{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163163,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163163,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163163,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163163,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163163,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163163,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163163,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163163,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163163,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163163,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163163,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163163,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163163,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163163,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163163,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163163,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163163,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163163,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3163","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Regelung der elterlichen Sorge und des Kontaktrechts bei h\u00e4uslicher Gewalt","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht \u00fcber die Praxis der Regelung der elterlichen Sorge und des Kontaktrechts bei von h\u00e4uslicher Gewalt belasteten Familien vor und seit Inkrafttreten des neuen Rechts der elterlichen Sorge per 1. Juli 2014 vorzulegen.</p>","ReasonText":"<p>Das Miterleben h\u00e4uslicher Gewalt gef\u00e4hrdet erwiesenermassen die gesunde Entwicklung von Kindern und stellt damit eine Kindeswohlgef\u00e4hrdung dar, die mit der Trennung der Eltern h\u00e4ufig nicht beendet wird.</p><p>Vielmehr bergen Kontakte zwischen den Eltern anl\u00e4sslich der \u00dcbergabe der Kinder bei der Wahrnehmung des Besuchsrechts die Gefahr weiterer Eskalationen. Jedes weitere Gewalterlebnis traumatisiert die Kinder von Neuem. Um das Wohl betroffener Kinder zu sch\u00fctzen, m\u00fcssen sie unbedingt vor weiterem Miterleben von Gewaltsituationen bewahrt werden. Dies kann insbesondere durch eine Einschr\u00e4nkung oder Unterbindung des Kontakts mit der gewaltaus\u00fcbenden Person oder durch eine Verhaltens\u00e4nderung derselben unter professioneller Anleitung erwirkt werden. Entscheide zur Zuteilung der elterlichen Sorge und zum Kontaktrecht werden von den Gerichten und den Kindes- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rden gef\u00e4llt. Diese k\u00f6nnen die alleinige elterliche Sorge aussprechen, den pers\u00f6nlichen Verkehr mit Anordnung von Weisungen verkn\u00fcpfen oder den Kontakt zum gewaltaus\u00fcbenden Elternteil ganz verweigern, um einer Kindeswohlgef\u00e4hrdung zu begegnen. Bei allen Entscheiden ist der Wille der betroffenen Kinder angemessen zu ber\u00fccksichtigen.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt zu untersuchen, welche Praxis bez\u00fcglich der Regelung der elterlichen Sorge und des Kontaktrechts in F\u00e4llen h\u00e4uslicher Gewalt sich seit Inkrafttreten der gemeinsamen elterlichen Sorge etabliert hat, und dabei insbesondere zu erheben, welche Voraussetzungen f\u00fcr die alleinige elterliche Sorge und f\u00fcr die Einschr\u00e4nkung des Kontaktrechts erf\u00fcllt sein m\u00fcssen, wie das Kontaktrecht bei h\u00e4uslicher Gewalt ausgestaltet wird (z. B. Anordnung von Weisungen), wie der Sachverhalt untersucht wird (u. a. welche Beweismittel eingeholt werden), wie die Bindung des Kindes zum gewaltaus\u00fcbenden Elternteil abgekl\u00e4rt und bewertet wird, wie der Wille der Kinder gewichtet wird, mit welchen Schwierigkeiten die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden konfrontiert sind und ob Unterschiede bei der Ber\u00fccksichtigung der Kindeswohlgef\u00e4hrdung und -anh\u00f6rung in der Praxis der Gerichte sowie der Kindes- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rden bestehen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Es ist unbestritten, dass Gewalt, insbesondere wenn sie im h\u00e4uslichen Umfeld ausge\u00fcbt wird, die Bef\u00e4higung der Eltern zur Aus\u00fcbung der elterlichen Sorge infrage stellt. Aus diesem Grund wurde im Rahmen der Revision der Regeln betreffend die elterliche Sorge entschieden, die Gewalt neu explizit als Grund aufzuf\u00fchren, der die Gerichte und Kindesschutzbeh\u00f6rde erm\u00e4chtigt bzw. verpflichtet, dem gewaltt\u00e4tigen Elternteil die elterliche Sorge zu entziehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind unmittelbar Opfer h\u00e4uslicher Gewalt wird oder ob es davon nur indirekt betroffen ist, weil sich die h\u00e4usliche Gewalt gegen den andern Elternteil richtet (siehe Art. 311 Abs. 1 Ziff. 1 des Zivilgesetzbuchs; SR 201; Botschaft zur Revision der elterlichen Sorge, BBl 2011 9077, hier 9109).</p><p>Die Revision des Sorgerechts ist am 1. Juli 2014 in Kraft getreten. Obwohl der Bundesrat das Anliegen des Postulates nachvollziehen kann, erachtet er den Zeitpunkt f\u00fcr die beantragte Untersuchung als verfr\u00fcht. Die Erfahrung zeigt, dass eine aussagekr\u00e4ftige Evaluation einer Gesetzesrevision sinnvollerweise fr\u00fchestens drei Jahre nach dem Inkrafttreten durchgef\u00fchrt werden darf, damit sich eine Praxis \u00fcberhaupt etablieren kann.</p><p>Dem Bundesrat ist es ein zentrales Anliegen, den betroffenen Akteuren - Gerichten sowie Kindes- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rden, aber auch Berufsbeist\u00e4nden und Berufsbeist\u00e4ndinnen - bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen \u00fcber die elterliche Sorge und im Bereich der Weiterbildung Unterst\u00fctzung zu bieten. Im Jahr 2015 hat das Eidgen\u00f6ssische B\u00fcro f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), Fachbereich H\u00e4usliche Gewalt - das seit dem Jahr 2003 im Auftrag des Bundesrates die Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung der Gewalt in Paarbeziehungen und Trennungssituationen verst\u00e4rkt und erg\u00e4nzt - deshalb ein Gutachten zur \"Zuteilung der elterlichen Sorge und zu zivilrechtlichen Aspekten der Ausgestaltung der elterlichen Kontakte zu Kindern bei Trennung nach h\u00e4uslicher Gewalt\" in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten ist seit November 2015 auf der Website des EBG abrufbar. Am 19. November 2015 hat das EBG in Zusammenarbeit mit der Konferenz der Kantone f\u00fcr Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes) ausserdem eine nationale Konferenz zum Kindes- und Erwachsenenschutz bei h\u00e4uslicher Gewalt durchgef\u00fchrt; dort wurden die Formen und Auswirkungen h\u00e4uslicher Gewalt aufgezeigt und Handlungsm\u00f6glichkeiten der Fachpersonen im Kindes- und Erwachsenenschutz gegen\u00fcber Opfern und Tatpersonen beleuchtet. Die Unterlagen dieser Konferenz sind ebenfalls auf der Website des EBG aufgeschaltet. Im Anschluss an diese Konferenz hat die Kokes ein Projekt zur Erarbeitung eines Leitfadens zum Umgang der Kindes- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rden mit F\u00e4llen h\u00e4uslicher Gewalt lanciert. Die entsprechenden Arbeiten sind noch im Gang; das EBG ist in der entsprechenden Arbeitsgruppe aktiv vertreten.</p><p>Aus der Sicht des Bundesrates besteht deshalb zurzeit kein weiter gehender Handlungsbedarf.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1462924800000)\/","SubmittedBy":"Feri Yvonne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1466121600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1211|1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1690522079160)\/","SubmissionDate":"\/Date(1458172800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5002,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Zivilrecht|Strafrecht"}}