{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163156,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163156,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163156,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163156,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163156,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163156,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163156,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163156,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163156,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163156,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163156,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163156,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163156,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163156,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163156,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163156,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163156,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163156,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3156","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Grundwasserverschmutzung in der Region Visp infolge der Arbeiten der Rhonekorrektion R3. Wie steht es um die Verantwortlichkeiten?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Eawag (Wasserforschungsinstitut des ETH-Bereichs) hat sich in einem Bericht 2008 mit der Frage befasst, was passiert, wenn die einst verbauten Gew\u00e4sser durch Aufweitungsmassnahmen n\u00e4her an die Grundwasserfassungen heranr\u00fccken und dadurch die Fliesszeiten des Wassers im Grundwasserleiter verk\u00fcrzt werden. Im Bericht wurde darauf hingewiesen, dass Flussrevitalisierungsmassnahmen in der inneren Schutzzone von Trinkwasserfassungen ab 2004 verboten wurden, um ein Sicherheitsrisiko auszuschliessen.</p><p>Die Eawag wies darauf hin, dass die Empfehlungen f\u00fcr die Praxis recht klar sind: An Standorten mit Fliesszeiten nahe zehn Tagen sollte gem\u00e4ss dem Vorsorgeprinzip keine Aufweitung auf der Flussseite des Pumpwerks erfolgen.</p><p>Aufgrund der Beschaffenheit der Rhoneebene betr\u00e4gt die Fliesszeit weit weniger als zehn Tage. Es befinden sich zudem zahlreiche Trinkwasserfassungen neben der Rhone.</p><p>Entlang der Rhone, und insbesondere auch im Bereich Visp, befinden sich diverse Deponien und belastete Standorte. Bei einer Ausweitung des Flussbetts wird die Dichtigkeit besch\u00e4digt. Die Ausweitung des Flussbetts stellt eine grosse Verschmutzungsgefahr f\u00fcr das Grundwasser dar, da Wasser aus der Rhone infolge Erosion durch Untersp\u00fclung ins Grundwasser gelangt. Das Grundwasser bei Visp weist wegen der Verunreinigung mit Dioxan einen erh\u00f6hten Verschmutzungsgrad auf.</p><p>Aus diesem Grund h\u00e4tte bei der Rhonekorrektur R3 auf jegliche Ausweitung inner- und ausserhalb der Deiche verzichtet werden m\u00fcssen. Diese Ausweitungen widersprechen dem Vorsorgeprinzip, der Altlasten-Verordnung und insbesondere auch den Empfehlungen der Eawag.</p><p>Die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden von Bund und Kanton Wallis haben das Konzept der R3 mit der Ausweitung aber abgesegnet.</p><p>Es stellen sich hier nun folgende Fragen:</p><p>1. Wie steht es um die Verantwortung der Projektverantwortlichen von R3, der zust\u00e4ndigen Umweltbeh\u00f6rden von Bund und Kanton sowie der Regierungen?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, daf\u00fcr zu sorgen, dass die entsprechenden Vorschriften beachtet werden, sowie von einer Ausweitung der Rhone abzusehen, um so eine Ausweitung der bereits bestehenden Verschmutzung zu stoppen?</p><p>3. Werden die Arbeiten \u00fcberpr\u00fcft, um die fortschreitende Verschmutzung zu verhindern?</p><p>4. Welche sofortigen Massnahmen werden die Verantwortlichen von Bund, Kanton und R3 ergreifen, um die vorhandenen Verschmutzungen im Grundwasser zu neutralisieren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. F\u00fcr die Realisierung des Projektes R3 ist der Kanton Wallis zust\u00e4ndig (zusammen mit dem Kanton Waadt f\u00fcr die Strecke zwischen Saint-Maurice und Seem\u00fcndung). Gem\u00e4ss Artikel\u00a045 der Gew\u00e4sserschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV; SR 814.201) sind ebenfalls die Kantone f\u00fcr den Vollzug der gew\u00e4sserschutzrelevanten Bestimmungen bei der Durchf\u00fchrung dieses Projektes zust\u00e4ndig. Gem\u00e4ss Artikel\u00a021 der Altlasten-Verordnung (AltlV; SR 814.680) sind die Kantone f\u00fcr den Vollzug dieser Verordnung und somit auch f\u00fcr die altlastenrechtlichen Aspekte des Projekts R3 zust\u00e4ndig.</p><p>In seiner Stellungnahme vom 23. November 2007 zu den priorit\u00e4ren Massnahmen Visp hat der Bund verlangt, dass das Flussbett nicht in den Grundwasserschutzzonen S1 und S2 von m\u00f6glichen zuk\u00fcnftigen Grundwasserfassungen ausgeweitet wird und dass auch in den noch auszuscheidenden Grundwasserschutzzonen S3 keine unzul\u00e4ssigen Eingriffe erfolgen.