{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163236,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163236,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163236,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163236,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163236,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163236,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163236,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163236,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163236,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163236,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163236,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163236,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163236,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163236,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163236,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163236,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163236,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163236,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3236","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Mehr Sicherheit. Erleichterter Zugang zum Waffentragschein f\u00fcr Angeh\u00f6rige der Zoll- und Polizeibeh\u00f6rden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Waffengesetz (Art. 27f. WG) und die entsprechende Verordnung (Art. 48ff. WV) so zu \u00e4ndern, dass</p><p>a. der Dienstausweis der Zoll- und Polizeibeh\u00f6rden als genereller, uneingeschr\u00e4nkter Waffentragschein f\u00fcr Dienstwaffen gilt und</p><p>b. der Waffentragschein f\u00fcr bewaffnete Zoll- und Polizeibeh\u00f6rden ohne Bed\u00fcrfnisnachweis (Art. 27 Abs. 2 WG) erworben werden kann.</p><p>Vorausgesetzt wird auch bei Zoll- und Polizeibeh\u00f6rden, dass alle weiteren Vorgaben zur Erf\u00fcllung eines Waffentragscheins erf\u00fcllt werden. Auf eine praktische Pr\u00fcfung kann verzichtet werden, wenn best\u00e4tigt werden kann, dass das Schiesstraining regelm\u00e4ssig erf\u00fcllt wurde.</p>","ReasonText":"<p>Der f\u00fcr die Tragpflicht von Zoll- und Polizeibeh\u00f6rden massgebliche Artikel\u00a02 Absatz\u00a01 des Waffengesetzes bezieht sich auf das Tragen der Dienstwaffe im Rahmen der dienstlichen T\u00e4tigkeit. Zoll- und Polizeiangeh\u00f6rige brauchen f\u00fcr das Tragen der Dienstwaffe in der ganzen Schweiz also eine Tragbewilligung und unterliegen den Strafbestimmungen des Waffengesetzes, sofern sie nicht dienstlich unterwegs sind. Sind sie ausserhalb der Dienstzeiten mit Dienstwaffe unterwegs wie z. B. auf dem Arbeitsweg, sind das Waffengesetz und die entsprechende Verordnung auch f\u00fcr sie als Angeh\u00f6rige der Polizei anwendbar, und sie k\u00f6nnten sich entsprechend strafbar machen. Die derzeitige Rechtslage ist hier unbefriedigend und f\u00fchrt zu Rechtsunsicherheiten.</p><p>Wenn Z\u00f6llner und Polizisten ihre Dienstwaffe auch ausserhalb der Dienstzeit tragen, steigert dies die Sicherheit erheblich, da sie jederzeit einsatzbereit sind. Bedingung f\u00fcr das Tragen der Dienstwaffe m\u00fcssten selbstverst\u00e4ndlich das Mitf\u00fchren des Polizeiausweises und der Verzicht auf Alkohol sein.</p><p>Anl\u00e4sslich der Terroranschl\u00e4ge in Paris stellten Sicherheits- und Polizeiexperten fest, dass mit dieser Massnahme die objektive Sicherheit der Schweiz ohne gr\u00f6sseren Aufwand erh\u00f6ht wird. Durch zwei zivile, zuf\u00e4llig ausserdienstlich vor Ort anwesende und bewaffnete Polizisten wurde ein Drittel aller Pariser Terroristen ausgeschaltet. Dies beweist eindr\u00fccklich, dass der Faktor Zeit in einer solchen Lage Leben rettet. Diese Motion bietet hier eine zielf\u00fchrende L\u00f6sung.</p><p>So sind schweizweit Tausende Polizisten mit dem \u00d6V zivil auf dem Arbeitsweg. Wenn ein Teil dieser Polizisten auf dem Arbeitsweg (nat\u00fcrlich verdeckt) eine Waffe tr\u00e4gt, ist die M\u00f6glichkeit einer Intervention innert n\u00fctzlicher Frist zur Abwehr z. B. eines Terroranschlages oder Amoklaufs wesentlich h\u00f6her.