{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163237,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163237,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163237,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163237,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163237,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163237,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163237,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163237,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163237,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163237,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163237,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163237,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163237,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163237,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163237,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163237,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163237,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163237,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3237","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Steuergeldverschwendung unter Strafe stellen. Politiker in die Haftung nehmen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine \u00c4nderung des Strafgesetzbuches zu unterbreiten, welche Steuergeldverschwendung unter Strafe stellt. Bestraft werden soll insbesondere, wer:</p><p>1. \u00fcber Finanzmittel des Bundes, der Kantone oder Gemeinden fahrl\u00e4ssig und/oder grobfahrl\u00e4ssig verf\u00fcgt und damit dem Steuerzahler einen Schaden zuf\u00fcgt;</p><p>2. den Steuerpflichtigen nicht oder unvollst\u00e4ndig \u00fcber die Verwendung von Finanzmitteln informiert;</p><p>3. sich oder andere Personen aufgrund eines politischen Mandates von Steuern und Abgaben befreit.</p><p>4. Der Versuch ist strafbar.</p><p>5. Steuern sind namentlich dann verschwendet, wenn die urspr\u00fcngliche Zweckbestimmung nicht in einem vorher festgesetzten und verbindlichen Zeitrahmen erreicht wird.</p><p>6. Die Tat kann auch hinsichtlich solcher Massnahmen begangen werden, bei denen die Kosten der Massnahme den urspr\u00fcnglich festgelegten Rahmen um mehr als 10 Prozent \u00fcbersteigen. Der dar\u00fcber hinausgehende Betrag f\u00e4llt in voller H\u00f6he unter den Tatbestand.</p><p>7. Eine bestehende Immunit\u00e4t gilt nicht f\u00fcr Verfehlungen in Sachen Steuergeldverschwendung.</p>","ReasonText":"<p>Unver\u00e4nderte Neueinreichung, da die Motion 14.3222 vom 21. M\u00e4rz 2014 zwei Jahre lang nicht behandelt worden ist und ohne Abstimmung abgeschrieben wird:</p><p>Immer wieder werden Steuergelder verschwendet - etwa durch Millionen f\u00fcr Informatik-Projekte. Niemand haftet. Dies erfordert eine Ausweitung der heutigen Straftatbest\u00e4nde. Ebenso strafbar soll bewusstes Untertreiben bei der Budgetierung werden. H\u00e4ufig versuchen Beh\u00f6rden, ein Projekt durchzubringen, indem sie Kosten bewusst zu tief ansetzen. Es wird die bewusste Verschwendung von Steuergeld in Kauf genommen. Bei grobfahrl\u00e4ssigen und schuldhaften Pflichtverletzungen in Politik und Verwaltung braucht es eine Haftung wie in der Privatwirtschaft: Jeder Unternehmer, der Pflichtverletzungen begeht, haftet. Es gibt keinen Grund, dass das nicht auch f\u00fcr Politik und staatliche Einheiten gilt. Sie sollen f\u00fcr Sch\u00e4den einstehen, die sie durch T\u00e4tigkeit oder Unt\u00e4tigkeit dem Staat oder Dritten vors\u00e4tzlich zugef\u00fcgt haben - auch mit Privatverm\u00f6gen.</p><p>Es gibt heute zwar Amtsmissbrauch und Veruntreuung. Jedoch reicht dies in der Praxis nicht, um gegen die zahlreichen Steuerverschwendungen von staatlichen Einheiten vorzugehen. Eine Ausweitung ist notwendig und wird sich positiv auf die Staatsfinanzen auswirken. Mit einer Beweislastumkehr w\u00fcrde sichergestellt, dass Politiker oder Verwaltung beweisen m\u00fcssen, dass sie alle m\u00f6glichen Schritte unternommen haben und Sorgfalt walten liessen, um Steuergeldverschwendungen zu vermeiden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat am 28. Mai 2014 den gleichlautenden Vorstoss 14.3222 zur Ablehnung empfohlen. Die Argumente, welche zur Ablehnung f\u00fchrten, sind nach wie vor g\u00fcltig.