{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163330,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163330,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163330,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163330,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163330,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163330,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163330,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163330,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163330,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163330,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163330,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163330,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163330,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163330,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163330,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163330,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163330,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163330,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3330","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Islamische Gebetsst\u00e4tten. Verbot der Finanzierung durch das Ausland und Offenlegungspflicht","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der in Anlehnung an die Regelungen, die in \u00d6sterreich gelten, Folgendes vorsieht:</p><p>1. das Verbot f\u00fcr islamische Gebetsst\u00e4tten und Imame, Gelder aus dem Ausland anzunehmen;</p><p>2. die Verpflichtung f\u00fcr islamische Zentren, die Herkunft und die Verwendung der Finanzen offenzulegen;</p><p>3. die Pflicht, die Predigt in der Sprache des Ortes abzuhalten.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss Medienberichten soll die t\u00fcrkische Regierung - direkt oder indirekt - 35 Moscheen und islamische Zentren in der Schweiz finanzieren.</p><p>Ziel dieses finanziellen Engagements sei es oder k\u00f6nnte es sein, in der Schweiz einen radikalen Islam zu propagieren.</p><p>Es ist gerechtfertigt, sich Sorgen dar\u00fcber zu machen, welche Botschaften die Imame in Europa verbreiten, insbesondere wenn sie nicht in der Sprache des Ortes predigen. Man darf sich die Frage stellen, ob in den Gebetsst\u00e4tten in der Schweiz die Integration propagiert wird oder extremistische Ansichten verbreitet werden. Dass diese Frage die Menschen besch\u00e4ftigt, zeigt sich auch im Resultat der Abstimmung zur Initiative \"gegen den Bau von Minaretten\" im Jahr 2009, das als Zeichen der Ablehnung eines Symbols f\u00fcr die Ausbreitung des Islams verstanden werden kann und damit der Ablehnung des politischen Islams.</p><p>Unser Nachbarland \u00d6sterreich, das vor denselben Problemen steht, hat unter anderem festgelegt, dass die Finanzierung von islamischen Gebetsst\u00e4tten durch das Ausland verboten ist und dass die Imame in der Landessprache predigen m\u00fcssen.</p><p>Seit Jahren wird hierzulande \u00fcber die Parteienfinanzierung diskutiert, und die Forderungen nach mehr Transparenz h\u00e4ufen sich. Wie liesse es sich da rechtfertigen, dass die gleichen Transparenzanforderungen nicht auch f\u00fcr islamische Gebetsst\u00e4tten gelten sollen (insbesondere angesichts der mit diesen verbundenen Gefahren)? Auch bei ihnen gilt ohne jeden Zweifel der Grundsatz \"Wer zahlt, befiehlt\"; es sind die Geldgeber, die bestimmen, welche Botschaften den Gl\u00e4ubigen vermittelt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich der Risiken bewusst, die von extremistischen islamistischen Predigern und Gemeinschaften f\u00fcr die nationale Sicherheit, die Entwicklung der Gesellschaft und den Religionsfrieden ausgehen. Sind die Voraussetzungen erf\u00fcllt, handeln die Beh\u00f6rden im Bund und in den Kantonen gest\u00fctzt auf das Strafrecht, das Ausl\u00e4nderrecht (z. B. Einreiseverbot, Entzug der Aufenthaltsbewilligung) und die Vorschriften zur Wahrung der inneren Sicherheit (z. B. \u00dcberwachungsmassnahmen).</p><p>F\u00fcr den Bundesrat ist aber ebenso klar, dass muslimische Gemeinschaften und Imame nicht diskriminiert und unter Generalverdacht gestellt werden d\u00fcrfen. Grundrechte wie die Religionsfreiheit, die Vereinsfreiheit oder die Sprachenfreiheit gelten f\u00fcr Muslime ebenso wie f\u00fcr Angeh\u00f6rige anderer Religionsgemeinschaften oder nichtreligi\u00f6se Personen. Es gilt das Gebot der Gleichbehandlung zwischen Muslimen und Nichtmuslimen sowie zwischen muslimischen und nichtmuslimischen Vereinen oder Organisationen. Jede Einschr\u00e4nkung von Grundrechten bedarf einer gesetzlichen Grundlage und muss durch ein \u00f6ffentliches Interesse oder den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein. Sie muss \u00fcberdies verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sein und darf den Kerngehalt des Grundrechts nicht tangieren.</p><p>Grundrechtseinschr\u00e4nkungen, die ohne weitere Voraussetzungen ausschliesslich an die muslimische Ausrichtung von Personen oder Gemeinschaften ankn\u00fcpfen, w\u00e4ren diskriminierend. Ein umfassendes Verbot der ausl\u00e4ndischen Finanzierung muslimischer Gebetsh\u00e4user und Prediger, eine auf islamische Zentren beschr\u00e4nkte Pflicht zur finanziellen Transparenz und eine Pflicht f\u00fcr islamische Prediger, ihre Predigten in der lokalen Landessprache zu halten, lehnt der Bundesrat deshalb ab. Artikel\u00a07 der Verordnung \u00fcber die Integration von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern (SR 142.205) sieht bereits vor, dass Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder, die in der Schweiz als religi\u00f6se Betreuungspersonen t\u00e4tig sein wollen, Kenntnisse der am Arbeitsort gesprochenen Landessprache haben m\u00fcssen. Auch m\u00fcssen sie mit dem gesellschaftlichen und rechtlichen Wertesystem in der Schweiz vertraut sein und f\u00e4hig sein, diese Kenntnisse bei Bedarf den von ihnen betreuten Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern zu vermitteln. Nur unter diesen Voraussetzungen kann eine Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung erteilt werden.</p><p>Die vom Motion\u00e4r erw\u00e4hnte Rechtslage in \u00d6sterreich ist mit der unsrigen nicht direkt vergleichbar. \u00d6sterreich anerkennt islamische Religionsgemeinschaften auf der nationalen Ebene und definiert die Voraussetzungen daf\u00fcr. Mit der Anerkennung verbunden sind unter anderem Vorschriften zur Finanzierung der gew\u00f6hnlichen T\u00e4tigkeit der Religionsgemeinschaft, welche durch diese selbst, ihre Kultusgemeinden bzw. ihre Mitglieder im Inland erfolgen muss. Um dieser Anforderung zu gen\u00fcgen, m\u00fcssen allf\u00e4llige Beitr\u00e4ge und Spenden aus dem Ausland zun\u00e4chst in Stiftungen nach \u00f6sterreichischem Recht eingebracht werden. In der Schweiz liegt die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Anerkennung von Religionsgemeinschaften bei den Kantonen. Kantone, welche die Anerkennungsvoraussetzungen gesetzlich regeln, verlangen regelm\u00e4ssig finanzielle Transparenz. Bislang wurde noch keine muslimische Gemeinschaft anerkannt.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich die von extremistischen islamistischen Predigern und Gemeinschaften ausgehenden Risiken im Rahmen der geltenden Rechtsordnung bek\u00e4mpfen lassen. Allf\u00e4llige punktuelle Versch\u00e4rfungen des Rechts sind damit nicht ausgeschlossen. Eine massive Einschr\u00e4nkung der Grundrechte, wie sie der Motion\u00e4r vorschl\u00e4gt, ist f\u00fcr den Bundesrat aber weder n\u00f6tig noch sinnvoll.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1467158400000)\/","SubmittedBy":"Quadri Lorenzo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1527552000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1763102437540)\/","SubmissionDate":"\/Date(1461715200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5003,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Kultur"}}