{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163131,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163131,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163131,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163131,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163131,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163131,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163131,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163131,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163131,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163131,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163131,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163131,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163131,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163131,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163131,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163131,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163131,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163131,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3131","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"B\u00fcrokratieabbau bei der Zulassung von Bioziden und Pflanzenschutzmitteln","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Biozidprodukteverordnung so zu erg\u00e4nzen, dass Biozide, die in einem EU-Land mit in der Schweiz vergleichbaren Voraussetzungen bereits gepr\u00fcft und bewilligt sind, in unserem Land nicht erneut ein Pr\u00fcf- und Bewilligungsverfahren durchlaufen m\u00fcssen. Biozide, die in einem EU-Land f\u00fcr den Verkauf zugelassen sind, sind automatisch auch f\u00fcr den Import und Verkauf in der Schweiz bewilligt.</p>","ReasonText":"<p>Das Zulassungsverfahren f\u00fcr die Verkaufsbewilligung von Bioziden wurde von den Beh\u00f6rden in der Schweiz w\u00e4hrend den vergangenen Jahren laufend dem Zulassungsverfahren der EU angepasst. In der Schweiz m\u00fcssen f\u00fcr eine Verkaufsbewilligung f\u00fcr ein Biozid, zum Beispiel f\u00fcr ein Fernhaltemittel gegen Stechm\u00fccken oder Zecken, die gleichen Unterlagen eingereicht werden wie zum Beispiel in Deutschland. Wenn nun ein solches Produkt von den Beh\u00f6rden in Deutschland bereits nach den EU-Richtlinien gepr\u00fcft und bewilligt ist, macht es keinen Sinn, wenn die gleichen Dokumente von den Zulassungsbeh\u00f6rden in der Schweiz erneut nach den gleichen Richtlinien gepr\u00fcft werden.</p><p>Mit einer automatischen Anerkennung der EU-Zulassungen f\u00fcr Biozide lassen sich in der Schweiz jedes Jahr Geb\u00fchren von mehreren Millionen Franken einsparen. Dies wirkt sich sehr positiv auf das Preisniveau in der Schweiz aus, ohne dass Einbussen bei der Qualit\u00e4t der Produkte in Kauf genommen werden m\u00fcssen.</p><p>Gegenw\u00e4rtig muss in der Schweiz jedes Biozid alle zehn Jahre neu bewilligt werden. Dieses der EU angepasste Verfahren kostet in der Schweiz alle zehn Jahre 25 bis 50 Millionen Franken. Zurzeit sind in der Schweiz etwa 5000 Biozide zugelassen, f\u00fcr jede Zulassungserneuerung verlangen unsere Beh\u00f6rden 5000 bis 10 000 Franken.</p><p>F\u00fcr eine Zulassung von einem neuen Produkt, das bereits in der EU, aber noch nicht in der Schweiz bewilligt ist, werden gem\u00e4ss der Geb\u00fchrenverordnung des Bundes bis 60 000 Franken verlangt. Solche Geb\u00fchren sind besonders fragw\u00fcrdig, wenn man bedenkt, dass die Zulassungsbeh\u00f6rden in der Schweiz die gleichen Dokumente f\u00fcr eine Zulassung pr\u00fcfen, wie dies die Beh\u00f6rden in einem EU-Land bereits getan haben. Derart horrende Geb\u00fchren haben auch zur Folge, dass die vielen KMU in der Schweiz vollst\u00e4ndig aus dem Markt verdr\u00e4ngt werden. F\u00fcr die meisten KMU sind solche Geb\u00fchren schlicht nicht bezahlbar.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Biozidprodukte sind Produkte zur Sch\u00e4dlingsbek\u00e4mpfung im Nichtagrarbereich (Insektizide, Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel, Rattengifte u. a.). Wegen ihrer potenziellen Risiken f\u00fcr Mensch und Umwelt unterstehen Biozidprodukte in der Schweiz nach Artikel\u00a010 des Chemikaliengesetzes (SR 813.1) einem Zulassungsverfahren. Das Inverkehrbringen von Biozidprodukten in der Schweiz erfordert nach der Biozidprodukteverordnung (SR 813.12) die Evaluation durch die schweizerischen Beh\u00f6rden oder die Anerkennung einer in der EU erteilten Zulassung. Dies erfolgt gest\u00fctzt auf das Abkommen mit der EU \u00fcber die gegenseitige Anerkennung von Konformit\u00e4tsbewertungen (MRA; SR 0.946.526.81), wonach die Schweiz vollst\u00e4ndig in den harmonisierten Zulassungsprozess der EU f\u00fcr Biozidprodukte integriert ist. Voraussetzung hierf\u00fcr ist die technische \u00c4quivalenz der rechtlichen Bestimmungen. Das MRA gew\u00e4hrleistet ein hohes Schutzniveau, sichert den gegenseitigen Marktzutritt f\u00fcr Biozidprodukte und verringert die administrative Belastung von Schweizer Inverkehrbringern. Die verlangte Verordnungs\u00e4nderung ist angesichts dieser Voraussetzungen nicht n\u00f6tig, da das Kernanliegen der Motion bereits erf\u00fcllt ist.