{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163301,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163301,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163301,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163301,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163301,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163301,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163301,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163301,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163301,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163301,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163301,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163301,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163301,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163301,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163301,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163301,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163301,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163301,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3301","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Panama Papers und die Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>11,5 Millionen Dateien der Anwaltskanzlei Mossack Fonseca sind in Panama geleakt worden. Bei Mossack Fonseca wurden Daten von 215 000 Gesellschaften, Stiftungen, Trusts usw. in 21 Steueroasen aufgedeckt. Davon weisen 34 000 einen Bezug zur Schweiz auf. Offshore-Rechtskonstrukte dienen Unternehmen und Privaten zu legalen, aber auch zu illegalen Zwecken. Bekannt sind Finanzierungen, Steueroptimierungen und -hinterziehungen, Geldw\u00e4scherei usw. Finanzminister Ueli Maurer \u00e4usserte in einer Stellungnahme die Ansicht, er sehe kein Problem, wenn Reiche in Steuerparadiesen Scheinfirmen gr\u00fcndeten, um Steuern zu sparen. W\u00f6rtlich: \"Man muss diese M\u00f6glichkeiten schaffen.\"</p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Wie beurteilt er die Existenz von Offshore-Finanzpl\u00e4tzen? Teilt er die Ansicht von Finanzminister Ueli Maurer (s. o.), es brauche Offshore-Finanzpl\u00e4tze, oder ist er nicht vielmehr auch der Ansicht, dass viele Offshore-Pl\u00e4tze f\u00fcr illegale Transaktionen und Steuerumgehungen genutzt werden?</p><p>2. An ihrer Tagung in Washington forderten die Finanzminister der wichtigsten Industrie- und Schwellenl\u00e4nder (G-20) in ihrer Abschlusserkl\u00e4rung den Kampf gegen Steueroasen und Briefkastenfirmen. Unterst\u00fctzt der Bundesrat diese Aktivit\u00e4ten und mit welchen Massnahmen?</p><p>3. Das Geldw\u00e4schereigesetz (GwG) ist auf den 1. Januar 2016 in Anpassung an die neuen Gafi-Richtlinien revidiert worden. Dr\u00e4ngen sich aufgrund der Erkenntnisse der Panama Papers und/oder L\u00e4nderpr\u00fcfung Anpassungen auf? Das gilt insbesondere f\u00fcr die integrale Unterstellung der Anw\u00e4lte und Notare, die Meldepflicht nach Artikel\u00a09 Absatz\u00a02 GWG und die Schaffung von mehr Transparenz.</p><p>4. Die Finma stellt fest, dass das Risiko der Geldw\u00e4scherei in der Schweiz zugenommen hat. Bei 14 Banken ortet sie ein Geldw\u00e4schereirisiko (7. April 2016). Wie kann man das Risiko verringern? Hat die Finma gen\u00fcgend Kompetenzen und Ressourcen? Wie ist die Aufsicht durch die SRO zu beurteilen?</p><p>5. F\u00fcr Deutschland wird der Verlust an Steuersubstrat durch Briefkastenfirmen und vergleichbare Konstrukte auf mindestens 160 Milliarden Euro j\u00e4hrlich gesch\u00e4tzt. Gibt es entsprechende Sch\u00e4tzungen f\u00fcr die Schweiz?</p><p>6. Was kehrt der Bund zur Aufdeckung allf\u00e4lliger Straftaten, die mit den Panama Papers zutage getreten sind, vor?</p><p>7. