{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163270,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163270,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163270,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163270,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163270,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163270,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163270,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163270,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163270,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163270,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163270,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163270,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163270,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163270,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163270,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163270,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163270,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163270,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3270","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Sponsoringvereinbarungen an den Schweizer Hochschulen. Die Schweizerische Hochschulkonferenz soll Regeln festlegen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Schweizer Hochschulen erhalten den Grossteil ihrer Finanzmittel vom Bund und von den Kantonen. Neben der \u00f6ffentlichen Finanzierung bem\u00fchen sich die Eidgen\u00f6ssischen Technischen Hochschulen sowie die kantonalen Universit\u00e4ten und Fachhochschulen im Wettbewerb zunehmend um Drittmittel. In diesem Kontext steigt die Bedeutung von privaten Sponsorengeldern. Heute sind in der Schweiz mehrere Hundert Sponsoringvertr\u00e4ge zwischen Hochschulen und Privaten in Kraft.</p><p>Grunds\u00e4tzlich ist es erfreulich, dass die Schweizer Hochschulen eng mit der Wirtschaft zusammenarbeiten und dass Unternehmen auf die Leistungen unserer Lehr- und Forschungsinstitutionen vertrauen.</p><p>Verschiedene Beispiele zeigen jedoch, dass durch Sponsoring Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnisse entstehen, welche die Freiheit von Forschung und Lehre infrage stellen oder gar gef\u00e4hrden, da Hochschulen und Private nicht a priori die gleichen Interessen verfolgen. Versch\u00e4rft wird diese Entwicklung durch die mangelnde Transparenz der Unterst\u00fctzungsverh\u00e4ltnisse.</p><p>Heute gibt es in der Schweiz keine einheitlichen Regeln, an denen sich die Hochschulen beim Abschluss von Vertr\u00e4gen mit privaten Sponsoren orientieren k\u00f6nnen. Der Bedarf nach Leitlinien im Sinne von Best Practices ist jedoch angesichts der zunehmenden Bedeutung privater Mittel gr\u00f6sser denn je. Um die Freiheit von Lehre und Forschung an den Schweizer Hochschulen und die Transparenz gegen\u00fcber dem Steuerzahler zu gew\u00e4hrleisten, w\u00e4re es daher w\u00fcnschenswert, dass die Tr\u00e4ger der Institutionen gemeinsam mit deren Leitungen klare Regeln erarbeiten.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die zunehmende finanzielle Abh\u00e4ngigkeit unserer Hochschulen von privaten Sponsoren, insbesondere im Hinblick auf die r\u00fcckl\u00e4ufigen Wachstumszahlen in der BFI-Botschaft 2017-2020?</p><p>2. Ist er der Meinung, dass die Freiheit von Forschung und Lehre sch\u00fctzenswert ist?</p><p>3. Unterst\u00fctzt er im Dienste der Transparenz ein \u00f6ffentliches Verzeichnis aller Sponsoringvertr\u00e4ge?