{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163196,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163196,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163196,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163196,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163196,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163196,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163196,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163196,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163196,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163196,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163196,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163196,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163196,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163196,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163196,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163196,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163196,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163196,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3196","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Liberale Instrumente statt noch mehr Subventionen oder staatliche Auffanggesellschaften in der Energiepolitik","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Energieversorger Alpiq musste k\u00fcrzlich hohe Verluste bekanntgeben. Nun plant der Konzern, die H\u00e4lfte seines Wasserkraftportfolios zu verkaufen. Aus einem Lobbyingpapier wurde bekannt, dass die von Anfang an unwirtschaftlichen AKW in einer Auffanggesellschaft zusammengefasst und verstaatlicht werden sollen.</p><p>Aus Sicht der Gr\u00fcnliberalen k\u00f6nnen noch mehr Subventionen oder gar Verstaatlichungen nicht die Antwort auf diese Krise sein. Vielmehr braucht es liberale Instrumente, die endlich einen funktionierenden Markt und Kostenwahrheit bringen.</p><p>Bereits 2015 hat die Gr\u00fcnliberale Partei bzw. Nationalrat Martin B\u00e4umle die parlamentarische Initiative 15.465 eingereicht, die mit einer differenzierten Graustromabgabe mehr Kostenwahrheit schaffen und damit die Schweizer Wasserkraft st\u00e4rken will. Dies w\u00fcrde endlich zu einer minimal besseren Abbildung der wahren Kosten von Strom aus nichterneuerbaren Energien f\u00fchren, und die erneuerbaren Energien, insbesondere die Wasserkraft, w\u00fcrden konkurrenzf\u00e4higer.</p><p>Bis zur Einf\u00fchrung einer Graustromabgabe sollte die Schweizer Wasserkraft vollst\u00e4ndig von den Wasserzinsen befreit werden oder ein alternatives Konzept umgesetzt werden. Dabei ist zu pr\u00fcfen, wie die betroffenen Kantone und Gemeinden f\u00fcr ihre Ausf\u00e4lle entsch\u00e4digt werden k\u00f6nnten. Immerhin gew\u00e4hrleisten sie seit Jahrzehnten die sichere und kosteng\u00fcnstige Stromversorgung f\u00fcr die ganze Schweiz.</p><p>Der Bundesrat ist gebeten, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Einsch\u00e4tzung, dass die Schweizer Wasserkraft mit einer differenzierten Graustromabgabe am Markt gest\u00e4rkt werden k\u00f6nnte?</p><p>2. Wie stellt er sich zum konkreten Konzept f\u00fcr eine Graustromabgabe gem\u00e4ss der parlamentarischen Initiative 15.465? Wie beurteilt er dabei allenfalls ein Modell, welches entweder nur auf CO2-lastigem Strom oder auch auf Atomstrom mit reduziertem Satz beruht?</p><p>3. Teilt er die Einsch\u00e4tzung, dass die Schweizer Wasserkraft durch die Wasserzinsen faktisch verteuert und am Markt gegen\u00fcber nichterneuerbarem Strom und Stromimporten geschw\u00e4cht wird?</p><p>4. Sieht er eine M\u00f6glichkeit, die Wasserzinsen durch ein anderes Instrument zu ersetzen, das die betroffenen Wasserkraftkantone und -gemeinden weiterhin entsch\u00e4digt, ohne die Wasserkraft am Markt zu schw\u00e4chen? W\u00e4re dies auch nur tempor\u00e4r bis zur Einf\u00fchrung einer differenzierten Graustromabgabe m\u00f6glich?