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Schweiz alles Interesse an einem sauberen Finanzplatz hat, der alle illegalen Gesch\u00e4fte abwehrt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Jeder Finanzplatz kann als Offshore-Finanzplatz qualifiziert werden, sobald er Verm\u00f6genswerte von im Ausland ans\u00e4ssigen Personen oder Gesellschaften entgegennimmt. Soweit die Sorgfaltspflichten eingehalten werden, ist es v\u00f6llig legal, Verm\u00f6genswerte rechtm\u00e4ssiger Herkunft von Nichtans\u00e4ssigen entgegenzunehmen, so, wie es auch Schweizer Finanzintermedi\u00e4re tun. Seit der Panama-Papers-Aff\u00e4re neigt die \u00f6ffentliche Meinung dazu, die Begriffe \"Offshore-Finanzplatz/-Gesellschaft\" - manchmal zu Recht - mit \"ungesetzliche Aktivit\u00e4ten, Steuerbetrug, Korruption oder Geldw\u00e4scherei\" gleichzusetzen. Die Gr\u00fcndung und Verwendung von Offshore-Gesellschaften stellt an sich nichts Illegales dar. Offshore-Gesellschaften k\u00f6nnen legitime Ziele verfolgen und werden verbreitet sowohl von Unternehmen wie von nat\u00fcrlichen Personen namentlich zur Verm\u00f6gensverwaltung oder zur gesetzlich zul\u00e4ssigen Steueroptimierung eingesetzt. Dem Einsatz dieser Instrumente sind jedoch Schranken gesetzt, damit sie weder missbr\u00e4uchlich noch gesetzwidrig verwendet werden. Im Unternehmenssteuerbereich werden aggressive Steuerplanungen mit dem \"Base Erosion and Profit Shifting\"-Projekt von OECD und G-20 (Beps) bek\u00e4mpft, an dem die Schweiz aktiv mitgewirkt hat und dessen Mindeststandards sie umsetzt. Ferner hat sich die Schweiz zum Informationsaustausch in Steuerfragen verpflichtet. Schliesslich stellt auch das Dispositiv zur Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei eine weitere Schranke dar, namentlich die Anwendung von Sorgfaltspflichten und die Umsetzung der Massnahmen, die bei den juristischen Personen und Rechtskonstruktionen sowie den sie beherrschenden Personen (wirtschaftlich Berechtigte) Transparenz gew\u00e4hrleisten sollen. Der Bundesrat unterst\u00fctzt die Anstrengungen der G-20, die der effizienten Umsetzung der Standards der Groupe d'action financi\u00e8re (Gafi) \u00fcber die Transparenz der juristischen Personen und Rechtskonstruktionen dienen, um deren missbr\u00e4uchliche Verwendung wirksamer zu bek\u00e4mpfen. Mit dem Bundesgesetz \u00fcber die Umsetzung der 2012 revidierten Gafi-Empfehlungen hat die Schweiz bereits einschl\u00e4gige Massnahmen getroffen. Um die missbr\u00e4uchliche Verwendung von Offshore-Gesellschaften oder -Finanzpl\u00e4tzen effizient verhindern zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen jedoch alle Staaten und Jurisdiktionen die bestehenden internationalen Standards im Steuerbereich sowie zur Geldw\u00e4schereibek\u00e4mpfung vollst\u00e4ndig und wirksam umsetzen, was heute noch nicht der Fall ist.</p><p>3. Das Geldw\u00e4schereigesetz (GwG) beruht auf dem Grundsatz der Finanzintermediation. So unterstehen die reinen Beratungst\u00e4tigkeiten bspw. von Anw\u00e4lten und Notaren nicht dem GwG, sofern diese nicht an einer Finanztransaktion f\u00fcr ihre Kunden beteiligt sind. Dies entspricht nicht vollst\u00e4ndig der Empfehlung 22 der Gafi, die sich auch auf gewisse nichtfinanzielle Vorbereitungshandlungen von Anw\u00e4lten und Notaren erstreckt. Die f\u00fcr die Anw\u00e4lte und Notare geltende Pflicht, einen Verdacht zu melden, stimmt nach Meinung des Bundesrates jedoch mit der Empfehlung 23 \u00fcberein, die eine solche Pflicht nur dann vorsieht, wenn die Anw\u00e4lte und Notare f\u00fcr ihre Kunden ein Finanzgesch\u00e4ft ausf\u00fchren, das mit gewissen anderen Gesch\u00e4ften, z. B. der Gr\u00fcndung einer Gesellschaft, verkn\u00fcpft ist. Denn wenn sich ein Anwalt oder ein Notar an einer Finanztransaktion seines Kunden beteiligt, ist er als Finanzintermedi\u00e4r t\u00e4tig und untersteht somit dem GwG. Auch die Bestimmung von Artikel\u00a09 Absatz\u00a02 GwG, die eine Ausnahme von der Meldepflicht f\u00fcr Anw\u00e4lte und Notare vorsieht, soweit ihre T\u00e4tigkeit dem Berufsgeheimnis untersteht, verletzt die Gafi-Standards nicht (vgl. Interpretativnote zur Empfehlung 23). Nach Ansicht des Bundesrates besteht deshalb keine Notwendigkeit, das GwG zu revidieren; er erinnert daran, dass auf jeden Fall das Strafgesetzbuch anwendbar ist. Das heisst, ein Anwalt oder Notar macht sich strafbar, wenn er namentlich im Rahmen seiner anwaltlichen T\u00e4tigkeit eine Handlung vornimmt, die geeignet ist, u. a. die Auffindung von Verm\u00f6genswerten zu vereiteln, von denen er weiss oder annehmen muss, dass sie aus einem Verbrechen stammen (Art. 305bis Abs. 1 des Strafgesetzbuches; SR 311.0). Der Bundesrat wird die Situation unter Einbezug des laufenden L\u00e4nderexamens der Schweiz weiter pr\u00fcfen.