{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163158,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163158,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163158,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163158,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163158,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163158,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163158,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163158,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163158,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163158,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163158,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163158,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163158,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163158,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163158,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163158,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163158,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163158,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3158","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wird durch willk\u00fcrlich tiefe Quarzstaubgrenzwerte der Tunnelbau verunm\u00f6glicht?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Arbeitsgruppe f\u00fcr Grenzwerte gesundheitsgef\u00e4hrdender Stoffe beabsichtigt auf Anfang 2017 den Maximalen Arbeitsplatzkonzentrationswert (MAK) f\u00fcr lungeng\u00e4ngigen Quarzstaub von heute 0,15 Milligramm pro Kubikmeter (mg/m3) auf 0,1 mg/m3 oder gar auf 0,05 mg/m3 herabzusetzen. Diese Herabsetzung wird mit neuen Forschungsergebnissen aus Laborversuchen in den USA und in China begr\u00fcndet, die darauf hinweisen, dass Quarzstaub nicht nur Silikose, sondern auch Lungenkrebs verursachen kann. Weder der Suva noch der Lungenliga Schweiz sind jedoch Krebsf\u00e4lle aufgrund von Quarzstaub bekannt. Die Silikose wurde praktisch zum Verschwinden gebracht.</p><p>Die Messungen der Suva zwischen 2000 und 2010 (1129 Messungen) bei allen g\u00e4ngigen Vortriebsverfahren haben gezeigt, dass die Einhaltung des MAK von 0,15 mg/m3 weitestgehend nicht eingehalten werden konnte. Gem\u00e4ss geltendem Unfallversicherungsgesetz (Art. 82 Abs.1) ist der Arbeitgeber verpflichtet, zur Verh\u00fctung von Berufsunf\u00e4llen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verh\u00e4ltnissen angemessen sind. Eine weitere Absenkung ist aber trotz grosser Anstrengungen im schweizerischen Untertagbau technisch schlicht nicht m\u00f6glich, was den schweizerischen Untertagbau vor ein Dilemma stellt. Entweder bauen die Unternehmen weiter und verletzen damit zwangsl\u00e4ufig die neue Richtlinie, oder sie stellen ihre T\u00e4tigkeiten ein.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten.</p><p>1. Wie hoch sch\u00e4tzt er den Nutzen einer Senkung des Grenzwertes f\u00fcr Quarzstaub von 0,15 mg/m3 auf 0,1 mg/m3 oder gar 0,05 mg/m3 ein?</p><p>2. Wie viele durch Quarz verursachte Silikosen gab es in der Schweiz in den letzten 20 Jahren?</p><p>3. Wie hoch sch\u00e4tzt er aufgrund von Erfahrungen in der Schweiz die Krebsgefahr durch Quarzstaub bei einem MAK von 0,15 mg/m3 ein?</p><p>4. Teilt er die Einsch\u00e4tzung, dass die Durchsetzung eines MAK von 0,1 mg/m3 oder gar 0,05 mg/m3 nach dem Stand der Technik nicht anwendbar ist?</p><p>5. Teilt er die Einsch\u00e4tzung, dass bereits der heutige MAK von 0,15 mg/m3 mit dem Stand der Technik nicht eingehalten werden kann?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bund \u00fcbertrug den Erlass von Richtlinien \u00fcber Grenzwerte am Arbeitsplatz gem\u00e4ss Artikel\u00a050 Absatz\u00a03 der Verordnung \u00fcber die Verh\u00fctung von Unf\u00e4llen und Berufskrankheiten (VUV; SR 832.30) der Suva. Der aktuelle MAK-Wert (MAK: Maximale Arbeitsplatzkonzentration) f\u00fcr Quarzstaub betr\u00e4gt 0,15 mg/m3. Bei Quarz soll der MAK-Wert in erster Linie die Bildung von Silikose und Lungenkrebs verhindern. Verschiedene ausl\u00e4ndische Komitees schlagen tiefere Grenzwerte f\u00fcr Quarzstaub vor als den in der Schweiz g\u00fcltigen MAK-Wert. Deshalb untersucht die Suva zurzeit, ob der schweizerische Grenzwert die Gesundheit der Besch\u00e4ftigten gen\u00fcgend sch\u00fctzt.