{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163123,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163123,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163123,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163123,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163123,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163123,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163123,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163123,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163123,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163123,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163123,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163123,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163123,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163123,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163123,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163123,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163123,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163123,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3123","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Die Kulturf\u00f6rderung des Bundes soll qualitativ streng sein, braucht aber mehr Offenheit","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Reglements\u00e4nderungen des Bundesamtes f\u00fcr Kultur (BAK) der letzten Jahre im Bereich der Filmf\u00f6rderung, welche eine Unterst\u00fctzung von an Schweizer Hochschulen produzierten Filmen nahezu verunm\u00f6glichen, veranlassen mich, den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen zu bitten:</p><p>1. Entspricht Artikel\u00a071 der Bundesverfassung nach den Reglements\u00e4nderungen noch dem Sinn und Geist des FiG\"?</p><p>2. Insbesondere ist von Bedeutung, ob Filme, welche an Schweizer Hochschulen produziert werden, nicht auch Zugang zur Produktionsf\u00f6rderung des Bundes haben sollten sowie zu Succ\u00e8s Cin\u00e9ma/Succ\u00e8s Festival. Falls nein, warum nicht?</p><p>3. Auch ist von Bedeutung, ob Filme, welche an Schweizer Hochschulen produziert wurden, nicht Zugang zu allen Kategorien des Schweizer Filmpreises erhalten sollten, sofern sie die jeweiligen qualitativen Voraussetzungen erf\u00fcllen. Falls nein, warum nicht?</p><p>4. Zudem ist von Bedeutung, ob f\u00fcr die Filmschulen nicht der reglementarische Status quo ante (d. h. der FiFV, Stand 1. Januar 2011) wiederhergestellt werden kann. Falls nein, warum nicht?</p>","ReasonText":"<p>Die Schweizer Kunsthochschulen, welche f\u00fcr ein vielf\u00e4ltiges und auf Exzellenz-Stufe zu f\u00fchrendes Filmstudium zust\u00e4ndig sind, \u00e4ussern sich besorgt \u00fcber die Entwicklung der F\u00f6rderpraxis der Sektion Film. Die in den letzten Jahren durchgef\u00fchrten Reglements\u00e4nderungen engen den Spielraum der Kunsthochschulen im Bereich der Filmproduktion massiv ein: Den Hochschulen ist der Status als freie Produktionsh\u00e4user aberkannt worden. Die Unterst\u00fctzung von reinen Hochschulproduktionen ist nicht mehr m\u00f6glich. Sie werden teilweise in nicht sinnvolle und auch kostensteigernde Koproduktionen mit privaten Filmproduktionsh\u00e4usern getrieben, um \u00fcberhaupt an Bundesf\u00f6rdermittel f\u00fcr Filmprojekte im Rahmen der Bachelor- und Masterdiplomabschl\u00fcsse zu gelangen. Die an Hochschulen hergestellten Filme wurden 2015 erstmals von der Teilnahme am Schweizer Filmpreis ausgeschlossen, auch wenn sie die qualitativen Voraussetzungen daf\u00fcr erf\u00fcllt h\u00e4tten. Auf den massiven Protest der Filmstudierenden an den Solothurner Filmtagen 2015 reagierte das BAK mit der Schaffung einer neuen Kategorie \"Bester Abschlussfilm\", welche von den jungen Filmschaffenden nur als weitere Ausgrenzung von den offiziellen Kategorien gelesen werden konnte. So haben sich nur vier Absolventen und Absolventinnen f\u00fcr diese Kategorie angemeldet, wovon drei f\u00fcr den Filmpreis nominiert wurden. Nachwuchs verdient und braucht mehr Unterst\u00fctzung!