{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163054,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163054,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163054,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163054,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163054,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163054,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163054,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163054,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163054,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163054,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163054,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163054,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163054,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163054,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163054,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163054,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163054,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163054,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3054","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"AKW Fessenheim. Wie sch\u00fctzt der Bundesrat die Bev\u00f6lkerung der Nordwestschweiz vor weiteren St\u00f6rf\u00e4llen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gem\u00e4ss Recherchen des Westdeutschen Rundfunks (WDR) und der \"S\u00fcddeutschen Zeitung\" stand das AKW Fessenheim lediglich drei Minuten vor einem schwerwiegenden atomaren Zwischenfall. F\u00fcr den deutschen Atomaufsichtsexperten Mertins handelte es sich um den gef\u00e4hrlichsten atomaren Zwischenfall in Westeuropa, und das alles lediglich 35 Kilometer vor der Region Basel, in einem Gebiet mit rund 2 Millionen Menschen. Ein schwerwiegender Zwischenfall h\u00e4tte die Lebens- und Wirtschaftsgrundlage der Region zerst\u00f6rt.</p><p>Rheinland-Pfalz und die deutsche Bundesregierung haben am 4. M\u00e4rz 2016 offiziell die sofortige Abschaltung von Fessenheim gefordert, w\u00e4hrend mit der ASN (Autorit\u00e9 de s\u00fbret\u00e9 nucl\u00e9aire) genau jene Beh\u00f6rde Entwarnung gibt, die nach dem Vorfall nicht informiert worden war - ebenso wenig wie die internationale Atomaufsichtsbeh\u00f6rde in Wien. Erst auf Nachfrage erfuhr die ASN Details zum Ablauf - gut zwei Wochen nach dem Vorfall.</p><p>Das AKW Fessenheim ist das \u00e4lteste Atomkraftwerk Frankreichs und gibt seit Jahren regelm\u00e4ssig Anlass zur Kritik, weil es eine veraltete Bauweise, ein d\u00fcnnes Betoncontainment, defekte Schweissn\u00e4hte, ungen\u00fcgend gesicherte Abklingbecken, eine fragw\u00fcrdige Sicherheitskultur und eine H\u00e4ufung von St\u00f6rf\u00e4llen aufweist. Es liegt inmitten einer Erdbebengef\u00e4hrdungszone, ein Umstand, dem beim Bau nicht Rechnung getragen wurde. Ein Bruch des Rheinseitenkanals w\u00fcrde bedeuten, dass die Stromversorgung und die K\u00fchlung nicht mehr sichergestellt werden k\u00f6nnen und somit innerhalb k\u00fcrzester Zeit eine Besch\u00e4digung des Reaktorkerns m\u00f6glich ist. Mit anderen Worten: Es besteht derzeit keine Kontrolle \u00fcber die Sicherheit der Bev\u00f6lkerung im Oberrheingebiet.</p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wann hat er von den franz\u00f6sischen Beh\u00f6rden welche Information \u00fcber den St\u00f6rfall erhalten?</p><p>2. Entspricht diese Information den mit den franz\u00f6sischen Beh\u00f6rden vereinbarten Standards?</p><p>3. Warum stellt das Eidgen\u00f6ssische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) als offizielles Gremium f\u00fcr die beh\u00f6rdliche Zusammenarbeit bei der nuklearen Sicherheit mit Deutschland und Frankreich der \u00d6ffentlichkeit keine aktuellen Informationen zum St\u00f6rfall zur Verf\u00fcgung? Welche Schl\u00fcsse zieht das Ensi aus dem St\u00f6rfall?