</p><p>4. Alle in die Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei involvierten Schweizer Beh\u00f6rden tauschen sich im Rahmen einer interdepartementalen Koordinationsgruppe \u00fcber ihre Beobachtungen zur Risikoentwicklung aus. Diese Koordinationsgruppe informiert den Bundesrat regelm\u00e4ssig \u00fcber ihre Arbeiten und schl\u00e4gt bei Bedarf Massnahmen zur Verringerung der festgestellten Risiken vor. Die Finma nimmt diese Analysen in ihren risikobasierten Ansatz auf. Sie ermittelt die Finanzinstitutionen, die ein erh\u00f6htes Risiko aufweisen, und verst\u00e4rkt deren Aufsicht. Diesem Ansatz verdankt sie eine wirksame Ressourcenallokation. Der Verwaltungsrat der Finma ist der Meinung, dass die gegenw\u00e4rtige Ressourcenausstattung der Finma ausreichend ist, um eine wirksame und effiziente Aufsicht zu gew\u00e4hrleisten. Der Bundesrat teilt diese Ansicht. Bez\u00fcglich der Kompetenzen der Finma kann auf den Bericht des Bundesrates in Erf\u00fcllung der Postulate Graber Konrad 12.4095, de Courten 12.4121, Schneeberger 12.4122 und de Buman 13.3282 vom 18. Dezember 2014 verwiesen werden, wonach die bestehenden Aufsichtsinstrumente der Finma, insbesondere die Gewinneinziehung, im Zusammenspiel mit den Sanktionsm\u00f6glichkeiten der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden die Durchsetzung des Aufsichtsrechts gew\u00e4hrleisten. Diese Ausf\u00fchrungen haben nach wie vor G\u00fcltigkeit. Zudem ist der Bundesrat der Auffassung, dass sich die Aufsicht durch die Selbstregulierungsorganisationen (SRO) bew\u00e4hrt hat und wirksam ist. Die Finma tr\u00e4gt den Risiken im Zusammenhang mit dem System der Selbstregulierung in ihrer Aufsichtst\u00e4tigkeit Rechnung. Die SRO werden von der Finma beaufsichtigt, die insbesondere \u00fcber die Unabh\u00e4ngigkeit der SRO gegen\u00fcber den angeschlossenen Finanzintermedi\u00e4ren wacht.</p><p>5. Der Bundesrat verf\u00fcgt \u00fcber keine einschl\u00e4gigen Zahlen oder Sch\u00e4tzungen.</p><p>6. Die Aufsicht \u00fcber die Finanzintermedi\u00e4re obliegt der Finma und den SRO. Die Finma hat im Zuge der Ver\u00f6ffentlichung der Panama Papers Abkl\u00e4rungen bei verschiedenen Schweizer Finanzinstituten eingeleitet. Dabei wird abgekl\u00e4rt, ob die aufsichtsrechtlichen Pflichten, insbesondere die Sorgfaltspflichten gem\u00e4ss dem GwG, eingehalten wurden. Erh\u00e4lt die Finma Kenntnis von gemeinrechtlichen Verbrechen und Vergehen sowie Widerhandlungen gegen das Finanzmarktaufsichtsgesetz und die Finanzmarktgesetze, so benachrichtigt sie gem\u00e4ss Artikel\u00a038 Absatz\u00a03 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes die zust\u00e4ndigen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden.</p><p>7. Der Bundesrat misst dem Erhalt der Integrit\u00e4t des Finanzplatzes grosse Bedeutung bei. Dies belegen die zur Umsetzung der internationalen Standards unternommenen Anstrengungen (vgl. Antwort auf die Fragen 1 und 2).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1467158400000)\/","SubmittedBy":"Leutenegger Oberholzer Susanne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1529020800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|1231|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690521220380)\/","SubmissionDate":"\/Date(1461715200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5003,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Internationales Recht|Steuer"}}