{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163089,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163089,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163089,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163089,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163089,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163089,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163089,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163089,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163089,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163089,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163089,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163089,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163089,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163089,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163089,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163089,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163089,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163089,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3089","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Einweihung Alptransit. Ein bitterer Aperitif des Bundes f\u00fcr die Tessiner Catering-Unternehmen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Stimmt es, dass ein Tessiner Unternehmen f\u00fcr die Festivit\u00e4ten vom 1. Juni das Angebot unterbreitet hat, das aus wirtschaftlicher Sicht das interessanteste war?</p><p>2. Dieses Unternehmen hat alle Angaben zu den organisatorischen Einzelheiten der Festivit\u00e4ten gemacht, die erforderlichen Referenzen beigebracht und verf\u00fcgt \u00fcber eine lange Erfahrung. Wie begr\u00fcndet der Bundesrat, dass es trotzdem nicht ber\u00fccksichtigt wurde?</p><p>3. Trifft es zu, dass auch f\u00fcr die Festivit\u00e4ten vom 2., 4. und 5. Juni, einschliesslich der Bereitstellung von Festzelten, ausschliesslich Deutschschweizer Firmen zuf\u00e4lligerweise aus dem Kanton Luzern zum Handkuss kamen?</p><p>4. Der Bundesrat hat dem Tessiner Staatsrat mehrfach schriftlich und m\u00fcndlich zugesichert, dass bei der Vergabe von Dienstleistungsauftr\u00e4gen auch Tessiner Unternehmen und Dienstleistungserbringer ber\u00fccksichtigt w\u00fcrden. Ist er der Auffassung, er komme dieser Verpflichtung mit der Vergabe der Auftr\u00e4ge an Deutschschweizer Unternehmen nach?</p><p>5. Trifft es zu, dass f\u00fcr das Catering am Nordportal keine Tessiner Unternehmen zur Unterbreitung eines Angebots eingeladen wurden? Wenn ja, warum sind dann f\u00fcr die Festivit\u00e4ten am S\u00fcdportal auch Unternehmen von jenseits des Gotthards eingeladen worden?</p><p>6. Muss man von diesem Entscheid, Deutschschweizer Unternehmen zu bevorzugen, ableiten, dass Tessiner Unternehmen, von denen einige seit 80 Jahren erfolgreich auf dem Tessiner Markt und anderswo t\u00e4tig sind, nicht gut und nicht vertrauensw\u00fcrdig genug sind, um ein Catering dieser Art zu organisieren?</p>","ReasonText":"<p>Am kommenden 1. Juni wird der Gotthard-Basistunnel und damit der weltweit l\u00e4ngste Tunnel eingeweiht. Ein Ereignis von ausserordentlicher Bedeutung f\u00fcr das Tessin und die Schweiz, an dem auch ausl\u00e4ndische G\u00e4ste teilnehmen werden. Der gastronomische Teil des Ereignisses findet in Pollegio und am Nordportal statt. Daf\u00fcr hat das BAV verschiedene Catering-Unternehmen eingeladen, ein Angebot zu unterbreiten. Dies gilt auch f\u00fcr die weiteren Festivit\u00e4ten am 2., 4. und 5. Juni; allerdings sind hier die SBB Auftraggeberin. Gew\u00e4hlt wurde also das Einladungsverfahren nach den Artikeln 35ff. der Verordnung vom 11. Dezember 1995 \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen. Ende Januar teilte das Bundesamt f\u00fcr Verkehr mit, der Auftrag sei einem Luzerner Unternehmen erteilt worden. Damit hat es alle Tessiner Unternehmen ausgeschlossen, und dies mit eher schwammigen Begr\u00fcndungen, die die F\u00e4higkeit dieser Unternehmen mit jahrzehntelanger (bis zu 80 Jahren) Erfahrung in der Gastronomie infrage stellen. In der Folge wurde bekannt, dass verschiedene weitere Auftr\u00e4ge an Deutschschweizer Unternehmen ergingen und die Tessiner Unternehmen somit leer ausgehen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Einladungsverfahren f\u00fcr das Catering am Er\u00f6ffnungsanlass des Gotthard-Basistunnels vom 1. Juni 2016 auf den Festpl\u00e4tzen S\u00fcd (Pollegio) und Nord (Ryn\u00e4cht) wurde vom Bundesamt f\u00fcr Verkehr im Dezember 2015 und Januar 2016 durchgef\u00fchrt. Da die Schwellenwerte f\u00fcr eine Ausschreibung gem\u00e4ss Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) nicht erreicht wurden und das Catering nicht auf der Liste der der Verordnung vom 11. Dezember 1995 \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (Anhang 1a, V\u00f6B; SR 172.056.11) unterstellten Dienstleistungen steht, wurde der Auftrag im Einladungsverfahren separat f\u00fcr die Festpl\u00e4tze Nord und S\u00fcd vergeben. Die Einladungen zur Offertstellung erfolgten in Absprache mit den Projektorganisationen der Kantone Tessin und Uri.