{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163169,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163169,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163169,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163169,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163169,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163169,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163169,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163169,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163169,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163169,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163169,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163169,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163169,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163169,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163169,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163169,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163169,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163169,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3169","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Verg\u00fctungspflicht der Krankenkassen f\u00fcr im Ausland eingekaufte medizinische Mittel und Gegenst\u00e4nde","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Einf\u00fchrung einer Verg\u00fctungspflicht f\u00fcr von den Versicherten selber im Ausland bezogene Hilfsmittel vorzusehen, sofern ein entsprechendes Arztrezept f\u00fcr das ben\u00f6tigte Hilfsmittel vorliegt, und die daf\u00fcr n\u00f6tigen Gesetzesanpassungen dem Parlament zu unterbreiten.</p>","ReasonText":"<p>Die vergleichsweise hohen Preisunterschiede bei medizinischen Produkten, die in der Schweiz verkauft werden, aber auch im Ausland erh\u00e4ltlich sind, f\u00fchren seit Langem immer wieder zu Kritik. Um zu erreichen, dass die zum Teil erheblich \u00fcberh\u00f6hten Preise gesenkt werden, werden Produkte aus den umliegenden L\u00e4ndern importiert. Dieser Parallelimport ist legal und m\u00f6glich. Aber offenbar werden diese Kosten rezeptierter medizinischer Mittel und Gegenst\u00e4nde, wenn sie von Versicherten im Ausland bezogen wurden, nicht unbedingt von den Krankenkassen verg\u00fctet. Der Bundesrat wird darum gebeten, sich dieses Themas anzunehmen und die n\u00f6tigen Gesetzesanpassungen dem Parlament zu unterbreiten, die es braucht, damit von Versicherten im Ausland bezogene Hilfsmittel und medizinische Produkte, die g\u00fcnstiger als in der Schweiz erworben wurden und f\u00fcr die ein Rezept vorliegt, von den Krankenkassen \u00fcbernommen werden. Damit die Marktkr\u00e4fte im Bereich der Migel eine f\u00fcr die Patientinnen und Patienten positive Preisdynamik entfalten k\u00f6nnen, ist es zudem unabdingbar, dass die OKP auch Migel-Produkte entsch\u00e4digt, welche direkt im europ\u00e4ischen Ausland (z. B. online) erworben werden - allenfalls in Analogie zu den H\u00f6rger\u00e4ten im Bereich der Invalidenversicherung.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>F\u00fcr Leistungen aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), worunter auch die Mittel und Gegenst\u00e4nde fallen, gilt das Territorialit\u00e4tsprinzip. Das bedeutet: Es werden grunds\u00e4tzlich nur jene Leistungen \u00fcbernommen, die in der Schweiz erbracht werden. Der Bundesrat kann bestimmen, dass die OKP die Kosten von Leistungen nach den Artikeln 25 Absatz\u00a02 oder 29 des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) \u00fcbernimmt, die aus medizinischen Gr\u00fcnden im Ausland erbracht werden (Art. 34 Abs. 2 KVG). Ausnahmen vom Territorialit\u00e4tsprinzip bilden demnach nur Leistungen, die in der Schweiz nicht erbracht werden k\u00f6nnen, Notfallbehandlungen und spezielle Entbindungen (Art. 36 Abs. 1-3 der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung, KVV; SR 832.102). Eine weitere Ausnahme ist in Artikel\u00a036a KVV f\u00fcr die befristeten Pilotprojekte zur Kosten\u00fcbernahme von Leistungen im Ausland vorgesehen. Solche Vertr\u00e4ge d\u00fcrfen nur mit Leistungserbringern aus den ausl\u00e4ndischen Grenzgebieten abgeschlossen und m\u00fcssen vom Eidgen\u00f6ssischen Departement des Innern bewilligt werden. Aktuell gibt es drei kantonale Pilotprojekte mit Kliniken in Deutschland und dem F\u00fcrstentum Liechtenstein. Die Pilotprojekte sind befristet bis Ende 2018 respektive 2019.