{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163250,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163250,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163250,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163250,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163250,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163250,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163250,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163250,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163250,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163250,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163250,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163250,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163250,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163250,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163250,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163250,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163250,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163250,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3250","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Verpflichtender Unterhaltsvertrag bei nichtverheirateten Eltern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Vorschlag zur rechtlichen Regelung des Unterhaltsbeitrages f\u00fcr Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern auszuarbeiten.</p>","ReasonText":"<p>Mit der Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 21. Juni 2013 wurden verschiedene rechtliche Elemente aufgrund des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes geregelt.</p><p>Die Revision hat einen gr\u00f6sseren Kollateralschaden, welcher im Rahmen der Beratung der ZGB-Gesetzesrevision wohl erkannt und auch mit einem Vorschlag abgewendet werden wollte. Der Antrag wurde vom Parlament verworfen. Es zeigt sich aber bereits kurze Zeit nach der Gesetzes\u00e4nderung, dass in der Praxis etwas fehlt. Der Verzicht auf die Verpflichtung der nicht miteinander verheirateten Eltern, den Unterhalt zu regeln, vernachl\u00e4ssigt die Interessen des Kindeswohls und ist eine schlechte Grundlage f\u00fcr die Sicherstellung des Unterhalts.</p><p>Mit dieser Regelung k\u00f6nnte in den meisten F\u00e4llen der Unterhalt des Kindes gesichert werden. Anders als bei der Herstellung des Kindesverh\u00e4ltnisses besteht nach neuem Recht keine M\u00f6glichkeit, die Eltern zur vertraglichen oder gerichtlichen Regelung des Unterhalts zu zwingen. Auch wenn die Kindes- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde alle ihr zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel aussch\u00f6pft, f\u00fchrt der Verzicht auf die Unterhaltsregelung zu vermehrten Umtrieben und h\u00f6heren Kosten bei der Sozialhilfe.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Seit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen \u00fcber die elterliche Sorge am 1. Juli 2014 k\u00f6nnen nicht miteinander verheiratete Eltern - anders als unter fr\u00fcherem Recht - die gemeinsame elterliche Sorge \u00fcber ihr Kind erkl\u00e4ren, ohne daf\u00fcr eine schriftliche, von der Kindes- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde (Kesb) zu genehmigende Vereinbarung \u00fcber den Kindesunterhaltsbeitrag vorlegen zu m\u00fcssen. Verheirateten Eltern steht die elterliche Sorge hingegen von Gesetzes wegen gemeinsam zu.</p><p>Besteht zwischen den nicht miteinander verheirateten Eltern Uneinigkeit \u00fcber den Unterhaltsbeitrag, ist dieser durch eine Unterhaltsklage gerichtlich durchzusetzen (Art. 279 ZGB; SR 210). Entsprechendes gilt f\u00fcr verheiratete Eltern: Der Unterhaltsanspruch des Kindes ist hier im Rahmen des Eheschutzverfahrens geltend zu machen (Art. 179 ZGB). Solange der Unterhalt nicht geregelt ist, muss unter Umst\u00e4nden das Gemeinwesen - unabh\u00e4ngig vom Zivilstand der Eltern - \u00fcber die Sozialhilfe f\u00fcr den Unterhalt des Kindes aufkommen. Werden solche Leistungen erbracht, geht der Unterhaltsanspruch mit allen Rechten und Pflichten auf das Gemeinwesen \u00fcber (Art. 289 Abs. 2 ZGB). Dieses kann damit nachtr\u00e4glich die R\u00fcckerstattung der geleisteten Beitr\u00e4ge vom Unterhaltsschuldner verlangen.</p><p>Wie der Motion\u00e4r selbst feststellt, hat sich das Parlament im Rahmen der Sorgerechtsrevision einl\u00e4sslich mit diesen Fragen auseinandergesetzt. Die getroffene L\u00f6sung entspricht dem Willen des Gesetzgebers, der eine Benachteiligung nicht miteinander verheirateter Eltern vermeiden wollte. Die Pflicht, eine Unterhaltsvereinbarung abzuschliessen und sie von der Kesb \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen, w\u00fcrde ein Misstrauensvotum gegen\u00fcber nicht miteinander verheirateten Eltern und eine heute nicht mehr zu rechtfertigende Ungleichbehandlung darstellen.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die angesprochene Situation in der Praxis zu Schwierigkeiten f\u00fchren kann. Die Probleme, die sich bei der Durchsetzung von Unterhaltsanspr\u00fcchen aus dem Fehlen von Unterhaltstiteln ergeben, lassen sich aber kaum durch eine fl\u00e4chendeckende Pflicht zum prospektiven Abschluss von Vereinbarungen f\u00fcr den Fall einer allf\u00e4lligen Trennung der Eltern befriedigend l\u00f6sen. Sinnvoller w\u00e4re hier eine Pflicht, die betroffenen Unterhaltsgl\u00e4ubiger bei der Errichtung eines Unterhaltstitels zu unterst\u00fctzen, sei es bei der Einreichung einer Unterhaltsklage, sei es beim Abschluss eines Unterhaltsvertrags, wie dies heute bereits in den massgeblichen Staatsvertr\u00e4gen zur Geltendmachung von Unterhaltsanspr\u00fcchen im internationalen Verh\u00e4ltnis vorgesehen ist.</p><p>Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der laufenden Evaluation des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts zurzeit schweizweit untersucht wird, wie die Kesb in solchen F\u00e4llen fehlender Unterhaltsvereinbarungen vorgehen und wie die Situation allenfalls verbessert werden k\u00f6nnte. Die betreffenden Ergebnisse sollen im ersten Quartal 2017 publiziert werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1463529600000)\/","SubmittedBy":"Ammann Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1505865600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1211","Category":null,"Modified":"\/Date(1690522760303)\/","SubmissionDate":"\/Date(1458259200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5002,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Zivilrecht"}}