</p><p>Das harmonisierte Zulassungsverfahren ist n\u00e4mlich so ausgelegt, dass ein Biozidprodukt bez\u00fcglich m\u00f6glicher Gesundheits- und Umweltrisiken wie auch der Wirksamkeit nur von einer Beh\u00f6rde eines EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz beurteilt wird. Die Beurteilung und Zulassung wird grunds\u00e4tzlich in allen anderen EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz in einem vereinfachten Verfahren (ohne erneute Risikobeurteilung) anerkannt. Bei der Anerkennung wird in der Schweiz wie in jedem betroffenen EU-Mitgliedstaat nur noch gepr\u00fcft, ob die in der Erstzulassung getroffenen Massnahmen zur Risikoreduktion an nationale Gegebenheiten (Risikoakzeptanz, fachliche Anforderungen an die professionellen Verwender von Biozidprodukten, regionale Verbreitung der Sch\u00e4dlinge, nationale Anforderungen f\u00fcr R\u00fcckst\u00e4nde in Lebensmitteln oder f\u00fcr den Arbeitsschutz usw.) angepasst werden m\u00fcssen. Die Geb\u00fchr f\u00fcr die Anerkennung einer Erstzulassung eines EU-Mitgliedstaates - die k\u00fcnftig weitaus h\u00e4ufigste Zulassungsart - bel\u00e4uft sich in der Praxis auf 5000 Franken oder weniger (z. B. f\u00fcr vergleichbare Biozidprodukte). F\u00fcr ihre Erneuerung nach zehn Jahren ist ein Geb\u00fchrenrahmen von 500 bis 1300 Franken vorgesehen. Neben diesem System der nationalen Zulassungen kennt das EU-Biozidprodukterecht auch die Unionszulassung, welche die Vermarktung eines Produktes in der gesamten EU erlaubt. Die betroffenen Staaten (einschliesslich der Schweiz) und die Europ\u00e4ische Chemikalienagentur evaluieren den Antrag, und die EU-Kommission entscheidet \u00fcber die Zulassungsvoraussetzungen. Im Falle einer Unionszulassung trifft die Schweiz binnen dreissig Tagen eine Entscheidung \u00fcber deren (geb\u00fchrenfreie) \u00dcbernahme.</p><p>Nicht in den harmonisierten Zulassungsprozess der EU und somit nicht in den Geltungsbereich des MRA fallen Biozidprodukte, deren Wirkstoffe zwar notifiziert, aber noch nicht durch die EU evaluiert und f\u00fcr die Verwendung in Biozidprodukten genehmigt sind. Mit der sukzessiven Evaluation dieser Wirkstoffe (gem\u00e4ss EU-Zeitplan bis etwa 2024) werden aber auch diese Produkte nach und nach durch die harmonisierten Prozesse erfasst. Bis dahin gelten in der EU je nach Mitgliedstaat unterschiedliche nationale Anforderungen f\u00fcr ihre Vermarktung. In der Schweiz unterstehen auch diese Biozidprodukte einem summarischen Zulassungsverfahren, in dessen Rahmen eine grobe \u00dcberpr\u00fcfung der Umwelt- und Gesundheitsrisiken sowie der Wirksamkeiten (z. B. bei Desinfektionsmitteln) vorgenommen wird (in der Praxis liegen die Zulassungsgeb\u00fchren zwischen 500 und 1500 Franken). Im Moment sind noch etwa 4500 Biozidprodukte mit \u00dcbergangszulassung auf dem Schweizer Markt. Der Bundesrat pr\u00fcft gegenw\u00e4rtig, wie das Inverkehrbringen solcher Produkte durch Parallelimporte vereinfacht werden kann. Die Bedeutung von Biozidprodukten mit nationalen \u00dcbergangszulassungen schwindet kontinuierlich.</p><p>Der Bundesrat hat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion de Courten 13.4242 (Baader Caspar), \"KMU-vertr\u00e4gliche Zulassungsgeb\u00fchren bei Bioziden\", Missverst\u00e4ndnisse \u00fcber die unterschiedlichen Zulassungsarten und die Geb\u00fchren klargestellt. Er wird auf der Basis einer soliden Bemessungsgrundlage und nach Vorliegen erster Erfahrungswerte pr\u00fcfen, ob die Geb\u00fchren hinsichtlich ihrer KMU-Vertr\u00e4glichkeit einer Anpassung bed\u00fcrfen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1464912000000)\/","SubmittedBy":"Pezzatti Bruno","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1537228800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|55|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690555966970)\/","SubmissionDate":"\/Date(1458172800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5002,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Landwirtschaft|Steuer"}}