{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163302,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163302,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163302,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163302,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163302,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163302,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163302,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163302,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163302,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163302,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163302,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163302,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163302,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163302,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163302,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163302,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163302,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163302,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3302","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Sterbehilfetourismus in der Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Diverse Sterbehilfeorganisationen bieten in der Schweiz Beihilfe zum Suizid an, besonders auch f\u00fcr Patientinnen und Patienten, welche extra f\u00fcr diesen finalen Akt aus dem Ausland anreisen. Die Suizidbeihilfe f\u00fcr Ausl\u00e4nder ist als besonders heikel zu betrachten, weil dadurch Gesetze anderer L\u00e4nder bewusst umgangen werden.</p><p>Gem\u00e4ss einer Studie hat der Sterbehilfetourismus zwischen 2008 und 2012 zugenommen. Es haben sich 611 im Ausland wohnende Menschen hierzulande das Leben genommen. Diese Menschen stammten aus 31 verschiedenen L\u00e4ndern. Fast zwei Drittel aller Sterbewilligen reisten aus Deutschland (268) und Grossbritannien (126) in die Schweiz. Es folgten Frankreich (66), Italien (44), die USA (21), \u00d6sterreich (14), Kanada (12), Spanien und Israel (je 8).</p><p>Bei Deutschland, Frankreich, Italien und \u00d6sterreich - dies ist hervorzuheben - handelt es sich um die Nachbarl\u00e4nder der Schweiz.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Die letzte Statistik zur Sterbehilfe in der Schweiz stammt aus dem Jahr 2012. Plant er eine aktuelle Statistik?</p><p>2. Wie viele Suizidbegleitungen f\u00fcr Personen aus dem Ausland wurden in den letzten f\u00fcnf Jahren in der Schweiz durchgef\u00fchrt?</p><p>3. Inwiefern sieht er Handlungsbedarf in Zusammenarbeit mit der \u00c4rzteschaft, damit der Sterbehilfetourismus eingeschr\u00e4nkt werden kann und Missbr\u00e4uche verhindert werden k\u00f6nnen?</p><p>4. Das deutsche Parlament hat die fachliche Hilfe beim selbstbestimmten Lebensende Anfang November 2015 gesetzlich verboten. Dies hat auch Auswirkungen auf die Schweiz. Derzeit bewegen sich Schweizer \u00c4rzte weitgehend in einer Grauzone in Bezug auf den Sterbehilfetourismus (telefonische Beratungen ausl\u00e4ndischer Staatsangeh\u00f6riger usw.), zumal die Untersuchungen zwangsl\u00e4ufig von \u00c4rzten durchgef\u00fchrt werden m\u00fcssen, welche die Betroffenen und ihre Leidensgeschichte kaum kennen. Inwiefern erkennt der Bundesrat die Notwendigkeit zu agieren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die aktuelle Statistik des Bundes \"Assistierter Suizid nach Geschlecht und Alter\" weist die Anzahl assistierter Suizide der Jahre 2003 bis 2013 aus. Wie die anderen Statistiken des Bundes wird auch diese Todesursachenstatistik laufend aktualisiert. Die neuen Daten werden nach deren Erfassung und Plausibilisierung jeweils unverz\u00fcglich ver\u00f6ffentlicht. Detailliertere Auswertungen erfolgen aus Ressourcengr\u00fcnden nur alle f\u00fcnf Jahre. Die n\u00e4chste Publikation zu Suizid und assistiertem Suizid ist f\u00fcr Ende 2016 vorgesehen.