{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163180,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163180,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163180,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163180,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163180,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163180,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163180,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163180,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163180,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163180,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163180,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163180,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163180,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163180,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163180,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163180,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163180,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163180,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3180","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Mangelhaftes EU-Zulassungsverfahren f\u00fcr Glyphosat","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 28. September 2015 hat der Bund (Bund f\u00fcr Umwelt und Naturschutz Deutschland) eine Studie ver\u00f6ffentlicht, welche die EU-Zulassungspraxis f\u00fcr das Pestizid Glyphosat genau untersucht (<a href=\"http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/gentechnik/150928_bund_gentechnik_glyphosat_zulassung_studie.pdf\">http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/gentechnik/150928_bund_gentechnik_glyphosat_zulassung_studie.pdf</a>).</p><p>Fazit: Einerseits ist bereits die EU-Pestizidgesetzgebung ganz auf die Bed\u00fcrfnisse der Hersteller, die ihren Wirkstoff auf den Markt bringen wollen, zugeschnitten. Anderseits l\u00e4sst die pr\u00fcfende Beh\u00f6rde dank industriefreundlichen Bewertungskriterien die notwendige kritische Distanz zu den Pestizidherstellern vermissen. Die Studie kommt zum Schluss, dass das EU-Zulassungsverfahren f\u00fcr Glyphosat mangelhaft ist und stellt Reformbedarf fest. </p><p>Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wie erkl\u00e4rt der Bundesrat, dass die EU (Efsa) das Herbizid Glyphosat als unbedenklich einstuft, w\u00e4hrend andere anerkannte Wissenschaftler, zuletzt die Krebsforscher der WHO, zu einem anderen Urteil gelangen? Welche Erkenntnisse liefern der vollst\u00e4ndige Bericht der Iarc (WHO) und die detaillierten Auswertungen?</p><p>2. Wie stellt er sicher, dass die in der Bund-Studie im EU-Zulassungsverfahren aufgezeigten M\u00e4ngel in der Schweiz nicht auftreten und sich die Beschl\u00fcsse der Verwaltung nicht auf wissenschaftliche Ergebnisse st\u00fctzen, welche die Gefahren von Glyphosat verharmlosen?</p><p>3. Ist er auch der Meinung, dass die alleinige Abst\u00fctzung auf die Gute Laborpraxis (GLP) der OECD die Studien von Wissenschaftlern diskriminiert, die unabh\u00e4ngig von der Industrie an staatlichen Einrichtungen forschen und nach den Standards ihres Fachs arbeiten (z. B. an Universit\u00e4ten)?</p><p>4. Was unternehmen unsere Beh\u00f6rden, um im Zulassungsverfahren Interessenkonflikte zu erkennen und ihnen vorzubeugen? Was ist diesbez\u00fcglich im Rahmen des Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vorgesehen?