{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163051,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163051,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163051,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163051,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163051,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163051,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163051,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163051,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163051,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163051,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163051,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163051,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163051,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163051,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163051,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163051,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163051,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163051,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3051","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Abschaltung der analogen Telefonanschl\u00fcsse. Auswirkungen auf Lifttelefone und andere Alarmsysteme","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Auswirkungen der geplanten Abschaltung der analogen Telefonanschl\u00fcsse auf Ende 2017 auf Lifttelefone und andere Alarmierungssysteme zu pr\u00fcfen und die Kostenfolgen f\u00fcr Hauseigent\u00fcmer sowie Betreiber von \u00f6ffentlichen Einrichtungen wie Spit\u00e4lern, Heimen, Kinderkrippen aufzuzeigen. Gleichzeitig soll der Bundesrat pr\u00fcfen, ob die Grundversorgungskonzession\u00e4rin verpflichtet werden kann, den analogen Telefonanschluss inklusive der M\u00f6glichkeit der elektrischen Fernspeisung von Endger\u00e4ten nach Neuvergabe der Konzession auf Kundenwunsch und f\u00fcr eine begrenzte Frist von mindestens f\u00fcnf Jahren (bis 2022) weiter zu gew\u00e4hrleisten.</p>","ReasonText":"<p>Der Bundesrat plant im Rahmen der Neuvergabe der Grundversorgungskonzession auf den 1. Januar 2018, die Verpflichtung, einen analogen Telefonanschluss anzubieten, aufzuheben. Was angesichts der Verbreitung der IP-Technologie f\u00fcr die \u00dcbertragung von Daten und Sprache als nachvollziehbar erscheint, hat f\u00fcr den Betrieb von Notrufsystemen erhebliche Konsequenzen. Die \u00c4nderung der \u00dcbertragungstechnologie f\u00fchrt zum Zwang, die bestehenden Endger\u00e4te zu ersetzen. Mit dem Wegfall der Fernspeisung mit elektrischer Energie muss namentlich f\u00fcr Nottelefone in Aufz\u00fcgen erbaut ab 1. August 1999 eine zus\u00e4tzliche Notstromversorgung bereitgestellt werden, um den Anforderungen der Aufzugsverordnung (SR 819.13) zu gen\u00fcgen. Heute ist Swisscom als Grundversorgungskonzession\u00e4rin verpflichtet, bei allen Anschlusstypen f\u00fcr den Sprachkanal bei Stromausfall w\u00e4hrend mindestens einer Stunde die grundlegenden Funktionen f\u00fcr den Verbindungsaufbau und Verbindungserhalt zu garantieren (Technische und administrative Vorschriften betreffend die Dienstqualit\u00e4t der Grundversorgung, Kapitel 3.1.2, S. 7; SR 784.101.113/1.2).</p><p>In der Konsequenz muss ein grosser Teil der rund 200 000 Lifte, die in der Schweiz in Betrieb sind, bis Ende 2017 umger\u00fcstet werden. Zwar bieten Lifthersteller neue L\u00f6sungen \u00fcber GSM-Mobilfunknetze an. Die Kostenfolge tragen die Liegenschaftseigent\u00fcmer. Weiter tragen sie das Risiko, dass bereits in naher Zukunft erneut eine Anpassung der Endger\u00e4te erforderlich sein wird. So hat Swisscom angek\u00fcndigt, das GSM-Netz im Jahr 2020 abzuschalten. Weiter ist fraglich, ob die unter Zeitdruck vorgeschlagenen Mobilfunkl\u00f6sungen punkto Zuverl\u00e4ssigkeit und Kosten den heutigen L\u00f6sungen \u00fcberlegen sind. Ein Technologiewechsel ist nur dann sinnvoll, wenn er den Nachfragern einen Nutzen (h\u00f6here Sicherheit und/oder tiefere Kosten) stiftet.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb aufgefordert, die \u00dcbergangsfrist zu verl\u00e4ngern, um den Anbietern und Nachfragern mehr Zeit zu geben, sich auf die neue Situation einzustellen. Er wird beauftragt, die sicherheitstechnischen und finanziellen Konsequenzen der Abl\u00f6sung des klassischen Telefonanschlusses auf Notruf- und Alarmierungssysteme aufzuzeigen und zu pr\u00fcfen, wie das heutige Sicherheitsniveau mit m\u00f6glichst kosteng\u00fcnstigen Mitteln beibehalten werden kann. Anzustreben sind dauerhafte und international handels\u00fcbliche L\u00f6sungen, die m\u00f6glichst wenig Abh\u00e4ngigkeiten von Betreibern von Alarmierungsnetzen oder Liftherstellern schaffen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Telekominfrastruktur in der Schweiz basiert auf mehreren Netzen mit unterschiedlichen Netztechnologien, die von verschiedenen Akteuren im Wettbewerb betrieben werden. Diese Netze werden technisch st\u00e4ndig weiterentwickelt und erm\u00f6glichen dadurch, dass die mit dem Fernmeldegesetz bezweckten vielf\u00e4ltigen, preiswerten und qualitativ hochstehenden sowie national und international konkurrenzf\u00e4higen Fernmeldedienste angeboten werden k\u00f6nnen.