</p><p>4. Ist er dar\u00fcber informiert, wie es um die Pl\u00e4ne von Pr\u00e4sident Hollande steht, das AKW Fessenheim bis 2017 zu schliessen und durch ein Kompetenzzentrum f\u00fcr den R\u00fcckbau von Kernkraftanlagen zu ersetzen?</p><p>5. Was gedenkt er zu unternehmen, dass das AKW Fessenheim umgehend geschlossen und die Sicherheit der Bev\u00f6lkerung der Nordwestschweiz und des ganzen Oberrheins vor nuklearen Gefahren aus diesem AKW gew\u00e4hrleistet wird?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die franz\u00f6sische Nuklearaufsichtsbeh\u00f6rde (Autorit\u00e9 de surveillance nucl\u00e9aire, ASN) hat die \u00d6ffentlichkeit am 17. April 2014 \u00fcber das angesprochene Ereignis informiert (<a href=\"http://www.asn.fr/Controler/Actualites-du-controle/Avis-d-incident-des-installations-nucleaires/Inondation-interne-dans-la-partie-non-nucleaire-du-reacteur-n-1\">http://www.asn.fr/Controler/Actualites-du-controle/Avis-d-incident-des-installations-nucleaires/Inondation-interne-dans-la-partie-non-nucleaire-du-reacteur-n-1</a>). Die ASN und die Betreiberfirma des Kernkraftwerks (KKW) Fessenheim haben zus\u00e4tzlich im Rahmen von zwei Sitzungen des regionalen Informationsgremiums \"Commission locale d'information et de surveillance de Fessenheim\" (CLIS) am 23. Juni 2014 und am 2. Oktober 2014 Auskunft gegeben. An diesen Veranstaltungen nahmen auch Vertreter des Kantons Basel-Stadt und zahlreicher Medien teil. Die entsprechenden Informationen sind unter <a href=\"http://www.haut-rhin.fr/clis\">http://www.haut-rhin.fr/clis</a> abrufbar. Zudem informierte die ASN im Rahmen der gemeinsamen Sitzung der franz\u00f6sisch-schweizerischen Kommission f\u00fcr die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz (Commission franco-suisse de s\u00fbret\u00e9 nucl\u00e9aire et de radioprotection, CFS) von September 2014 \u00fcber den Ereignishergang und die getroffenen Massnahmen.</p><p>2. Das bilaterale Abkommen vom 30. November 1989 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Franz\u00f6sischen Republik \u00fcber den Informationsaustausch bei Zwischenf\u00e4llen oder Unf\u00e4llen, die radiologische Auswirkungen haben k\u00f6nnen, sowie der Briefwechsel zwischen der zust\u00e4ndigen Pr\u00e9fecture Oberrhein und dem Bundesamt f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz sehen bei einem St\u00f6rfall im KKW Fessenheim mit m\u00f6glichen Konsequenzen f\u00fcr Mensch und Umwelt eine umgehende Alarmierung der zust\u00e4ndigen Schweizer Beh\u00f6rden vor. Da der besagte St\u00f6rfall diesen Schweregrad nicht erreicht hatte, war eine Alarmierung der Nationalen Alarmzentrale und des Kantons Basel-Stadt nicht erforderlich.</p><p>Dar\u00fcber hinaus decken die bestehenden bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich (das Abkommen von 1988 \u00fcber die Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung der Kernenergie, SR 0.732.934.9, sowie das Abkommen von 1989 \u00fcber den Informationsaustausch bei Zwischenf\u00e4llen oder Unf\u00e4llen, die radiologische Auswirkungen haben k\u00f6nnen, SR 0.732.323.49) auch Ereignisse ohne radiologische Konsequenzen, die aber bei der Bev\u00f6lkerung Besorgnis hervorrufen k\u00f6nnten, ab. Die Pr\u00e9fecture hatte in diesem Fall beschlossen, die ausl\u00e4ndischen Partner nicht zu informieren, da aufgrund der vom Werk erhaltenen Informationen keine Beunruhigung der Bev\u00f6lkerung zu erwarten war. Ereignisse, bei denen keine Beunruhigung der Bev\u00f6lkerung erwartet wird, werden bei Bedarf aufgrund von Erfahrungen bei den j\u00e4hrlich stattfindenden bilateralen Gespr\u00e4chen angesprochen. In diesem Sinne entspricht das Vorgehen dem heutigen Standard.</p><p>3. Die Aufsicht \u00fcber Kernanlagen sowie die damit verbundene Information der \u00d6ffentlichkeit geh\u00f6ren zur hoheitlichen Aufgabe der Aufsichtsbeh\u00f6rde desjenigen Staates, in welchem die Kernanlagen in Betrieb stehen. In diesem Fall hat die ASN als zust\u00e4ndige Aufsichtsbeh\u00f6rde am 17. April 2014 Informationen zur Verf\u00fcgung gestellt. Zus\u00e4tzliche Informationen wurden am 10. M\u00e4rz 2016 von der ASN publiziert.