</p><p>5. Welche Haltung nimmt das Bundesamt f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen gegen\u00fcber den von zahlreichen unabh\u00e4ngigen und anerkannten Wissenschaftlern erkannten Risiken f\u00fcr die Gesundheit von Mensch und Tier durch Glyphosat ein? </p><p>6. Ist aufgrund der unterschiedlichen Risikobeurteilung von Glyphosat in der Schweiz geplant, unbedenkliche Alternativen des Pflanzenschutzes zu erproben und der Landwirtschaft im Sinne der Qualit\u00e4tsstrategie zur Verf\u00fcgung zu stellen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./5. Die Efsa und das Iarc verwenden unterschiedliche Beurteilungskonzepte. W\u00e4hrendem sich das Iarc bei der Beurteilung auf die potenzielle kanzerogene Gefahr eines Stoffes unabh\u00e4ngig von der Dosierung beschr\u00e4nkt, verwenden die Efsa und die Schweizer Beh\u00f6rden einen risikobasierten Ansatz mit Ber\u00fccksichtigung der aufgenommenen Menge. Im Rahmen dieser Beurteilung wird eine sichere Dosis abgeleitet, bei der es zu keinen unannehmbaren Nebenwirkungen f\u00fcr Mensch und Umwelt kommt. Die Risikobewertung der Efsa kommt zum Schluss, dass Glyphosat weder erbgutsch\u00e4digend noch kanzerogen ist. Die Iarc-Methodik beschr\u00e4nkt sich darauf festzustellen, ob von einem Stoff eine krebserzeugende Wirkung ausgehen kann oder nicht, unabh\u00e4ngig von der Dosis.</p><p>2. Die Studie des Bundes f\u00fcr Umwelt und Naturschutz Deutschland bem\u00e4ngelt im Zulassungsverfahren insbesondere zwei Punkte: einerseits, dass das Zulassungsverfahren f\u00fcr Pflanzenschutzmittel ganz auf die Bed\u00fcrfnisse der Industrie ausgerichtet sei, andererseits, dass f\u00fcr die Zulassung einzureichende Studien durch die Beh\u00f6rden industriefreundlich ausgelegt werden. Diese Vorw\u00fcrfe treffen f\u00fcr die Schweiz nicht zu. Die rechtlichen Anforderungen im Schweizer Zulassungssystem f\u00fcr Pflanzenschutzmittel sind einzig darauf ausgerichtet, dass den Beh\u00f6rden ein umfassendes Datenset vorliegt, das es erlaubt, die agronomische Eignung und die m\u00f6glichen Risiken von Pflanzenschutzmitteln f\u00fcr Mensch und Umwelt zu beurteilen. Die Beurteilung erfolgt nach wissenschaftlichen Kriterien durch verschiedene Bundesstellen, die die Zulassungsdossiers unabh\u00e4ngig voneinander auf ihre Schutzziele hin beurteilen.</p><p>3. Im Zentrum der Bewertung von Pflanzenschutzmitteln stehen validierte Studien, die nach einheitlichen, internationalen Kriterien durchgef\u00fchrt werden m\u00fcssen und dadurch eine nachvollziehbare Beurteilung durch die Beh\u00f6rden erlauben. Das Zulassungssystem sieht vor, dass auch die frei verf\u00fcgbare Literatur, wie z. B. Studien, die durch Universit\u00e4ten durchgef\u00fchrt und publiziert werden, ber\u00fccksichtigt werden muss. Solche Studien gen\u00fcgen in der Regel den regulatorischen Anforderungen nicht, k\u00f6nnen aber u. a. zum Verst\u00e4ndnis einer toxikologischen Wirkung beitragen.</p><p>4. Bei der Bewertung von Pflanzenschutzmitteln kann es Zielkonflikte zwischen den Schutzzielen Mensch, Umwelt und Schutz der landwirtschaftlichen Kulturen geben. Ein Pflanzenschutzmittel wird aber nur zugelassen, wenn gew\u00e4hrleistet ist, dass es bei der Anwendung zu keinen unannehmbaren Nebenwirkungen f\u00fcr Mensch und Umwelt kommt. Im Rahmen des Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind Massnahmen vorgesehen, um das Risiko f\u00fcr den Mensch und die Umwelt weiter zu reduzieren.</p><p>6. Unabh\u00e4ngig vom Resultat der Risikobeurteilung von Glyphosat gilt der Grundsatz, vor dem Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln Alternativen im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes zu f\u00f6rdern. Dazu geh\u00f6ren z. B. pr\u00e4ventive mechanische Massnahmen, aber auch die Entwicklung von resistenten und robusten Sorten sowie die F\u00f6rderung von N\u00fctzlingen. Auch im Rahmen des Aktionsplans werden Massnahmen getroffen, die eine Reduktion der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erm\u00f6glichen werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1462924800000)\/","SubmittedBy":"Semadeni Silva","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1466121600000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|36|52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690521921393)\/","SubmissionDate":"\/Date(1458172800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5002,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wissenschaft und Forschung|Umwelt|Landwirtschaft"}}