{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163313,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163313,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163313,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163313,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163313,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163313,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163313,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163313,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163313,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163313,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163313,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163313,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163313,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163313,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163313,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163313,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163313,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163313,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3313","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Massnahmen gegen Gaffer pr\u00fcfen, welche Eins\u00e4tze behindern oder Pers\u00f6nlichkeitsrechte verletzen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt zu pr\u00fcfen, welche Massnahmen gegen Gaffer ergriffen werden sollen, welche Eins\u00e4tze oder Rettungen behindern oder Pers\u00f6nlichkeitsrechte verletzen, insbesondere ob gesetzliche Grundlagen n\u00f6tig sind, um den sofortigen Einzug von Mobiltelefonen, Kameras oder Drohnen von Gaffern zu erm\u00f6glichen. Ausserdem soll gepr\u00fcft werden, ob schaulustige Fahrzeugf\u00fchrer, welche den Verkehr in der N\u00e4he eines Ereignisses behindern und den Einsatzkr\u00e4ften keine Folge leisten, bestraft werden sollen.</p>","ReasonText":"<p>Gaffer sind \u00fcberall zugegen: bei Krawallen, Unf\u00e4llen, Br\u00e4nden, an Tatorten. Sie fotografieren und filmen skrupellos das Geschehen, nutzen Selfiesticks, um Abschrankungen zu \u00fcberwinden, und stellen die Bilder oder Videos anschliessend ins Internet. Seit dem Aufkommen von Smartphones haben die F\u00e4lle von penetranten Gaffern, welche an Unfallorten Fotos und Videos von Verletzten und Toten machen und die Sicherheits- und Rettungskr\u00e4fte behindern, stark zugenommen. Selbst Drohnen setzen die Gaffer ein.</p><p>Gem\u00e4ss geltendem Recht hat die Polizei heute keine Handhabe, das Fotografieren von Eins\u00e4tzen, Einsatzkr\u00e4ften, Opfern zu unterbinden oder Fotos respektive Ger\u00e4te zu beschlagnahmen. Wer Bilder von Personen ver\u00f6ffentlicht, ohne dass dies durch ein \u00fcbergeordnetes \u00f6ffentliches Interesse gerechtfertigt w\u00e4re, verletzt \"lediglich\" deren Pers\u00f6nlichkeitsrechte. Betroffene m\u00fcssen erst klagen, bevor etwas gel\u00f6scht wird. In Niedersachsen soll es der Polizei erm\u00f6glicht werden, penetranten Gaffern, welche an einer Unfallstelle Aufnahmen machen und Rettungskr\u00e4fte behindern, k\u00fcnftig noch an der Unfallstelle Telefon und Kamera abzunehmen. Auch in der Schweiz h\u00e4tte dies eine abschreckende Wirkung.</p><p>Heute gibt es immer mehr Schaulustige, welche die Zu- oder Abfahrt der Sanit\u00e4t oder Feuerwehr blockieren oder durch ihr Rumstehen die Arbeiten anderweitig aufhalten. Alkoholisierte behindern Einsatzkr\u00e4fte teils aktiv. Bei gewissen Ereignissen fahren Gaffer zum Ereignis hin und behindern damit die Einsatzkr\u00e4fte. Auf Autobahnen verursachen Gaffer durch absichtliches langsames Fahren Staus und stellen ein erh\u00f6htes Sicherheitsrisiko dar. Im Rahmen des Postulates gilt es zu pr\u00fcfen, ob es zur Verhinderung solcher Ausmasse gesetzliche Anpassungen oder Massnahmen braucht.</p><p>Es ist an der Zeit, dass auch in der Schweiz diesem wachsenden \"Gaffer-Ph\u00e4nomen\" entgegengewirkt wird.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Behindern der Einsatzkr\u00e4fte oder des Verkehrs im Allgemeinen wird nach geltendem Recht - je nach Konstellation - von verschiedenen Strafbestimmungen erfasst. So wird nach Artikel\u00a0128 zweiter Absatz des Strafgesetzbuchs (StGB; SR 311.0) mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer andere davon abh\u00e4lt, Nothilfe zu leisten, oder sie dabei behindert. Artikel\u00a0286 StGB ahndet die aktive Behinderung einer Amtshandlung. Wer in amtlicher Funktion t\u00e4tige Rettungskr\u00e4fte an einer Handlung hindert, wird mit Geldstrafe bis zu 30 Tagess\u00e4tzen bestraft. Nach dem Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) wird mit Busse bestraft, wer die Weisungen der Polizei nicht befolgt oder wer Feuerwehr-, Sanit\u00e4ts- oder Polizeifahrzeugen beim Wahrnehmen der besonderen Warnsignale die Strasse nicht sofort freigibt (Art. 27 in Verbindung mit 90 Abs. 1 SVG). F\u00fcr Ereignisse ausserhalb des Strassenverkehrs sehen die meisten kantonalen Polizeigesetze bereits heute eine vor\u00fcbergehende Wegweisung und Fernhaltung von Personen vor, die den Einsatz von Polizeikr\u00e4ften, Feuerwehren oder Rettungsdiensten behindern. Falls die Betroffenen der Aufforderung der Polizei nicht Folge leisten, k\u00f6nnen sie verzeigt oder, bei wiederholtem Nichtfolgeleisten, vor\u00fcbergehend in Gewahrsam genommen werden.</p><p>Was das vom Postulanten erw\u00e4hnte Filmen und Fotografieren von Unf\u00e4llen aus dem Fahrzeug anbelangt, kommen insbesondere das SVG und die Verkehrsregelnverordnung (SR 741.11) zur Anwendung. Diesen gesetzlichen Grundlagen zufolge hat der Fahrzeugf\u00fchrer jederzeit daf\u00fcr zu sorgen, dass seine Aufmerksamkeit nicht durch Kommunikations- und Informationssysteme beeintr\u00e4chtigt wird. Verst\u00f6sse dagegen werden geahndet. So mussten in der Schweiz im letzten Jahr 10 735 Personen wegen unerlaubter Verwendung von Handys oder Navigationsger\u00e4ten ihren F\u00fchrerausweis abgeben, was einer Zunahme von 1,4 Prozent gegen\u00fcber dem Vorjahr entspricht. Bez\u00fcglich einer m\u00f6glichen Verletzung von Pers\u00f6nlichkeitsrechten von gefilmten oder fotografierten Unfallopfern besteht die M\u00f6glichkeit, nach Artikel\u00a028 des Zivilgesetzbuchs (SR 210) und Artikel\u00a015 des Datenschutzgesetzes (SR 235.1) rechtliche Schritte dagegen einzuleiten. Die im Vorstoss geforderte M\u00f6glichkeit einer verwaltungsrechtlichen oder strafrechtlichen Einziehung von Handys und anderen elektronischen Ger\u00e4ten w\u00fcrde eine klare Verbotsnorm voraussetzen. Allerdings bestehen ernsthafte Zweifel an der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit solcher Massnahmen und an deren Durchsetzbarkeit, insbesondere im fliessenden Verkehr auf Autobahnen.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die beschriebenen Ph\u00e4nomene in den letzten Jahren zugenommen haben. Um die im Postulat erw\u00e4hnten Verst\u00f6sse angemessen zu ahnden, reichen jedoch die bestehenden rechtlichen Grundlagen aus. Anpassungen von Bundesrecht sind deshalb aktuell nicht notwendig.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1467158400000)\/","SubmittedBy":"Guhl Bernhard","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1475193600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34|48|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1763102874887)\/","SubmissionDate":"\/Date(1461715200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5003,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation|Verkehr|Menschenrechte"}}