</p><p>4. Ist er bereit, sich gemeinsam mit den Kantonen im Rahmen der Schweizerischen Hochschulkonferenz f\u00fcr die Schaffung klarer Regeln zu engagieren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Privaten st\u00e4rkt die gegenseitige R\u00fcckkoppelung von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft und erzeugt wichtige Impulse f\u00fcr unseren Forschungs- und Innovationsplatz. Es ist der explizite Wille des Gesetzgebers, dass sich die Hochschulen auch um Drittmittel von Privaten bem\u00fchen. So ist beispielsweise die Akquisition von Drittmitteln im Hochschulf\u00f6rderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG; SR 414.20) als finanzierungswirksames Leistungskriterium vorgesehen. Gesamtschweizerisch betrachtet machen Drittmittel von Privaten heute weniger als 10 Prozent der Gesamteinnahmen an den universit\u00e4ren Hochschulen aus. Dieser Anteil blieb in den letzten Jahren relativ stabil. Die \u00f6ffentlichen Mittel bleiben die wichtigste Finanzierungsquelle der Hochschulen.</p><p>2. Die Wahrung der akademischen Grundwerte wie die Freiheit von Lehre und Forschung ist in der Bundesverfassung (SR 101), im ETH-Gesetz (SR 414.110) sowie in kantonalen Hochschulgesetzen solide verankert. Sie zu gew\u00e4hrleisten ist nach Meinung des Bundesrates oberstes Gebot.</p><p>3. Die von der Interpellantin anvisierte Transparenz ist durch das \u00d6ffentlichkeitsgesetz vom 17. Dezember 2004 (BG\u00d6; SR 152.3) und analoge kantonale Gesetze im Grundsatz schon gegeben. Der Bundesrat begr\u00fcsst in speziell relevanten F\u00e4llen auch eine proaktive Transparenz und Kommunikation, die \u00fcber die Vorgaben des BG\u00d6 hinausgeht. Die Erfahrungen mit vereinzelten kontrovers diskutierten F\u00e4llen haben gezeigt, dass durch proaktive Information und zeitgerechte angemessene Transparenz Missverst\u00e4ndnisse h\u00e4tten vermieden werden k\u00f6nnen. Der Bundesrat m\u00f6chte aber die Beurteilung der jeweils unterschiedlichen Einzelf\u00e4lle und die Abw\u00e4gung der legitimen Interessen der Vertragsparteien den kompetenten Stellen an den Hochschulen und den jeweils zust\u00e4ndigen Aufsichtsinstanzen \u00fcberlassen. Es sind zweckm\u00e4ssige Aufsichts- und Kontrollinstrumente vorhanden, und es ist auch klar geregelt, wer f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung der Umsetzung verantwortlich ist. Ausserdem darf das Risiko nicht ausser Acht gelassen werden, dass sich potenzielle in- und ausl\u00e4ndische Kooperationspartner unserer Hochschulen von einer Zusammenarbeit abhalten lassen k\u00f6nnten, weil sie durch eine aktive Ver\u00f6ffentlichung von deren Inhalten Wettbewerbsnachteile bef\u00fcrchteten. Es gilt auch zu beachten, dass es zum Beispiel zwischen Forschungsauftr\u00e4gen von Privaten, der Finanzierung von Lehrst\u00fchlen oder Schenkungen zu unterscheiden gilt. Aus den dargelegten Gr\u00fcnden erachtet der Bundesrat ein nationales \u00f6ffentliches Verzeichnis aller Sponsoringvertr\u00e4ge f\u00fcr nicht opportun.</p><p>4. Der Abschluss von Vertr\u00e4gen mit privaten und \u00f6ffentlichen Partnern f\u00e4llt auf der Basis der einschl\u00e4gigen gesetzlichen Regelungen in die Kompetenz der jeweiligen Hochschule respektive ihrer Tr\u00e4gerschaft. Das HFKG enth\u00e4lt keine Delegation an die gemeinsamen Organe von Bund und Kantonen, verbindliche inhaltliche Vorgaben \u00fcber Sponsoringvereinbarungen festzulegen. Gem\u00e4ss Auskunft von Swissuniversities sind alle Hochschulen sensibilisiert f\u00fcr die Aspekte, die bei Kooperationen mit Wirtschaft und Gesellschaft zu beachten sind. Sie verf\u00fcgen auch \u00fcber Prinzipien beziehungsweise Regularien dazu. Die Rektorinnen und Rektoren werden sich bei n\u00e4chster Gelegenheit zum Thema austauschen.</p><p>Swissuniversities wird die Schweizerische Hochschulkonferenz \u00fcber den Ausgang dieser Diskussionen informieren. Diese kann auf der Grundlage der Diskussionen entscheiden, ob eine verst\u00e4rkte Informationst\u00e4tigkeit durch Swissuniversities und/oder den Hochschulrat erfolgen soll.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1465516800000)\/","SubmittedBy":"Bulliard-Marbach Christine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1529020800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15|24|32","Category":null,"Modified":"\/Date(1690521942513)\/","SubmissionDate":"\/Date(1461542400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5003,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft|Finanzwesen|Bildung"}}