{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163177,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163177,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163177,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163177,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163177,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163177,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163177,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163177,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163177,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163177,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163177,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163177,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163177,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163177,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163177,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163177,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163177,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163177,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3177","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"\u00c4nderung der Postverordnung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Interesse des Erhalts funktionst\u00fcchtiger Bergregionen und l\u00e4ndlicher Gebiete die Postverordnung wie folgt zu \u00e4ndern:</p><p>1. Die zeitliche Erreichbarkeitsvorgabe gem\u00e4ss Artikel\u00a044 der Postverordnung (Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs) ist zu reduzieren.</p><p>2. Die Vorgabe, dass 90 Prozent der st\u00e4ndigen Wohnbev\u00f6lkerung zu Fuss oder mit \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 20 Minuten die Grundversorgung mit Postdiensten (Art. 33) und mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs (Art. 44) erreichen m\u00fcssen, ist je Gemeinde zu erf\u00fcllen.</p><p>Im Weiteren soll der Bundesrat in seiner Eignerstrategie zuhanden der Post eine Unterdeckung im Bereich \"Poststellen und Verkauf\" explizit zulassen.</p>","ReasonText":"<p>Die Post ist gem\u00e4ss Postgesetz (SR 783.0) und Postverordnung (SR 783.01) verpflichtet, ein landesweit fl\u00e4chendeckendes Netz von Poststellen und Postagenturen zu betreiben. Gem\u00e4ss Artikel\u00a014 Absatz\u00a08 und Artikel\u00a032 Absatz\u00a04 des Postgesetzes legt der Bundesrat die Vorgaben zum Zugang zur Grundversorgung mit Postdiensten und mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs nach R\u00fccksprache mit den Kantonen und Gemeinden fest. Diese Zugangspunkte m\u00fcssen gem\u00e4ss Artikel\u00a033 der Postverordnung f\u00fcr 90 Prozent der st\u00e4ndigen Wohnbev\u00f6lkerung der Schweiz innert 20 Minuten zu Fuss oder mit dem \u00f6ffentlichen Verkehr erreichbar sein. F\u00fcr Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs gilt gem\u00e4ss Artikel\u00a044 der Postverordnung eine Erreichbarkeit innerhalb von 30 Minuten.</p><p>Gest\u00fctzt auf die Eignerstrategie des Bundesrates hat die Post in den letzten Jahren ihre Zugangspunkte in einem nichtvoraussehbaren Ausmass umgebaut. Zwischen 2001 und 2014 schloss die Post 51 Prozent ihrer Poststellen und ersetzte diese durch Agenturen oder den Hausservicedienst. In einzelnen Kantonen liegt der Aderlass im Poststellennetz zwischen 60 und 70 Prozent und damit deutlich \u00fcber dem schweizerischen Durchschnitt. Die gesamtschweizerisch geltenden Erreichbarkeitswerte werden in vielen, vor allem l\u00e4ndlichen Regionen insbesondere beim Zahlungsverkehr nicht erreicht. Die Bev\u00f6lkerung dieser Regionen ist von der Grundversorgung im Zahlungsverkehr ausgeschlossen bzw. hat deutlich mehr als 30 Minuten f\u00fcr den Weg in die n\u00e4chste Poststelle aufzuwenden. Die Post treibt den Abbau des Poststellennetzes mit unverminderter Dynamik weiter. Neu trifft es auch Poststellen mit einem regionalen Einzugsgebiet von 3000 bis 5000 Einwohnern.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Mit den in den Artikeln 33 und 44 der Postverordnung geregelten Erreichbarkeitsvorgaben wurde das im Postgesetz vorgesehene landesweit fl\u00e4chendeckende Netz von Zugangspunkten konkretisiert. Der Bundesrat hat schweizweite Durchschnittswerte festgelegt, die f\u00fcr 90 Prozent der st\u00e4ndigen Bev\u00f6lkerung eine Erreichbarkeit von Poststellen und Agenturen innert 20 Minuten und von Zahlungsverkehrsdienstleistungen innert 30 Minuten vorsehen. Zus\u00e4tzlich ist eine regionale Verteilung vorgegeben, indem pro Raumplanungsregion mindestens eine Poststelle vorhanden sein muss. Die Post ist nicht verpflichtet, die Erreichbarkeit f\u00fcr kleinere Gebietseinheiten auszuweisen.</p><p>Der Bundesrat hat sich bei der Festlegung der Erreichbarkeitsvorgaben in der Postverordnung an den Zielvorgaben orientiert, die zum Zeitpunkt der Beratung des geltenden Postgesetzes vorlagen. In Bezug auf die Grundversorgung mit Postdiensten bestanden damals rund 2200 Poststellen und Agenturen. Auch im Jahr 2015 wurden von der Schweizerischen Post noch 2199 Poststellen und Agenturen betrieben.</p><p>F\u00fcr den Zugang zu den Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs wurde f\u00fcr das neue Postgesetz von einem Bestand von landesweit rund 1000 bis 1500 bedienten Zugangspunkten mit Barzahlungsdienstleistungen ausgegangen. Im Jahr 2015 unterhielt die Schweizerische Post 1457 Poststellen mit Barzahlungsverkehr.</p><p>Diese im Vergleich zur Grundversorgung mit Postdiensten tiefere Anzahl an Zugangspunkten resultiert einerseits aus dem Umstand, dass die meisten Zahlungsverkehrsdienstleistungen auch ohne bedienten physischen Zugangspunkt beansprucht werden k\u00f6nnen, sei es beispielsweise mittels schriftlichen Auftrags oder in elektronischer Form. Andererseits lassen sich die Unterschiede mit den hohen Anforderungen an Finanzdienstleister erkl\u00e4ren, welche insbesondere bei den Agenturen dazu gef\u00fchrt haben, dass diese keine Bareinzahlungen anbieten.</p><p>Der Bundesrat erachtet die geltenden Erreichbarkeitsvorgaben f\u00fcr die Grundversorgung mit Postdiensten und mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs als ausreichend und zweckm\u00e4ssig und will an den Unterschieden bei den Erreichbarkeitsvorgaben zu den Postdiensten und zum Zahlungsverkehr festhalten.</p><p>Die Schweizerische Post ist zudem gehalten, die Grundversorgung eigenwirtschaftlich zu erbringen, und sie erf\u00fcllt diese Vorgabe. Der Bundesrat sieht denn auch keine Notwendigkeit, Vorgaben f\u00fcr die Wirtschaftlichkeit einzelner Teilbereiche zu machen. Vielmehr legt die Schweizerische Post die Preise ihrer Dienstleistungen nach wirtschaftlichen Grunds\u00e4tzen fest. Wenn jedoch aus der Erbringung der Grundversorgung in einem Bereich eine Unterdeckung resultieren sollte, kann die Post dieses Defizit mit Umsatzerl\u00f6sen aus anderen Gesch\u00e4ftsfeldern ausgleichen, auch ohne dass dies der Bundesrat in seiner Eignerstrategie explizit zulassen m\u00fcsste.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1462320000000)\/","SubmittedBy":"Lohr Christian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1493769600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34","Category":null,"Modified":"\/Date(1690521825100)\/","SubmissionDate":"\/Date(1458172800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5002,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation"}}