</p><p>Dem Bundesrat ist es wie dem Motion\u00e4r ein grosses Anliegen, dass mit Steuergeldern sorgsam umgegangen wird. Indessen lehnt er es ab, den bestehenden strafrechtlichen Schutz im Sinne der Motion auszudehnen. Denn bei Umsetzung der Motion w\u00fcrde die Strafbarkeit schier uferlos ausgedehnt. So verlangt die Motion u. a., dass sich Mitglieder einer Beh\u00f6rde oder Beamte des fahrl\u00e4ssigen Umgangs mit Finanzmitteln der \u00f6ffentlichen Hand strafbar machen, wenn dem Gemeinwesen ein Schaden entstanden ist. F\u00fcr diesen soll die verantwortliche Person zudem mit ihrem Privatverm\u00f6gen haften. Ein Schaden d\u00fcrfte immer dann vorliegen, wenn einer Ausgabe keine oder keine vergleichbare Gegenleistung gegen\u00fcbersteht. Bei einer weiten Auslegung k\u00f6nnten schliesslich auch unn\u00f6tige und unbegr\u00fcndete Auslagen den Tatbestand erf\u00fcllen, was in der Praxis zu ganz erheblichen Problemen f\u00fchren w\u00fcrde. Dar\u00fcber hinaus soll unabh\u00e4ngig vom Vorliegen eines Schadens eine Strafbarkeit begr\u00fcndet werden, wenn der vorher festgesetzte und verbindliche Zeitrahmen nicht eingehalten oder wenn der vorg\u00e4ngig festgelegte Kostenrahmen um mehr als 10 Prozent \u00fcberstiegen wird. Damit w\u00fcrde jede Versp\u00e4tung und jede Kosten\u00fcberschreitung von mehr als 10 Prozent strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, dies unabh\u00e4ngig von den Gr\u00fcnden, die dazu gef\u00fchrt haben, wie beispielsweise die aufgelaufene Teuerung w\u00e4hrend eines mehrj\u00e4hrigen Projekts, nachtr\u00e4gliche Projekt\u00e4nderungen und -anpassungen oder neue gesetzliche Vorgaben. Die mit dem neuen Tatbestand geforderte fahrl\u00e4ssige Begehung bewirkt nicht eine Beweislastumkehr, sondern senkt die Strafbarkeitsh\u00fcrde deutlich ab.</p><p>Die Umsetzung der Motion h\u00e4tte weitreichende Konsequenzen auf Investitionen der \u00f6ffentlichen Hand. Insbesondere gr\u00f6ssere Projekte w\u00fcrden kaum mehr realisiert, da nahezu jede Kosten- und Zeit\u00fcberschreitung strafrechtliche und finanzielle Konsequenzen f\u00fcr die Verantwortlichen h\u00e4tte. Als Folge davon w\u00fcrde wohl niemand mehr die Verantwortung f\u00fcr gr\u00f6ssere Investitionen \u00fcbernehmen wollen, und wenn doch, w\u00fcrden diese nur mit der allergr\u00f6ssten Zur\u00fcckhaltung und Vorsicht get\u00e4tigt. Letztlich w\u00fcrde der schweizerischen Volkswirtschaft ein immenser Schaden zugef\u00fcgt.</p><p>Die Motion weist mit Recht darauf hin, dass im geltenden Recht f\u00fcr den fraglichen Bereich bereits diverse Strafbestimmungen bestehen. So k\u00f6nnen sich Mitglieder einer Beh\u00f6rde oder Beamte beispielsweise der ungetreuen Amtsf\u00fchrung (Art. 314 des Strafgesetzbuches, StGB; SR 311.0), der ungetreuen Gesch\u00e4ftsbesorgung (Art. 158 StGB), des Amtsmissbrauchs (Art. 312 StGB) oder der Vorteilsannahme (Art. 322sexies StGB) strafbar machen. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen gegen die fehlbaren Staatsangestellten Disziplinarmassnahmen ausgesprochen werden (z. B. Art. 99 der Bundespersonalverordnung; SR 172.220.111.3). Nach Auffassung des Bundesrates sind die im geltenden Recht vorgesehenen strafrechtlichen und administrativen Sanktionen ausreichend. \u00dcberdies haften die fehlbaren Staatsangestellten bei vors\u00e4tzlicher oder grobfahrl\u00e4ssiger Verletzung der Dienstpflichten f\u00fcr den entstandenen Schaden (z. B. Art. 8 des Verantwortlichkeitsgesetzes; SR 170.32).</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1462320000000)\/","SubmittedBy":"Reimann Lukas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1505865600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1216|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690522036337)\/","SubmissionDate":"\/Date(1458259200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5002,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Strafrecht|Steuer"}}