</p><p>Aufgrund der dem Eidgen\u00f6ssischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) vorliegenden Unterlagen ist die von der ASN vorgenommene Einstufung auf der ersten Stufe der International Nuclear Event Scale (Ines-Skala, Stufen 1-7, wobei Stufe 7 den h\u00f6chsten Schweregrad darstellt) plausibel. Es gibt gem\u00e4ss Ensi keine Hinweise daf\u00fcr, dass der Reaktor zu irgendeinem Zeitpunkt in einem unkontrollierten Zustand war: Der Reaktor wurde langsam \u00fcber die betrieblichen Systeme heruntergefahren. F\u00fcr die Betriebsmannschaft stand die M\u00f6glichkeit, den Reaktor \u00fcber eine Reaktorschnellabschaltung abzuschalten, stets zur Verf\u00fcgung. Das Notborierungssystem kam nicht zum Einsatz.</p><p>4. Der Bundesrat verfolgt die Absichten der franz\u00f6sischen Regierung. Die Inbetriebnahme des sich in der Normandie im Bau befindenden neuen Reaktors Flamanville-3 verlangt die Ausserbetriebnahme von anderen Reaktoren, um die in der loi sur la transition \u00e9nerg\u00e9tique festgeschriebene Kapazit\u00e4tsobergrenze f\u00fcr Kernenergie von 63,2 Gigawatt einzuhalten. Im Oktober 2015 liess die Betreiberfirma Electricit\u00e9 de France (EDF) verlauten, dass die Ausserbetriebnahme des KKW Fessenheim die einzige Option (\"l'unique hypoth\u00e8se\") sei, um die gesetzliche Plafonierung einzuhalten. Die Bauarbeiten f\u00fcr Flamanville-3 sind im Verzug; mit der Inbetriebnahme wird fr\u00fchestens Ende 2018 gerechnet. Ausserdem h\u00e4nge der Zeitpunkt der Einreichung eines Gesuchs f\u00fcr die Stilllegung des KKW Fessenheim teilweise vom Abschluss von Verhandlungen zu Abfindungen ab, so EDF. Die zust\u00e4ndige Ministerin f\u00fcr Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Energie hielt ihrerseits fest, dass das Gesuch sp\u00e4testens bis Ende Juni 2016 eingereicht werden m\u00fcsse. Die Regierung wird gest\u00fctzt auf das Gesuch ein Dekret f\u00fcr die Ausserbetriebnahme erarbeiten. Es ist damit zu rechnen, dass die eigentliche Ausserbetriebnahme nicht vor 2018 stattfinden und der R\u00fcckbau zwei bis drei Jahre danach beginnen wird.</p><p>Zudem ist ein Punkt der Traktandenliste der j\u00e4hrlichen Sitzung der CFS (n\u00e4chste Sitzung vom 19. bis 21. September 2016) dem KKW Fessenheim gewidmet. Dabei berichtet die ASN jeweils auch \u00fcber den Stand der angek\u00fcndigten Stilllegung des Kernkraftwerks.</p><p>5. Der Bundesrat ist sich der Notwendigkeit bewusst, die Diskussion \u00fcber Kernkraftwerke auf internationaler Ebene zu intensivieren. Er hat das Thema der nuklearen Sicherheit im Rahmen seiner Kontakte mit den Vertreterinnen und Vertretern der franz\u00f6sischen Regierung regelm\u00e4ssig angesprochen und ist bestrebt, dies weiterhin zu tun. Die CFS gew\u00e4hrleistet den regelm\u00e4ssigen Informationsaustausch zu Nuklearangelegenheiten, einschliesslich Fragen zum KKW Fessenheim. Die obengenannten bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich gelten auch f\u00fcr den Fall einer Ausserbetriebnahme oder Stilllegung von Kernkraftwerken. Somit ist der Informationsaustausch zu diesem Thema schon heute vertraglich geregelt. Aus dem V\u00f6lkerrecht sowie gest\u00fctzt auf das Vorsorgeprinzip l\u00e4sst sich nicht schlussfolgern, dass Frankreich seinen Pflichten nicht nachgekommen w\u00e4re.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1462320000000)\/","SubmittedBy":"Janiak Claude","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1464652800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690522228487)\/","SubmissionDate":"\/Date(1457395200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5002,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}