{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163042,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163042,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163042,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163042,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163042,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163042,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163042,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163042,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163042,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163042,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163042,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163042,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163042,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163042,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163042,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163042,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163042,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163042,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3042","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Massnahmen gegen illegale Aktivit\u00e4ten im Umfeld religi\u00f6ser Gruppierungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Immer wieder sorgen Aussagen von in der Schweiz praktizierenden Imamen f\u00fcr Aufsehen, und immer wieder erstaunt, dass umstrittene Imame in Moscheen predigen k\u00f6nnen. Dies ist in meinen Augen f\u00fcr ein friedliches Miteinander in unserem Land sch\u00e4dlich. Ansatzpunkte, um gegen streitbare Imame vorzugehen, bieten sich insbesondere auf drei Ebenen: Erstens mittels der Wahrung des religi\u00f6sen Friedens und der \u00f6ffentlichen Ordnung, was prim\u00e4r Sache der Kantone ist. Zweitens kann strafrechtlich verfolgt werden, wer zu Gewalt und Rassismus, etwa in Form sogenannter Hasspredigten, aufruft. Drittens gibt es im Bereich des Migrationsrechts mittels der Einreisebestimmungen und des Aufenthaltsrechts Ansatzpunkte.</p><p>In diesem Zusammenhang stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Erachtet er die in den relevanten Rechtsbereichen zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel als gen\u00fcgend, um gegen Hassprediger und weitere illegale Aktivit\u00e4ten im Umfeld religi\u00f6ser Gruppierungen vorzugehen?</p><p>2. Welche zus\u00e4tzlichen rechtlichen oder vollzugstechnischen Massnahmen m\u00fcssten seiner Meinung nach ergriffen werden, um die angesprochenen Probleme allenfalls effektiver bek\u00e4mpfen zu k\u00f6nnen?</p><p>3. Sieht er insbesondere im Migrationsbereich Handlungsbedarf, um illegale Aktivit\u00e4ten wirkungsvoller zu unterbinden?</p><p>4. Welche Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung illegaler Aktivit\u00e4ten im religi\u00f6sen Umfeld stehen den Schweizer Nachbarstaaten zur Verf\u00fcgung?</p><p>5. Welche Vor- und Nachteile sieht er in der Schaffung einer Imamausbildung in der Schweiz und in der staatlichen Anerkennung des Islams in der Schweiz?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Der Bundesrat beurteilt die vorhandenen Mittel als ausreichend, um gegen sicherheitsgef\u00e4hrdende Hassprediger vorzugehen. Das Bundesamt f\u00fcr Polizei (Fedpol) erl\u00e4sst gest\u00fctzt auf Artikel\u00a067 Absatz\u00a04 und Artikel\u00a068 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder (AuG; SR 142.20) Einreiseverbote und Ausweisungen gegen\u00fcber ausl\u00e4ndischen Predigern, wenn sie die innere oder \u00e4ussere Sicherheit der Schweiz unmittelbar gef\u00e4hrden. Dabei st\u00fctzt sich Fedpol auf die Erkenntnisse des Nachrichtendienstes des Bundes. Geht von ausl\u00e4ndischen Hasspredigern eine Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Ordnung aus, f\u00e4llt der Erlass eines Einreiseverbots in die Zust\u00e4ndigkeit des Staatssekretariates f\u00fcr Migration, das diese Massnahme gest\u00fctzt auf Artikel\u00a067 Absatz\u00a02 AuG verf\u00fcgt. Befinden sich solche ausl\u00e4ndischen Prediger bereits in der Schweiz, k\u00f6nnen die kantonalen Beh\u00f6rden gest\u00fctzt auf Artikel\u00a062 