlautende - Motion zur Ablehnung beantragt.</p><p>Die Genehmigung von Transformatorenstationen und auch die Genehmigung von anderen elektrischen Anlagen richten sich nach dem Elektrizit\u00e4tsgesetz vom 24. Juni 1902 (EleG; SR 734.0). Wer Starkstrom- oder Schwachstromanlagen erstellen oder \u00e4ndern will, ben\u00f6tigt eine Plangenehmigung (Art. 16 Abs. 1 EleG). Genehmigungsbeh\u00f6rde ist das Eidgen\u00f6ssische Starkstrominspektorat (Esti) bzw. das Bundesamt f\u00fcr Energie f\u00fcr Anlagen, bei denen das Esti Einsprachen nicht erledigen oder Differenzen mit den beteiligten Bundesbeh\u00f6rden nicht ausr\u00e4umen kann (Art. 16 Abs. 2 Bst. a und b EleG).</p><p>Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens sind u. a. auch die raumplanerischen Aspekte eines Vorhabens zu beurteilen (vgl. Bundesgerichtsurteil 1C_604/2014 vom 12. Mai 2015, Erw\u00e4gung 5). Diese Beurteilung hat sich auf das Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700), die Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (SR 700.1) und die dazu entwickelte Praxis und Rechtsprechung zu st\u00fctzen.</p><p>Die f\u00fcr die Raumplanung zust\u00e4ndige Fachbeh\u00f6rde auf Stufe Bund ist das Bundesamt f\u00fcr Raumentwicklung (ARE). Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a062a Abs\u00e4tze 1 und 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. M\u00e4rz 1997 (RVOG; SR 172.010) hat die Genehmigungsbeh\u00f6rde das ARE vor dem Entscheid anzuh\u00f6ren.</p><p>Mit der zunehmenden Beanspruchung von Grund und Boden durch die verschiedenen Infrastrukturanlagen kommt der Raumplanung eine immer gr\u00f6ssere Bedeutung zu. So ist insbesondere den raumplanungsrechtlichen Grunds\u00e4tzen der Trennung des Baugebietes vom Nichtbaugebiet und der Beschr\u00e4nkung der Bauten in der Landwirtschaftszone zum Schutz des Kulturlandes die notwendige Beachtung zu schenken. Dabei ist zu ber\u00fccksichtigen, dass sich Bund und Kantone in ihren raumwirksamen T\u00e4tigkeiten abzustimmen und die Bestrebungen zur Sicherung einer ausreichenden Versorgungsbasis des Landes zu unterst\u00fctzen haben (Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 Bst. d RPG). Bei der raumplanerischen Beurteilung ist auch darauf zu achten, dass der Verfolgung der energiepolitischen Ziele und der vermehrt erfolgenden dezentralen Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das Netz Rechnung getragen wird. Eine Pr\u00fcfung der raumplanerischen Anliegen auf Stufe Bund ist damit unumg\u00e4nglich.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Guhl 15.3962 ausgef\u00fchrt hat, erachtet er es als nicht zielf\u00fchrend, zum Zweck der Verfahrensbeschleunigung normativ in den Ermessensspielraum der Genehmigungsbeh\u00f6rde bzw. des ARE einzugreifen.</p><p>Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass es in der Verantwortung des ARE liegt, bei der Pr\u00fcfung und Beurteilung der Vorhaben hinsichtlich der raumplanerischen Fragen das Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip zu wahren. Zudem ist es die Aufgabe der Genehmigungs- und der Fachbeh\u00f6rden, im Rahmen der geltenden Bestimmungen f\u00fcr effiziente Verfahrensabl\u00e4ufe zu sorgen. Dabei haben die Genehmigungs- und die Fachbeh\u00f6rden unter anderem auch zu pr\u00fcfen, ob sie vermehrt von der M\u00f6glichkeit Gebrauch machen k\u00f6nnen, in Bagatellf\u00e4llen auf eine Vernehmlassung der jeweiligen Fachbeh\u00f6rden zu verzichten (vgl. Art. 62a Abs. 4 RVOG).</p><p>Massnahmen zur Optimierung der Verfahrensabl\u00e4ufe hat der Bundesrat in der Botschaft zum Bundesgesetz \u00fcber den Um- und Ausbau der Stromnetze (Strategie Stromnetze), welche am 13. April 2016 an das Parlament \u00fcberwiesen wurde, vorgelegt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1462320000000)\/","SubmittedBy":"H\u00e4berli-Koller Brigitte","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600300800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66|2846","Category":"IV","Modified":"\/Date(1750809883063)\/","SubmissionDate":"\/Date(1456876800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5002,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie|Raumplanung und Wohnungswesen"}}