{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163083,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163083,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163083,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163083,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163083,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163083,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163083,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163083,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163083,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163083,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163083,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163083,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163083,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163083,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163083,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163083,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163083,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163083,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3083","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Grenz\u00fcberschreitender Zugang zum italienischen Markt f\u00fcr Finanzdienstleistungen. Was ist der aktuelle Stand?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 29. August 2012 erteilte der Bundesrat ein Mandat f\u00fcr Verhandlungen mit Italien zu Steuer- und Finanzfragen. Eines der damals festgelegten Ziele war die Verbesserung des grenz\u00fcberschreitenden Zugangs zum italienischen Markt f\u00fcr Finanzdienstleistungen.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Wurden konkrete Ergebnisse erzielt, nicht verfahrenstechnischer, sondern inhaltlicher Natur? Welche?</p><p>2. Gegenseitigkeit: Steht der Schweizer Finanzdienstleistungsmarkt italienischen Anbietern offen?</p><p>3. Welcher Art sind die Hindernisse, die einem erleichterten Zugang der Schweizer Finanzdienstleister zum italienischen Markt im Weg stehen? Insbesondere: Sind die Schwierigkeiten durch europ\u00e4ische oder italienische Vorschriften begr\u00fcndet, und falls ja, durch welche? Oder ergeben sich die Schwierigkeiten vielmehr beim Vollzug?</p><p>4. In den letzten Jahren musste die Schweiz die rechtliche Ausgestaltung ihrer Beziehungen im Steuer- und Finanzbereich mit verschiedenen L\u00e4ndern anpassen, unter anderem mit weiteren Nachbarl\u00e4ndern wie Frankreich, \u00d6sterreich und Deutschland. Inwieweit konnte mit diesen L\u00e4ndern der Zugang zu den M\u00e4rkten f\u00fcr Finanzdienstleistungen vereinbart werden? Mit welchen Ergebnissen?</p><p>5. W\u00fcrde ein bilaterales Abkommen mit Italien europ\u00e4ischem Recht widersprechen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./3. Als Teil des Steuer- und Finanzdialogs mit Italien wirkt die Schweiz darauf hin, die Rahmenbedingungen f\u00fcr das grenz\u00fcberschreitende Finanzdienstleistungsgesch\u00e4ft mit Italien zu verbessern. Im Anhang der im Februar 2015 unterzeichneten Roadmap konnte vereinbart werden, dass Italien und die Schweiz Ans\u00e4tze zur Verbesserung des grenz\u00fcberschreitenden Finanzdienstleistungsgesch\u00e4fts weiter pr\u00fcfen. Die Schweiz hat sich dabei bereiterkl\u00e4rt, Verbesserungen bei der Amtshilfe und dem Informationsaustausch zwischen den Finanzmarktaufsichtsbeh\u00f6rden in Betracht zu ziehen. Zudem stellt Italien die Frage der Verbesserung der Rahmenbedingungen f\u00fcr das grenz\u00fcberschreitende Finanzdienstleistungsgesch\u00e4ft in den Zusammenhang einer mit dem Freiz\u00fcgigkeitsabkommen mit der EU konformen Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative.</p><p>Im Anschluss an die Unterzeichnung der Roadmap haben zwischen den Finanzministerien und den Aufsichtsbeh\u00f6rden beider L\u00e4nder Kontakte auf technischer Ebene stattgefunden. Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Unterzeichnung des im Dezember 2015 paraphierten Grenzg\u00e4ngerabkommens ist vorgesehen, die technischen Gespr\u00e4che zum grenz\u00fcberschreitenden Finanzdienstleistungsgesch\u00e4ft mit Italien weiterzuf\u00fchren. Die italienischen Beh\u00f6rden haben diesbez\u00fcglich betont, dass die Unterzeichnung und Ratifikation des Grenzg\u00e4ngerabkommens unter dem Vorbehalt einer europakompatiblen L\u00f6sung f\u00fcr die Masseneinwanderungs-Initiative und der Nichtdiskriminierung stehen (namentlich in Bezug auf die vom Kanton Tessin erlassene Massnahme, f\u00fcr die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen Strafregisterausz\u00fcge einzufordern).