{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163230,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163230,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163230,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163230,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163230,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163230,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163230,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163230,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163230,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163230,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163230,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163230,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163230,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163230,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163230,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163230,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163230,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163230,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3230","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Atomkonzerne in Schieflage. Die KEV oder Strategieentscheide als Ursache?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welchen Einfluss hat die schweizerische KEV auf die internationalen Grosshandelspreise?</p><p>2. F\u00fchrt er die heutigen Schwierigkeiten bestimmter Stromkonzerne auf die schweizerische KEV zur\u00fcck oder auf die strategische Ausrichtung dieser Unternehmen auf den internationalen Stromhandel und das entsprechende Preisniveau?</p><p>3. W\u00e4re die Situation dieser Stromunternehmen in der Schweiz insgesamt besser oder schlechter, wenn wir bereits einen vollst\u00e4ndig liberalisierten Strommarkt bis auf Stufe Gewerbe und Haushalte h\u00e4tten?</p><p>4. Ist dem Bundesrat nachvollziehbar, auf welcher Grundlage die Betreiberfirma der zwei Beznauer AKW eine Entsch\u00e4digungsforderung in H\u00f6he von 1,5 bis 2 Milliarden Franken f\u00fcr den Fall einer erzwungenen Stilllegung errechnet haben will?</p><p>5. Wie beurteilt er diese Zahl vor dem Hintergrund, dass laut einem Axpo-Verwaltungsrat (SRF 1, \"Echo der Zeit\" vom 9. M\u00e4rz 2016) beide Kraftwerke auf absehbare Zeit Cash-Burner bleiben und zur Finanzierung von Stilllegungs- und Entsorgungskosten Reserven des Unternehmens aufgel\u00f6st werden m\u00fcssen?</p><p>6. Ist ihm dabei bewusst, dass f\u00fcr die beiden Beznauer Reaktoren in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds per Ende 2014 gegen\u00fcber dem Zielwert der Kostenstudie 2011 noch \u00fcber 1 Milliarde Franken gefehlt haben?</p><p>7. Ist ihm dabei ferner bewusst, dass beide Atomfonds 2015 eine negative Anlagerendite erzielt haben?</p><p>8. Wie beurteilt er diese Zahl ferner vor dem Hintergrund, dass Beznau I seit nunmehr einem Jahr ausser Betrieb steht?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Die Schweizer Strombranche leidet unter dem Preiszerfall auf dem europ\u00e4ischen Strommarkt, dies aufgrund massiver \u00dcberkapazit\u00e4ten bei der Stromproduktion. Einzelne Schweizer Energieversorger haben in der Vergangenheit mit Investitionen in den europ\u00e4ischen Kraftwerkpark zum Aufbau dieser \u00dcberkapazit\u00e4ten beigetragen. Gr\u00fcnde f\u00fcr diese \u00dcberkapazit\u00e4ten in Europa sind etwa der Einbruch der Kohlepreise auf den Weltm\u00e4rkten aufgrund der Schiefergasf\u00f6rderung (Fracking-Gas) in den USA sowie die tiefen CO2-Preise im europ\u00e4ischen Emissionshandelssystem. Beide Effekte f\u00fchrten dazu, dass sich der Weiterbetrieb oder das Hochfahren von bereits abgeschriebenen und stillgelegten Kohlekraftwerken insbesondere in Deutschland wieder lohnte. Die in den letzten Jahren aufgrund der Finanz- und Schuldenkrise erhebliche Abk\u00fchlung der Konjunktur sowie die Wirkung von Energieeffizienzmassnahmen haben bewirkt, dass die Nachfrage nach Energie gesunken ist. Auch der Zubau der neuen erneuerbaren Energien tr\u00e4gt zu den \u00dcberkapazit\u00e4ten bei.</p><p>Die Schweiz ist aus Sicht der Versorgungssicherheit auf den Stromhandel mit Europa angewiesen. Die erw\u00e4hnte Ver\u00e4nderung im Strommarkt f\u00fchrt allerdings zu unvorteilhaften Marktbedingungen f\u00fcr die Stromproduktion in der Schweiz. Viele Wasserkraftwerke und zunehmend auch die Kernkraftwerke k\u00f6nnen im bestehenden Marktumfeld ihre Gestehungskosten nicht mehr decken, wenn sie den Strom im Markt ver\u00e4ussern. Den Anteil Energie hingegen, den sie in der Grundversorgung absetzen, k\u00f6nnen sie zu Gestehungskosten verrechnen.