{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163055,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163055,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163055,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163055,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163055,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163055,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163055,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163055,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163055,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163055,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163055,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163055,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163055,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163055,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163055,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163055,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163055,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163055,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3055","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Harmonisieren der Zinsen bei Bundessteuererlassen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Zinsen in den Bundessteuererlassen dahingehend zu harmonisieren, dass ein allgemeing\u00fcltiger Verzugs- und Verg\u00fctungszins festgelegt wird. Dabei ist dieser Referenzzinssatz fest an die Marktentwicklung anzubinden.</p>","ReasonText":"<p>Die Anlagen auf Bank- und Postkonti tragen heute kaum noch Zins. Teils werden Negativzinsen in Rechnung gestellt. Dennoch erhebt der Bund Verzugszinsen, die weit \u00fcber die Marktkonditionen hinausgehen. Ist beispielsweise ein KMU-Betrieb im schwierigen wirtschaftlichen Umfeld (Frankenst\u00e4rke und wachsende internationale Konkurrenz) nicht in der Lage, die Steuern p\u00fcnktlich zu entrichten, wird er doppelt bestraft. Die Verzugszinsen belaufen sich heute auf 3 Prozent (direkte Bundessteuer), 4 Prozent (Mehrwertsteuer) und sogar 5 Prozent (Stempelabgaben, Tabak- und Biersteuer, Verrechnungssteuer, Automobilsteuer). Es ist nicht einzusehen, weshalb der Bund unterschiedlich hohe Verzugszinss\u00e4tze kennt und sich zudem komplett von Marktkonditionen l\u00f6st. F\u00fcr die Steuerpflichtigen bringt dies zus\u00e4tzlichen administrativen Aufwand, indem sie laufend pr\u00fcfen m\u00fcssen, welche Verzugszinss\u00e4tze im konkreten Fall anwendbar sind.</p><p>Die Verzugs- und Verg\u00fctungszinsen auf Ebene der Bundessteuererlasse werden heute durchwegs vom Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartement festgelegt. Das Gesetz gibt ihm die Kompetenz dazu. Dabei ist festzuhalten, dass die H\u00f6he der festgelegten Zinsen immer wieder zu Diskussionen Anlass gibt.</p><p>Eine wirtschaftsvertr\u00e4gliche Ausgestaltung des Systems von Verzugs- und Verg\u00fctungszins muss darin bestehen, dass im Bereich s\u00e4mtlicher bundessteuerlicher Erlasse und Abgaben dieselben Verzugszinss\u00e4tze und ebenso dieselben Verg\u00fctungszinss\u00e4tze verwendet werden. Der Verzugszins und der Verg\u00fctungszins m\u00fcssen an einen marktkonformen Referenzzinssatz gebunden werden, wobei nur ein geringf\u00fcgiger Zuschlag f\u00fcr das Handling zul\u00e4ssig sein sollte. Der Umsetzungsaufwand f\u00fcr die Bundesverwaltung w\u00e4re geringf\u00fcgig. Verzugszinsen sind nicht dazu da, um dem Bund eine zus\u00e4tzliche Finanzquelle zu erschliessen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Motion\u00e4r fordert eine Koppelung der Verzugs- wie auch Verg\u00fctungszinsen in den Bundessteuererlassen an einen Referenzzinssatz, womit den jeweiligen Marktsituationen Rechnung getragen werde und die zu entrichtenden Verzugszinsen f\u00fcr die Betroffenen wirtschaftlich vertr\u00e4glich seien.</p><p>Einleitend ist festzuhalten, dass der von einer steuerpflichtigen Person geschuldete Verzugszins keinen Strafcharakter aufweist und damit verschuldensunabh\u00e4ngig geschuldet ist, wenn sie eine f\u00e4llige und zu Recht bestehende Steuerforderung nicht fristgem\u00e4ss begleicht. Die vom Motion\u00e4r geforderte Koppelung der Verzugs- wie auch der Verg\u00fctungszinsen im Bundessteuerbereich an einen marktkonformen Referenzzinssatz, zuz\u00fcglich eines \"geringf\u00fcgigen Zuschlags f\u00fcr das Handling\", f\u00fchrt nach Ansicht des Bundesrates dazu, dass die entsprechenden Zinss\u00e4tze derzeit wesentlich unter die Verzugszinss\u00e4tze zu liegen k\u00e4men, wie sie im Privatrecht Anwendung finden. So gilt gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0104 Absatz\u00a01 des Obligationenrechts im Privatrecht die Regel, dass auf ausstehenden Geldforderungen ein Verzugszins von j\u00e4hrlich 5 Prozent geschuldet ist, selbst wenn die vertragsgem\u00e4ssen Zinsen weniger betragen. Im Privatrecht ist somit keine Koppelung des Verzugszinssatzes an einen Referenzzinssatz vorgesehen und damit keine Anlehnung an Marktkonditionen. Vielmehr besteht eine minimale Verzinsung von 5 Prozent, selbst wenn die vertragsgem\u00e4ssen Zinsen tiefer sind.</p><p>Der mit der Motion geforderte Verzugszinssatz d\u00fcrfte deutlich unter 5 Prozent zu liegen kommen. Dies k\u00f6nnte zur Folge haben, dass s\u00e4umige Schuldner ausstehende Steuerforderungen stets am Schluss - das heisst erst nach den \u00fcbrigen, h\u00f6her zu verzinsenden Forderungen - begleichen w\u00fcrden. Diese systematische Schlechterstellung des Fiskus ist mit Mindereinnahmen verbunden, nicht gerechtfertigt und daher abzulehnen.</p><p>Die Forderung des Motion\u00e4rs, wonach die Verzugs- und Verg\u00fctungszinss\u00e4tze in den Bundessteuererlassen zu harmonisieren seien, erachtet der Bundesrat als sinnvoll. Dabei gilt es aber zu ber\u00fccksichtigen, dass bei der direkten Bundessteuer zus\u00e4tzlich auf freiwilligen Vorauszahlungen ein weiterer Zinssatz zur Anwendung gelangt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1462320000000)\/","SubmittedBy":"Jauslin Matthias Samuel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1654732800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2446","Category":"IV","Modified":"\/Date(1763109080953)\/","SubmissionDate":"\/Date(1457395200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5002,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Steuer"}}