</p><p>Im Zuge dieser Entwicklung l\u00e4uft seit einiger Zeit weltweit eine Umstellung auf einheitliche \u00dcbertragungsplattformen, die auf dem Internet-Protokoll (IP) basieren. Diese Entwicklung findet auch in der Schweiz statt. So erfolgt z. B. die Sprachtelefonie \u00fcber die Kabel-TV-Netze bereits heute vollst\u00e4ndig auf Basis der IP-Technologie. Auch Swisscom hat die Absicht bekanntgegeben, diesem Trend zu folgen und ihr Festnetz bis Ende 2017 auf IP-Technologie umzustellen.</p><p>Die gesetzlichen Regeln zur Ausgestaltung der Grundversorgung mit Fernmeldediensten sollen diesem Trend Rechnung tragen, weshalb der Bundesrat mit Blick auf die n\u00e4chste Vergabe der Grundversorgungskonzession per 2018 eine Revision der Verordnung \u00fcber Fernmeldedienste (FDV) vornimmt. Um den Telekomfirmen die technische Weiterentwicklung ihrer Netze zu erm\u00f6glichen, soll die Ausgestaltung des Anschlusses technologieneutral formuliert werden. Das Bundesamt f\u00fcr Kommunikation hat dazu eine breite \u00f6ffentliche Anh\u00f6rung durchgef\u00fchrt und damit den Betroffenen Gelegenheit geboten, entsprechend mitzuwirken. In einem Grossteil der Stellungnahmen wurde die vorgeschlagene technologieneutrale Formulierung der Grundversorgungsanschl\u00fcsse unterst\u00fctzt.</p><p>Gleichzeitig sieht die Revisionsvorlage bereits eine \u00dcbergangsfrist vor, w\u00e4hrend der die Grundversorgungskonzession\u00e4rin auf Ersuchen der Kundinnen und Kunden weiterhin analoge und ISDN-Schnittstellen bereitstellen muss. Im Rahmen der \u00f6ffentlichen Anh\u00f6rung wurde eine Frist von drei Jahren vorgeschlagen. Verschiedene Organisationen forderten in der Folge eine l\u00e4ngere \u00dcbergangsfrist von f\u00fcnf Jahren. Der Bundesrat wird die zeitliche Ausgestaltung der \u00dcbergangsfrist anl\u00e4sslich der Verabschiedung der revidierten Verordnung \u00fcber Fernmeldedienste pr\u00fcfen und entsprechend festlegen.</p><p>Bereits heute liegen die Kosten f\u00fcr die Anpassung von Hausinstallationen bei der Einf\u00fchrung einer neuen Grundversorgungstechnologie bei der Grundversorgungskonzession\u00e4rin (Art. 17 Abs. 2 FDV). Eine Kostenerhebung bei den Hauseigent\u00fcmern er\u00fcbrigt sich daher.</p><p>Aufgrund der Ausrichtung der Grundversorgung von Fernmeldediensten auf Wohn- und Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume ist die Stromversorgung von Lifttelefonen und anderen Alarmierungssystemen als separate Fragestellung zu betrachten. Bis anhin konnten die Lifttelefone und andere Alarmsysteme zwar von der analogen Netztechnologie und deren Funktionalit\u00e4ten - insbesondere auch von der damit verbundenen Stromversorgung \u00fcber das Kupferkabel - profitieren. Dies rechtfertigt jedoch nicht den Verzicht auf technologische Weiterentwicklungen f\u00fcr die eigentliche Zielgruppe der Grundversorgung (Haushalte und Betriebe). Nach Angaben der Fernmeldedienstanbieter liegen f\u00fcr die Kommunikationsbed\u00fcrfnisse von Alarmierungssystemen entsprechend zugeschnittene Angebote vor.</p><p>Dar\u00fcber hinaus unternimmt der Bundesrat breite Anstrengungen, die Frage der Stromabh\u00e4ngigkeit von Fernmeldenetzen zu untersuchen und m\u00f6gliche Massnahmen zu erarbeiten. Zu nennen sind dabei etwa die Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS), die Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen (SKI), die Revision des Landesversorgungsgesetzes sowie die Revision des Fernmeldegesetzes. Im Rahmen dieser Arbeiten werden bereits Verbesserungen angestrebt, um der zunehmenden Abh\u00e4ngigkeit von Gesellschaft und Wirtschaft von funktionierenden Informations- und Kommunikationstechnologien Rechnung zu tragen.</p><p>Zur Vermeidung von Missverst\u00e4ndnissen wird im \u00dcbrigen darauf hingewiesen, dass sich die Grundversorgung bei den Anschl\u00fcssen bereits heute auf die Versorgung von Wohn- und Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen bezieht (Art. 16 Abs. 2 FDV) und nicht die Endger\u00e4te, die Lifttelefone oder andere Alarmierungssysteme umfasst. Daran ist im Rahmen der laufenden FDV-Revision festzuhalten.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1462924800000)\/","SubmittedBy":"Eder Joachim","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1496880000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34","Category":null,"Modified":"\/Date(1750809791563)\/","SubmissionDate":"\/Date(1457395200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5002,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation"}}