</p><p>2. Alle Todesursachenstatistiken des Bundes beziehen sich auf die in der Schweiz wohnhaft gewesenen Personen, das heisst auf die st\u00e4ndige Wohnbev\u00f6lkerung unabh\u00e4ngig von Nationalit\u00e4t und Ort des Todes. Auch in der Statistik \"Assistierter Suizid nach Geschlecht und Alter\" werden nur die in der Schweiz wohnhaft gewesenen Personen erfasst. Eine offizielle Statistik \u00fcber die in der Schweiz durchgef\u00fchrten assistierten Suizide von im Ausland wohnhaft gewesenen Personen f\u00fchrt der Bund hingegen nicht. Die meisten in der Schweiz t\u00e4tigen Suizidhilfeorganisationen ver\u00f6ffentlichen jedoch ihrerseits ihre Zahlen. Diesen Publikationen l\u00e4sst sich etwa entnehmen, dass Dignitas von 2011 bis 2015 insgesamt bei 947 im Ausland wohnhaft gewesenen Personen Suizidhilfe geleistet hat. Die Organisationen Exit Deutsche Schweiz und Exit A.D.M.D. Suisse romande f\u00fchren gem\u00e4ss ihren Statuten keine assistierten Suizide bei ausl\u00e4ndischen Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz durch.</p><p>3. In den letzten Jahren ist ein Anstieg der F\u00e4lle von organisierter Suizidhilfe festzustellen, und zwar sowohl bei im Inland als auch bei im Ausland wohnhaft gewesenen Personen. Der Bundesrat verfolgt deshalb mit grossem Interesse das Nationale Forschungsprogramm \"Lebensende\" (NFP 67), welches bis Ende 2018 l\u00e4uft, sowie die in Angriff genommenen Revisionsarbeiten der Schweizerischen Akademie f\u00fcr medizinische Wissenschaften (SAMW) an den standesrechtlichen Richtlinien \"Betreuung von Patientinnen und Patienten am Lebensende\".</p><p>Im Vergleich zum umliegenden Ausland kennt die Schweiz eine liberale Regelung der Suizidhilfe, was auch erkl\u00e4rt, weshalb ausl\u00e4ndische Personen hierf\u00fcr in die Schweiz reisen. Trotzdem gibt es aber klare rechtliche Schranken, wie namentlich das absolute T\u00f6tungsverbot (Art. 111f., 114 StGB) und die Strafbarkeit der Suizidhilfe bei Vorliegen von selbsts\u00fcchtigen Beweggr\u00fcnden, das heisst insbesondere finanziellen Motiven (Art. 115 StGB). Bei der Untersuchung sterbewilliger Patienten und bei der \u00e4rztlichen Verschreibung der t\u00f6dlich wirkenden Substanz Natrium-Pentobarbital m\u00fcssen zudem die Vorschriften des Bet\u00e4ubungsmittel- und des Heilmittelgesetzes beachtet werden. Hinzu kommen die standesrechtlichen Richtlinien der \u00c4rzteschaft. Der Bundesrat ist nach wie vor der Auffassung, dass diese gesetzlichen M\u00f6glichkeiten bei korrekter und konsequenter Anwendung ausreichend sind, um Missbr\u00e4uche - auch bei Personen mit Wohnsitz im Ausland - zu verhindern und aufzudecken. Insofern sieht er zurzeit keinen Handlungsbedarf.</p><p>4. In Deutschland hat der Gesetzgeber j\u00fcngst die \"gesch\u00e4ftsm\u00e4ssige F\u00f6rderung der Selbstt\u00f6tung\" unter Strafe gestellt. Neu macht sich strafbar, wer in der Absicht, die Selbstt\u00f6tung eines anderen zu f\u00f6rdern, diesem hierzu gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig die Gelegenheit gew\u00e4hrt, verschafft oder vermittelt. Wie dieser neue Straftatbestand in Deutschland ausgelegt werden wird, werden Praxis und Rechtsprechung zeigen. Im heutigen Zeitpunkt bestehen noch zahlreiche Unsicherheiten. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat derzeit keinen Handlungsbedarf. Er wird aber die Entwicklungen und die m\u00f6glichen Auswirkungen auf die Schweiz aufmerksam beobachten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1466553600000)\/","SubmittedBy":"Lohr Christian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1529020800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690521358073)\/","SubmissionDate":"\/Date(1461715200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5003,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Gesundheit"}}