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Das Bundesamt f\u00fcr Energie (BFE) hat im Bericht \"Bestehende Wasserkraft: Unterst\u00fctzungsvarianten und ihre Wirkung\" vom 18. Mai 2015 zuhanden der Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des St\u00e4nderates (UREK-S; Bericht abrufbar unter www.energiestrategie2050.ch &gt; Grosswasserkraft) auch die Einf\u00fchrung einer sogenannten Dreckstromabgabe gepr\u00fcft. Der Bericht kommt zum Schluss, dass der Vollzug einer Abgabe auf Strom aus ausgew\u00e4hlten Technologien (z. B. auf Kohle- und Gasstrom sowie auf Strom aus Kernenergie) nur schwierig umsetzbar w\u00e4re. Die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien wird mittels Herkunftsnachweisen, d. h. mittels Umweltzertifikaten, nachgewiesen. Ob die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Schweizer Wasserkraft durch eine solche differenzierte Stromabgabe verbessert werden k\u00f6nnte, ist zweifelhaft, weil gen\u00fcgend Herkunftsnachweise aus erneuerbarem Strom aus Europa zu sehr tiefen Preisen zu haben sind. Im Bericht wird auch darauf hingewiesen, dass eine einseitige, k\u00fcnstliche Verteuerung von s\u00e4mtlichem importiertem Strom (Kohle- und Gasstrom, Strom aus Kernenergie und erneuerbaren Energien) nicht kompatibel ist mit den handelsrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz (WTO, Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU sowie mit Drittstaaten), weil eine Ungleichbehandlung zwischen in- und ausl\u00e4ndischen Stromproduzenten hergestellt w\u00fcrde. Auch eine Differenzierung der Abgaben auf importiertem Strom gem\u00e4ss Produktionsart im Herkunftsland ist handelsrechtlich umstritten. Zu guter Letzt w\u00e4re eine St\u00e4rkung der Wasserkraft wohl einfacher zu erreichen, wenn in der EU der Preis f\u00fcr CO2 ansteigen w\u00fcrde bzw. der Anteil Strom aus Kohle reduziert w\u00fcrde. Wie in der Botschaft vom 28. Oktober 2015 zum Verfassungsartikel \u00fcber ein Klima- und Energielenkungssystem (BBl 2015 7877) angek\u00fcndigt, erarbeitet das Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation bzw. das BFE bis Ende 2016 einen Bericht \u00fcber eine differenzierte Stromabgabe. In diesem Bericht werden Ausgestaltungsm\u00f6glichkeiten und die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht, bilateralem Recht (Schweiz-EU) und WTO-Recht von unterschiedlichen Abgabenh\u00f6hen f\u00fcr verschiedene Energietr\u00e4ger dargelegt. Weiter werden die F\u00f6rderwirkung der inl\u00e4ndischen erneuerbaren Energien sowie die volkswirtschaftliche Effizienz einer differenzierten Stromabgabe evaluiert. Zudem geht es darin auch generell um die Frage, wie geeignete Rahmenbedingungen f\u00fcr erneuerbare Stromquellen in der Schweiz langfristig geschaffen werden k\u00f6nnen. Damit wird dem Anliegen der parlamentarischen Initiative 15.465, \"Graustromabgabe zum Schutz der Wasserkraft\", Rechnung getragen.</p><p>3. Gem\u00e4ss Artikel\u00a076 Absatz\u00a04 der Bundesverfassung (SR 101) verf\u00fcgen die Kantone \u00fcber die Wasservorkommen. Sie k\u00f6nnen f\u00fcr die Wasserkraftnutzung in den Schranken der Bundesgesetzgebung Abgaben erheben. Der Wasserzins ist eine Abgabe, die als Gegenleistung f\u00fcr die Einr\u00e4umung des exklusiven Wassernutzungsrechts an einem Standort geschuldet und vom Konzession\u00e4r dem verleihenden Gemeinwesen zu entrichten ist. Er ist mit rund 15 Franken pro Megawattstunde ein wichtiger Bestandteil der Gestehungskosten der Wasserkraftwerke und belastet entsprechend die Kosten der Wasserkraft. Auf der anderen Seite sind die Wasserzinsen mit einer schweizweiten Summe von j\u00e4hrlich rund 550 Millionen Franken eine wichtige Einnahmequelle f\u00fcr die betroffenen Kantone und Gemeinden (jeweils bei einem Satz von 110 Franken pro Kilowatt brutto).</p><p>4. Die Kompetenz des Bundes beschr\u00e4nkt sich auf das in Artikel\u00a049 des Wasserrechtsgesetzes (SR 721.80) festgehaltene bundesrechtliche Wasserzinsmaximum. Diese Schranke wurde vom Gesetzgeber in der Vergangenheit mehrfach den aktuellen Verh\u00e4ltnissen angepasst. Das aktuelle Wasserzinsmaximum gilt bis Ende 2019. Vor diesem Hintergrund und aufgrund des Auftrages der \u00fcberwiesenen Kommissionsmotion 14.3668 erarbeitet der Bundesrat derzeit Varianten f\u00fcr die Wasserzinsregelung ab 2020. Den Ergebnissen dieser Arbeiten kann an dieser Stelle nicht vorgegriffen werden. Eine Reduktion beziehungsweise ein Nichtaussch\u00f6pfen des Wasserzinsmaximums ist auf kantonaler Ebene bereits heute m\u00f6glich.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1462924800000)\/","SubmittedBy":"Gr\u00fcnliberale Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1521158400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690522702250)\/","SubmissionDate":"\/Date(1458259200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5002,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen|Energie"}}