{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163197,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163197,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163197,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163197,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163197,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163197,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163197,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163197,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163197,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163197,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163197,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163197,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163197,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163197,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163197,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163197,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163197,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163197,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3197","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ist beim Konkurs eines AKW-Besitzers oder bei einem sonstigen Besitzerwechsel ein Langzeitbetriebskonzept nicht umso zwingender?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Bei der Kernenergie bewahrheiten sich die Prognosen der Gr\u00fcnliberalen vollumf\u00e4nglich. Die Atomkraftwerke in der Schweiz sind, waren und bleiben unwirtschaftlich. Die Besitzer haben ihre Risikokosten \u00fcber die Basisversicherung immer mit einer indirekten Staatsgarantie finanziert, welche einer \"KEV\" von 5 bis 50 Rappen pro Kilowattstunde entsprechen w\u00fcrde. Dass nun sogar aus dem Umfeld der Betreiber eine Verstaatlichung ins Spiel gebracht wird, ist ein Alarmsignal, weil damit eine vollumf\u00e4ngliche Abw\u00e4lzung der direkten Kosten der unrentablen Atomkraftwerke auf die Steuerzahler droht. F\u00fcr die Gr\u00fcnliberalen sind die Betreiber der Atomkraftwerke nicht \"too big to fail\". Vielmehr stellen die Atomkraftwerke mit ihrem steigenden Sicherheitsrisiko ein ernsthaftes Problem dar. Ein Langzeitbetriebskonzept ist in diesem Spannungsfeld notwendiger denn je, da offenbar nicht mehr gew\u00e4hrleistet werden kann, dass die heutigen Besitzer die AKW bis zur Stilllegung und Entsorgung betreiben k\u00f6nnen.</p><p>Der Bundesrat ist gebeten, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Einsch\u00e4tzung, dass im Falle eines Konkurses eines AKW zus\u00e4tzliche Unsicherheiten und Risiken entstehen k\u00f6nnten?</p><p>2. K\u00f6nnen bereits entsprechende Ank\u00fcndigungen in der Presse gerade qualifizierte Mitarbeiter zum Verlassen der Firmen verleiten?</p><p>3. W\u00e4ren die St\u00e4rkung der Aufsicht und eine klare Kompetenzordnung mit einer gesetzlichen Verankerung eines Langzeitbetriebskonzepts vor diesem Hintergrund nicht zwingend? Oder w\u00e4re alternativ zumindest eine minimale gesetzliche Grundlage zur Umsetzung einer Verordnungsl\u00f6sung rasch umzusetzen?</p><p>4. Wie beurteilt er die Situation, wenn der Bund pl\u00f6tzlich Betreiber w\u00fcrde und mit der heutigen Gesetzgebung auch noch Bewilligungsbeh\u00f6rde bleibt? W\u00e4re es dann gem\u00e4ss einer strikten Corporate Governance nicht richtig, dass die Verantwortung f\u00fcr \u00dcberwachung, den Langzeitbetrieb und die Stilllegung vollumf\u00e4nglich an die unabh\u00e4ngige Aufsicht des Eidgen\u00f6ssischen Nuklearsicherheitsinspektorates \u00fcbertragen w\u00fcrde?</p><p>5. Wie beurteilt er das Risiko, dass sich die AKW-Betreiber aufgrund ihrer finanziellen Probleme noch st\u00e4rker gegen Sicherheitsauflagen wehren werden und auch beim Unterhalt nur minimale Anstrengungen unternehmen und dies bei einem Eignerwechsel noch versch\u00e4rft w\u00fcrde?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Es geh\u00f6rt zu den grundlegenden Pflichten eines Kernkraftwerk-Betreibers, f\u00fcr die Sicherheit der Anlage und des Betriebs zu sorgen. Die Sicherheit muss jederzeit gew\u00e4hrleistet sein. Dar\u00fcber wacht das Eidgen\u00f6ssische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) als zust\u00e4ndige Aufsichtsbeh\u00f6rde.