</p><p>Soweit es dem Bund bekannt ist, wurden bei den priorit\u00e4ren Hochwasserschutzmassnahmen Visp keine Arbeiten in einer Grundwasserschutzzone einer f\u00fcr die Trinkwasserfassung genutzten Grundwasserfassung durchgef\u00fchrt (zwischen Visp und Leuk gibt es in der Talebene laut der Gew\u00e4sserschutzkarte des Kantons Wallis nur eine bestehende Grundwasserfassung von \u00f6ffentlichem Interesse mit Grundwasserschutzzonen - \u00f6stlich von Raron - und ein Grundwasserschutzareal f\u00fcr k\u00fcnftige Fassungen bei Baltschieder).</p><p>Die Arbeiten wurden in einem Gew\u00e4sserschutzbereich Au durchgef\u00fchrt, d. h. in einem Grundwasservorkommen, das sich nach Menge und Qualit\u00e4t f\u00fcr die Trinkwassergewinnung eignet. Solche Vorhaben k\u00f6nnen von der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde (hier der Kanton) zugelassen werden, wenn die entsprechenden Vorschriften zum Schutz des Grundwassers eingehalten werden.</p><p>2. Der Bund ist als Aufsichtsbeh\u00f6rde bei konkreten Hinweisen auf eine Verletzung des Umweltrechts bereit, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Bei den priorit\u00e4ren Massnahmen in Visp liegen jedoch keine solchen Hinweise vor. Die im generellen Projekt R3 geplanten Aufweitungen werden sogar eine positive Auswirkung auf das Verschmutzungsrisiko des Grundwassers haben. Im Zusammenhang mit den Aufweitungen werden betroffene Deponien und belastete Standorte saniert. F\u00fcr Deponien und belastete Standorte, welche ausserhalb des Projektperimeters liegen, aber dennoch das Grundwasser beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnten, wurden Kontrolldispositive aufgebaut, welche es erm\u00f6glichen, Gegenmassnahmen zu treffen (siehe Antwort zu Frage 3).</p><p>3. In seiner Stellungnahme vom 23. November 2007 zu den priorit\u00e4ren Massnahmen Visp hat der Bund die Ausarbeitung eines Dispositivs zur hydrogeologischen \u00dcberwachung des Grundwassers sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht verlangt. Dieses Dispositiv beinhaltet die erforderlichen Interventionen im Fall von qualitativer oder quantitativer Beeintr\u00e4chtigung des Grundwassers. Der Kanton ist f\u00fcr die Anwendung des Dispositivs und die erforderlichen Massnahmen verantwortlich und setzt diese um. Die Ergebnisse werden regelm\u00e4ssig auch dem Bund mitgeteilt (siehe Antwort zu Frage 4).</p><p>Die bisherigen Messwerte geben weder in quantitativer noch in qualitativer Hinsicht Anlass, negative Auswirkungen der Aufweitungen auf das Grundwasser zu bef\u00fcrchten.</p><p>Im Zusammenhang mit Bauvorhaben bei belasteten Standorten stellt der Kanton sicher, dass die Baumassnahmen nicht zu einer Gef\u00e4hrdung von Grund- und Oberfl\u00e4chengew\u00e4sser f\u00fchren; insbesondere d\u00fcrfen keine Schadstoffe vom Standort in Trinkwasserfassungen gelangen (Art. 3 AltlV). Dies wird im Rahmen der Planung durch die Bauherrschaft im Detail untersucht. Falls erforderlich, m\u00fcssen die entsprechenden Vorsorgemassnahmen getroffen werden, um dies zu verhindern. Der Kanton begleitet die entsprechenden Massnahmen und \u00fcberpr\u00fcft die Einhaltung der Vorgaben. Der Kanton verlangt insbesondere auch, dass, wenn neue Belastungen zum Vorschein kommen, diese gem\u00e4ss der AltlV zu untersuchen sind. Anschliessend beurteilt der Kanton, welche Massnahmen notwendig sind, damit keine Gef\u00e4hrdung der Schutzg\u00fcter Grundwasser, Oberfl\u00e4chengew\u00e4sser, Boden oder Luft entstehen kann.</p><p>4. Im Falle einer Verschmutzung hat die Beh\u00f6rde (hier der Kanton) gem\u00e4ss Artikel\u00a047 GSchV daf\u00fcr zu sorgen, dass gest\u00fctzt auf die entsprechenden Vorschriften die erforderlichen Massnahmen getroffen werden. Diese sind im oben erw\u00e4hnten Dispositiv enthalten.</p><p>Die Verantwortlichen von R3 informieren die f\u00fcr das Projekt R3 zust\u00e4ndige Aufsichtsbeh\u00f6rde des Bundes (Bundesamt f\u00fcr Umwelt) regelm\u00e4ssig \u00fcber die Ergebnisse der Messungen und \u00fcber einzuleitende bzw. eingeleitete Massnahmen im Rahmen von Steuerungssitzungen und Standberichten. Bis heute gab es keine Anzeichen f\u00fcr eine Verschmutzung des Grundwassers infolge der Arbeiten f\u00fcr die dritte Rhonekorrektion (siehe Antwort zu Frage 2).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1462924800000)\/","SubmittedBy":"Ruppen Franz","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1466121600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"36|52|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690522340557)\/","SubmissionDate":"\/Date(1458172800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5002,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wissenschaft und Forschung|Umwelt|Raumplanung und Wohnungswesen"}}