{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163274,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163274,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163274,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163274,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163274,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163274,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163274,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163274,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163274,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163274,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163274,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163274,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163274,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163274,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163274,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163274,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163274,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163274,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3274","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Transparenz bei der Finanzierung von muslimischen Vereinen und Moscheen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die undurchsichtige Finanzierung von muslimischen Vereinen und Moscheen war in letzter Zeit wieder vermehrt Thema in den Medien. Gem\u00e4ss verschiedenen Medienberichten sind zum Teil ausl\u00e4ndische Staaten unter den Geldgebern.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat er Kenntnis von ausl\u00e4ndischen Beitr\u00e4gen an muslimische Vereine oder Moscheen?</p><p>2. Wie kann in die Finanzierung von muslimischen Vereinen und Moscheen mehr Transparenz hineingebracht werden?</p><p>3. Wie kann sichergestellt werden, dass die schweizerische Rechtsordnung im Falle einer ausl\u00e4ndischen Finanzierung von muslimischen Vereinen oder Moscheen nicht umgangen werden kann?</p><p>4. Wie stellt er bei Bewilligungen f\u00fcr Imame aus Drittstaaten sicher, dass diese unsere rechtsstaatlichen Prinzipien und gesellschaftlichen Gepflogenheiten vorbehaltlos respektieren und einhalten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bund erfasst, von sicherheitsrelevanten Einzelf\u00e4llen abgesehen, keine Daten zur Finanzierung muslimischer Vereine und Moscheen. Er hat keine solche Befugnis. Die Regelung des Verh\u00e4ltnisses zwischen Religionsgemeinschaften und Staat f\u00e4llt in die Zust\u00e4ndigkeit der Kantone (Art. 72 Abs. 1 der Bundesverfassung). Muslimische Gemeinschaften sind h\u00e4ufig als privatrechtliche Vereine organisiert. Vereine sind nicht verpflichtet, ihre Finanzierung gegen\u00fcber den Beh\u00f6rden offenzulegen. Gest\u00fctzt auf das Bundesgesetz \u00fcber die Zust\u00e4ndigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG; SR 121) und im Rahmen der vom Bundesgesetz \u00fcber Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (SR 120) definierten Voraussetzungen (z. B. Terrorismusgef\u00e4hrdung oder gewaltt\u00e4tiger Extremismus) ist eine punktuelle Informationsbeschaffung und Datenbearbeitung ohne Wissen der Betroffenen m\u00f6glich (Art. 5 ZNDG). Dem Bund stehen auch allgemein zug\u00e4ngliche Informationsquellen zur Verf\u00fcgung.</p><p>2. Bisher gibt es weder beim Bund noch in den Kantonen allgemeine Vorschriften, die muslimische Vereine oder Moscheen zur finanziellen Transparenz verpflichten. Eine Ausnahme besteht bei Stiftungen. Diese k\u00f6nnen u. a. auch eine Moschee f\u00fchren. Diese Stiftungen m\u00fcssen der Aufsichtsbeh\u00f6rde (Bund oder Kanton), vor allem im Rahmen der j\u00e4hrlichen Berichterstattung, Aufschluss \u00fcber die finanzielle Situation geben. Eine allf\u00e4llige neue Regelung betreffend Vereine w\u00fcrde, da die Vereinsfreiheit eingeschr\u00e4nkt w\u00fcrde, eine formelle gesetzliche Grundlage erfordern. Sie m\u00fcsste im \u00f6ffentlichen Interesse liegen und verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sein. Auch m\u00fcsste sie dem Gleichbehandlungsgebot entsprechen und d\u00fcrfte sich nicht allein auf muslimische Vereine beschr\u00e4nken. Kantone, die eine \u00f6ffentlich-rechtliche oder eine \u00f6ffentliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften kennen und deren Voraussetzungen regeln, verlangen regelm\u00e4ssig finanzielle Transparenz. Allerdings sind bis heute noch keine muslimischen Gemeinschaften anerkannt worden.</p><p>3. Die Verhinderung der Umgehung einer allf\u00e4lligen Regelung \u00fcber die Finanzierung religi\u00f6ser Gemeinschaften aus dem Ausland d\u00fcrfte schwierig sein und einen grossen Kontrollaufwand zur Folge haben. Der einfache Fall, dass Zuwendungen \u00fcber ausl\u00e4ndische Privatpersonen an hier niedergelassene Privatpersonen erfolgen, die dann eine Religionsgemeinschaft unterst\u00fctzen, zeigt auf, wie anspruchsvoll dieses Vorhaben w\u00e4re. Immerhin sei an dieser Stelle noch einmal auf die in Ziffer 1 erw\u00e4hnten Informationsbeschaffungsm\u00f6glichkeiten von Artikel\u00a05 ZNDG hingewiesen.</p><p>4. Die Erteilung einer Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung zur Erwerbst\u00e4tigkeit f\u00fcr Drittstaatenangeh\u00f6rige erfolgt im Zustimmungsverfahren Kanton-Bund. Vor einer Bewilligungserteilung werden die Voraussetzungen f\u00fcr den Aufenthalt und diejenigen f\u00fcr die Einreise gepr\u00fcft. Nebst der religi\u00f6sen Betreuungsperson wird auch die Arbeitgeberseite einer Pr\u00fcfung unterzogen. Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder, die in die Schweiz einreisen wollen, d\u00fcrfen keine Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen (Art. 5 Abs. 1 Bst. c des Ausl\u00e4ndergesetzes, AuG; SR 142.20). Wenn Hinweise bestehen, dass eine Person gegen die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung der Schweiz verstossen k\u00f6nnte, wird das Gesuch unter Beizug weiterer Beh\u00f6rden einer intensiven Sicherheitspr\u00fcfung unterzogen.</p><p>Schliesslich werden bei religi\u00f6sen Betreuungspersonen aus Drittstaaten die Integrationsvoraussetzungen nach Artikel\u00a07 der Verordnung \u00fcber die Integration von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern (VIntA; SR 142.205) von den Kantonen und vom Bund gepr\u00fcft. Sind diese bei Gesuchseinreichung nicht erf\u00fcllt, wird die Bewilligungserteilung mit der Bedingung verbunden, dass ein Sprach- oder Integrationskurs besucht wird (Art. 54 Abs. 1 AuG in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Bst. c VIntA). Eine Verl\u00e4ngerung der Bewilligung ist in diesem Fall nur m\u00f6glich, wenn die Bedingung eingehalten wird. Der Abschluss und die Begleitung von Integrationsvereinbarungen liegen in der Zust\u00e4ndigkeit der Kantone.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1467158400000)\/","SubmittedBy":"Humbel Ruth","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1475193600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1690522791710)\/","SubmissionDate":"\/Date(1461628800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5003,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Kultur"}}