</p><p>Diesbez\u00fcglich ist auf die Botschaft vom 18. November 2015 zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung betreffend Anpassung von Bestimmungen mit internationalem Bezug (15.078; BBl 2016 1ff.) hinzuweisen. Unter anderem soll eine formell-gesetzliche Grundlage f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Kooperation in grenznahen Gebieten im KVG verankert werden (im Nachgang zu den vorerw\u00e4hnten Pilotprojekten gem\u00e4ss Art. 36a KVV). Nichtsdestotrotz wird aber das Territorialit\u00e4tsprinzip weiterhin als wichtiger Grundsatz in der schweizerischen Krankenversicherung best\u00e4tigt und auch weiterhin lediglich im Zusammenhang mit der grenz\u00fcberschreitenden Zusammenarbeit gelockert.</p><p>In der Liste der Mittel und Gegenst\u00e4nde (Migel) werden ferner nur Produkte gef\u00fchrt, die von den Patienten selbst oder mithilfe von nicht beruflich an der Untersuchung oder Behandlung mitwirkenden Personen angewendet werden k\u00f6nnen. Die Migel f\u00fchrt generische Produktebeschreibungen, und in den diesbez\u00fcglich aufgef\u00fchrten H\u00f6chstverg\u00fctungsbetr\u00e4gen (HVB) sind auch Serviceleistungen wie z. B. Instruktion, Beratung, Anpassung und Notfallleistungen enthalten. Die Abgabestellen haben eine Verantwortung hinsichtlich Abgabe geeigneter Produkte, Gew\u00e4hrleistung der Qualit\u00e4t sowie Instruktion der Patienten. Bei einem Erwerb der Mittel und Gegenst\u00e4nde im Ausland k\u00f6nnen weder pers\u00f6nliche Anpassungen noch Anwendungsinstruktionen durch den Leistungserbringer sichergestellt werden. Auch deshalb gelten die Voraussetzungen, dass die Abgabestellen nach Artikel\u00a055 KVV nach kantonalem Recht zugelassen sind und einen Vertrag mit den Versicherern haben. Dennoch gibt es in diesem Bereich auch Produkte, die ohne gr\u00f6ssere Risiken betreffend Qualit\u00e4t und richtigen Einsatz im Ausland beziehbar sind. Jedoch muss bei neuaufgetretenen Krankheitssituationen auch bei diesen eine Beratung und rasche Versorgung innerhalb der Schweiz m\u00f6glich sein.</p><p>Wie der Bundesrat in seinen Stellungnahmen zu den Motionen 16.3069 und 16.3166 ausgef\u00fchrt<b></b>hat<b>, </b>liegen<b></b>die H\u00f6chstverg\u00fctungsbeitr\u00e4ge (HVB) der auf der Migel aufgef\u00fchrten Produkte nach einer vom Bundesamt f\u00fcr Gesundheit in Auftrag gegebenen Analyse bei seit L\u00e4ngerem nicht angepassten Positionen nicht systematisch h\u00f6her als die Auslandspreise (einbezogen die Preise von D\u00e4nemark, Grossbritannien, Deutschland, Holland, \u00d6sterreich und Frankreich). Nur bei wenigen Produktegruppen \u00fcberschreiten die HVB die Auslandpreise. Im Rahmen der Revision der Migel k\u00f6nnen auch die unterschiedlichen Situationen von international frei handelbaren Produkten mit wenig Instruktionsbedarf und solchen mit h\u00f6herem Anteil an Beratung, Anpassung und Serviceleistungen ber\u00fccksichtigt und dementsprechend die Auslandpreise in der Festlegung der HVB entsprechend gewichtet werden.</p><p>Der Bundesrat lehnt daher die Einf\u00fchrung einer generellen Verg\u00fctungspflicht f\u00fcr von den Versicherten selbst im Ausland erworbene Mittel und Gegenst\u00e4nde ab. Der Bundesrat ist jedoch bereit, im Rahmen der Revision der Migel eine Differenzierung nach Produkten, die im Ausland bezogen werden k\u00f6nnen, und solchen, bei denen dies nicht m\u00f6glich ist, zu pr\u00fcfen, dem Parlament Bericht zu erstatten und allenfalls eine entsprechende Anpassung des KVG vorzuschlagen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1465516800000)\/","SubmittedBy":"Heim Bea","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1569456000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690555882213)\/","SubmissionDate":"\/Date(1458172800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5002,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}