Buchstabe\u00a0c und Artikel\u00a063 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0b AuG pr\u00fcfen, ob die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung zu entziehen ist. Anschliessend werden sie aus der Schweiz weggewiesen und mit einem Einreiseverbot belegt. Im Bereich des pr\u00e4ventiven Staatsschutzes d\u00fcrfen die Sicherheitsorgane des Bundes und der Kantone Informationen \u00fcber islamistische Imame unter Ber\u00fccksichtigung der gesetzlichen Schranken bearbeiten. Sie tun dies beispielsweise wenn der begr\u00fcndete Verdacht besteht, dass terroristische oder gewaltt\u00e4tig-extremistische T\u00e4tigkeiten durch Predigen religi\u00f6sen Hasses vorbereitet werden. Wer in religi\u00f6sem Zusammenhang Hass predigt, kann sich unter einem strafrechtlichen Blickwinkel insbesondere nach den Artikeln 259 (\u00d6ffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewaltt\u00e4tigkeit) und 261bis (Rassendiskriminierung) des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) strafbar machen. Gest\u00fctzt auf den neuen Artikel\u00a066abis StGB (Fassung gem\u00e4ss der \u00c4nderung vom 20. M\u00e4rz 2015 des Strafgesetzbuches und des Milit\u00e4rstrafgesetzes, BBl 2015 2735) der am 1. Oktober 2016 in Kraft tritt, wird das Gericht gegen eine Ausl\u00e4nderin oder einen Ausl\u00e4nder eine Landesverweisung von 3-15 Jahren anordnen k\u00f6nnen, wenn diese oder dieser wegen einer der oben erw\u00e4hnten Straftaten zu einer Strafe verurteilt oder gegen sie oder ihn eine station\u00e4re Massnahme angeordnet wird. Zudem sind mit dem (befristeten) Bundesgesetz vom 12. Dezember 2014 \u00fcber das Verbot der Gruppierungen \"Al-Qaida\" und \"Islamischer Staat\" sowie verwandter Organisationen (SR 122) jegliche Unterst\u00fctzungsleistungen gegen\u00fcber diesen Organisationen, namentlich Propagandaaktionen, strafrechtlich erfasst.</p><p>3. Die in Ziffer 1 und 2 erl\u00e4uterten ausl\u00e4nderrechtlichen und strafrechtlichen Zwangsmittel sowie die den Sicherheitsbeh\u00f6rden zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel zur \u00dcberwachung der Hassprediger reichen grunds\u00e4tzlich aus. Sie stellen insbesondere auch in pr\u00e4ventiver Hinsicht sicher, dass Personen, die nachweislich die \u00f6ffentliche Ordnung und Sicherheit oder die innere oder \u00e4ussere Sicherheit der Schweiz gef\u00e4hrden, entweder nicht in die Schweiz gelangen k\u00f6nnen oder aus der Schweiz aus- oder weggewiesen werden und mit einem Einreiseverbot belegt werden k\u00f6nnen.</p><p>4. Wie in der Schweiz werden auch in den Nachbarl\u00e4ndern Deutschland, \u00d6sterreich, Frankreich und Italien die \"\u00f6ffentliche Aufforderung zu Straftaten\" und die \"Hetze\" gegen Teile der Bev\u00f6lkerung wie beispielweise religi\u00f6se Gruppen strafrechtlich geahndet. </p><p>5. Aufgrund der Rolle von Imamen und anderen Verantwortlichen f\u00fcr die religi\u00f6se F\u00fchrung und die Integration von Ausl\u00e4ndern h\u00e4lt es der Bundesrat f\u00fcr wichtig, Weiterbildungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Imame zu schaffen. </p><p>Zu diesem Ergebnis kam auch das Nationale Forschungsprogramm 58 \"Religionsgemeinschaften, Staat und Gesellschaft\". Der Bundesrat h\u00e4lt daher die Schaffung institutionalisierter Weiterbildungsbildungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr muslimische Betreuungspersonen f\u00fcr sinnvoll. Er hat deshalb die Entstehung des Schweizerischen Zentrums f\u00fcr Islam und Gesellschaft begr\u00fcsst und unterst\u00fctzt (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Marra 14.3783).</p><p>F\u00fcr die Regelung des Verh\u00e4ltnisses von Kirche und Staat sind im \u00dcbrigen die Kantone zust\u00e4ndig (Art. 72 Abs. 1 der Bundesverfassung).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1464912000000)\/","SubmittedBy":"Quadranti Rosmarie","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1466121600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1690522638783)\/","SubmissionDate":"\/Date(1456876800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5002,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration|Kultur"}}