</p><p>In den technischen Gespr\u00e4chen mit Italien wird insbesondere die im italienischen Finanzmarktrecht vorgesehene Lizenzierungsm\u00f6glichkeit f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Bank- und Verm\u00f6gensverwaltungsgesch\u00e4fte (Libera Prestazione Servizi, LPS) thematisiert. Schweizer Institute k\u00f6nnten mit einer von den italienischen Aufsichtsbeh\u00f6rden gew\u00e4hrten LPS-Lizenz grenz\u00fcberschreitende T\u00e4tigkeiten aus der Schweiz aus\u00fcben. Bisher verweigerte die italienische B\u00f6rsenaufsicht Consob den Schweizer Instituten im Bereich der Wertpapierdienstleistungen die Zustimmung zu einer Lizenzvergabe mit der Begr\u00fcndung, dass die rechtlichen Voraussetzungen zur Amtshilfe f\u00fcr Finanzmarktaufsichtszwecke in der Schweiz unzureichend seien. Mit der am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Revision des Finmag konnte in der Zwischenzeit die internationale Amtshilfef\u00e4higkeit der Finma verbessert werden.</p><p>2. Die Schweiz verf\u00fcgt im Allgemeinen \u00fcber einen relativ offenen Zugang f\u00fcr grenz\u00fcberschreitend erbrachte Finanzdienstleistungen aus dem Ausland. So k\u00f6nnen beispielsweise in Italien ans\u00e4ssige Banken die Kundenanbahnung und -beratung grenz\u00fcberschreitend in die Schweiz aus\u00fcben.</p><p>4. Mit ausgew\u00e4hlten Partnerstaaten werden auf bilateraler Ebene die Wahrung sowie m\u00f6gliche Verbesserungen beim Marktzutritt von Finanzdienstleistern aus der Schweiz angestrebt. Mit Deutschland konnte im Jahr 2013 eine Vereinbarung zum grenz\u00fcberschreitenden Finanzdienstleistungsgesch\u00e4ft abgeschlossen und im Jahr 2015 mit einer Verst\u00e4ndigung konkretisiert werden. Gem\u00e4ss dieser Vereinbarung k\u00f6nnen Schweizer Banken \u00fcber eine vereinfachte Freistellung ihre Dienstleistungen aus der Schweiz grenz\u00fcberschreitend nach Deutschland erbringen. Mit \u00d6sterreich und dem UK sind seit 2013 im Rahmen der Quellensteuerabkommen Vereinbarungen \u00fcber grenz\u00fcberschreitende Finanzdienstleistungen in Kraft, mit dem Zweck, die Rechtssicherheit im grenz\u00fcberschreitenden Gesch\u00e4ft zu erh\u00f6hen. Derzeit laufen zudem mit weiteren EU-Staaten Gespr\u00e4che f\u00fcr einen verbesserten Marktzutritt, insbesondere mit Frankreich. Im Fokus stehen dabei ebenfalls die Rechtssicherheit und m\u00f6gliche Erleichterungen bei den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das grenz\u00fcberschreitende Gesch\u00e4ft. Mit der EU-Kommission konnten Mitte M\u00e4rz 2015 erste exploratorische Gespr\u00e4che \u00fcber die M\u00f6glichkeit eines sektoriellen Finanzdienstleistungsabkommens gef\u00fchrt werden. Diese Gespr\u00e4che wurden vonseiten der EU sistiert und von den Entwicklungen der Gesamtbeziehungen mit der Schweiz (namentlich in Bezug auf die Personenfreiz\u00fcgigkeit sowie institutionelle Fragen) abh\u00e4ngig gemacht.</p><p>5. Eine bilaterale Vereinbarung mit Italien, welche den Marktzugang f\u00fcr Schweizer Finanzdienstleister durch aufsichtsrechtliche Erleichterungen vereinfachen w\u00fcrde, k\u00f6nnte im Einklang mit dem EU-Recht ausgestaltet werden. Insbesondere nach der f\u00fcr Wertpapierdienstleistungen relevanten Richtlinie Mifid II ist es den Mitgliedstaaten \u00fcberlassen, ob sie f\u00fcr die Bedienung von nichtprofessionellen Anlegern durch Institute aus einem EU-Drittstaat wie die Schweiz eine Zweigniederlassung vor Ort verlangen wollen oder nicht.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1462320000000)\/","SubmittedBy":"Abate Fabio","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1465948800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|10|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690522568420)\/","SubmissionDate":"\/Date(1458000000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5002,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Europapolitik|Finanzwesen"}}