{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163160,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163160,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163160,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163160,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163160,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163160,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163160,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163160,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163160,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163160,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163160,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163160,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163160,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163160,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163160,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163160,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163160,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163160,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3160","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Praxistaugliche Umsetzung des Arbeitsrechts bei Tierarztpraxen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Gesetz \u00fcber die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (SR 822.11) sowie die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1; SR 822.111) so zu \u00e4ndern, dass Tierarztpraxen ihren Pikettdienst leisten k\u00f6nnen, ohne mit dem Arbeitsrecht in Konflikt zu kommen. Zu diesem Zweck ist es n\u00f6tig, im Arbeitsgesetz die Tierarztpraxen vom betrieblichen Geltungsbereich und die Tier\u00e4rzte vom pers\u00f6nlichen Geltungsbereich auszunehmen. In der Konsequenz wird auch die ArGV 1 anzupassen sein.</p>","ReasonText":"<p>F\u00fcr die Einsatzplanung des Pikettdienstes ist ein Zeitraum von vier Wochen massgebend (Art. 14 Abs. 2 ArGV 1). In dieser Zeit darf ein Arbeitnehmender an h\u00f6chstens sieben Tagen auf Pikett sein. Nach Beendigung des letzten Pikettdienstes (mit oder ohne effektiven Piketteinsatz) m\u00fcssen zwei Wochen ohne Pikettdienst folgen. Der Arbeitnehmende darf w\u00e4hrend dieser Zeit nicht mehr f\u00fcr den Pikettdienst aufgeboten werden, auch wenn es w\u00e4hrend des letzten Pikettdienstes zu keinem Einsatz gekommen ist (vgl. Merkblatt des Seco zum Pikettdienst vom M\u00e4rz 2013).</p><p>Beim Vollzug dieser arbeitsrechtlichen Bestimmungen stellt man fest, dass Tierarztpraxen mit bis zu vier Mitarbeitenden regelm\u00e4ssig mit dem Arbeitsrecht in Konflikt kommen. Der Grund daf\u00fcr sind die praxisuntauglichen Regeln zum Pikettdienst. Diese verunm\u00f6glichen es, dass Arbeitnehmende bei der tier\u00e4rztlichen Betreuung von Nutztieren sowohl dem Tierwohl als auch dem Arbeitsrecht Rechnung tragen k\u00f6nnen. Dies stellt vor allem die Tierarztpraxen im l\u00e4ndlichen Raum vor un\u00fcberwindbare Probleme, da sie sich aufgrund der Distanzen f\u00fcr den Pikettdienst schlecht oder gar nicht mit anderen Tierarztpraxen zusammenschliessen k\u00f6nnen. Ber\u00fccksichtigt man noch krankheits- oder ferienbedingte Abwesenheiten, wird die Aufgabe ohne Gesetzesverstoss nahezu unl\u00f6sbar. M\u00f6chten sich die Inhaber der Tierarztpraxen rechtskonform verhalten, sind sie gezwungen, die Pikettleistungen weitgehend selber zu erbringen.</p><p>Diese f\u00fcr alle Beteiligten (Tier\u00e4rzte, Tierhalter, Veterin\u00e4r\u00e4mter und Arbeitsinspektorate) unbefriedigende Situation l\u00e4sst sich beheben, wenn die Tierarztpraxen vom betrieblichen Geltungsbereich und die Tier\u00e4rzte vom pers\u00f6nlichen Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes ausgenommen werden. Eine Alternative w\u00e4re eine Erh\u00f6hung der pro Monat zul\u00e4ssigen Piketteins\u00e4tze in Artikel\u00a014 Absatz\u00a03 ArGV 1.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Gem\u00e4ss den Regeln in der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) kann im Zeitraum von vier Wochen an maximal 7 Tagen Pikettdienst geleistet werden. Der Bundesrat war sich beim Erlass dieser Grenze bewusst, dass diese insbesondere bei kleinen Betrieben mit wenigen Personalressourcen zu Schwierigkeiten f\u00fchren k\u00f6nnte. Er hat deshalb mit Artikel\u00a014 Absatz\u00a03 ArGV 1 eine Ausnahmeregelung geschaffen, welche es kleinen Betrieben bei Vorliegen besonderer Schwierigkeiten erm\u00f6glicht, die maximale Anzahl Pikettdienste im Zeitraum von vier Wochen auf 14 Tage zu erh\u00f6hen. Diese Ausnahme ist auf Situationen beschr\u00e4nkt, in denen der Mitarbeitende im Durchschnitt nicht mehr als 5 effektive Pikettdiensteins\u00e4tze pro Monat leistet.</p><p>Trotz dieser Ausnahmeregel ist die Praxis gem\u00e4ss Motion\u00e4r bei Tierarztpraxen nicht vereinbar mit der aktuellen Regelung. Kleine Tierarztpraxen mit bis vier Mitarbeitenden stehen regelm\u00e4ssig mit dem Arbeitsrecht in Konflikt. Dies ist vor allem problematisch bei Tierarztpraxen im l\u00e4ndlichen Raum, gerade dort, wo am meisten Bedarf f\u00fcr diese T\u00e4tigkeiten besteht. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sollen deshalb angepasst werden.</p><p>Der Bundesrat w\u00fcnscht, dass eine gangbare L\u00f6sung gefunden wird. Allerdings muss der richtige Weg f\u00fcr die Erreichung der Zielsetzung der vorliegenden Motion noch bestimmt werden. Es ist noch offen, ob dies wie vorgeschlagen mittels Gesetzesrevision unter Ausnahme der Tierarztpraxen vom Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes, mit einer Revision der ArGV 1 im Rahmen von Flexibilisierungen u. a. zum Thema Arbeitszeiterfassung oder mit einer Revision der Verordnung 2 mit Einf\u00fchrung von Sonderbestimmungen f\u00fcr die betroffene Branche erreicht werden soll.</p><p>Das Seco wird zusammen mit den betroffenen Sozialpartnern nach einer L\u00f6sung suchen, welche Tierarztpraxen (und anderen potenziell betroffenen Betrieben) hilft, und sie dem Bundesrat vorlegen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1464912000000)\/","SubmittedBy":"F\u00e4ssler Daniel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1475193600000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690522130310)\/","SubmissionDate":"\/Date(1458172800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5002,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Umwelt"}}