</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Gem\u00e4ss Artikel\u00a071 der Bundesverfassung f\u00f6rdert der Bund die Schweizer Filmproduktion und Filmkultur. Er kann zudem Vorschriften zur F\u00f6rderung der Vielfalt und der Qualit\u00e4t des Filmangebots erlassen. S\u00e4mtliche geltenden Reglemente, Gesetz und Verordnungen entsprechen diesem Artikel vollst\u00e4ndig.</p><p>2. Grundvoraussetzung f\u00fcr die selektive und erfolgsabh\u00e4ngige F\u00f6rderung von Filmen durch den Bund ist die Unabh\u00e4ngigkeit der Filmproduktion. Das Filmgesetz (SR 443.1) legt diese in Artikel\u00a03 fest. Die Unabh\u00e4ngigkeitsforderung hat zum Ziel, dass nur das berufliche Filmschaffen Finanzhilfen aus der Filmf\u00f6rderung des Bundes erhalten kann. Nicht als unabh\u00e4ngig gelten dabei Unternehmen, die im Besitz oder unter dem massgeblichen Einfluss von Aus- und Weiterbildungsinstitutionen stehen. Filmschulen sind keine Filmproduzenten, sondern Ausbildungsst\u00e4tten. Sie erm\u00f6glichen den Absolventinnen und Absolventen, durch die Herstellung von Abschlussfilmen zu zeigen, was sie gelernt haben. Ein Abschlussfilm bleibt eine notwendige Voraussetzung f\u00fcr den Studienabschluss, er ist insofern Mittel zum Zweck f\u00fcr den Studienabschluss.</p><p>Eigenproduktionen von Abschlussfilmen durch die Fachhochschulen werden vom Bund daher nicht mehr zus\u00e4tzlich finanziert. Diese Eigenproduktionen sind \u00fcber die ordentlichen Schulmittel zu finanzieren, welche bereits durch das Staatssekretariat f\u00fcr Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) im Rahmen der Grundfinanzierung der Fachhochschulen gem\u00e4ss Fachhochschulgesetz und ab 2017 gem\u00e4ss Hochschulf\u00f6rderungs- und -koordinationsgesetz mitfinanziert werden. Die Fachhochschulen sind unter Vorbehalt ihrer Programmvereinbarungen frei in der Mittelverwendung f\u00fcr die schulinternen Filmprojekte. Der Bund unterst\u00fctzt aber auch weiterhin Abschlussfilme, die in Kooperation mit unabh\u00e4ngigen Filmproduzenten zusammen hergestellt und mitverantwortet werden.</p><p>3. Filme, die zum Abschluss einer Filmausbildung realisiert und unabh\u00e4ngig produziert wurden, haben Zugang zu allen Kategorien des Schweizer Filmpreises. Filme, die im Rahmen einer Filmausbildung und ohne unabh\u00e4ngige Produktionsfirma produziert werden, k\u00f6nnen nicht gest\u00fctzt auf Artikel\u00a03 des Filmgesetzes unterst\u00fctzt oder ausgezeichnet werden. Diese Filme k\u00f6nnen hingegen aus filmkulturellen Gr\u00fcnden (Art. 7) ausgezeichnet werden. Deshalb wurde im Rahmen des Schweizer Filmpreises eine neue Kategorie geschaffen. Entsprechend wurde 2016 erstmals ein Preis in der Kategorie \"Bester Abschlussfilm\" ausgerichtet.</p><p>4. Eine R\u00fcckkehr zur Situation vor dem 1. Januar 2011 ist abzulehnen. Bis 2011 wurden die Filmschulen \u00fcber Leistungsvereinbarungen zus\u00e4tzlich finanziert. Ein bestimmter Pauschalbetrag wurde den Schulen f\u00fcr die Produktion von Abschlussfilmen zur Verf\u00fcgung gestellt. Die Finanzierung der Fachhochschulen durch den Bund erfolgt bereits \u00fcber das SBFI. Die R\u00fcckkehr zum Status quo ante w\u00e4re eine Doppelsubvention der Filmausbildung bzw. eine Privilegierung gegen\u00fcber anderen Studieng\u00e4ngen wie Design oder Theater, die ebenfalls keine Zusatzfinanzierung beim Bund beantragen k\u00f6nnen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1463529600000)\/","SubmittedBy":"Fiala Doris","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1466121600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"32|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1763110179313)\/","SubmissionDate":"\/Date(1458086400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5002,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Bildung|Kultur"}}