</p><p>Der Einfluss der kostendeckenden Einspeiseverg\u00fctung (KEV) auf die durch das globale Marktumfeld gepr\u00e4gten Grosshandelspreise ist vernachl\u00e4ssigbar. Die hiesige Bruttostromproduktion aus erneuerbaren Energien, die mit Mitteln aus dem Netzzuschlagsfonds gef\u00f6rdert wird (insbesondere KEV), betrug im Jahr 2015 rund 2 Terawattstunden. Diese Produktionsmenge ist zu gering, als dass damit die Strommarktpreise an den internationalen B\u00f6rsen beeinflusst werden k\u00f6nnten. Im Vergleich dazu: Die Bruttomenge an subventioniertem erneuerbarem Strom allein in Deutschland betrug im Jahr 2015 rund 194 Terawattstunden. Im Jahr 2014 lag das Handelsvolumen an der Energieb\u00f6rse European Energy Exchange (EEX) in Leipzig am Spotmarkt bei rund 387 Terawattstunden, am Terminmarkt bei 1570 Terawattstunden.</p><p>3. Die \u00d6ffnung des Strommarktes in der Schweiz wurde etappiert und ist f\u00fcr die Grosskunden seit 2009 umgesetzt. Bei einem vollst\u00e4ndig liberalisierten Strommarkt w\u00fcrden in einer Tiefpreisphase wie heute vor allem die Haushalte und KMU profitieren, denn sie erhielten eine Wahlm\u00f6glichkeit bzw. k\u00f6nnten ihren Stromlieferanten frei ausw\u00e4hlen. Die Situation der Kraftwerkbetreiber bzw. der Eigent\u00fcmer der Kraftwerke hingegen w\u00e4re unter den aktuell vorherrschenden Marktbedingungen noch angespannter. Der Grund liegt darin, dass beispielsweise bei der Wasserkraft gegenw\u00e4rtig rund 50 Prozent der Stromproduktion in der Grundversorgung zu den Gestehungskosten abgesetzt werden k\u00f6nnen. Bei einer vollst\u00e4ndigen Markt\u00f6ffnung w\u00e4re dies nicht mehr der Fall. Davon betroffen w\u00e4ren vor allem die Stadtwerke, die heute mehrheitlich ihren Strom in der Grundversorgung absetzen. F\u00fcr die Eigent\u00fcmer von Partnerwerken ohne Grundversorgung w\u00fcrde sich im Vergleich zur heutigen Situation nicht viel \u00e4ndern: Sie sind in der Regel \u00fcber Langfristvertr\u00e4ge dazu verpflichtet, dem Partnerwerk den Strom zu Gestehungskosten abzunehmen und auf dem freien Markt zu verkaufen.</p><p>Die Strommarktliberalisierung ist Voraussetzung f\u00fcr ein Stromabkommen mit der EU, das allerdings zurzeit aufgrund offener institutioneller Fragen im Verh\u00e4ltnis zwischen der Schweiz und der EU blockiert ist. Die Anbindung des Schweizer Strommarktes an den EU-Binnenmarkt ist f\u00fcr alle Energieversorger, die im internationalen Handel t\u00e4tig sind, zentral. Sie garantiert langfristig die Versorgungssicherheit der Schweiz und attraktive Strompreise. Zudem w\u00fcrde dies den diskriminierungsfreien Marktzugang zu Grenzkapazit\u00e4ten garantieren und den grenz\u00fcberschreitenden Handel vereinfachen, indem Energie und grenz\u00fcberschreitende Netzkapazit\u00e4ten auf dem Spotmarkt integriert gehandelt werden (Market Coupling). Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit \u00fcber das weitere Vorgehen hinsichtlich der zweiten Etappe der Strommarkt\u00f6ffnung informieren.</p><p>4./5. Nach dem Kernenergiegesetz vom 21. M\u00e4rz 2003 (KEG; SR 732.1) darf ein Kernkraftwerk so lange betrieben werden, als seine Sicherheit gew\u00e4hrleistet ist. Eine politisch motivierte Ausserbetriebnahme ist im KEG hingegen nicht vorgesehen und somit unzul\u00e4ssig. Sofern ein Kraftwerk wegen sicherheitstechnischen M\u00e4ngeln ausser Betrieb genommen wird, ist die Ausserbetriebnahme polizeilich motiviert, und es sind keine Entsch\u00e4digungen wegen nichtamortisierten Investitionen geschuldet. Vor diesem Hintergrund erscheint es dem Bundesrat nicht geboten, allf\u00e4llige Schadenersatzforderungen zu beurteilen.</p><p>6.-8. Die Kostenberechnung und die Beitragsfestlegung f\u00fcr den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds sind so ausgelegt, dass die geschuldeten Beitr\u00e4ge bis zum Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme eines Kernkraftwerks in die Fonds einbezahlt und die Gesamtkosten f\u00fcr die Stilllegung und die Entsorgung unter Einbezug der Rendite auf dem Fondsverm\u00f6gen gedeckt sind. Die berechneten Stilllegungs- und Entsorgungskosten pro Kernkraftwerk f\u00fchren zu den individuellen Beitr\u00e4gen, die ein Kernkraftwerk w\u00e4hrend einer Veranlagungsperiode in die Fonds einzahlen muss, unabh\u00e4ngig von etwaige Stillstandszeiten. In den von den Betreibern der Kernanlagen ge\u00e4ufneten Entsorgungs- und Stilllegungsfonds befanden sich Ende 2014 insgesamt rund 6,1 Milliarden Franken, was den geforderten Soll-Bestand um rund 500 Millionen Franken \u00fcbertrifft. Gem\u00e4ss den im M\u00e4rz 2016 publizierten Finanzergebnissen der Fonds lag die Anlagerendite nach mehreren guten Jahren 2015 bei rund minus 0,5 Prozent. Nach Vorliegen der Kostenstudien 2016 wird die Verwaltungskommission der Fonds basierend auf dem Fondsbestand die Jahresbeitr\u00e4ge f\u00fcr die n\u00e4chste Veranlagungsperiode 2017-2021 festlegen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1461110400000)\/","SubmittedBy":"Fetz Anita","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1464652800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690522154750)\/","SubmissionDate":"\/Date(1458259200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5002,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen|Energie"}}