</p><p>Heute ist es nicht einmal jedem Polizisten in der Schweiz erlaubt, seine Dienstwaffe mit nach Hause zu nehmen. Popul\u00e4r sind derzeit Massnahmen (z. B. sichtbare Uniformpr\u00e4senz), die dem subjektiven Sicherheitsgef\u00fchl der Bev\u00f6lkerung dienen. Der Erh\u00f6hung der objektiven Sicherheit wird aber meist zu wenig Beachtung geschenkt. Damit man das Schadenrisiko im Falle eines \u00e4hnlich gelagerten Terroranschlags wie in Paris minimieren kann, ben\u00f6tigen wir diese Erh\u00f6hung der objektiven Sicherheit. </p><p>Ferner sind Dienstwaffen oft zu wuchtig, um sie verdeckt tragen zu k\u00f6nnen. Polizei- und Zollangeh\u00f6rige, die bereit w\u00e4ren, eine selber erworbene, kleinere Waffe auf dem Arbeitsweg auf sich zu tragen, scheitern mangels Bed\u00fcrfnisnachweis heute oft an der beantragten Bewilligung. Doch wer, wenn nicht die Polizei- und Zollbeh\u00f6rden, hat die Kompetenz f\u00fcr ein verantwortungsvolles, pflichtbewusstes Waffentragen?</p><p>Die Motion verkleinert die B\u00fcrokratie und erh\u00f6ht die Sicherheit ohne Mehrkosten oder andere Aufw\u00e4nde. Der F\u00f6deralismus im Polizeiwesen bleibt vollumf\u00e4nglich gewahrt. Bereits heute legt Artikel\u00a027 Absatz\u00a05 WG fest, dass der Bundesrat die Erteilung von Tragbewilligungen im Einzelnen regelt. Und das tut er auch: Jeder private Sicherheitsangestellte im Personenschutz bekommt vom Fedpol nach einer einfachen, kurzen Waffenhandhabungspr\u00fcfung einen national anerkannten Waffentragschein und darf diese Waffe auf sich tragen. Nicht so die gut ausgebildeten Polizisten in der Schweiz. Die Schiessausbildung der Polizei ist hoch und \u00fcbertrifft die Anforderungen der praktischen Pr\u00fcfung zum Erwerb eines Waffentragscheins bei Weitem. Eine doppelte Pr\u00fcfung macht beim Vorliegen einer Best\u00e4tigung des Erf\u00fcllens der Schiess\u00fcbungen somit keinen Sinn.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Zust\u00e4ndigkeit der Kantone, auf ihrem Hoheitsgebiet f\u00fcr die Aufrechterhaltung der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung zu sorgen, gilt als origin\u00e4re Kompetenz der Kantone. Die Kantone verf\u00fcgen auf ihrem Territorium \u00fcber die Polizeihoheit und damit \u00fcber die entsprechende Rechtsetzungskompetenz im Hinblick auf die Wahrnehmung des umfassenden Gefahrenabwehrauftrags. Artikel\u00a02 des Waffengesetzes (WG; SR 514.54) nimmt folglich unter anderem die Zoll- und Polizeibeh\u00f6rden ausdr\u00fccklich und generell vom Anwendungsbereich des Waffengesetzes aus, soweit es um die Verwendung der Dienstwaffe zu dienstlichen Zwecken geht. Das bedeutet, dass die Zoll- und Polizeibeh\u00f6rden w\u00e4hrend der Aus\u00fcbung ihrer Funktion aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes ausgenommen sind, es aber Sache des jeweiligen Kantons ist zu definieren, was als \"Aus\u00fcbung des Dienstes\" gilt. Somit obliegt es den Kantonen zu regeln, ob Polizistinnen und Polizisten ihren Auftrag zur Gefahrenabwehr auch ausserhalb der Dienstzeit wahrzunehmen und die Dienstwaffe zu tragen haben.</p><p>Die einzelnen Kantone legen das in ihrem Polizeirecht denn auch unterschiedlich fest. Einige Kantone sehen solche Regelungen vor, wobei den Polizistinnen und Polizisten der Polizeiausweis als Legitimation zum Tragen ihrer Waffe dient.</p><p>Alle anderen zivilen Personen, die an \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Orten eine Waffe tragen wollen, haben eine Waffentragbewilligung nach dem Waffengesetz zu beantragen. Zu deren Erhalt hat die Person unter anderem eine tats\u00e4chliche Gef\u00e4hrdung glaubhaft zu machen, die das Tragen einer Waffe zum Eigenschutz hinreichend begr\u00fcndet. Dies trifft insbesondere f\u00fcr Angestellte von privaten Sicherheitsfirmen zu.</p><p>Die regelm\u00e4ssigen Schiesstrainings der Polizistinnen und Polizisten werden im \u00dcbrigen mit der Dienstwaffe absolviert. Damit k\u00f6nnen die einzelnen Polizeikorps nur f\u00fcr den Umgang mit der im Korps zugelassenen Dienstwaffe eine angemessene Ausbildung garantieren. Das Tragen anderer Waffen als Dienstwaffen entspricht keinem polizeilichen Bedarf.</p><p>Der Bundesrat sieht aufgrund der obenstehenden Umst\u00e4nde keinen Anlass, die bestehende Kompetenzordnung oder die Regelungen im Waffengesetz zu \u00e4ndern. Sollte das st\u00e4ndige Tragen von Dienstwaffen durch Polizisten und Polizistinnen zur Erh\u00f6hung der Sicherheit erforderlich sein, so w\u00e4re dies durch die Kantone in ihrem kantonalen Polizeirecht vorzusehen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1465516800000)\/","SubmittedBy":"Reimann Lukas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1505865600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1690522051340)\/","SubmissionDate":"\/Date(1458259200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5002,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}