</p><p>Bei der Festlegung des Grenzwerts f\u00fcr Quarzstaub geht es nicht nur um die H\u00f6he des Werts, sondern auch um die Auswirkungen bei zeitlich l\u00e4ngerer Belastung. Quarz besitzt keine akut-toxischen Effekte, sondern er entfaltet seine gesundheitssch\u00e4digende Wirkung erst nach Exposition \u00fcber viele Jahre. Man spricht von einem kumulativ-toxischen Effekt. Aktuell wird aufgrund der Studienlage und der Bewertung in den verschiedenen L\u00e4ndern evaluiert, ob ein neuer MAK-Wert f\u00fcr Quarz einem Langzeitmittelwert entsprechen wird. Der Erlass des neuen Grenzwerts wird im Einvernehmen mit der schweizerischen Grenzwertkommission des Dachverbandes der Fachgesellschaften f\u00fcr Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (suissepro) erfolgen. Es kann erst nach Abschluss der Analyse abgesch\u00e4tzt werden, wie hoch der Nutzen einer allf\u00e4lligen Senkung sein d\u00fcrfte.</p><p>2. Zwischen 1995 und 2014 wurden 343 Silikosen von der Suva als berufsbedingt anerkannt, dies sind im Durchschnitt 17,2 (plus/minus 3,7) Silikosen pro Jahr. \u00dcber den angegebenen Zeitraum kann keine signifikante Zu- oder Abnahme der F\u00e4lle beobachtet werden.</p><p>3. Eine Exposition gegen\u00fcber Quarz kann zu Lungenkrebs f\u00fchren, andere Krebsarten sind seltener, weshalb sich die nachfolgenden statistischen Angaben auf Lungenkrebs beschr\u00e4nken. Lungenkrebs wird nur dann als quarzstaubbedingt anerkannt, wenn gleichzeitig eine Silikose vorliegt. Zwischen 1995 und 2014 wurde bei den obengenannten 343 Silikosef\u00e4llen bei insgesamt 25 Personen zus\u00e4tzlich ein Lungenkrebs festgestellt und von der Suva als beruflich bedingt anerkannt. Dies sind durchschnittlich 1,3 (plus/minus 1,0) quarzstaubbedingte Lungenkrebse pro Jahr. \u00dcber die Jahre kann keine signifikante Zu- oder Abnahme festgestellt werden. \u00c4hnlich wie bei der Silikose betr\u00e4gt die Latenzzeit beim Lungenkrebs um die 15 Jahre.</p><p>4. Zuerst ist festzuhalten, dass eine Herabsetzung der MAK-Werte sich erst in Pr\u00fcfung befindet. Die H\u00f6he der Quarzstaubemission ist stark vom auszubrechenden Gestein abh\u00e4ngig. Verf\u00fcgt ein Gestein \u00fcber ein hohes Quarzfreisetzungspotenzial, kann nach einer Herabsetzung des MAK-Werts f\u00fcr Quarzstaub die Sicherheit der Arbeitnehmenden mit den heute g\u00e4ngigen technischen Massnahmen m\u00f6glicherweise nicht mehr sichergestellt werden. Dies kann bedeuten, dass die heute im Untertagbau eingesetzten Maschinen und Ger\u00e4te weiterentwickelt werden m\u00fcssen. Hier besteht nach wie vor Verbesserungspotenzial. Bis zum Erreichen der technischen Verbesserungen m\u00fcssten sich die Mitarbeitenden mit zus\u00e4tzlichen pers\u00f6nlichen Atemschutzger\u00e4ten sch\u00fctzen.</p><p>5. Basierend auf der bestehenden Datenlage kann nicht geschlossen werden, dass der MAK-Wert f\u00fcr Quarzstaub im Untertagbau nicht oder nur selten eingehalten werden kann. Denn die Messungen werden nicht routinem\u00e4ssig, sondern nur bei Verdacht auf eine Verletzung von MAK-Werten durchgef\u00fchrt. Entsprechend beruhen die erfolgten Messungen auf einer negativen Selektion und k\u00f6nnen somit nicht als repr\u00e4sentativ angesehen werden.</p><p>Die Erfahrungen der letzten 20 Jahre haben gezeigt, dass die Einhaltung des MAK-Wertes von 0,15 mg/m3 durchaus realistisch ist. In dieser Zeit wurden die Schutzmassnahmen laufend verbessert. So wurden beispielsweise in einer Arbeitsgruppe unter Federf\u00fchrung des Schweizerischen Baumeisterverbandes und unter Einbezug der Fachgruppe Untertagbau die Ursachen der Quarzbelastung eingehend analysiert und Risikominderungsmassnahmen definiert. Diese Erkenntnisse flossen direkt in die Branchenl\u00f6sung des Bauhauptgewerbes ein.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1464134400000)\/","SubmittedBy":"Flach Beat","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1521158400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690522312543)\/","SubmissionDate":"\/Date(1458172800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5002,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Gesundheit"}}