</p><p>Entsorgungskosten, die w\u00e4hrend des Betriebs von Kernkraftwerken anfallen, m\u00fcssen von diesen laufend bezahlt werden. Die Kosten f\u00fcr die Stilllegung der Kernkraftwerke sowie die nach ihrer Ausserbetriebnahme anfallenden Kosten f\u00fcr die Entsorgung der radioaktiven Abf\u00e4lle sind durch zwei unabh\u00e4ngige Fonds, den Stilllegungsfonds f\u00fcr Kernanlagen und den Entsorgungsfonds f\u00fcr Kernkraftwerke, sichergestellt. Beide Fonds werden durch Beitr\u00e4ge der Betreiber ge\u00e4ufnet. Die Anspr\u00fcche und Leistungen der Fonds sowie die Haftungskaskade f\u00fcr ungedeckte Kosten sind in den Artikeln 77ff. des Kernenergiegesetzes vom 21. M\u00e4rz 2003 (KEG; SR 732.1) im Detail geregelt. Letzteres sieht vor, dass die Betreiber ihre Kosten selber tragen m\u00fcssen. Zudem besteht eine solidarhaftungs\u00e4hnliche Nachschusspflicht betreffend die Kosten der anderen Betreiber. Ist diese Kosten\u00fcbernahme nicht tragbar, beschliesst die Bundesversammlung, ob und in welchem Ausmass sich der Bund an den nichtgedeckten Kosten beteiligt. Dadurch soll eine Kostenbeteiligung des Bundes ausgeschlossen oder zumindest minimiert werden.</p><p>2. Das Ensi verfolgt die Personalentwicklungen in den Kernanlagen und bewertet sie in seinem Aufsichtsbericht. Dem Ensi liegen bislang keine Informationen vor, die auf K\u00fcndigungen aufgrund der im M\u00e4rz 2016 erschienenen Pressemeldungen hinweisen. Der Bewilligungsinhaber ist f\u00fcr die Sicherheit der Anlage und des Betriebs verantwortlich. Dazu muss er insbesondere eine geeignete Organisation aufbauen und geeignetes und fachlich ausgewiesenes Personal in gen\u00fcgender Zahl besch\u00e4ftigen. Erf\u00fcllt ein Betreiber diese Bedingungen nicht, kann ihm das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation die Betriebsbewilligung entziehen.</p><p>3. Sowohl der National- wie auch der St\u00e4nderat haben die Verankerung eines Langzeitbetriebskonzepts im KEG im Rahmen der Diskussion zur Energiestrategie 2050 (ES 2050) abgelehnt. Die geltenden rechtlichen Grundlagen sind ausreichend, um einen langfristig sicheren Betrieb der Kernkraftwerke zu gew\u00e4hrleisten. Wie anl\u00e4sslich der nationalr\u00e4tlichen Debatte zur ES 2050 angek\u00fcndigt, kann eine Verdeutlichung im Rahmen der Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 2004 (KEV; SR 732.11) hilfreich sein. Das Bundesamt f\u00fcr Energie ist im Begriff, einen Entwurf zur Integration eines Sicherheitsnachweises f\u00fcr den Langzeitbetrieb in der KEV zu erarbeiten.</p><p>4. F\u00fcr den Bundesrat ist es nicht denkbar, dass der Bund Betreiber von Kernkraftwerken werden soll. Die Ausgestaltung des der Kernenergienutzung zugrunde liegenden rechtlichen Systems, insbesondere auch die Zuordnung der Kompetenzen der Bewilligungs- und Aufsichtsbeh\u00f6rden, ist nicht auf eine solche Situation ausgerichtet.</p><p>5. Der Bewilligungsinhaber muss der nuklearen Sicherheit gem\u00e4ss KEG stets den gebotenen Vorrang beim Betrieb der Kernanlage einr\u00e4umen. Der sichere Betrieb muss auch unter schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gew\u00e4hrleistet sein. Bez\u00fcglich Langzeitbetrieb m\u00fcssen insbesondere folgende Punkte erf\u00fcllt sein: Der Alterungsprozess der f\u00fcr die Laufzeit entscheidenden Grosskomponenten des jeweiligen Kraftwerks muss sich tats\u00e4chlich so weiterentwickeln, wie er sich aus heutiger Sicht abzeichnet, und die Betreiber m\u00fcssen die n\u00f6tigen Investitionen in weitere Nachr\u00fcstungen t\u00e4tigen. Das KEG verlangt nicht bloss minimale Anstrengungen beim Unterhalt, sondern es m\u00fcssen Massnahmen getroffen werden, um die Anlage in einem guten Zustand zu erhalten. Zudem ist die Anlage auch \u00fcber die Erfahrung und den Stand der Nachr\u00fcstungstechnik hinaus nachzur\u00fcsten, soweit dies zu einer weiteren Verminderung der Gef\u00e4hrdung beitr\u00e4gt und angemessen ist. Die gesetzlichen Vorgaben, deren Einhaltung das Ensi \u00fcberwacht, richten sich an den Inhaber der Betriebsbewilligung und gelten auch bei einem Eignerwechsel.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1462924800000)\/","SubmittedBy":"Gr\u00fcnliberale Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1521158400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690522675563)\/","SubmissionDate":"\/Date(1458259200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5002,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen|Energie"}}