</p><p>Antworten auf die einzelnen Fragen:</p><p>1. Die Vorgaben des \u00f6ffentlichen Beschaffungsrechts verlangen, dass das wirtschaftlich g\u00fcnstigste Angebot den Zuschlag erhalten muss. F\u00fcr die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit sind nebst dem Preis auch andere Kriterien zu ber\u00fccksichtigen. In den Ausschreibungsunterlagen des Caterings war der Preis nur eines von f\u00fcnf Kriterien. Diese wurden im Voraus definiert und allen Anbietern kommuniziert. Nebst dem Preis des Angebotes wurden Qualit\u00e4t und Originalit\u00e4t des Speise- und Getr\u00e4nkeangebots, der regionale Aspekt des Angebots und der Bezugsquellen, Referenzen und Erfahrung f\u00fcr \u00e4hnliche Veranstaltungen sowie das organisatorische Konzept ber\u00fccksichtigt. Eine Tessiner Firma hat deutlich billiger offeriert als alle \u00fcbrigen Firmen, sie erf\u00fcllte jedoch die anderen Kriterien nur teilweise. Daher wies diese Firma in der Gesamtbewertung mit ihrer Offerte nicht das wirtschaftlich g\u00fcnstigste Angebot auf.</p><p>2. Es entspricht nicht den Tatsachen, dass alle Nachweise zeitgerecht erbracht wurden. Ein Verweis auf eine langj\u00e4hrige Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit reicht nicht aus als Nachweis f\u00fcr die Erfahrung mit \u00e4hnlichen Veranstaltungen. In den Ausschreibungsunterlagen wurden detaillierte schriftliche Referenzen gefordert, die in der ersten Offerte nicht eingereicht wurden.</p><p>3. Es entspricht auch nicht den Tatsachen, dass alle Dienstleistungen f\u00fcr die Er\u00f6ffnungsfeiern an Deutschschweizer Firmen vergeben wurden. Mit den beiden Festorten an den Tunnelportalen wird ein wichtiges Zeichen gesetzt und Wertsch\u00f6pfung im Tessin und in Uri generiert. Ebenso finden vorg\u00e4ngig eine Verkehrsministerkonferenz sowie ein Treffen der europ\u00e4ischen Bahnchefs in Lugano statt. Die Wertsch\u00f6pfung f\u00fcr die Beherbergung und Verpflegung dieser Anl\u00e4sse mit internationalem Charakter f\u00e4llt vollumf\u00e4nglich im Tessin an. Auch f\u00fcr zahlreiche weitere Dienstleistungen kommen Tessiner Firmen zum Zug. Zu den wichtigsten geh\u00f6rt ein grosser Teil des Caterings f\u00fcr die 1000 ausgelosten Vertreter der Bev\u00f6lkerung, die mit den Er\u00f6ffnungsz\u00fcgen durch den Tunnel fahren.</p><p>Die Firma, die den Auftrag f\u00fcr das Catering in Pollegio erhalten hat, hatte nachgewiesen, dass sie lokale Produkte ber\u00fccksichtigt und insbesondere Wein aus dem Tessin ausschenkt. Dies war eine Voraussetzung f\u00fcr die Vergabe des Auftrags. Zudem arbeitet diese Firma mit lokalen Tessiner Unternehmen zusammen.</p><p>4. Der Steuerungsausschuss der Projektorganisation von Gottardo 2016 hat der Tessiner Kantonsregierung zugesichert, dass die Lose f\u00fcr die Dienstleistungen so aufgeteilt werden, dass sich lokale und regionale Firmen bewerben k\u00f6nnen. Daran hat sich die Projektleitung gehalten. Dies heisst nicht, dass diese Firmen bei der Auswahl bevorzugt werden k\u00f6nnen, denn die Projektorganisation hat sich an das \u00f6ffentliche Beschaffungsrecht zu halten.</p><p>5. Im Einladungsverfahren sieht Artikel\u00a035 Absatz\u00a02 V\u00f6B (SR 172.056.11) vor, dass mindestens ein Angebot von einem ortsfremden Anbieter oder einer ortsfremden Anbieterin stammen soll. Aufgrund der Gesetzeslage wurden f\u00fcr beide Festorte nebst Unternehmen aus dem betroffenen Kanton (Uri und Tessin) auch ausserkantonale Anbieter zur Offertstellung eingeladen. In beiden F\u00e4llen waren die Offerten einer Luzerner Firma unter Ber\u00fccksichtigung der f\u00fcnf Bewertungskriterien die wirtschaftlich g\u00fcnstigsten.</p><p>6. Der Bundesrat kann die Qualit\u00e4t der Tessiner Unternehmen allgemein nicht beurteilen. Bei der Vergabe der Auftr\u00e4ge f\u00fcr das Catering von Gottardo 2016 wurden keine Anbieter bevorzugt. Alle Anbieter wurden gleich behandelt und nach den gleichen Kriterien gleich bewertet. Das Beschaffungsrecht des Bundes erlaubt keine Privilegierung eines Anbieters aufgrund seiner geografischen Herkunft.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1462320000000)\/","SubmittedBy":"Regazzi Fabio","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1466121600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690522486657)\/","SubmissionDate":"\/Date(1458000000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5002,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft|Verkehr"}}