{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163188,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163188,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163188,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163188,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163188,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163188,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163188,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163188,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163188,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163188,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163188,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163188,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163188,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163188,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163188,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163188,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163188,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163188,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3188","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Lebenslange Verwahrung. Bisherige Wirkung der Umsetzung und Anpassungsbedarf","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Volk hat der Verwahrungs-Initiative am 8. Februar 2004 deutlich zugestimmt. Aktuelle Urteile zeigen auf, dass die Initiative nicht die gew\u00fcnschte Wirkung hat. Mehrfach wurde auch nach brutalen Straftaten von unverbesserlichen T\u00e4tern keine lebenslange Verwahrung ausgesprochen. Daher bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie oft wurde eine lebenslange Verwahrung beantragt?</p><p>2. Wie oft wurde eine lebenslange Verwahrung ausgesprochen?</p><p>3. Welches waren summarisch die Begr\u00fcndungen f\u00fcr die Ablehnungen?</p><p>4. Wie m\u00fcsste man Artikel\u00a064 Absatz\u00a01bis Buchstabe\u00a0a StGB \u00e4ndern, dass k\u00fcnftig das Gesamtbild aller Taten bei der Entscheidung \u00fcber eine lebensl\u00e4ngliche Verwahrung mehr Gewicht erh\u00e4lt? In BGE 6B_217/2015 vom 5. November 2015 verneinte das Bundesgericht die lebenslange Verwahrung eines notorischen, 23-fachen Serien-Sexualstraft\u00e4ters. Dies obwohl der konkrete T\u00e4ter seit 1978 immer wieder Frauen vergewaltigte oder sexuell n\u00f6tigte und sogar w\u00e4hrend eines Hafturlaubs erneut delinquierte. Nach der Meinung des Interpellanten l\u00e4uft ein solches Urteil Sinn und Zweck des vom Volk angenommenen Verfassungsartikels zuwider.</p><p>5. Wie m\u00fcsste Artikel\u00a064 Absatz\u00a01bis Buchstabe\u00a0c StGB ge\u00e4ndert werden, dass der \"Unwille zur Therapie\" zur Beurteilung der Therapierbarkeit herangezogen wird? Wenn der T\u00e4ter nicht willens ist, sich einer Therapie zu unterziehen, so soll er daher k\u00fcnftig das Kriterium der Untherapierbarkeit erf\u00fcllen.</p><p>6. Wie k\u00f6nnte der Begriff der \"dauerhaften\" Untherapierbarkeit nach Artikel\u00a064 Absatz\u00a01bis Buchstabe\u00a0c StGB so ge\u00e4ndert werden, dass Gutachter k\u00fcnftig eher brutale T\u00e4ter f\u00fcr \"lebensl\u00e4nglich untherapierbar\" erkl\u00e4ren?</p><p>7. Ist ohne Versch\u00e4rfung der Umsetzungsbestimmungen zur Verwahrungs-Initiative k\u00fcnftig vermehrt mit lebenslangen Verwahrungen zur rechnen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat verf\u00fcgt \u00fcber keine Angaben hierzu. Die jeweiligen Antr\u00e4ge der Staatsanwaltschaften werden nicht schweizweit statistisch erfasst.</p><p>2. Bisher ist ein einziges Urteil mit Anordnung der lebensl\u00e4nglichen Verwahrung rechtskr\u00e4ftig. Die betroffene Person hat das erstinstanzliche Urteil nicht angefochten.</p><p>3. Die Hauptschwierigkeit besteht darin, eine dauerhafte Prognose zur Untherapierbarkeit abzugeben. Auf diese Schwierigkeit wurde bereits im Vorfeld der Verwahrungs-Initiative eingehend hingewiesen.</p><p>4. Der Interpellant spricht den Fall Markus W. an. Wegen des R\u00fcckwirkungsverbots durfte das Gericht nur Taten ber\u00fccksichtigen, die nach dem Inkrafttreten der lebensl\u00e4nglichen Verwahrung im Jahr 2006 begangen wurden. Diese Taten erf\u00fcllten gem\u00e4ss dem Entscheid des Bundesgerichtes die hohen Anforderungen des Gesetzes f\u00fcr die Anordnung der lebensl\u00e4nglichen Verwahrung nicht. F\u00fcr medizinische Gutachten wie zur Frage der Therapierbarkeit k\u00f6nnen demgegen\u00fcber auch weiter zur\u00fcckliegende Straftaten einbezogen werden.</p><p>5. Das Abstellen auf die Therapiebereitschaft ist aus Sicht des Bundesrates zun\u00e4chst mit der Schwierigkeit behaftet, dass sie im Zeitpunkt des Urteils nicht zuverl\u00e4ssig festgestellt werden kann, sondern sich erst im Laufe des Vollzugs manifestiert. Der Wille, sich einer Therapie zu unterziehen, kann sich ferner in relativ kurzer Zeit ver\u00e4ndern. Mit dem Erfordernis der dauerhaften Untherapierbarkeit ist es deshalb nicht vereinbar, an der Therapiebereitschaft anzukn\u00fcpfen.</p><p>6. Die meisten Fachleute gehen davon aus, dass eine zuverl\u00e4ssige psychiatrische Prognose grunds\u00e4tzlich lediglich \u00fcber zwei bis f\u00fcnf Jahre m\u00f6glich ist. Dies steht in einem Spannungsverh\u00e4ltnis zum Umstand, dass die Gutachter eine dauerhafte Untherapierbarkeit feststellen m\u00fcssen, damit die lebensl\u00e4ngliche Verwahrung angeordnet werden kann.</p><p>7. T\u00e4ter, deren Gef\u00e4hrlichkeit sich durch eine Therapie nach Artikel\u00a059 des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) nicht verringert hat, k\u00f6nnen nach Artikel\u00a062c Absatz\u00a04 StGB verwahrt werden. Da Massnahmen periodisch \u00fcberpr\u00fcft werden m\u00fcssen, ist k\u00fcnftig mit einer steigenden Zahl von verwahrten Straft\u00e4tern zu rechnen. Zu beachten ist dabei, dass jede Verwahrung unbefristet ausgesprochen wird und lebenslang dauern kann, wenn sich die Gef\u00e4hrlichkeit des T\u00e4ters nicht verringert. Der Bericht des Bundesrates vom 1. Juli 2015 \u00fcber die Verwahrungspraxis in der Schweiz (Bericht in Erf\u00fcllung des Postulates Rickli Natalie 13.3978) zeigt auf, dass auch ohne Versch\u00e4rfung der Bestimmungen zur lebensl\u00e4nglichen Verwahrung in Zukunft vermehrt mit Verwahrungen zur rechnen ist, die lebenslang dauern.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1462924800000)\/","SubmittedBy":"Guhl Bernhard","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1466121600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1690522865040)\/","SubmissionDate":"\/Date(1458172800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5002,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Strafrecht"}}