{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163261,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163261,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163261,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163261,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163261,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163261,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163261,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163261,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163261,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163261,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163261,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163261,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163261,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163261,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163261,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163261,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163261,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163261,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3261","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wird man endlich h\u00e4ufiger Druckauftr\u00e4ge an Schweizer Unternehmen vergeben?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Statistische Jahrbuch der Schweiz 2016 ist soeben erschienen. Es wurde vom K\u00f6sel-Verlag, Altusried-Krugzell (D), im Auftrag von NZZ libro gedruckt und gebunden. Dieser Fall ist keine Premiere: Es ist noch nicht so lange her, da wurde das \"Handbuch der \u00f6ffentlichen Verwaltung in der Schweiz\" von NZZ libro und dem Hochschulinstitut f\u00fcr \u00f6ffentliche Verwaltung (Idheap) gemeinsam publiziert. Dieses Handbuch wurde ebenfalls - zumindest teilweise - im Ausland produziert.</p><p>Deshalb wende ich mich mit Fragen zu verschiedenen Aspekten dieses Dossiers an den Bundesrat.</p><p>1. Der Bundesrat wird aufgefordert anzugeben, ob \u00f6ffentliche Gelder in diese Publikation geflossen sind.</p><p>2. Falls ja, findet er diese Auftragsvergabe vern\u00fcnftig in Zeiten, in denen die Arbeitslosigkeit steigt und dunkle Wolken \u00fcber unseren Unternehmen aufziehen?</p><p>3. Da NZZ libro vor Kurzem gemeinsam mit dem Idheap einen Teil seines \"Handbuchs der \u00f6ffentlichen Verwaltung in der Schweiz\" im Ausland produziert hat, ist der obengenannte Fall keine Premiere. Plant er, Massnahmen zu ergreifen, um die Besch\u00e4ftigung in der Schweiz zu f\u00f6rdern, und darauf zu achten, dass das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vern\u00fcnftiger eingesetzt wird?</p><p>4. Die Swisscom, die ja im Eigentum des Bundes ist, druckte und band ihre Telefonb\u00fccher fr\u00fcher bekanntlich auch im Ausland. Denkt er nicht, dass es angesichts dessen besonders inakzeptabel ist, wieder auf solche Praktiken zur\u00fcckzugreifen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Druck und Bindung eines so umfangreichen und attraktiven Werkes wie das Statistische Jahrbuch der Schweiz k\u00f6nnen nicht inhouse mit den M\u00f6glichkeiten des Bundesamtes f\u00fcr Statistik (BFS) sichergestellt werden. Um Steuergelder zu schonen und m\u00f6glichst grosse Einnahmen durch entsprechendes Marketing und Platzierung des Buches im Buchgesch\u00e4ft zu erzielen, ben\u00f6tigt das BFS einen professionellen Partner. Seit der ersten Ausgabe 1891 erscheint das Jahrbuch in privatwirtschaftlichen Buchverlagen (St\u00e4mpfli, Birkh\u00e4user, \"NZZ\"). Aktuell arbeitet das BFS mit dem Buchverlag der \"NZZ\" (NZZ libro) zusammen. Ein entsprechender Vertrag wurde erstmals 1987 geschlossen und 2001, 2006 bzw. 2012 aktualisiert und verl\u00e4ngert.</p><p>Kernbestandteile des Vertrages sind, dass das BFS - als Herausgeber - die Inhalte verantwortet. Der Verlag ist verantwortlich f\u00fcr Herstellung und Vertrieb des Buches, das heisst, er ist auch frei in der Wahl der Druckerei. Bis 2005 w\u00e4hlte der Verlag eine Druckerei in der Schweiz. 2006 fand ein Wechsel zu dem in der Interpellation genannten Drucker statt. Der Verlag sichert dem BFS einen branchen\u00fcblichen Vertrieb (Werbung, Marketing, Einspeisung in den Buchhandel) zu und setzt den Ladenverkaufspreis fest.</p><p>Es sind keine \u00f6ffentlichen Gelder des Bundes f\u00fcr den Druck, die Bindung und den Vertrieb des Statistischen Jahrbuchs der Schweiz verwendet worden. Die Eidgenossenschaft erh\u00e4lt vielmehr pro Ausgabe - dank ihrem mit dem Buchverlag der \"NZZ\" (NZZ libro) geschlossenen Vertrag - eine bedeutende Anzahl an Gratis-Exemplaren, welche insbesondere an die Kantone, grosse Bibliotheken (wie insbesondere die Nationalbibliothek), die Bundeskanzlei sowie Parlamentarierinnen und Parlamentarier gratis abgegeben werden. Ferner erh\u00e4lt die Bundeskasse vom Buchverlag der \"NZZ\" pro verkauftes Exemplar einen Prozentsatz des Nettoerl\u00f6ses des Statistischen Jahrbuchs der Schweiz.</p><p>3./4. S\u00e4mtliche Beschaffungen der Bundesverwaltung unterstehen dem \u00f6ffentlichen Beschaffungsrecht des Bundes (vgl. General Procurement Agreement (SR 0.632.231.422) sowie insbesondere das Bundesgesetz \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) sowie die dazugeh\u00f6rende Verordnung (SR 172.056.11)). Das in der Schweiz geltende \u00f6ffentliche Beschaffungsrecht gestattet keine Bevorzugung von schweizerischen Anbietern gegen\u00fcber ausl\u00e4ndischen Anbietern.</p><p>Im vorliegenden Fall liegt jedoch keine \u00f6ffentliche Beschaffung im Sinne der Rechtsprechung vor, da kein Entgelt vom BFS zum Zuschlagsempf\u00e4nger fliesst. Daher ist der Bundesrat gerne bereit, auch in Bezug auf zuk\u00fcnftige \u00e4hnliche Vertr\u00e4ge, welche nicht dem \u00f6ffentlichen Beschaffungsrecht unterstehen, zu pr\u00fcfen, ob mit dem betreffenden Buchverlag eine das geltende Recht nicht verletzende Vereinbarung getroffen werden kann, wonach dieser f\u00fcr die Zukunft ausschliesslich Unternehmen in der Schweiz f\u00fcr Herstellungs- und Vertriebsauftr\u00e4ge ber\u00fccksichtigt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1466553600000)\/","SubmittedBy":"de Buman Dominique","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1475193600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690522716277)\/","SubmissionDate":"\/Date(1458259200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5002,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft"}}